Umschuldung vor Ablauf der Zinsbindung?

Diskutiere Umschuldung vor Ablauf der Zinsbindung? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe zwei Fragen zur Baufinanzierung: Frage eins: Kann man einen Immobilienkredit vor Ablauf der Zinsbindung (10 Jahre,...

  1. Maik86

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    Hallo zusammen,

    ich habe zwei Fragen zur Baufinanzierung:

    Frage eins: Kann man einen Immobilienkredit vor Ablauf der Zinsbindung (10 Jahre, 1,5 Jahre verstrichen) umschulden, d. h. kündigen und zu einer anderen Bank (wegen besseren Konditionen) wechseln. Mir erzählte kürzlich jemand, dass das möglich wäre, man aber eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müsste.

    Frage zwei: Aufgrund besonderer Konstellationen konnten wir bei unserer Finanzierung keine KFW-Kredite einbauen, obwohl unser Haus die Voraussetzungen dafür erfüllt (KFW70). Kann man diese KFW-Kredite zu einem späteren Zeitpunkt noch beantragen, oder geht das nur bei der ersten Finanzierung zu Baubeginn?

    Kann jemand helfen?

    Danke!

    Gruß
    Maik
     
  2. #2 ReihenhausMax, 31.10.2012
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    Frage eins:
    Muß die Bank nicht machen und wenn sie mitmachen würde, kannst Du von ausgehen, daß Du unter dem Strich draufzahlst.
    Frage zwei:
    Der Zug ist wohl auch abgefahren.
     
  3. Flip74

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    Zu 1:
    Wissen zu 100 % tu ichs nicht, aber ich kann mir zu 100 % vorstellen dass das nicht geht, bzw wie oben schon gesagt dass du dich dabei unterm Strich schlechter stellst.

    Zu 2:
    Weiß ich zu 100 %. KfW Mittel müssen vor Beginn der Massnahme beantragt werden.

    Tom
     
  4. #4 GeorgPuetz, 01.11.2012
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    Frage 1:
    Theoretisch ja. Praktisch fast nie.
    Es gibt einen Vertrag, an den sich alle Beteiligten zu halten haben. Sollte Ihre Bank einer vollständigen, vorzeitigen Rückzahlung zustimmen, kann sie das nur gegen Ausgleich des entstandenen Schadens machen. Der Schaden ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Hierzu gibt es diverse rechtliche Vorgaben, auch diverse Urteile bis hin zum BGH. Der korrekt berechnete Schaden entspricht ungefähr der Zinsdifferenz, die Sie bei einem neuen Darlehen mit günstigerem Zins haben werden. Wie würden also nichts gewinnen.

    In Ihrem Fall dürfte die Bank sogar bis zum Doppelten der korrekt ermittelten Vorfälligkeitsentschädigung nehmen. Das deshalb, weil einige gesetzliche/juristische Vorgaben fehlen und dann nur noch die "Wuchergrenze" gilt. Und Wucher beginnt beim Doppelten.

    Fazit:
    Egal wie Sie es machen werden, die Umfinanzierung kann Ihnen keinen Vorteil verschaffen, sondern je nach Bank und Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung - einen deutlichen Nachteil.


    Frage 2:
    Wie schon geschrieben wurde hat der Zug den Bahnhof bereits vor längerer Zeit verlassen.
     
  5. Maik86

    Maik86

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    Alles klar, dann bin ich wieder schlauer. Danke für die Hilfe!
     
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