Schadenersatz bei "falscher" Montage

Diskutiere Schadenersatz bei "falscher" Montage im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Einen Vorteil hat das Thema zweifellos... ....der dämmstoff "wie doof" in die fuge gestopft. fertig. .... a) passen bei einer äußerst...

  1. #21 Olaf (†), 14.08.2005
    Olaf (†)

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    Einen Vorteil hat das Thema zweifellos...

    lassen sich doch komplikationslos daraus mindestens 10 Dipl.-Arbeitsthemen generieren. :D
    Und es ist auch wieder ein Schub für die Innovationsfreudigkeit in Deutschland:Schließlich muss jetzt ein Verstopfungsdruckmessgerät und ähnliches entwickelt werden.
     
  2. Bruno

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    Ich würde als Unternehmer Bedenken anmelden, wenn ich eine schmale tiefe Fuge zwischen Fenster und Baukörper nachträglich "vollständig" mit Mineralfaserdämmstoff ausfüllen müsste. Das geht nicht ohne Beschädigung des Dämmstoffs. "Vollständig" bedeutet Stopfen, durch Stopfen wird der Dämmstoff zusammengepresst und verliert genau die Eigenschaft, für die er bauaufsichtlich zugelassen ist, die Dämmstoffeigenschaft. Ergebnis: Wärmebrücke, Tauwasser. Da hilft auch nicht weiter, dass der Dämmstoff selbst gegen Tauwasser unempfindlich ist.

    Da ich auch als Planer verantwortlich bin, setze ich bei der Fensterausschreibung den Abschnitt 3.5.3 der DIN 18355 außer Kraft, weil das Ergebnis Murks ist.
     
  3. Eric

    Eric

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    Das hieße dann, daß alle Handwerker, die ab 1/2005 nicht den noch näher zu definierenden und in einem Nachtrag in die DIN aufzunehmenden Bauschaum verwendet haben, in der Haftung sind.

    Wer den " richtigen ", derzeit aber noch nicht in der DIN aufgenommenen Bauschaum verwendet hat, muß auf die Änderung hoffen und sich bis dahin auf das von khr erwähnte Gutachten berufen.

    Ergo: Bis zur Änderung der DIN bei neuen Baustellen sicherheitshalber keinen Schaum verwenden!
     
  4. khr

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    Falsch.

    Es existieren derzeit ca. 10 Milliomnen eingeschäumter Fenster in Deutschland, von denen keine nennenswerten Probleme bekannt sind. Also hat sich der Bauschaum in der Praxis mehr als bewährt.

    Gruß ! khr
     
  5. Eric

    Eric

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    @khr: Mein Beitrag #23 bezog sich auf Ihren Beitrag #15 und ist im Kontekt zu lesen. Leider sind dann andere Beiträge dazwischen gekommen.

    " Falsch " ist # 23 möglicherweise aus der Sicht Ihrer Erfahrungen. Ich habe allerdings meine Sicht als Jurist dargestellt und vor Risiken bis zur Änderung der DIN gewarnt.

    Zur Widerlegung der DIN als aRdT ist möglicherweise das von Ihnen genannte Gutachten der Bauschaumindustrie geeignet. Die Aussage, es existieren in Deutschland ca. 10 Mio eingeschäumte Fenster, von denen keine nennenswerten ( was denn nun ? ) bekannt seien, würde demgegenüber kein Gericht " vom Hocker " reißen, sie käme in die Mülltonne.

    Was ist, wenn der Bauschaumindustrie die Änderung der DIN nicht gelingt? Genau vor diesem Risiko hatte ich gewarnt.

    Wer bis dahin unbedingt Bauschaum verwenden will, kann versuchen, mit dem Bauherrn die Verwendung zu vereinbaren unter Hinweis auf die Abweichung von der derzeit noch geltenden DIN. Wenn der Bauherr sich schriftlich einverstanden erklärt, ist es in Ordnung.

    Man muß halt auch als Unternehmer " Klavier spielen " können.
     
  6. khr

    khr

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    @ eric:

    Ich kann ja nicht ahnen, daß Sie Jurist sind :yikes

    Aus Ihrer Sicht haben Sie natürlich Recht: wenn "nichts" vereinbart wird bei der Fenstermontage, sollte man die Finger vom Schaum lassen oder soe verfahren wie Sie es empfehlen bzw. wie ich es auf meiner Seite beschrieben habe: schriftlich vereinbaren.

    :winken khr
     
  7. Gast21

    Gast21 Gast

    schriftliches Angebot

    Hallo,

    ich habe die Diskusssion unter den Fachleuten aufmerksam verfolgt. Was sollte nun eigentlich am besten für einen Auftrag zum Austausch alter Fenster durch neue schriftlich vereinbart werden.
    Im Klartext ich habe nichts gegen Bauschaum und möchte nun einen Fensterbauer beauftragen, dass er die Dinger ordnungsgemäß einbaut. Muss ich jetzt in den Kostenvoranschlag aufnehmen, dass er die Dinger nach DIN einbauen soll oder wie sollte die Formulierung sein.

    Ich denke das Ganze wäre auch für Josch interessant.

    Vielen Dank im Voraus
    Gast
     
Thema: Schadenersatz bei "falscher" Montage
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