"rechtliche Frage" zu Planungsunterlagen...

Diskutiere "rechtliche Frage" zu Planungsunterlagen... im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen... Wie ich ja schon mal geschrieben habe, habe ich vor einiger Zeit eine Bestandsimmobilie erworben. In diesem Haus ist Anfang...

  1. #1 Blackseven, 01.11.2012
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    Hallo Zusammen...

    Wie ich ja schon mal geschrieben habe, habe ich vor einiger Zeit eine Bestandsimmobilie erworben. In diesem Haus ist Anfang dieses Jahrtausends eine komplett neue Heizungsanlage bestehend aus FBH, Buderus-Brennwertkessel, hydraulischer Weiche, 300l-Speicher und Vorbereitung für Solar-Panels gebaut worden. Als ich das Haus übernommen habe, habe ich den "Heizungsbauer" zwecks Wartung und Störungsbeseitigung, auch für eine zweite verbaute Heizungsanlage im sep. Anbau(die er allerdings nicht gebaut hat) mit übernommen.

    Leider hat der HB einige Störungen an der zweiten Anlage nicht wirklich abstellen können, weshalb ich ihn deutlich öfter als mir lieb war rufen musste. Kompensiert hat er diese "Schwäche" mit einer enormen Kompetenz und Kreativität beim Erstellen der Rechnungen. Bloße, freundliche Nachfragen zu diesen Rechnungen hat er dann auch noch quasi als Gotteslästerung dargestellt. Bei der letzten Nummer und einer Rechnung über 450 Euro bei dieser Heizung, die danach trotz etlicher Fehlerbehebungsversuche nach wie vor das gleiche Fehlerverhalten zeigte, war mir das zuviel und ich trennte mich von dem Unternehmen.

    BTW: Der Fehler wurde von meinem "neuen" HB mit einem Anruf bei Viessmann und anschließendem Einbau eines Ersatzteils in "nullkommanix" behoben. Auch zeigte sich dabei deutlich, dass es der erste mit dem Thema Wartung nicht wirklich zu genau nahm, und zwar bei keiner der beiden Anlagen...

    Wie dem auch sei, ich habe zu meiner Heizung, die von dem HB gebaut wurde, außer der BDA keine Unterlagen, auch nicht zu Heizlasten oder Heizkreislängen/Dimensionierung oder hydr. Abgleich...

    Bis hierhin wirklich langer Text, dafür jetzt die ganz kurzen Fragen: Kann ich die Herausgabe der Unterlagen einfordern? Falls ja, was kann er dafür verlangen? Ist/war er verpflichtet, die Planungsunterlagen aufzuheben?

    Ich hoffe, mit diesem Thema/diesen Fragen nicht gegen Forenregeln verstossen zu haben...Falls doch, sorry...

    BlackSeven
     
  2. #2 Achim Kaiser, 02.11.2012
    Achim Kaiser

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    Gibts überhaupt welche ?

    Kommt drauf an ... vor allem was einst im Mai vereinbart und beauftragt war.

    Nach ~10 Jahren dürfte das Thema ziemlich durch sein ...

    Ich schätze mal .... das wird nix.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Blackseven, 02.11.2012
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    Sie ist zumindest handwerklich solide aufgebaut. Und da das Haus einige "Eigenheiten" hat, würde es mich wundern, wenn es keine Pläne geben würde... Und da er ja bis vor 2 Monaten auch mit Wartung/Störungsbeseitigung beauftragt war, würde ich davon ausgehen, das er zumindest keine Pläne entsorgt hat... Aber sicher bin ich natürlich nicht - deswegen fragte ich nach evtl. Richtlinien/verbindlichen Fristen...

    Das stimmt wohl und ist auch "von außen" nicht nachvollziehbar.


    Danke für Deine ehrliche, wenn auch nicht erfreuliche Meinung!

    blackseven
     
  4. R.B.

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    Ich schließe mich Achim an. Sofern da überhaupt mal Planungsunterlagen erstellt wurden, müsste diese der damalige Eigentümer haben. Es wäre ein Glücksfall wenn der Heizer diese Unterlagen archiviert hätte.

    Meine Vermutung geht aber eher in die Richtung, dass es zur Planung nichts Schriftliches gibt. Es wäre nicht die erste Anlage die mit "Erfahrungswerten" gebaut wurde. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Blackseven, 02.11.2012
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    Bei einer "Standardinstallation" würde ich ja auch so denken... Aber bei der Installation mit Heizkreisen über 2 Gebäude und vorbereiteter Anschlussmöglichkeit für das "Viesmann-gebäude" und Dachkollektoren.... Ich hatte ja seinerzeit mal Bilder hochgeladen..:

    http://www.bauexpertenforum.de/show...heiß-Raum-kalt&p=535711&viewfull=1#post535711

    das würde mich "planlos" schon etwas wundern...

    Na gut, das Thema scheint vergebene liebesmühe zu werden - von daher erspare ich mir ein Anschreiben...

    Danke Euch!

    blackseven
     
  6. R.B.

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    Mich nicht.

    Es mag ja sein, dass er einen "Plan" hatte, aber das muss nicht unbedingt das sein, was unsereins unter einem Plan versteht, geschweige denn, dass es darüber schriftliche Aufzeichnungen gab. Und selbst wenn er sich damals Notizen gemacht hätte, ist es doch sehr wahrscheinlich, dass es diese Notizen heute nicht mehr gibt.

    Bei den Elis ist es doch ähnlich. Wer da seinen Job nicht erst seit heute macht, der kriegt ein EFH auch ohne einen schriftlichen Plan hin. Leider ist das gängige Praxis auf den Baustellen, denn einen Plan erstellen bedeutet erst einmal Mehrarbeit. Frei nach dem Motto, "nach mir die Sintflut", werden dann Leitungen gezogen, Hauptsache am Ende funktioniert´s.

    Das gibt es aber nicht erst seit heute. Als ich mein Haus gekauft hatte, und danach die E-Installation ändern musste, gab es keinerlei Aufzeichnungen. Nur 2 Blätter über die Klingelanlage und ein bischen Kleinkram, das hatte der damalige Hauseigentümer in Eigenleistung gemacht, über den ganzen Rest gab es nichts, geschweige denn irgendetwas über die nachträglich ausgeführten Änderungen an der Anlage.

    Gruß
    Ralf
     
  7. Julius

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    Aber fragen kann man trotzdem mal.
     
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