Kennt sich jemand mit Baurecht in Sachsen aus?

Diskutiere Kennt sich jemand mit Baurecht in Sachsen aus? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bei der Planung unseres Hauses, wurde uns ein Bauantrag aufs Auge gedrückt, obwohl eine Bauanzeige ausgereicht hätte. Grundstück liegt...

  1. #1 sledgehammer, 27.10.2012
    sledgehammer

    sledgehammer

    Dabei seit:
    12.11.2011
    Beiträge:
    138
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Pillendreher
    Ort:
    Dresden
    Hallo,

    bei der Planung unseres Hauses, wurde uns ein Bauantrag aufs Auge gedrückt, obwohl eine Bauanzeige ausgereicht hätte.
    Grundstück liegt in einem B-Plan Gebiet.
    Der Architekt meinte, weil wir die Dachneigung und Ziegelfarbe ändern wollten,müssen wir einen Bauantrag stellen.
    Ich meinte gehört zu haben, das man solche Änderungen auch im Zuge einer Bauanzeige beantragen könne....
    Ist dem So ???
     
  2. #2 Baufuchs, 27.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    §62 Bauordnung Sachsen

    Genehmigungsfreistellung (Bauanzeige) ist dann möglich, wenn

    ...das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht.

    Ich lese aus Deinem Beitrag heraus, dass ihr eine vom B.-Plan abweichende Dachneigung und Farbe der Dacheindeckung bauen möchtet.

    Also ist Genehmigungsfreistellung (Bauanzeige) in Deinem Fall nicht möglich.
     
  3. #3 sledgehammer, 27.10.2012
    sledgehammer

    sledgehammer

    Dabei seit:
    12.11.2011
    Beiträge:
    138
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Pillendreher
    Ort:
    Dresden
    habe jetzt auch mal in dieser Bauordnung gestöbert:

    § 63 Anzeigeverfahren unter 6 c) Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB und § 68 gesondert beantragt werden.

    betrifft das nicht mein Problem ?
     
  4. #4 Baufuchs, 27.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich weiss nicht, in welcher Version du gestöbert hast, aber in meiner (2011er) behandelt der § 63 das "vereinfachte Genehmigungsverfahren" von "Anzeigeverfahren" steht da nix.

    Schick mal den Link zu deiner Fundstelle.
     
  5. #5 sledgehammer, 27.10.2012
    sledgehammer

    sledgehammer

    Dabei seit:
    12.11.2011
    Beiträge:
    138
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Pillendreher
    Ort:
    Dresden
    Mist, habe die 2004er Version :-(
     
  6. #6 sledgehammer, 27.10.2012
    sledgehammer

    sledgehammer

    Dabei seit:
    12.11.2011
    Beiträge:
    138
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Pillendreher
    Ort:
    Dresden
  7. #7 sledgehammer, 27.10.2012
    sledgehammer

    sledgehammer

    Dabei seit:
    12.11.2011
    Beiträge:
    138
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Pillendreher
    Ort:
    Dresden
    § 63
    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

    Absatz
    2.
    beantragte Abweichungen im Sinne des § 67 Abs. 1 und 2


    damit sollten die Dachneigung und Ziegelfarbe abgedeckt sein ?
     
  8. #8 Baufuchs, 27.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ja und? Vereinfachtes Verfahren = Bauantrag

    Was Du eigentlich wolltest ist aber Bauanzeige und wäre aber Paragraph 62.
    Und da gibt's nix mit Abweichungen.

    Fazit: Bauantrag stellen wie Dein Architekt richtig erkannt hat


    Um sicher zu stellen, dass die gewünschte Dachneigung/Farbe genehmigt wird, kannst Du ja vor dem Bauantrag einen Abweichungsantrag stellen.
     
  9. #9 sledgehammer, 27.10.2012
    sledgehammer

    sledgehammer

    Dabei seit:
    12.11.2011
    Beiträge:
    138
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Pillendreher
    Ort:
    Dresden
    habe dazu das hier gefunden:

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
    Worin besteht der Unterschied zum "normalen" Baugenehmigungsverfahren?
    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren bringt eine wesentliche verfahrensrechtliche Erleichterung und eine deutliche Abkürzung des Verfahrens auf nur einen Monat.


    uns hat der Bauantrag 3 Monate "gekostet"


    in § 62 steht aber auch : Sind Abweichungen nach § 67 Abs. 1 Satz 1 beantragt worden, darf mit der Bauausführung der davon betroffenen Teile des Bauvorhabens erst begonnen werden, wenn dem Antrag entsprochen wurde
     
  10. #10 sledgehammer, 27.10.2012
    sledgehammer

    sledgehammer

    Dabei seit:
    12.11.2011
    Beiträge:
    138
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Pillendreher
    Ort:
    Dresden
    Was mir grad noch einfällt:unser Bauantrag wurde im Frühjahr 2011 gestellt, da dürfte die aktuelle Version der sächsichen Bauordnung noch nicht gegolten haben....
     
  11. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Doch. die letzte Änderung war nicht inhaltlicher Natur. Sie beinhaltete nur Anpassungen an geändertes "Drum-rum-Recht".
     
  12. #12 sledgehammer, 27.10.2012
    sledgehammer

    sledgehammer

    Dabei seit:
    12.11.2011
    Beiträge:
    138
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Pillendreher
    Ort:
    Dresden
    dann dürfte die Version von 2004 inhaltlich noch für uns gelten?
     
  13. #13 Baufuchs, 27.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Drops ist doch eh gelutscht.
    Selbst wenn es über Abweichungen möglich gewesen wäre, hättest Du mit deutlich verlängerter Bearbeitungszeit rechnen müssen.

    PS
    Als Architekt (und als Bauherr) würde ich nichts über Genehmigungsfreistellung laufen lassen.
     
  14. #14 sledgehammer, 27.10.2012
    sledgehammer

    sledgehammer

    Dabei seit:
    12.11.2011
    Beiträge:
    138
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Pillendreher
    Ort:
    Dresden
    Wir haben gegenüber der Baufima Bauverzug angezeigt. Bauverzug der nicht notwendig gewesen wäre, wenn der Architekt der Baufima uns richtig beraten hätte....

    Daher das Problem in meinem Anfangspost !
     
  15. #15 Baufuchs, 27.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann viel Spass beim Hauen und Stechen!

    Da kommts nichts dabei heraus.
    Abweichungsantrag wäre eh nötig gewesen, du wirst einen wirklichen Zeitverzug nicht nachweisen können.

    Nachtrag:
    "In Verzug setzen" kannst Du deinen Vertragspartner dann, wenn vertraglich vereinbarte Fristen überschritten wurden.
    Gibts die in deinem Bauvertrag?
     
  16. #16 sledgehammer, 27.10.2012
    sledgehammer

    sledgehammer

    Dabei seit:
    12.11.2011
    Beiträge:
    138
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Pillendreher
    Ort:
    Dresden
    ich denke das die Sachlage eindeutig ist.

    Bauanzeige mit Änderungsantrag = 3 Wochen

    Bauantrag mit Änderungsantrag = 3 Monate

    Zeitverzug = 2 Monate

    bezeichnend für den Architekten ist noch, dass er vom einreichen der späteren Bauanzeige bis zur Vollständigkeit aller benötigten Unterlagen beim Bauamt fasst 4 Monate brauchte...
     
  17. #17 Baufuchs, 27.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zeig mir mal den Link zu den 3 Wochen.

    Aber bitte in eindeutigen Gesetzestexten.

    PS
    Welche Unterlagen fehlten?
    Warum hast Du so lange tatenlos zugesehen?
     
  18. #18 sledgehammer, 27.10.2012
    sledgehammer

    sledgehammer

    Dabei seit:
    12.11.2011
    Beiträge:
    138
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Pillendreher
    Ort:
    Dresden
    http://www.baurecht.de/landesbauordnung-sachsen.html#Genehmigungsbeduerftige_Vorhaben

    Punkt (8)

    es fehlten diverse Berechnungen zur Statik, Energiebedarfsrechnung, Erklärung des Tragwerkplaners etc.
    Baum falsch eingezeichnet usw.

    Tatenlos? wenn uns das Bauamt über die fehlenden Unterlagen informiert hat, haben wir es sofort an die Baufirma weitergeleitet und dann waren bestimmte Daten immer noch falsch. Dann haben wir, wenn wir die Info vom Bauamt hatten, dies sofort wieder an die Baufirma weitergeleitet.... So hat sich alles zu Monaten summiert.
     
  19. #19 Baufuchs, 28.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn Dein Bauantrag in der 2. Hälfte 2010 gestellt wurde, gilt die überarbeitete Fassung der Bauordnung 2004.

    Diese hier

    Verzögerungen bei der Erteilung der Baugenehmigung wg. Statik/Wärmeschutznachweis kann es eigentlich nicht geben, denn diese Unterlagen sind dem Bauamt erst bei Baubeginn vorzulegen.

    Dem Bauamt fällt das Fehlen dieser Unterlagen erst dadurch auf, dass diese bei Abgabe der Baubeginnsanzeige nicht vorliegen.
     
  20. coco77

    coco77

    Dabei seit:
    13.09.2011
    Beiträge:
    206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    lehrerin
    Ort:
    Recklinghausen

    hmm, hat das bestimmte gründe?
    Wir bauen auch im freistellungsverfahren, da wir im b-plan liegen.
     
Thema: Kennt sich jemand mit Baurecht in Sachsen aus?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bauanzeige sachsen erfahrungen

    ,
  2. bazuexpertenforum sachsen

Die Seite wird geladen...

Kennt sich jemand mit Baurecht in Sachsen aus? - Ähnliche Themen

  1. Kennt jemand diese Platten??

    Kennt jemand diese Platten??: Hallo zusammen, wir sind bei unseren Renovierungsarbeiten auf folgende Dämmplatten gestoßen. Sie haben außen eine dünne blaue Kunststoffschicht...
  2. Kennt jemand dieses Mischventil?

    Kennt jemand dieses Mischventil?: Kennt jemand dieses Mischventil? Kann man es evtl.reparieren?
  3. Kennt jemand diese Türendichtung?

    Kennt jemand diese Türendichtung?: Hallo zusammen, wir haben uns vorgenommen die Holztüren aus unserem Altbau (1980) nicht auszutauschen, sondern diese einfach nur weiß zu...
  4. Kennt jemand diesen Bodenbelag/Estrich

    Kennt jemand diesen Bodenbelag/Estrich: Hallo, Meine Frau und ich haben eine Wohnung gekauft im EG Bj 1951 beim rausnehmen des Parketbodens kam ein alter PVC oder Vinylboden zu Tage,...
  5. Festwertregelstation Polytherm Kennt jemand dieses Teil?

    Festwertregelstation Polytherm Kennt jemand dieses Teil?: Wir haben eine Vailant Brennwettherme. Im EG haben wir Fußbodenheizung und diese Festwertregelstation und rechts davon den Verteiler für die...