Begonnen zu arbeiten und nun soll kein Auftrag vorhanden sein?!

Diskutiere Begonnen zu arbeiten und nun soll kein Auftrag vorhanden sein?! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, es geht darum, dass der Sockel meiner Fassade zu 60% gemacht wurde und nun heißt es das es kein Auftrag dafür gibt. Vereinbart wurde...

  1. JB2012

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    Hallo,

    es geht darum, dass der Sockel meiner Fassade zu 60% gemacht wurde und nun heißt es das es kein Auftrag dafür gibt.

    Vereinbart wurde ein Pauschalbetrag für die komplette Fassade. Meiner Meinung nach gehört ein Sockel zur Fassade.

    Wie sieht Ihr das? Was angefangen wird muss auch zu Ende gebracht werden?
     
  2. #2 Gast036816, 22.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was steht im vertrag drin? sockel ist ein besonderes bauteil und wenn es in den fassadenarbeiten enthalten sein soll, muss auch ein sockel beschrieben sein. automatisch mit in die fassade einrechnen ist schwierig, andere geometrie, anderes material, andere dimensionen, besondere arbeitsgänge.
     
  3. JB2012

    JB2012

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    Es geht ja hierbei nur um die Armierung. Und die hat er nur zu 60% gemacht. Und die Armierung ist die gleiche wie bei der Fassade.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Wer ist er? Cheffe persönlich?
    Wenn nein, dann wärs ja wohl nicht das erste Mal, dass ein Mitarbeiter im "Machen wir immer mit" Schwange eine nicht beauftragte Leistung beginnt, bis Cheffe im aufs Patschehändchen klopft.
     
  5. #5 Thomas B, 22.10.2012
    Thomas B

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    Grundsätzlich darf man als Laie wohl schon erwarten, daß der Sockel dazugehört. Und das kann antürlich im Rahmen eines Pauschalprieses vereinbart werden. Aber: Auchhier sollten die technische notwendigen Spezifikationen schon irgendwie erfasst worden sein. Also von mir aus "50 cm Sockelhöhe mit dem Material XY und der WLG 0XX, mit Gewebeeinbettung und was weiß ich nicht alles."

    Vielleicht hat Ihr Vertragspartner dies so nicht kalkuliert (vergessen?) und zieht sich nun darauf zurück, daß dies ja nicht vereinbart war.

    Ob es vereinbart war, weiß ich natürlich nicht....wie auch.
     
  6. #6 Gast036816, 22.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ JB2012 - das beantwortet meine frage nicht. was steht im vertrag? ein sockel besteht nicht nur aus armierung!
     
  7. JB2012

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    Das steht im Vertrag:

     
  8. #8 Gast036816, 22.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da steht nichts vom sockel!

    ich zitiere mal vob/c din 18345 - wobei ich nicht weiss, ob die vereinbart wurde:

    angaben zur ausführung:
    0.2.19 ausbildung der sockeldämmung und der übergänge zu sockeln und perimeterdämmstoffschichten sowie überspannen der übergänge zwischen unterschiedlichen stoffen und bauteilen.

    ich wage zu behaupten, dass du mit deinem auftragnehmer einen nachtrag ausschnapsen musst.
     
  9. R.B.

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    d.h. er hat die Dämmplatten für den Sockel geliefert und montiert, aber jetzt will er sie nicht armieren ohne einen neuen Auftrag?

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Thomas B, 22.10.2012
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    That's the point, Norbert: Ist die VOB denn überhaupt vereinbart? Muß der AG wissen, daß dies explizit beschrieben sein muß )also die Ausführung des Sockels) oder darf er annehmen, daß dies eben einfach nur ein Teil des großen Ganzen ist, der eben dazugehört????
     
  11. #11 Thomas B, 22.10.2012
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    Für mich sind diese Häppchen, die wir hier serviert bekommen max. zum Anregen des Appetits geeignet, wohl aber nicht um das Ganze beurteilen zu können.
     
  12. JB2012

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    Die Dämmung war schon verlegt, von demjenigen der die Dämmung im Keller verlegt hat.

    Er sollte nur die Armierung inkl. Oberputz machen, die er auch zu 60% auch gemacht hat nun auf einmal nicht weiter macht.
     
  13. #13 Thomas B, 22.10.2012
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    ....und wie soll man daraus nun erraten, was vertraglich geschuldet war??????????????????????????????

    Aus dem Konstrukt: Dämmung bauseits, gewebe + Oberputz + Abdichtungsmaßnahmen durch Verputzer mag ich keinen Rechtsanspruch ableiten. Ist doch eher ungewöhnlich und von daher würde ich es nicht (automatisch) zum Pasuchalpreis hinzurechnen.

    Aber: was vereinbart/ angeboten/ beauftragt war (egal ob nun Einheitspreisvertrag oder was auch immer) geht normalerweise aus dem Angebot bzw. dem Auftrag hervor.

    Wie sollten wir das hier bewerten??????
     
  14. JB2012

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    Warum fängt man dann was an, was man nicht im Preis hat?
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Darum?
     
  16. R.B.

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    Weil der Mitarbeiter vor Ort vielleicht nicht über jeden Auftragspunkt informiert war, und erst später vom Chef darauf hingewiesen wurde.
    Nur weil er damit begonnen hat, bedeutet das noch lange nicht, dass er dafür auch einen Auftrag hat.

    Gruß
    Ralf
     
  17. #17 Gast036816, 22.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist vob/b und c wirksam vereinbart? das geht aus deinem auszug nicht genau hervor.

    warum der handwerker erst angefangen hat und der chef dann gestoppt hat, können wir dir nicht sagen. das tut auch nichts zur sache. setzt dich schnellstens mit dem chef zusammen und vereinbart, wie es weiter geht. in 2 oder 3 wochen kann schluss sein mit den arbeiten und dann geht es vielleicht erst im april 2013 weiter. wenn du jetzt lange argumentierst, verlierst du zeit.
     
  18. JB2012

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    Vob teil B
     
  19. #19 Thomas B, 22.10.2012
    Thomas B

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    Sag' mal: willst Du uns nicht verstehen???????

    VOB/B ist vereinbart. Schön.

    Und was steht im Angebot drin?????

    Fassade dämmen usw.? Schön!

    Bauseits gedämmten Sockel mit Armierungsgewebe versehen usw? Nicht? Oh....dumm das....Oder doch? Dann prima!
     
  20. #20 Gast036816, 22.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vob teil b ist vereinbart, teil c ist nicht vereinbart oder wie muss man das jetzt verstehen?
     
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