Mauer einreißen - Hang abböschen?

Diskutiere Mauer einreißen - Hang abböschen? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem: Unser Grundstück grenzt an einer Seite an einen kleinen Bachlauf. Dieser liegt ca. 2 Meter...

  1. Myrmel

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    Hallo zusammen,

    wir haben folgendes Problem:
    Unser Grundstück grenzt an einer Seite an einen kleinen Bachlauf. Dieser liegt ca. 2 Meter tiefer als unser Grundstück. Aktuell wird der Hang auf einer Länge von etwa 8 Metern durch eine uralte 2m hohe Sandsteinmauer gestützt, welche sich ein wenig in Richtung Bach neigt. Nun kam die Bauaufsicht auf die Idee, diese Mauer könnte evtl. nicht mehr ausreichend standfest sein. Da wir leider keine Bescheinigung über die Standfestigkeit mehr erhalten müssen wir die Mauer wohl entfernen.

    Wir sind aktuell noch mit dem Bau unseres Hauses beschäftigt und haben daher weder Zeit noch Geld um die Mauer zu erneuern. Deshalb möchten wir den oberen Teil der Mauer gerne abreißen, die Mauer ca. 50cm hoch stehen lassen und den Hang entsprechend abböschen. Dies ginge auch für die Bauaufsicht in Ordnung.

    Allerdings stellen wir uns die Frage, ob es Sinn macht, den Hang auch noch irgendwie abzustützen. Entweder indem man die Steine aus der Mauer mit einarbeitet (so in der Art von einem Hügelbeet) oder aber durch Pflanzsteine.

    Danke für eure Hilfe
     
  2. #2 Gast vS, 25.10.2012
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    Ist doch schon einmal prinzipiell OK, wobei "entsprechend" abböschen dann das Zauberwort wird (Böschungswinkel abhängig vom Boden, Bepflanzung etc.)

    durch das Einarbeiten von Steinen, kann man ggf. den Böschungswinkel erhöhen (Pflanzsteine ... bleiben halt geschackssache). Aber ob und wie es einen Sinn "macht", ist abhängig von Größe, Geländeverlauf und zulässigem Böschungswinkel etc.

    = wie wollt ihr den "Böschungsbereich" gestalten, nutzen, pflegen ?
     
  3. Myrmel

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    Also nutzen im eigentlichen Sinne werden wir den Bereich gar nicht. Langfristig würde ich ihn gerne mit Bodendeckern bepflanzen. Das sieht hübsch aus und die sollen ja einen Hang ganz gut abfangen können. Da die Mauer aber innerhalb der nächsten Woche weg muss, müssen wir den Hang wohl erstmal irgendwie "überwintern", denn anpflanzen macht ja jetzt nicht mehr so viel Sinn.

    Für das Abböschen haben wir etwa 2-3 Meter Platz, aber je weniger wir von unserem Garten abgeben müssen, desto besser. Auf ca. 2 Metern ist die Mauer bereits vom Vorbesitzer auf 50cm Höhe reduziert worden, der Hang ist hier sehr steil stehen gelassen und lediglich mit Gras / Unkraut bewachsen. Sieht sehr abenteuerlich aus, hält aber irgendwie und wurde auch von der Bauaufsicht nicht bemängelt.

    Im Bodengutachten wird der Untergrund als weicher / steifer Schluff bezeichnet. Ich habe irgendwo gelesen, bei steifem Untergrund dürfe der Winkel max. 60° betragen, bei weichem max. 45°. Ist das so richtig? Dann hieße das für uns ja, dass wir besser deutlich unter den 60° bleiben sollten, oder?
     
  4. #4 peterk61, 25.10.2012
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    Die von Dir angegebenen Böschungswinkel gelten für Aufgrabungen und können nicht einfach auf Bachböschungen übertragen werden.

    Da es ich um eine Böschung am Bach handelt, die müsst ihr flacher böschen. Fragt doch den Baugrundgutachter was er dazu meint, denn er kennt ja den Boden und das Umfeld um Euch kompetent beraten zu können.

    Die Sandsteine solltet Ihr auf jeden Fall behalten. Ihr könnt damit die Mauer ja neu machen lassen und auf jeden Fall zur Abstufung und damit zur Versteilung der Böschung nutzen.
     
  5. #5 Inkognito, 25.10.2012
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    Inkognito Gast

    Da hat schon einer versucht das schönzurechnen nehme ich an? Wenn nicht kann das vielleicht die Rettung sein...
     
  6. #6 Gast vS, 26.10.2012
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    Was ist das denn für eine qualifizierte Empfehlung - "schönrechnen" lassen und warten, dass die Mauer umfällt ??
     
  7. #7 gunther1948, 26.10.2012
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    hallo
    der bleibt aber besser inkognito und setzt da keine unterschrift drunter.

    gruss aus de pfalz
     
  8. Myrmel

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    und genau die Unterschrift will die Bauaufsicht haben ;-)

    Ein Statiker hat sich die Mauer angesehen und gemein, dass Geld für die Berechnung können wir uns sparen, er ist sich sicher, dass er kein positives Ergebnis bekommt.

    Wir haben auch schon die Empfehlung bekommen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, weil der Werdegang des Ganzen doch recht fragwürdig ist, aber der Anwalt nutzt auch wenig, wenn die Mauer umfällt... also bleibt letztendlich nur abreißen.

    Das die Böschung am Bach noch flacher gestaltet werden muss ist auf jeden Fall ein guter Hinweiß...
     
  9. #9 Inkognito, 26.10.2012
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Mir war nicht klar, dass der Begriff "schönrechnen" nicht bekannt ist. Das bedeutet unter Ausnutzung aller zulässigen Verfahren den rechnerischen Nachweis zu erbringen - wer nur in Tabellen guckt oder vereinfachte Verfahren beherrscht, der kommt da nicht weit. Insbesondere kann man mit Hilfe alter Normen häufig Bauteile erhalten, die nach aktueller Normenlage kaputtgerechnet würden. Das ist natürlich aufwändiger für den Planer und kostet entsprechend mehr, es kann aber sein, dass sich das auszahlt.
    "Kaputtrechnen" ist übrigens das Gegenteil von "Schönrechnen", ein unnötiges überschreiten zulässiger Werte durch die Verwendung ungeeigneter/ungünstiger Verfahren.

    Bauen im Bestand macht hier aber hin und wieder jemand, oder bezieht sich das "Experten" ausschließlich auf den Einfamilienhausbau?
     
  10. #10 gunther1948, 26.10.2012
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    hallo
    selten so einen dünnpfiff gelesen. zeig mir tabellen für stützwände mit 10 cm querschnittsstaffelung und x belastungsfälle.

    gruss aus de pfalz
     
  11. #11 wasweissich, 26.10.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie man eine derartig baufällige abstützung gesundrechnen kann möchte ich schonnoch wissen ... :D

    für das rechnen
    wird der rechner viel fantasie brauchen ...... und zeit (ungefähr so viel , wie man für abbruch und neuaufbau von 16m² sandsteinmauer als böschungsabstützung )
     
  12. #12 the motz, 26.10.2012
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    Uiuiuiuiuiui... Aufpassen mit solchen Äußerungen hier!
    Da fühlen sich gleich mal ein paar Leute aufn Schlips getreten...
     
  13. #13 gunther1948, 26.10.2012
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    hallo
    nicht auf den schlips getreten aber solche äusserungen sind genauso zielführend wie das stammtischgelabber über die masslosen sicherheitsbeiwerte und den panzer den man angeblich auf die decke stellen kann.

    gruss aus de pfalz
     
  14. #14 Alfons Fischer, 01.11.2012
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    ich würde erstmal hinterfragen, ob die Mauer überhaupt Euch gehört. In vielen Fällen gehört der Bach bis zur Bachmitte dem Angrenzer, dann schon. Manchmal hat nämlich der Bachlauf aber eine eigene Flurnummer, was sich dann evtl. auch auf die Böschung bezieht...
     
  15. #15 Gast vS, 01.11.2012
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    doch bekannt ist der schon, hat aber hier eine etwas andere Bedeutung (ansonsten muss ich gestehen, dass ich die Ausführung definitiv nicht verstanden habe).
     
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