Möglichkeiten gegenüber GU bei zu groß dimensionierter Gas BWT

Diskutiere Möglichkeiten gegenüber GU bei zu groß dimensionierter Gas BWT im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Wie lange die Therme mit WW beschäftigt ist, lässt sich grob abschätzen. Müsste der Speicher komplett durchgeladen werden, dann wäre eine 10kW...

  1. #21 Gast56083, 31.10.2012
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    dann liege ich mit den geschätzen 40min nicht so schlecht. Beide Vitodens (die aktuelle 200er und die kleinere 300) machen WW mit 16kw. Heizen tut die 200 bis 15kw, die 300 bis 11kw

    ja, es ist mein Versäumnis im Vertrag festzuhalten, dass die Bemessung der Therme nach der Heizlastberechung in Abstimmung mit mir zu erfolgen hat. Ich bin naiverweise davon ausgegangen, dass das die Heizung automatisch nach der Heizlast dimensioniert wird, da ja "nach DIN und den Regeln der Technik gebaut" wird.
    Zum Zeitpunkt der Unterschrift, war zudem noch nicht klar, wie hoch die Heizlast sein wird, da sowohl Ziegel, KWL, Fenster etc. noch nicht feststanden. Wie hätte ich da die Heizung vereinbaren sollen?

    wie oben schon gesagt: es gibt nur die WW "Zapfstelle" und die kann niemals gleichzeitig zur Heizung laufen.
     
  2. kike

    kike

    Dabei seit:
    05.12.2010
    Beiträge:
    663
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Hessen
    Da hast du aber m.E. einen Denkfehler. Beispiel: Die Heizlast deiner Räume liegt bei 3,8kW und bei 1kW für das Warmwasser und in einer Stunde stehen 15min für die WW Bereitung und 45min für die Raumheizung zur Verfügung, dann benötigst du -da Heizung und WW nicht gleichzeitig bereitet werden können- für den Raumheizungsanteil einen Kessel mit mind. 3,6kW *60/45 = 4,8kW
     
  3. #23 Gast56083, 31.10.2012
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Hallo Ralf...

    ok, unglücklich ausgedrückt in dem post.
    Die Werkplanung liegt vertraglich klar beim GU. Mit gemeinsam durchgeführt meinte ich, dass wir z.B. zusammen die Aufteilung der Zimmer besprochen haben, wo Steigstränge am sinnvollsten laufen, ob Mittelbad oder Eckbad etc...also im Prinzip eine Abstimmung..

    Mir geht es wie gesagt auch nicht um die ggf. 20 oder 40 Euro / a, sondern das die Heizung in der Auslegung ständig takten würde, sogar in der Startphase. Meine Befürchtungen sind daher eher die Wartungskosten, wenn hier Zündung, Gebläse etc. deutlich früher den Geist aufgeben. Und hier reden wir nicht mehr von 20€.
    Zudem ärgert es mich einfach, wenn ich rel. viel für Energieeinsparung mache bzw. ausgebe, dass ich am Ende beim rel. gesehen billigsten Teil (Heizung) wg. 300€ Unterschied eine unpassende in der Hütte habe, die a)mehr verbraucht und b) früher den Geist aufgibt...
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ständig takten wird sie sicherlich nicht, die Anzahl der Takte wird sich vielleicht verdoppeln. Hier spielen aber, neben der Leistung, auch noch andere Faktoren eine Rolle.

    Aber wo ist das Problem? Du gehst zur Firma und sagst denen, dass sie die Therme gegen ein anderes Modell tauschen sollen. Kostenpflichtig natürlich. Wie hoch diese Kosten sein werden, darüber kann man nur spekulieren. Es werden aber sicherlich deutlich mehr als nur 300,- € sein.

    Es mag ja sein, dass die Therme ungeschickt gewählt wurde, aber einen Planungsfehler kann ich noch nicht erkennen, zumal noch nicht einmal die Heizlast feststeht. Hätten die jetzt eine 20kW oder 30kW Therme eingebaut, dann sähe die Sache anders aus. Das könnte man durch WW Bedarf in einem EFH nicht mehr rechtfertigen, zumindest so lange es dort keine exotischen Zapfstellen gibt. Schaut man aber einmal in die DIN4708, dann sieht man wie schnell für eine Planung ein paar kW mehr benötigt werden.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #25 Gast56083, 31.10.2012
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ja, so wird eher ein Schuh draus. Im Prinzip geht es darum, wieviel Mehrleistung mus die Heizung erbringen, um die in der Zeit der WW Bereitung durch Lüftung und Transmision "verlorene" Energie wieder aufzuholen.
    Die Frage ist, in welcher Zeit sie das tun muss...
     
  6. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das ist völlig egal, weil sich an der Summe nichts ändert!
    Wie oft hat man Dir das jetzt schon geschrieben und erläutert?
    Man faßt es nicht.

    Ich als der betroffene Heizi würde Dich an den GÜ verweisen.
    Und als der GÜ würde ich Dir ein satt vierstelliges Angebot machen...
     
  7. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Das schreiben wir schon die ganze Zeit.

    Wenn aber solche praxisgerechten Planungsgrundlagen nicht explizit vereinbart wurden, dann muss sich der Planer an die Normen halten, sonst ist seine Leistung mangelhaft.
    Was den WW Bedarf, etc. betrifft, da gibt es in der 4708 auch so Begriffe wie Bedarfszeitraum usw. Nehmen wir mal die N=3 wie von Achim oben genannt. Dann landen wir bei einem Bedarfszeitraum von 1h ganz schnell bei 18kWh. DIe Auswirkung auf das Wiederaufladen des Speichers sowie die nachfolgende Beheizung des Gebäudes kann man sich ausmalen.

    Gerade bei hoch gedämmten Gebäuden fällt die WW-Erzeugung immer mehr in´s Gewicht.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #28 githero, 31.10.2012
    githero

    githero

    Dabei seit:
    05.05.2009
    Beiträge:
    420
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Saitenzupfer
    Ort:
    Nemberch
    Da wird es wohl drauf hinauslaufen, da ein Planungsfehler kaum nachzuweisen ist. Ich frage mich ohnehin, wieso man bei so einer niedrigen Heizlast (wenn sie denn stimmt) nicht gleich eine Wärmepumpe nimmt, statt sich mit der Gastherme "herumzuärgern", aber das ist ein ganz anderes Thema.
     
  9. #29 Achim Kaiser, 31.10.2012
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Nochmal weils etwas versteckt im Betrag stand :

    Die planerische Bewertung steht da :

    das gibt die Größenordnung vor :

    und DAS ist das daraus resultierende Ergebnis :

    Das ist NUR die Warmwasserbereitung und die addiert sich zur Heizlast.

    In der Folge ergibt sich nahezu IMMER eine Heizlast die größer ist als die untere Kesselleistung des eingebauten Brennwertkessels. Liegt die Leistungsbandbreite des Kessels in diesem Bereich ist die Dimensionierung des Gasbrennwertkessels nicht zu beanstanden.

    Das man einen anderen Kessel oder eine andere Kesseltype hätte wählen können der besser zu den Gebäudeanforderungen gepasst hätte ist eine ganz andere Baustelle wenns um die Frage geht die in der Überschrift steht ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #30 ReihenhausMax, 31.10.2012
    ReihenhausMax

    ReihenhausMax

    Dabei seit:
    25.09.2009
    Beiträge:
    1.973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softi
    Ort:
    Bremen
    Gibts eigentlich einen guten Grund, warum es OK ist, daß diese aus worst-case Annahmen folgernden Leistungen (maximaler Warmwasserbedarf während gleichzeitig vielleicht auch noch ein urlaubsbedingt abgekühltes Haus bei frostigen Temperaturen wieder hochgeheizt werden soll, so daß man es merkt, wenn die Heizung eine
    Stunde mit WW beschäftigt ist) mit der Minimalleistung verglichen werden? Eigentlich würde die Maximalleistung des Geräts ja auch reichen.
     
  11. #31 Gast56083, 31.10.2012
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ich mach jetzt mal bei dem rauher werdenden Ton nicht mit und sage im voraus Verzeihung, aber ich bin immer noch nicht dabei:
    @ Julius: ich baue mit GU nicht GÜ (auch schon mal gesagt hier)
    @ Ralf: bzgl. takten: im Auslegungsbereich (also bei 20 Grad innen und -16 aussen) kann Faktor 2 stimmen. In den Übergangszeiten reden wir eher von Faktor 10. Und diese Zeiten sind bei uns eben ungleich länger als der -16 Grad aussen Fall

    Allg.: wie ich das hier lese, wird immer wieder gesagt, dass man zur Auslegung der Heizung den Heizbedarf nach EN12831 mit dem WW Bedarf Wert der DIN 4708 zusammenrechnen muss um auf die max benötigte Leistung zu kommen.

    Das stimmt aber einfach nicht, bzw. nur, wenn der Heizerzeuger das im Parallelbetrieb machen darf/muss.
    Ich habe keinen Parallelbetrieb, also muss er entweder oder machen.

    Die Heizung ist also derart auszulegen, dass entweder nach EN12831 plus Zuschlag (der aber nicht dem Wert nach DIN4708 entspricht und zusätzlich abgesprochen werden muss) ausgelegt wird, oder, bei sehr gut gedämmten Gebäuden, nach der DIN4708 alleine ausgelegt wird (die Heizung also untergeordnet gesehen wird).

    Nach EN12831 sind zusätzliche angesetzte Aufheizlasten (z.B. bei Nachtabsenkung) ebenso mit dem Bauherrn abzustimmen, wie die gewünschte Innentemperatur. Beides hat nicht stattgefunden.

    Und natürlich würde ich dem HB auf die Finger hauen, wenn er mir eine max. 4KW Wärmepumpe einbaut, die die benötigte Leistung für WW und Heizung nicht bringt bzw. wenn der Max. Leistungsbereich zu gering gewählt worden wäre.

    Bei mir gehts aber darum, dass der untere Nennwertbereich zu groß gewählt wurde, die Heizung also nicht im bestimmungsgemäßen Bereich arbeiten kann.
    Selbst mit den "geringen" 11kw (16kw für WW) der Vitodens 300, ist nach oben hin viiiiiel Luft und es wird nicht kalt....

    hier noch interessante Links:
    http://www.delta-q.de/export/sites/default/de/downloads/bemessung_en_12831_und_din_4708.pdf
    http://www.delta-q.de/export/sites/default/de/downloads/waermeerzeugerauslegung.pdf
     
  12. kike

    kike

    Dabei seit:
    05.12.2010
    Beiträge:
    663
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Hessen
    Ja, denn der TE will dem GU/Heizer ja nachweisen, dass das installierte Gerät nicht normgerecht dimensioniert wurde ("überdimensioniert"). Also sozusagen, dass das Gerät unterhalb des "Min." Bereichs liegt.
     
  13. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Während der Übergangszeit hast Du mit jeder Therme ein Problem. Auslegung gilt aber für Auslegungstemperatur.

    Das ist Quark im Quadrat, aber ich erkläre das nicht noch einmal.

    Fakt ist, ich kann Dir problemlos nachweisen, dass die Therme fachgerecht geplant ist. Fakt ist auch, dass Du es verpennt hast anderslautende Vereinbarungen zu treffen. Somit ist die Anlage ohne Mangel, auch wenn DU gerne einen konstruieren würdest.

    Jetzt hast Du nur 2 Möglichkeiten. Entweder Du nimmst Geld in die Hand und lässt Dir eine andere Therme einbauen, oder Du nimmst Dir einen Anwalt und zahlst noch mehr Lehrgeld.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #34 happyfish, 31.10.2012
    happyfish

    happyfish

    Dabei seit:
    12.12.2010
    Beiträge:
    89
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Schweinfurt
    Schiebt die Therme direkt in den Heizkreis oder hast Du noch einen Speicher dazwischen?

    happyfish
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 31.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Irgendwie habe ich ein Deschawü. Mir geht mein Zitat aus #4 durch den Kopf
    Du musst uns ja nicht die Füsse küssen, weil wir nicht Deiner Meinung sind, aber wenn Dir hier Fachleute ganz unterschiedlicher Basis das gleiche, nein sogar dasselbe sagen, dann hör auf, hier rumzuzicken.

    Nicht, weil wir die Weisheit mit Löffeln gefressen haben oder weil wir die tollsten sind, sondern schlicht, weil die Antwortenden damit tagtäglich zu tun haben, DU aber nur liest, was Du lesen willst.
    Und zwar nicht hier, sondern in den entsprechenden Fachregeln.

    Du darfst gern klagen gegen Deinen GU. Haben wir nix bei. Hör aber einfach auf, von uns dafür noch einen Freifahrtschein bekommen zu wollen. Gibts nicht, hatten wir nie da, kriegen wir auch nicht rein.

    Die, die sich mit der Materie auskennen sagen: Keine Chance. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und frage, ob das ganze überhaupt so wie von Dir gedacht rechtskräftig vereinbart ist.
    Ich zumindest halte das für (vorsichtig gesagt) nicht sicher.
     
  16. #36 ReihenhausMax, 31.10.2012
    ReihenhausMax

    ReihenhausMax

    Dabei seit:
    25.09.2009
    Beiträge:
    1.973
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softi
    Ort:
    Bremen
    Daß er da bei der bestehenden Rechts/sonstwas Lage wenig Chancen hat, ist mir klar. Was mir nicht klar ist, ist, warum man hierfür die minimale und nicht die maximale Leistung der Therme zum Vergleich heranzieht.
     
  17. #37 Gast56083, 31.10.2012
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ok, dann machen wir es so: letzte Frage, dann lass ich Euch in Ruhe:

    Eure Meinung ist (nur dass ich es sicher verstehe):
    Heizlast nach EN12831 ergibt z.B. 3,9kw
    WW Bedarf nach DIN 4708 ergibt 3,1kw

    => Heizung muss mind auf 7kw ausgelegt werden.

    Stimmt die Rechung so und Ihr seid deshalb der Meinung, dass die Heizung mit 4,8 - 15kw korrekt im Sinne der DIN dimensioniert ist?

    @ Ralf: ich will hier nicht rumzicken, nur final verstehen, wie Ihr rechnet. Bisher hat das noch keiner so klar gesagt, wie groß die Therme nach korrekter Auslegung nach DIN sein müsste (klar, ihr kennt die genauen Rahmenbedingungen nicht, aber nehmen wir doch mal an, die oberen Werte stellen die Basis dar).

    Falls Ihr doch anderes rechnet, würde mich interessieren wie...

    Ich werde den GU nicht verklagen; ich will nur verstehen, warum er diese Heizung eingebaut hat und ob das fachgerecht war.
     
  18. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    So in etwa. Vereinfacht gesagt JA.

    Man hätte von DIN´s und ENs abweichen können, aber nur nach Vereinbarung. Kein Planer würde sich grundlos auf´s Glatteis begeben. Nachdem diese Vereinbarung aber nicht existiert bleiben als Grundlage für die Planung nur die DIN4708 und die EN12831. Rechnet man nach diesen Grundlagen, dann liegt die benötigte Heizleistung wohl im Regelbereich der Therme, somit wäre die Therme passend.

    Wäre vereinbart gewesen, dass die Heizleistung ausschließlich nach der Heizlast nach EN12831 zu dimensionieren wäre, dann wäre die Auswahl wohl grenzwertig. Das ist bei Dir aber nicht der Fall.

    Ein Wärmeerzeuger der zu groß dimensioniert ist, stellt nicht automatisch einen Mangel dar, denn im Gegensatz zu einem zu klein dimensionierten Wärmeerzeuger erfüllt er ja die an ihn gestellten Anforderungen (ausreichende Beheizung des Gebäudes, ausreichend WW Komfort). Einen Mangel könnte man unterstellen, wenn der Wärmeerzeuger drastisch überdimensioniert wäre, so dass er nicht ordentlich funktionieren kann, beispielsweise weil er nie in den Regelbereich kommt und/oder die erzeugte Energie nicht zeitnah in die Heizkreise liefern kann. Beides wird bei Dir nicht auftreten, vorausgesetzt der WW-Speicher ist ausreichend dimensioniert (Wärmetauscherfläche) und die Hydraulik (Heizkreise) passt.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #39 gunther1948, 31.10.2012
    gunther1948

    gunther1948

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    6.917
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    architekt/statiker
    Ort:
    67685 weilerbach
    hallo
    versprochen ist versprochen.

    gruss aus de pfalz
     
  20. #40 Gast56083, 31.10.2012
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    zu dem Thema ja ;)

    Dann Danke...
    wenns Recht ist, sag ich bescheid wie´s ausgegangen ist
     
Thema:

Möglichkeiten gegenüber GU bei zu groß dimensionierter Gas BWT

Die Seite wird geladen...

Möglichkeiten gegenüber GU bei zu groß dimensionierter Gas BWT - Ähnliche Themen

  1. Nachträgliches Abfangen des Nachbarhangs - Möglichkeiten?

    Nachträgliches Abfangen des Nachbarhangs - Möglichkeiten?: Hallo liebes Forum, wir wohnen in einem Reihenendhaus mit Hanglage und die Terrasse unseres Nachbarn wird im Prinzip durch unsere Terrasse auf...
  2. Einrohrheizung - welche (finanziell sinnvollen) Möglichkeiten habe ich?

    Einrohrheizung - welche (finanziell sinnvollen) Möglichkeiten habe ich?: Hallo zusammen, Ich habe ein paar Fragen zur Einrohrheizung: Ich habe im ganzen Haus eine Gas- Heizung. Wir bewohnen das Haus bereits. Soweit ist...
  3. Welche Möglichkeiten?

    Welche Möglichkeiten?: Werte Experten, ich bitte um einen Ratschlag. Das folgende Bild zeigt die derzeitige Situation am Wohnungseingang. Die Holztreppe führt in die...
  4. Außendämmung bei bereits erfolgter Innendämmung möglich?

    Außendämmung bei bereits erfolgter Innendämmung möglich?: Hallo, mich würde einmal der Rat von euch interessieren. Wir haben ein 2 Familien-Haus Baujahr 1975. Das Mauerwerk besteht aus HBL 25/30, also...
  5. PV-Anlage Möglichkeiten

    PV-Anlage Möglichkeiten: Hallo, mich plane gerade die Kernsanierung von meinem Haus, es wird nahezu alles gemacht, inkl. Heizung, vorzugsweise mit Wärmepumpe. In...