Erdfallgebiete - Angabe in Bebauungsplan

Diskutiere Erdfallgebiete - Angabe in Bebauungsplan im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben den B-Plan eines Neubaugebietes angesehen und dort den Hinweis auf "Erdfallgebiete" gesehen. Ein Bereich des Neubaugebietes...

  1. #1 Stefan79, 26.10.2012
    Stefan79

    Stefan79 Gast

    Hallo,

    wir haben den B-Plan eines Neubaugebietes angesehen und dort den Hinweis auf "Erdfallgebiete" gesehen. Ein Bereich des Neubaugebietes liegt "im Umfeld von Erfällen gem. Baugrundplanungskarte NDS), Gefährdungskategorie GK 5". Entsprechende konstruktiven Anforderungen sind zu beachten.

    Was heißt das nun für einen, wenn man in dem Bereich bauen möchte. Ich habe bislang nichts zu dieser Gefährdungskategorie gefunden. Bedeutet dieses, dass man eine Pfahlgründung vornehmen muss, reicht es z.B., den Boden auszutauschen gegen einen festeren Unterbau. Das man bei einer Bodenuntersuchung vor dem Bau natürlich genauere "Erkenntnisse" gewinnt ist klar, nur kann man diese Kategorie 5 irgendwie einordnen.

    Viele Grüße
    Stefan
     
  2. #2 papabaut, 26.10.2012
    papabaut

    papabaut

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    Moin Stefan,

    als Laie auf dem Gebiet würde ich das so lesen:
    Es kann sein, daß der Grund unter dem Haus einseitig nachgibt. Du muß die Bodenplatte so stabil bauen lassen, daß es keine Risse gibt. Sondern eher das ganze Haus kippt.
    Falls der Erdfall so groß ist, daß das ganze Haus versinkt, sollte es Schutzräume geben, in denen man bis zu Rettung überleben kann.
    Falls sich im Umfeld deines Hauses ein Erdfall auftut, solltest Du Glück haben nicht zufällig in dem Moment dort gewesen zu sein.

    Früher wurde in solchen Gebieten nicht gebaut. In Zeiten der Überbevölkerung sieht man das anders.

    Helge.

    => ich würde mir eine andere Gegend aussuchen.
     
  3. #3 Stefan79, 26.10.2012
    Stefan79

    Stefan79 Gast

    Hi,
    ich denke (oder hoffe), so extrem dürfte es hier bei uns nicht werden. Normalerweise sind die höchsten Erhebungen in unserer Region die Deiche an der Elbe. Am Rande des Neubaugebietes stehen auch schon Gebäude, theoretisch in dem Bereich wo Erdfälle auftreten sollen. Stade war zwar auch mal Salzabbaugebiet, aber auch diese Gebiete liegen in anderen Regionen.
    Eine Anfrage beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ist auch schon raus in der Hoffnung, genauere (Lage-)Angaben zu bekommen (dort wird die Nachfolgekarte der Baugrundplanungskarte geführt).

    Gruß
    Stefan
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2012
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    Papabaut - wenn Du es nicht kennst, dann beschreib hier keine Horrorszenarien, die in ein Hollywood-Drehbuch gehören.
    Ist es so schwer, einfach mal N I C H T S zu schreiben, wenn man 0,0 Ahnung hat?

    @ TE
    http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=806&article_id=600&_psmand=4
    Da gibts rechts bei download den Pkt "statisch-konstruktive Anforderungen...."
    Dadrauf klicken und das pdf lesen/ausdrucken.

    Alles halb so wild. Im Fall eines Erdfalls (der nicht unbedingt direkt an alten Bergbau gekoppelt sein muss), können sich Löcher im Untergrund ergeben.
    Hier bei uns hats 1971 so einen Erdfall gegeben. Da mussten drei alte Siedlungshäuser (30er Jahre) und eine Fabrik abgerissen werden.
     
  5. #5 Stefan79, 26.10.2012
    Stefan79

    Stefan79 Gast

    Hallo Ralf,

    danke für den Link, nun hat man ja schonmal einen groben Überblick und das ganze beruhigt ein wenig. Ich warte mal ab was die Nachfrage beim LBEG ergibt, eigentlich müsste ja das Gebiet mit den Erdfällen genauer eingegrenzt werden können.

    Mit den Angaben (Erdfallgebiet Kategorie 5) kann bei der späteren Bauplanung auch jeder Architekt oder (gute) GU etwas anfangen, oder müsste man sich vorher noch an jemand anderen wenden und diese Informationen dann dem Planer / ausführenden Unternehmen zur Verfügung stellen?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Unabhängig von Erdfall oder nicht - Baugrundgutachten!

    Egal was das Amt sagt - GK 5 musst Du beachten! Steht ja im B-Plan.
     
  7. #7 Stefan79, 27.10.2012
    Stefan79

    Stefan79 Gast

    Hi, danke, das Gutachten ist von uns als Voraussetzung für einen Bau schon mit eingeplant. Nur scheint es ja nun so zu sein, dass - sollte die Lage des Grundstückes wirklich vorteilhaft sein - die Angabe zum Erdfallgebiet nicht unbedingt ein absolutes Ausschlusskriterium ist...
     
  8. papeFT

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    Ich würde das mal so lesen: " Mit der Eintragung GK 5 haben sich alle Verantwortlichen zum Bebauungsplan aus der Haftung bei auftretenden Senkungsschäden verabschiedet."
    Unter dem Baugebiet befindet sich ein Salzstock. Ob ausgebeutet oder nicht? Bilden sich dort Hohlräume und diese brechen bis zur Erdoberfläche ein, dann ist wie oben schon beschrieben schnell mal ein Haus verschwunden. Geologen denken dabei in anderen Zeiträumen. Das Ereignis kann morgen oder in 3000 Jahren stattfinden, oder nie.
    Was erklären die Statiker zu diesem Baugebiet?
     
  9. ISYBAU

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    Es besteht also ein erhöhtes Risiko, daß das Gebäude durch einen Erdfall beschädigt wird oder zerstört wird. Die erhöhten, konstruktiven Anforderungen sollen "zumindest" das Risiko von Personenschäden weitestgehend elimiminieren. Sachschäden bis zum Totalverlust können aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Schön, wenn man das vorher weiss. Beruhigend ist das trotzdem nicht.
     
  10. #10 Stefan79, 03.11.2012
    Stefan79

    Stefan79 Gast

    Guten Morgen...

    Bisher habe ich noch keine Antwort vom LBEG erhalten, diese wird aber wohl in den nächsten Tagen eintreffen.
    Wenn ich mir aber die Ausdehnung des Erdfallgebietes ansehe frage ich mich, ob wirklich jemand diese Vorgaben (GK5 mit entsprechenden baulichen Maßnahmen) beachtet bzw. beachtet hat.

    Ich habe mal einen Ausschnitt der Gefährdungskarte eingefügt. Am unteren Rand des südlichen Gebietes liegt das Neubaugebiet (die uns angebotenen Grundstücke liegen ca. 40m in dieses Gebiet hinein), rechts am Rand liegt ein Neubaugebiet mit etwa 100 Häusern genau in diesem Gefährdungsgebiet, im nördlichen Gefährdungsgebiet sind in den letzten Jahren auch weit über hundert Grundstücke entstanden. Nun mal abwarten was das LBEG selber sagt...

    Gruß
    Stefan

    [​IMG]
     
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