Kein Notausgang

Diskutiere Kein Notausgang im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen! In einer grösseren Wohnanlage befindet sich eine Hauseingangstür, jedoch kein Notausgang. Nachts ist die Tür abgeschlossen. Bei...

  1. #1 alfred37, 29.10.2012
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    Guten Morgen!

    In einer grösseren Wohnanlage befindet sich eine Hauseingangstür, jedoch kein Notausgang. Nachts ist die Tür abgeschlossen.
    Bei einem Brand könnte es daher aus Sicht der Hausverwaltung problematisch werden.

    Die Haustür ist mit 24 mm Floarglas verglast.

    Nun meint die Hausverwaltung, es reiche einen "Hammer" neben die Haustür zu hängen.

    Da besteht allerdings Verletzungsgefahr.

    Hat jemand eine Lösung?

    Panikschloss wäre unangebracht, da die Haustür Nachts abgeschlossen weden muss.

    Verglasung mit ESG und Hämmerlein wäre ok?

    Besten Dank
     
  2. #2 ThomasMD, 29.10.2012
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    Sagt wer?

    Wir haben den Mietern untersagt, die Haustüren zu verschließen.

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  3. #3 Der Bauberater, 29.10.2012
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    Da gibt es Rechtsprechungen.
    M.W. geht die Rechsprechung davon aus, dass wenn Jmd von innen kommt, dass der dann einen Schlüssel für die Tür hat. So ähnlich verhält es sich mit Schleußentüren Treppenhaus/Tiefgarage.
    Google sollte weiterhelfen
     
  4. makro

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  5. makro

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    Mal ne andere Frage, was soll dieses "Tür abschließen" eigentlich bringen? Gibt es da irgendwelche Studien die belegen das es dann weniger Einbrüche etc. gibt oder sind das versicherungstechnische Geschichten?
     
  6. #6 Trololo, 29.10.2012
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    In MFH hab ich auch schon mehrfach Schilder gesehen, dass die Haustüre aus Brandschutzgründen nicht abgeschlossen werden darf. Dachte eigentlich, dass das auf Grundlage entsprechender Rechtsprechung erfolgt.
     
  7. #7 kappradl, 29.10.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Der Hammer!
    Ich stelle mir gerde vor, wie jemand eine 24 mm Floatglascheibe mit dem Hammer zetrümmert (hat der einen 2 m Stiel).
    Und dann stelle ich mir noch die Bewohner vor, die sich sich so gerade eben vor dem Brand retten konnten und ohne Schuhe den Weg ins Freie suchen.
     
  8. #8 Gast036816, 29.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der mediator muss aber auch nachrüstbar sein, geht meistens nur in kombination mit einer neuen tür.
    der eigentümer muss die tür so ausstatten, dass jederzeit im gefahrenfall der fluchtweg ohne besonderen aufwand funktioniert. eine einschlagbare glasscheibe bei verschlossener tür ist nicht das, was dem gesetzgeber vorschwebt.
    ein funtionierender obentürschliesser, panikschloss mit schließzylinder, außen einen festen knauf und innen ein normaler türdrücker schafft erst einmal die mindestanforderungen der sicherheit im ernstfall. das abschließen der tür ab soundsoviel uhr ist eher eine erziehungsfrage, hat nichts gemein mit den sicherheitsanforderungen im panikfall. du kannst davon ausgehen, das oma finchen die glasscheibe im panikfall nicht einschlagen wird und auch nicht kann.
     
  9. #9 Thomas B, 29.10.2012
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    Auch wenn er in Panik aus der brennenden Hütte flüchtet???????
     
  10. #10 Der Bauberater, 29.10.2012
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    Ich finde es (im Moment) nicht mehr! ... Wenn es mir mal wieder in die Hände fällt und ich daran denke, werfe ich es ein!
     
  11. #11 Gast036816, 29.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die lösung!
     
  12. #12 kappradl, 29.10.2012
  13. #13 OBommel, 29.10.2012
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    Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass Du, wenn Du den Schlüssel nicht zufällig gerade am Mann hast, wenn über Dir das Dach runter kommt, Du mit Sicherheit andere Sorgen hast, als irgendwo den Schlüssel zu suchen. Wenn Du überhaupt noch dran kommst.

    Auch Besucher müssen nicht unbedingt einen Schlüssel haben, wenn sie sich in der Wohnung aufhalten. Ich sag nur Baybsitter.

    Mit Wohnungstüren kann meiner Meinung nach jeder machen, was er will. Warum Haustüren in MFH zusätzlich abgeschlossen werden sollen, erschließt sich mir nicht.
     
  14. #14 Der Bauberater, 29.10.2012
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    Ja, ich hatte mal ein Urteil. Die Richter gingen davon aus, dass die Leute, die Nachts im Haus sind, auch die Schlüsselgewalt haben, um die Haustür (von innen) zu öffnen. Demnach dürfen die Haustüren, wie von vielen Hausordnungen gefordert, abgeschlossen werden. Es gibt aber sicher auch Urteile, die das Gegenteil belegen.

    Thomas, da hast du schon Recht, wenn einer "PANIK" ruft, dann noch den Hausschlüssel suchen, kann schwierig sein. Notfalls muss die Feuerwehr mit der Axt aufschließen :-)
     
  15. #15 Der Bauberater, 29.10.2012
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    Wegen der Vandalen und anderem Gedöns, das nachts auf der Gasse ist und überschüssige Energie besitzt. Manche Bewohner schlafen besser, wenn sie wissen, dass die Tür abgeschlossen ist! Angeblich steht das auch in manchen Versicherungspolicen drinnen!
     
  16. #16 Thomas B, 29.10.2012
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    Denken wir doch mal weiter.

    Es brennt.

    Alles stürmt panikartig gen Ausgang und steht vor verschlossener Tür. Dort knubbelt sich mittlerweile eine kleinere (bis größere) Menschenmenge und drückt mit vereinten Kräften gegen die Tür und gegen andere Fliehende......Absurdistan.

    Das TH ist bei einem MFH erstmal der allererste Rettungsweg (für die, die nicht im EG wohnen). Und diesen nächtens abgeschlossen zu halten, halte ich für gänzlich verrückt.
     
  17. #17 OBommel, 29.10.2012
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    Die Tür soll ja nicht von außen ohne Schlüssel zu öffnen sein. Lediglich von innen.
     
  18. #18 Anda2012, 29.10.2012
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Es gibt doch diese Schlösser, die man zusperren kann, die dann aber durch Runterdrücken des innenliegenden Türgriffs entriegeln. Das müsste doch relativ problemlos nachrüstbar sein, oder?
     
  19. #19 ManfredH, 29.10.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nennt sich "Panikschloss" ... siehe Beitrag Nr. 12
    Kann man natürlich nachrüsten.
     
  20. #20 ralph12345, 29.10.2012
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    Auch schön, wenn der Rettungswagen kommt: man drückt auf den Türsummer und die Tür ist verschlossen. Nicht jeder schleppt sich mit nem Herzinfarkt oder Schlaganfall noch die Treppe runter.
     
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