Anrechnung Dachgeschoss zur Geschossfläche

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  1. #1 Juliane, 21.10.2012
    Juliane

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    Hallo,

    es geht um ein Haus mit 45 Grad Dachneigung ohne Kniestock in BW. Es gibt einen B-Plan von 1979 GRZ 0,3 GFZ 0,7, erlaubt sind 2 Vollgeschosse.
    Das Haus hatte schon immer drei Vollgeschosse, da der Keller mitzählt. Baujahr war 1930. Bei Baugehmigungen Ausbau DG (1952) Bau eines anderen EFH auf gleichem Grundstück (1973) wurden das KG und das DG des betreffenden Hauses nie in die Berechnungen zur Geschossfläche aufgenommen und so genehmigt, warum auch immer. Nun soll noch ein Anbau erfolgen. Heute wird alles genauer berechnet und ich vermute ganz stark, dass der Keller heute mit eingerechnet wird. So wird es nun eng was die genehmigungsfähige Geschossfläche betrifft. Meine Frage bezieht sich auf nun auf das DG.

    Es gilt die BauNVo 77 hier § 20 (2): "Die Geschossfläche ist nach den Ausmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen, der zu Ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind mitzuzählen."
    Die zwei Drittel Regelung bezüglich Vollgeschoss wird wohl eingehalten, es ist also kein VG, aber die Aufenthaltsräume sind ja anzurechnen.

    Weiterhin gilt die LBO 1972. Hier kann ich aber nichts über den §34 zu der Zeit finden, der die Mindestmaße der lichten Höhen für Aufenthaltsräume bestimmt. Unser DG hat lichte Höhen von 2,30m und 2,05m bei den Gauben.

    Kann mir jemand sagen was vom DG in die Berechnung zur Geschossfläche angerechnet wird, etwa alles oder nur die Raumteile, die eine Mindesthöhe erreichen?

    Viell. hat einer von Euch die LBO 72 irgendwo liegen. Die gibt es ja auch nicht mehr zu erwerben, nur in Bibliotheken einsehbar.

    Wäre Euch sehr dankbar!
    VG, Juliane
     
  2. #2 Der Bauberater, 22.10.2012
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    Hallole Juliane,
    schick mir mal ne PN mit deiner E-mail oder so. Ich habe eine Aufstellung von der LBO 72-84 vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt. Die hat aber 1,6 MB und ich kann sie hier nich hochladen!
     
  3. #3 Der Bauberater, 22.10.2012
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  4. #4 Juliane, 21.01.2013
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    Hallo,
    es wurde also wirklich nach BauNVO 77 und nach LBO 1972 berechnet, sodass die Geschossfläche zwar erheblich überschritten wurde, aber mit Befreiungen ging es dann doch. Baugesuch ist jedenfalls durch.

    Dem Bauberater vielen Dank für das Senden der Unterlagen. Das hat sehr geholfen, die Berechnungen zu verstehen, zumal die alten Verordnungen echt nirgends aufzutreiben sind, außer in Bibliotheken :-)

    VG, Juliane
     
Thema: Anrechnung Dachgeschoss zur Geschossfläche
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