Stützmauer zur Straße - kniffliger Fall

Diskutiere Stützmauer zur Straße - kniffliger Fall im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, vielleicht kann mir jemand bei einem kniffligen Fall bei uns in Hessen weiterhelfen. Gegenüber auf der anderen Straßenseite hat...

  1. Doozer

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    Hallo Forum,

    vielleicht kann mir jemand bei einem kniffligen Fall bei uns in Hessen weiterhelfen.
    Gegenüber auf der anderen Straßenseite hat unser neuer Nachbar sein EFH gebaut.
    Die Zufahrt zu seinem Haus (EG) steigt von der Straße aus an. Das Grundstück fällt zur Straße hin ab, unter seinem Haus hat er daher talseitig aufgefüllt, um etwas aus dem Hang herauszukommen. Die Gesamthöhe des Hauses (bezogen auf die GOK im Bestand) scheint ok zu sein.
    Gleichzeitig liegt die Straße auch noch ca. 1 m unterhalb der GOK an der Grenze seines Grundstücks (bisher noch nicht mit Stützmauer o.ä. abgefangen).
    Er beabsichtigt nun, an seiner Grundstücksgrenze an der Straße, neben seiner Auffahrt, eine ca. 2,5m hohe Stützmauer über die Länge des Grundstücks (ca. 20m) zu erstellen. Diese 2,5m ergeben sich aus den 1m Abfangung bestehendes Gelände + 1,5m darüberhinausgehende Mauer, um auf das Erdgeschossniveau des neuen Hauses zu kommen.
    Die Kommune macht keine Aussage.
    Wenn die Ausführung so kommt, sehen wir von unserer Terrasse aus gegenüber auf der anderen Straßenseite auf eine 2,5m hohe Betonwinkelwand, die der Nachbar zudem noch mit einer 1,5m hohen Hecke (als Absturzsicherung?) beflanzen will, d.h. uns bietet sich ein Ausblick auf eine 4m-"Wand".
    Muss die Kommune als Eigentümer der Straße dem nicht zustimmen?

    Für Eure Antworten bin ich echt dankbar.
    Nette Grüße,
    Doozer
     
  2. #2 gunther1948, 29.10.2012
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    hallo
    schau mal in den der bb-plan ob der da was regelt.

    gruss aus de pfalz
     
  3. Doozer

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    Danke für die Rückmeldung.
    Der Bebauungsplan sagt nur etwas über die Einfriedungen aus (1,20m max Höhe für Hecken) und eine Stützmauer zur Abfangung bestehenden oder aufgeschütteten Bodens ist ja keine Einfriedung. Der BB-Plan verweist ferner auf die HBO. Danach sind zulässig "Aufschüttungen bis zu 1m Höhe über Geländeoberfläche einschl. Stützmauern" ... und ... "Stützmauern zur Sicherung des natürlichen Geländes".

    Die Frage ist nun: Gilt das kumulierend, d.h. Sicherung natürliches Gelände (hier ca. 1m) + obendrauf zusätzlich 1m Aufschüttung inkl. Stützmauer = 2m Stützmauer ???

    Weitere Frage wäre, ob darauf dann noch eine Hecke von 1,20m erlaubt ist ...
     
  4. #4 gunther1948, 30.10.2012
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    hallo
    frage damit beantwortet??

    grussaus de pfalz
     
  5. Doozer

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    Sorry, nein. Steh ich auf dem Schlauch?

    Wie hoch darf seine Stützmauer werden?
     
  6. #6 Havanadiver, 30.10.2012
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    Wieso stört dich das denn? Auf was willst du denn auf der anderen Sraßenseite schauen?
     
  7. Doozer

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    Blumen ... nein, im Ernst, auch wenn das mit der Frage gar nichts zu tun hat, zur Erläuterung:
    1. Da war früher eine Wiese, man hatte also keine Mauer wie zu Zeiten ostdeutscher Verhältnisse.
    2. Wenn wir auf unserer Terrasse sitzen, wird mich eine - ggf. nicht genehmigungsfähige! (das ist die Frage!) - 4m-"Wand" gegenüber schon stören, Dich nicht?
    3. Der neue Nachbar hatte (von Beginn seiner Baumaßnahme an) nicht die Lust, auf ein gutgelauntes "Guten Morgen" aller Nachbarn zu antworten.
    4. Er hat ein Eckgrundstück (sein Grundstück läuft im Winkel unter 90° spitz zu). Inwiefern Verkehrsteilnehmer - um die Ecke brausend - noch spielende Kinder wahrnehmen, bezweifle ich mal. Der Autofahrer kann schließlich nicht durch die 4m-"Wand" durchsehen.
    5. Ein zweiter, von der Grenze versetzter Höhenausgleich würde das schon abmildern (1m an der grenze, 1,5 m versetzt auf dessen eigenem Grundstück).
    6. So, kannst Du vielleicht meine Frage nun beantworten? Wie hoch darf gem. Baurecht seine Stützmauer werden?

    Grüße,
    Doozer
     
  8. #8 Gast036816, 30.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die mauer so hoch wie das zu sichernde gelände ggf. wieder etwas abtragen und auf die mauer etwas drauf setzen, dass niemand auf die öffentliche strasse fällt. wie begründet der nachbar diesen gestaltungswahn.
    es hat schon einmal jemand versprochen: niemand hat die absicht eine mauer zu errichten!
     
Thema: Stützmauer zur Straße - kniffliger Fall
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