Begonnen zu arbeiten und nun soll kein Auftrag vorhanden sein?!

Diskutiere Begonnen zu arbeiten und nun soll kein Auftrag vorhanden sein?! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Weißt Du überhaupt schon, was er für die Arbeiten am Sockel haben will? Das würde mich auch interessieren. BTW: Bei meinem Bau war Fassade und...

  1. roro

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    Das würde mich auch interessieren.

    BTW: Bei meinem Bau war Fassade und Sockel getrennt, und das war mir an sich klar. Wurde dann sogar von 2 unterschiedlichen Firmen ausgeführt.
     
  2. #42 Gast036816, 23.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wie begründest du das? er ist im verzug, wenn vertraglich ein fertigstellungstermin vereinbart ist - ist das so?
    dann hast du fröhlich zugeschaut, ohne ihm einmal die gelbe karte zu zeigen bei erkannbarem verzug.
    welche gewerke hängen denn jetzt noch an ihm dran und sind von der fertigstellung abhängig? einziehen könntest du - mit oder ohne sockelputz.
     
  3. JB2012

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    Der Sockel ist die Spitze im Eisberg. Da ich ihm schon in Verzug gestellt habe, versucht er nun mit allen Mitteln Geld zu scheffeln und mich unter Druck zu bringen :)

    Dadurch das die Fassade nicht fertig wurde musste das Gerüst stehen und das deutlich länger als geplant. Dadurch das der Fassadenbauer in Verzug kam, hat der Dachdecker nicht mehr Zeit gehabt seine restlichen arbeiten durchzuführen. Dachdecker konnte erst arbeiten, wenn die Gaubel und Giebel mit der Fassade fertig waren.

    Und solange das Gerüst steht, können die Erdarbeiten für die Versorger nicht loslegen. Und ohne die Versorger kein Einzug möglich.

    Ein Kreislauf ...

    Aber das ist jetzt ein komplett anderes Thema. Mir ging es nur um die Rechtslage, ob man was anfangen kann und dann meint es gebe kein Auftrag.
     
  4. #44 Gast036816, 23.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wer bereitet denn bei dir die vergaben vor? wer koordiniert und überwacht die arbeiten vor ort?

    jetzt wurde 42 mal zu deinem thema geschrieben, jetzt kommen die eigentlichen probleme und hintergründe deiner fragen erst auf den tisch!

    zu deiner eingangsfrage wurde ausreichend geschrieben, der verputz vom sockel ist mit größter wahrscheinlichkeit - wenn ich deinen auszug aus dem auftrag lese: gar nicht - keine geschuldete leistung. ob er das angefangene hätte fertig machen müssen, ist ein anderes thema. das müsste ein anwalt klären.
     
  5. #45 Thomas B, 23.10.2012
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    Jetzt überleg' doch mal!

    Der Verputzer bietet (zB) an 250 m² Fassade mit WDVS versehen. Dazu gehört das Einbetten des gewebes, Eckarmierungen, etc.

    Nun hast Du einen Sockel aus WDVS selber hingebastelt. Sagen wir mal 50 cm hoch. Gesamtfläche 25 m².

    Warum sollte der Verputzer verpflichtet sein dies mitzumachen. War ja auch von ihm, dessen Leistung (mithin auch die kalkulierten Massen/ Zeiten) an der Grenze zum Sockel endete, wohl nie so gerechnet. Eben mal 10% mehr Fläche mit machen...außer natürlich es wäre vereinbart gewesen..ist es aber wohl nicht, sonst würde darüber nicht gestritten werden müssen.

    Und nochmals: Im Sockelbereich ist es ja nicht mit dem einfachen Einbetten des Gewebes getan. Es bedarf eine speziellen Putzes, einer entsprechenden Absperrung (vulgo: Isolierung), die je nach System unterschidlich (unterschiedlich aufwendig/ teuer usw.) ausfällt. Insgesamt jedenfalls ist so ein Sockelbereich nicht nur etwas mehr Fläche, sondern es werden auch unterschiedliche Materialien Verwendung finden.

    Wie nun Dein Sockel auszusehen hat, sagt Dir Dein Bauleiter/ Planer/ Architekt who ever..jedenfalls, der der es geplant hat.
     
  6. #46 Gast036816, 23.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wobei die aufteilung von wdvs auf 2 unterschiedliche auftragnehmer - einer bringt den hartschaum an, der andere macht den putz drauf - keine gewährleistung eines systems dann zur folge hat. wird ein mangel festgestellt, weisen beide auftragnehmer sich gegenseitig die verursachung zu und du sitzt dazwischen.
     
  7. uban

    uban

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    Ist dumm gelaufen, ich kann mir vieles vorstellen, z.b. euer geschäftliches Verhältnis ist inzwischen gestört, jetzt schaut der Auftragnehmer nach Möglichkeiten es dir so teuer/schwer wie möglich zu machen. Mit einem schwammigen Vertrag hat er da viel Potenzial.

    Falls der Sockel, entgegen meiner Laienmeinung, nicht zum Pauschalumfang gehört wirst du ihm auch die angefangenen 60% irgendwie bezahlen muessen, du hast ja eine Leistung bekommen für die er Geld bekommen kann.

    Da ein Sockel ja nicht so gross ist und er nur die Armierung macht kann der 'Aufpreis' so hoch nicht sein. Er soll die Armierung fertigmachen und ein anderer Handwerker (ob 2 oder 3 am WDVS werkeln ist inzwischen egal) mach dann im Frühjahr den passenden Sockel-Oberputz, ein Gerüst wird nicht benötigt.

    Was sollte da ein Oberputz drauf? Du hast dir Silikonharzputz vorgestellt (bzw mündlich gewünscht) und er hat immer nur die günstigste Sackware im Kopf gehabt. Wünschen darfst du dir viel, aber was ist vereinbart? Die Sackware wirst du mindestens bekommen...alles andere hängt vom Wohlwollen des Auftragsnehmers ab (gibt ja keine schriftliche Vereinbarung).

    Und ja, manche Handwerker machen das mit voller Absicht, der Kunde wünscht sich mündlich viel und der Handwerker nickt nur mit dem Kopf, im Vertrag steht dann nur drin dass die Fassade gemacht wird zum Preis X. Hier wird der ahnungslose Bauherr über den Tisch gezogen und die seriös anbietenden Handwerker verlieren Aufträge.

    Scheint aber von den zuständigen Kammern mehr als toleriert zu werden.
     
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