Stahlaußentreppe Mindestanforderungen und Grenzabstand

Diskutiere Stahlaußentreppe Mindestanforderungen und Grenzabstand im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo:winken, hier sind ne menge Experten unterwegs und ich hoffe mir kann einer helfen. Unser Gebäude hat einen Anbau in dem sich der...

  1. Kalle1

    Kalle1

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    Hallo:winken,

    hier sind ne menge Experten unterwegs und ich hoffe mir kann einer helfen.
    Unser Gebäude hat einen Anbau in dem sich der Treppenaufgang zum 1. OG befindet.
    Der Anbau hat trotz des Grenzabstandes von 1,6 m Bestandsschutz.
    Leider ist der Anbau abgesackt und nicht mehr zu retten.
    Wir würden den Anbau deshalb gerne durch eine Stahlaußentreppe ersetzen.

    Das Problem ist nun der Grenzabstand und darum müssen wir den Nachbarn um eine Baulast zur Einhaltung des Grenzabstandes bitten.
    Die Frage ist nur wie viel.

    - Der Grenzabstand Beträgt 2,7m.
    - Die nutzbare Laufbreite ist laut DIN 18065:2011 bei einem Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen 80 cm und ansonsten 100 cm. Wir haben drei Wohnungen, zwei unten und eine oben. Ich gehe von den Maßen aus 5 cm für den Abstand zwischen Wand und Handlauf + 4,5 cm Handlauf + 100 cm Laufbreite + 4,5 cm Handlauf. Das macht dann zusammen 114 cm.
    - Der Grenzabstand darf durch die Stahlaußentreppe laut NBauO um nicht mehr als 1,5 m, höchstens jedoch um ein Drittel unterschritten werden. Also wenn die Treppenbreite 114 cm muss bei der ein Drittel Regelung ein Grenzabstand zwischen Treppe und Grenze von 228 cm eingehalten werden.
    - Ich habe also einen Grenzabstand von 2,7 m und brauch 3,42 m (114 cm Treppenbreite + 228 cm Grenzabstand). Macht also 72 cm Baulastbreite um die ich den Nachbarn bitten muss.

    Gibt es irgendwelche Sonderregelungen für die nutzbare Laufbreite der Treppe. Wir wohnen ja selber in der oberen Wohnung und die Treppe würde ja auch nur zur Erschließung unserer Wohnung dienen (Das mit der DIN macht für mich keinen sinn ob ich nun zwei Wohnungen habe und die obere mit einer 80 cm Außentreppe erschließe oder ob ich drei Wohnungen habe und obere Wohnung mit einer 100 cm Außentreppe erschließe die Nutzung der Treppe ist die gleiche Erschließung einer Oberwohnung:mauer).
    Wenn es irgendwelche Sonderregelungen gibt würde mich das sehr freuen, denn bei einen nutzbaren Laufbreite von 80 cm verringert sich die Baulastbreite schon auf 30 cm.

    Besten dank schon einmal

    Kalle
     
  2. Kalle1

    Kalle1

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    Hab mir schon gedacht dass es eine ziemlich harte Nuss ist aber dass keiner eine Antwort schreibt hätte ich nicht gedacht.
    Muss ich wirklich eine 100 cm Außentreppe anbauen obwohl es nur eine Oberwohnung gibt oder kann ich nicht doch eine 80 cm Außentreppe anbauen?

    Gruß Kalle
     
  3. #3 Baufuchs, 02.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Festlegung 1,00m Treppenbreite bezieht sich darauf, dass Bewohner von 3 Wohnungen im Notfall über diese Treppe das Haus verlassen müssen.

    Deine Treppe erschliesst nur 1 Wohnung, insofern müsste 80cm Breite ausreichen.

    Klarheit über diesen Punkt bekommst Du beim zuständigen Bauamt.
     
  4. Kalle1

    Kalle1

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    OK, Danke für die schnelle Antwort.
    Gruß,
    Kalle
     
Thema: Stahlaußentreppe Mindestanforderungen und Grenzabstand
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