Darf eine Wärmepumpe ca. 20 cm vor der Grundstücksgrenze aufgestellt werden?

Diskutiere Darf eine Wärmepumpe ca. 20 cm vor der Grundstücksgrenze aufgestellt werden? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo und Guten Abend, unser Nachbar hat nach dem Umbau hinter seinem Haus eine Wärmepumpe nur 20 cm von unserer Grundstücksgrenze aufgestellt!...

  1. Luna99

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    Hallo und Guten Abend,

    unser Nachbar hat nach dem Umbau hinter seinem Haus eine Wärmepumpe nur 20 cm von unserer Grundstücksgrenze aufgestellt! Sie befindet sich unmittelbar vor unserer Terrasse/Rasenfläche!:yikes
    Der Ausblasebereich beeinträchtig doch ganz erheblich die Nutzung der Liegefläche, auch die Lärmbelästigung.:yikes

    Im Moment ist sie noch nicht in Betrieb, da die ganzen Umbauarbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Den Zaun muß er ja auch noch auf seinem Grundstück aufstellen.

    Darf er denn überhaupt die Wärmepumpe so nahe auf die Grenze setzen???? :confused:

    Gruß Luna99
     
  2. Luna99

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    Nun ist mein Beitrag hier gelandet, ich wollte eigentlich ein neuen Beitrag senden......
    kann es leider nicht mehr ändern.....
    Gruß Luna99



    Habs in ein neues Thema verschoben.

    Baufuchs
     
  3. #3 coroner, 24.10.2012
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    Au weia.
    Mir fallen da spontan zwei verschiedene Dinge ein:

    1. Ist eine WP grenzabstandsauslösend (wurde glaube ich hier schon mehrfach diskutiert...
    ich meine mich zu erinnern, dass ne WP nix im Grenzbereich von 3m zu suchen hat - (Nds hat 3m Grenzabstand)

    2. wie kann gem. Bundesimissionsschutzgesetz denn der maximale Schallpegel an der Grenze bei so einer
    dichten Bebauung eingehalten werden (Antwort: nur wenn die WP nicht in Betrieb ist...)

    2b. Die WP DAHIN und in DIESER AUSRICHTUNG aufzustellen ist mMn. eine nachbarschaftliche Kriegserklärung...
    Ggf. wurde dies vom Bauherren aber auch nicht bewusst gemacht und er sagte nur "mach mal Heizung" zum
    Errichter ohne sich weiters groß einen Kopf zu machen. Ich würde das GEspräch suchen. So kann und darf das
    aber nicht bleiben. Ärgerlich nur, dass man als Geschädigter jetzt wieder den Makel des Stänkeres erhält, nur weil
    man sein Recht möchte. Wie immer bei so Nachbarschaftsgeschichten.
     
  4. roro

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    Hier muss ich widersprechen.

    Reine Wohngebiete nachts max 35dB(A) 0,5 m außerhalb der Mitte des Fenster des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes (meistens Schlafzimmer, Kinderzimmer, ...)


    Wenn das andere Haus nicht direkt daneben steht, dann ich z.B. mit meiner WP ab 4m Abstand (zum Haus, nicht zur Grenze) darunter.
    Wobei Du an sich schon recht hast. Richtig gut für die Nachbarschaft ist das Ganze nicht.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 24.10.2012
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    Ich würds baurechtlich von hinten aufzäumen:

    Eine WP ist keine bauliche Anlage nach §5 (8) Satz 2, ergo muss sie Abstand halten.

    Ausserdem dient sie eindeutig dem Hauptzweck Wohnen, was ebenfalls im Grenzabstandsbereich unulässig ist.

    Leider hinkt auch die neue NBauO (die komplett erst am 01.11. in Kraft tritt) der technischen Entwicklung hinterher, weil sie noch immer nur den Begriff Feuerstätte verwendet, der ja zumindest nicht ohne weiteres auf eine WP angewendet werden kann.
    Hier ist dann im Einzelfall zu prüfen, welches Schutzbedürfnis über den Begriff Feuerstätte definiert wurde:
    Nur der reine Brandschutz oder eben die Funktion Wärmeerzeugung als Teil des Hauptzwecks Wohnen.
     
  6. R.B.

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    Als schützenswerte Bereiche zählen üblicherweise Wohn- und Schlafräume (DIN4109), aber es stellt sich doch die Frage, ob nicht auch andere Aufenthaltsbereiche schützenswert sein können. ;)
    In manchen Bebauungsplänen sind daher auch Terrasse und Balkone explizit aufgeführt.

    Die Aufstellung an der Grenze sehe ich noch nicht als Problem, es gibt aber Merkblätter der Immisionsschutzbehörden, die eindeutig darauf hinweisen, dass die Abstandsflächen gem. BO einzuhalten sein. Egal wie, der Abstand zu Aufenthaltsbereichen ist in meinen Augen der kritische Faktor. Hierzu müsste man jetzt genauere Infos über die Aufstellung, Abstände usw. haben.

    Wenn ich meine Terrasse nicht mehr nutzen kann weil dort eine LWP wütet, dann soll der Nachbar dem die WP gehört dafür sorgen, dass diese woanders platziert wird. Man beachte, so ein Außenteil produziert einen Schallpegel > 50dB(A) in 1m Abstand.Der Luftvolumentrom kann, je nach Leistung, problemlos 5.000m3/h übersteigen. Beides macht absolut keinen Spaß wenn man sich in räumlicher Nähe zum Außenteil aufhalten muss.

    Soll er sich das Teil doch auf seine Terrasse stellen.

    Fazit:
    Ich vermute der Nachbar hat keine Ahnung was da gemacht wird. Es gibt sehr wahrscheinlich auch keinerlei Planung die das Lärmverhalten berücksichtigt. Ich würde den Nachbar jetzt schon darauf hinweisen, bevor die Anlage in Betrieb geht. Vermutlich kann man momentan noch am einfachsten irgendwelche Änderungen vornehmen.
    Was genau zu tun ist, das kann man Deiner Beschreibung nicht entnehmen. Dazu fehlen alle notwendigen Infos.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 coroner, 24.10.2012
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    Ich seh' schon zwei streiten und am Ende baut der TE ne Gabione o.ä. davor und der
    Errichter erfreut sich an den Schall-Reflektionen seiner eigenen Anlage...
     
  8. hadeka

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    ... bauen und lernen!
    ... hmmm, normalerweise sollte das Gerät im Sommer jetzt nicht so oft laufen und im Winter liegt ja dort (hoffentlich) niemand draußen.
    Fenster dürften dann auch eher zu sein. Abschotten könnte ja auch der Nachbar noch, wenn ihm das Problem denn bewußt ist.

    Schon mal mit den Menschen gesprochen deswegen?
     
  9. #9 fmw6502, 24.10.2012
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    Sommerbetrieb ist nicht automatisch auszuschließen, da immer mehr Nutzer eine Kühloption verwenden wollen

    :offtopic: Eine Fertighausfirma hat bei uns eine (einfache) Außenheit bei einem Nachbarn aufgestellt. Ist rund 20m weg, aber man hört sie schon jetzt, wenn man selber draußen steht.

    Die BH werden im Winter eine akustische Betriebskontrolle haben, da die Einheit rund 30cm von der Hauswand weg ist. Optisch ist es auch nicht der Brüller, da sie direkt neben der Haustür steht. KG-Rohr und raushängende Kühlleitungen sind wahrlich kein Schmuck.

    Gruß
    Frank Martin
     
  10. Luna99

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    Besten Dank für die vielen Antworten.:bierchen:

    Unser Nachbar, also der Bauherr, hat die 2 kleineren Häuser neben uns übernommen, von jemanden der sie auch komplett renovieren wollte, mit osteuropäischen Landsleuten. Nach einen Jahr kam die ganze Sache zum Stillstand.

    Dann hat ein anderer Landsmann die Häuser gekauft. Es wurde viel umgebaut und wieder abgerissen, irgendwas lief immer schief. Die Häuser sollen nach Fertigstellung vermietet werde. Die Wärmepumpen, das andere Haus hat auch eine Wärmepumpe, die aber im Hof steht hat schon der Vorgänger so aufgebaut, wie sie jetzt stehen. Bis vor kurzem funktionierten sie aber nicht. Am Anfang hat man uns gesagt, die auf unserer Grenze steht da erstmal als Test! Wir hatten bereits mehrmals gesagt, das nach unserer Meinung dies so nicht gestattet ist. Es wurde ignorier.

    Auf dem Foto ist die Grundstücksgrenze zu sehen, die grauen Ecksteine stehen auf seinem Grundstück. Das ist an der Stelle 73 cm breit. Da kommt ja noch ein Zaun drauf, wie er aussieht wissen wir nicht. Die, die etwas dunklere Hauswand ist unser Eckhaus, ein Wohn- Geschäftshaus.Im Vordergrund sind die Terrassensteine, mit anschließendem Garten.

    Ich denke, das man so die ganze Sache so schlüssiger ist.

    Freundliche Grüße
    Luna99:winken




    11.jpg 22.jpg
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Und die WW Erzeugung ist auch ein Thema, denn die braucht man auch im Sommer.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 coroner, 25.10.2012
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    Im Sommer kann die kühle Brise von nebenan fast angenehm sein :mega_lol:

    Aber im Ernst. Wenn das so bleibt, würd ich was hohes davorsetzen.
    Dann gibts auch im Sommer nen COP von 2.5 für die Anlage :D
    Schade dass es den Besitzer nicht jucken wird, weil er vermieten will.
     
  13. Maik86

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    Den Besitzer der Anlage wird es dann aber jucken, weil man (laut Auskunft unseres Heizungsbauers, der eine WP bei uns installiert hat) mind. 1 m nichts davor stellen soll, da die Luft sonst nicht mehr vernünftig angesaugt werden kann und die WP somit nicht mehr vernünftig läuft. Unser Außenaggregat steht auch in Richtung Terrasse der Nachbarn. Unser Architekt hat das dorthin geplant, damit es nicht vorm Haus bzw. auf unseren Terassen steht, da blieb halt nur die Seite. Im Nachinein sehr unglücklich. Sie steht zwar knappe 6 m von der Grenze entfernt, die Nachbarn beschweren sich aber auch über die Geräusche.
     
  14. #14 coroner, 25.10.2012
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    Du hast mich nicht verstanden... wer zahlt denn die Kosten für die Heizung? :smoke
     
  15. Maik86

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    Schon klar, ich meine nur wenn die Anlage nicht vernünftig funktioniert, dann wird der Besitzer/Vermieter dafür sorgen müssen, dass sie es tut und dan hilft dann nur noch umsetzen. Das wird dann teuer, insbesondere da dafür das komplette Kühlmittel abgelassen werden muss.
     
  16. #16 Mycraft, 25.10.2012
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    Tja das ist mehr als unglücklich aufgestellt, das wird schön laut werden, auf euerer Terrasse...also Gespräch suchen und zwar unverzüglich...
     
  17. Luna99

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    Hallo miteinander,

    wir hatten schon mehrmals um einen Termin mit dem Bauherrn gebetenen und den Bauarbeitern unteranderem gesagt, das wir mit der Aufstellung der Wärmepumpe, fast auf der Grenze nicht einverstanden sind. Er lässt aber nichts von sich hören.

    Auf Nachfrage beim der Bauaufsicht konnte man uns nicht sofort sagen, ob so etwas gestattet ist oder nicht. Wir sollten diesen Fall schriftlich einreichen, dann werden sie tätig und bearbeiten die Angelegenheit. Das kann aber dauern. Den Antrag auf Überprüfung, das ist inzwischen geschehen.

    Im Fall dass das Amt entscheidet, das sie so stehenbleiben kann, stellen wir einen blickdichten Zaun von 1,80 cm der Grenze entlang. (Die Höhe ist in Niedersachen erlaubt)

    Dann würde doch automatisch das Ansaugen der Luft sowie der Ventilator nicht mehr richtig funktionieren.

    Im Internet konnte man nachlesen, unter Aufstellung, „Der Ansaug- und Ausblasebereich darf nicht eingeengt oder zugestellt werden.“ Empfohlen wurde 2 m!

    Wir können nur abwarten, was für einen Zaun er dort aufstellt und auf den Bescheid vom Amt.

    Mit freundlichem Gruß
    Luna99:winken
     
  18. BJ67

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    Wurde glaube ich oben schon gesagt: Nehmt eine Mauer statt eines Zaun's , das bringt auch in Sachen Lärmschutz etwas.
     
  19. R.B.

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    So ein Zaun ist schön und gut, wird aber das Lärmproblem nicht wirklich lösen. Obwohl, so eine 50cm Betonwand hält schon einiges an Schall ab. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  20. #20 ThomasMD, 26.10.2012
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    Aber er wird die Überzeugungsarbeit untersützen, sich für die Pumpe einen gescheiteren Platz zu suchen, wenn das Ding im Lüftungskurzschluss läuft.
    Nur schade, dass man wegen solcher Idioten extra Geld in die Hand nehmen muss...
     
Thema: Darf eine Wärmepumpe ca. 20 cm vor der Grundstücksgrenze aufgestellt werden?
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