Vorschriften für Zugangstreppe im Aussenbereich?

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  1. Seev

    Seev

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    Hallo zusammen,

    welche Treppenformeln oder generelle Vorschriften bzgl. Steigung und Auftritt sind bei einer Zugangstreppe (aussen) zu einer ELW in BaWü anzuwenden? Der Zugangsweg ist gut 10m lang und überwindet rund 2,5m Steigung.

    Meine Gala-Profis bauten mir die ersten Stufen mit einer halben Viertelwendel (wie zuvor mit dem Architekt besprochen) auf, da bekam ich Zweifel, ob der Auftritt von 24 cm in Stufenmitte (aussen 31 cm) bei einer B= 80cm, H=15cm Blockstufe wirklich ausreicht. ... Kurze Zeit später waren die 4 Stufen wieder abgerissen und ohne Wendelung als 90°-Podest wieder aufgebaut. Nun sind Auftritte von 30cm realisiert, was nach den 3 Treppenformeln für Innentreppen ja auch nicht überall ganz hinhaut. Ist das jetzt o.k. so?

    Danke und Gruß
    Seev

    Wenns das Thema schon mal gab, bitte ich um Links etc.. Habs nicht gefunden.
     
  2. #2 wasweissich, 20.10.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    15x30 ist schon verdammt knapp .

    80 cm breite ist noch knapper
     
  3. Seev

    Seev

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    Kann man nochwas bzgl. der Ausgangsfrage (Vorschriftenlage) sagen?
    Danke.
     
  4. #4 Gast036816, 23.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    faustformel: 2 steigungen + 1 auftritt sollten eine schrittlänge von 63 cm ergeben. das steigungsverhältnis sollte nicht wechseln vom antritt bis zur haustür.
     
  5. Seev

    Seev

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    Wie gesagt sind nun 13 Stufen und dabei überall Auftritte mit 30 cm bei Steigungen von 15 cm realisiert, das ergibt also 60cm Schrittmaß, was ja auch noch knapp ist. Es sind max. 5 Stufen am Stück, ansonsten kommen mehrere Podeste incl. einem 90°-Podest zur nötigen Richtungsänderung.

    Gibt es nur eine Faustformel oder (v.a. für Aussentreppen) auch Vorschriften, z.B. baurechtliche o.ä.? Es handelt sich um den Hauptzugangsweg der ELW im GG.

    Danke.
    Gruß
    Seev
     
  6. #6 wasweissich, 25.10.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    als hauptzugangsweg (einziger möglicher rettungsweg) meiner meinung nach nicht richtig
     
  7. #7 gunther1948, 26.10.2012
    gunther1948

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    hallo
    hauptzugang bei breite 80 cm = kritisch
    es gibt soweit ich weiss für aussentreppen keine spezielle din.

    gruss aus de pfalz
     
  8. #8 tkoehler78, 26.10.2012
    tkoehler78

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    Ich sehe auch nur die Breite von 80 cm als Problem. Auftritt / Steigung von 30/15 cm sollte gut funktionieren.
    (Allerdings versteh' ich nicht, warum der Auftritt 30 und nicht 32 cm beträgt; Blockstufen werden i. d. R. mit 3 cm Versatz versetzt: 35-3=32 cm!)
     
  9. MPI

    MPI Gast

    Denken Sie daran, eine rutschhemmende Oberfläche einzusetzen. Damit es im Außenbereich funktioniert sind R10 V4 oder R11 gefordert. Eine höhere Rutschhemmung einzusetzen ist durchaus in Ordnung.
    Aus welchem Material besteht die treppe und wie ist die Oberfläche?

    MfG
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2012
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    wo steht diese forderung - für den efh bereich????
     
  11. MPI

    MPI Gast

    Ich habe nicht geschrieben das es eine Anforderung ist. Im privaten Bereich wird die Rutschhemmung nicht zwingend gefordert. Zum eigenen Schutz, dem der Kinder und vor allem dem von Besuchern (Öffentlichkeit), macht es aber mehr als Sinn keine glatten Oberflächen im Außenbereich einzubauen. Deshalb meine Empfehlung.

    Wenn die Treppe z.B. vom Postboten, Arzt, Pflegepersonal, Schornsteinfeger oder sonst wie öffentlich zugänglich gemacht wird und es gibt einen Rutschunfall der eine Klage nach sich zieht, kann es durchaus sein, das der Besitzer der treppe dagür in haftung genommen wird. Das kommt auf den Verlauf des Verfahrens an. Entsprechende Fälle/Urteile sind bekannt.

    Der ausführende Handwerksbetrieb tut auch gut daran keine glatten Oberflächen im Außenbereich einzubauen, da bekannt ist, das dies eine Gefahrenstelle ergibt.

    Solange nichts passiert - alles gut. Aber wenn......
     
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Vorschriften für Zugangstreppe im Aussenbereich?

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