Bautreppe Pflicht ?

Diskutiere Bautreppe Pflicht ? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, ich weiß nicht ob ich im richtigen Unterforum bin, falls nicht einfach verschieben. Ich baue mit GÜ und es stellt sich jetzt die...

  1. #1 Kater432, 02.11.2012
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    Hallo Forum,

    ich weiß nicht ob ich im richtigen Unterforum bin, falls nicht einfach verschieben.
    Ich baue mit GÜ und es stellt sich jetzt die Frage wie wir bzw. unser Sachverständiger ins OG kommen.
    Laut GÜ ist keine Bautreppe kalkuliert und geplant.
    Jedes Gewerk bringt ihre eigene Leiter mit um ins OG zu kommen.
    Es wird oben noch ein Absturzgeländer angebracht.
    Ist dies so gängige Praxis oder gibt es da Vorschriften das dies so nicht zuläassig ist.
    Ich stelle mir das auch schwer vor über diese Treppe WC, Wanne, Fliesen Türen usw. nach oben zu bekommen.

    Wie sollen wir denn am Wochenende oder abens uns nach dem Zustand des Bau vergewissen können wenn wir nicht hochkommen. Im Bauvertrag steht dazu nichts. Und ja er wurde von einem Sachverständigen geprüft :e_smiley_brille02:

    Wäre nett wenn jemand da Infos hat.

    Freundliche Grüße

    Kater432
     
  2. #2 Kater432, 02.11.2012
    Kater432

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    Ich habe dazu gerade noch die BGV C22 gefunden.
    In §10 steht Abs. 3 das diese als Treppen ausgeführt werden müssen.
    Abs. 4 steht aber Satz 2 dagegen. Was zählt denn hier als kurzfristig?

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/c22.pdf

    Grüße
     
  3. #3 Gast036816, 02.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    als kurzfristig ist ein zeitraum anzusehen, um z. b. eine behelfstreppe auszubauen und die endgültige treppe einzubauen. als kurzfristig gilt nicht der zeitraum von der herstellung des rohbaus im obergeschoss bis zum einbau der endgültigen treppe 5 monate später.
     
  4. #4 Kater432, 02.11.2012
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    Also kann ich dem GÜ damit kommen?
    Leider habe ich diesen Punkt nicht bedacht und der Sachverständige auch nicht.
    Ich hätte nie erwartet das man ohne Bautreppe arbeiten würde.
    Ich hätte auch nicht erwartet das dies irgendwie erlaubt wäre. Ok, kurzzeitig vielleicht, aber nicht noch 4 Monate.
    Zumal was würde der GÜ machen wenn es ein altes Renterpaar ist, welche so eine Leiter nicht hochkommt.
    Wie sollen da oben dann Absprachen durchgeführt werden.

    Grüße
     
  5. #5 ManfredH, 02.11.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Tja, wenn der GÜ keine kalkuliert und geplant hat, und im Angebot/Leistungsbeschreibung/Vertrag auch keine enthalten war...

    Nach meiner Einschätzung (ohne Gewähr) hast du unter diesen Voraussetzungen auch keinen Anspruch auf die Treppe. Ob der GÜ Material und Objekte mit Kran, Flaschenzug oder Hubschrauber nach oben bringt, bleibt ihm überlassen, und ebenso, wie die Handwerker ins obere Geschoß kommen. Das einzig entscheidende ist, dass dabei die einschlägigen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, was aber auch bei einer Leiter der Fall sein kann.

    Wenn ich Leistungsbeschreibungen aufstelle - egal ob für Einzelgewerk- oder GU-Ausführung - dann sehe ich da auch die Position Bautreppe vor. Dein GÜ hat halt entweder nicht so weit gedacht, oder sparen wollen.
     
  6. LaSina

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    Bautreppe kostet nicht die Welt. Haben auch die Treppe rausgenommen und dann muss auf eigenen Kosten eine Bautreppe hin bis unsere Hängetreppe kommt.
     
  7. #7 Kater432, 02.11.2012
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    Evtl. kann ich auch selbst eine Treppe organisieren bzw. eine größere Leiter.
    Ich dachte nur das dies ja nicht wirklich irgendwelchen UVV oder Sicherheitsvorkehrungen entsprechen kann, über solangen Zeitraum mit einer Leiter das zu erledigen.
    Besteht nicht aber trotzdem ein Recht die Leistung zwischendurch auch abzunehmen. Wie soll derjenige dann das oben prüfen können ob korrekt gearbeitet wurde.
    Stelle ich etwas als Mangel dar, komme aber selbst keine "Leiter" hoch, wie will der GÜ mir das darlegen.
     
  8. #8 Gast036816, 02.11.2012
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    Gast036816 Gast

    wenn zwischenabnahmen im vertrag enthalten sind, dann kannst du das auch machen. muss aber genau definiert sein, gewerk, fertigstellung am .......... dann hat der unternehmer auch alles erforderliche beizustellen, was zur abnahme erforderlich ist, geräte, beleuchtung und zugängigkeit.

    ich sage mal, bei dir ist das blöd gelaufen. wer lastet seinem bauherrn und den nachunternehmern heute noch die leiterkletterei auf. sorge dafür, dass eine sichere treppe vom unternehmer dort rein kommt. mach keine treppe auf eigeninitiative. du hast dann die standsicherheit zu überwachen und für die verkehrssicherung zu sorgen.
     
  9. #9 Achim Kaiser, 02.11.2012
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    Als Bauhandwerker seh ich das anders ....

    Die Baustelle ist Arbeitplatz und eine Hühnerleiter ist kein geeigneter Zugang z.B. für Arbeiten im Keller / OG / DG ....

    Ich lasse auch keine faulen Ausreden von wegen ist Sache des GU/GÜ/Unternehmers und was der kalkuliert hat oder auch nicht gelten.

    Bei Baustellen ohne Treppe klingelt bei mir das Tel. bei der BG ....
    und komischer Weise ist dann nach einem kurzen Baustop gaaaaaanz schnell eine *vornehme* Bautreppe vorhanden.

    Ich werde den *Sparhirnriss* irgendwelcher Vollpfosten nie verstehen und akzeptziere diesen Mist überhaupt nicht mehr !

    Alleine die verbrannte Arbeitszeit durch Leiterkrebseln steht in keinem Verhältnis zur *vermeindlichen* Kosteneinsparung. Das ist ne Hornochsenkalkulation !

    Spätestens wenn einer zur Leiter runterfliegt und der Sanka oder Rettungshubschrauber vor der Bude parkt beginnt das Hosenflattern.

    Hätte ich an der Baustelle zu tun, würde das die BG schnellstens klären, was da Sache zu sein hat.
    Keine Bautreppe in nem Neubau geht ganz einfach gar nicht .... no way, no go.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #10 ManfredH, 02.11.2012
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    Mit der Nutzungsdauer hat das überhaupt nichts zu tun. Entweder Sicherheitsvorkehrungen (Treppen, Leitern, Gerüste, Absturzsicherungen...) entsprechen den einschlägigen Anforderungen, dann dürfen sie auch benutzt werden, und zwar beliebig lange - oder sie entsprechen den Anforderungen nicht, dann dürfen sie überhaupt nicht benutzt werden bzw. müssen sofort nachgerüstet werden. (von der o.a. kurzfristigen ausführungsbedingten Unterbrechung mal abgesehen)
     
  11. Neutal

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    Wir haben schon viele HRB Häuser erstellt und bisher nie Probleme mit dem Aufstieg gehabt. Eine Bautreppe ist während der Bauphase meist im Weg.
     
  12. #12 Kater432, 03.11.2012
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    Die Meinungen gehen also auseinander.
    Mit HRB nehme ich Holzrahmenbau an.
    Bei uns ist der Rohbau soweit fertig, Ringanker kommt Mo und dann der Dachstuhl.
    Das dort noch keine Bautreppe vorhanden sein sollte ist mir auch klar.
    Aber was ist nach Dachdeckung und setzen der Fenster. Dort sollte sie doch erstmal nicht stören. Zumal wir ja auch hoch müssen um mit dem Eli die Dosen und Schalter usw abzusprechen.

    Ich kann ja einfachmal bei der BG anonym nachfragen, bevor ich die auf den Bau hetze. So könnte man dem GU/GÜ dies ja nochmal nahbringen.
     
  13. #13 Pruefhammer, 03.11.2012
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    also mal ganz ehrlich ich sehe es ähnlich wie Herr Kaiser, eine Treppe macht die Sache nicht nur sicherer sondern auch die Arbeit wesentlich effizienter. Gerade das sollte doch im Interesse aller Beteiligten sein. Ich habe in meinem Haus eine einfache Treppe aus dem Baumarkt geholt, Kosten waren unter 100€, die war in nichtmal zwei Stunden zusammengeschraubt und angedübelt (von mir allein). Ein Leben ohne diese Treppe wäre für micht nicht vorstellbar zumal Fliesen, Steine, Heizungsanlage etc. da hoch müssen. Jeder Handwerker hat doch mal den Dübel oder die passende Schraube vergessen und soll dann jedesmal die leiter benutzen?
    Einigt euch über die Kosten, bei mir war es eine gerade Treppe die nichtmal 100€ gekostet hat, das Geld ist gut investiert und wenn die endgültige Treppe drin ist werde ich die Behelfstreppe verkaufen. Bei 1-2-3 meins, bekommst du für so eine gebrauchte Treppe auch noch gut 50% vom Neupreis- hatte ich damals geschaut und mich deswegen für die neue Treppe entschieden, weil da kaum Preisvorteil war. Also sind die effektiven Kosten, wenn du die Treppe in der Bauphase nicht komplett versaust vielleicht 50€, was soll man da lange drüber diskutieren???
     
  14. Neutal

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    Die meisten Meinungen Pro Treppe kommen doch von beteiligten die eigentlich erst am Schluß der Bauphase in erscheinung treten. Bautreppe steht, wird angebaut weil der Fußbodenaufbau begonnen wird, dann abbauen, weil das Treppenloch und die Wände verkleidet werden.....
    Wenn der Trockenbau sich dem Ende neigt bin auch ich für eine Bautreppe, Großbaustellen ausgenommen. Vorher aber sit so eine Treppe mehr im Weg und behindert einen. Jemand der nach Feierabend mit Lackschuhen auf die Baustelle kommt ist für mich nicht das Maß der Dinge. Eine Bautreppe habe ich in einer Stunde zugeschnitten und aufgestellt, aber darum geht es nicht.
     
  15. mls

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    naja ..
    selbst ein "langsamer", baustellengefügter hrb-rohbau, wird (im
    gegensatz zu vollverschlossenen wassersackbauteilen) zwischen 5 und
    8 tagen dauern - treppe (oder leiter) ist technisch erst 2 oder 3 tage vor
    vollendung möglich (weil vorher nix steht) - und dann erwarte ich
    eine treppe, genauso, wie ein ordentliches gerüst. alles andere taugt
    für lackschuhartisten. zweifel löst die berufsgenossenschaft.
     
  16. Neutal

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    Die Berufsgenossenschaft hat nur gefordert das Die Leiter ausreichend lang istund einen Meter über das Geschoß ragt. Wir hatten nie ein Problem mit der BG und wenn ich mich in einem Baugebiet umsehe ist mir noch nie ein Bau mit einer Bautreppe aufgefallen. Es mag ja sein das dies regional ander gehandhabt wird, aber im Norden habe ich seit ich auf dem Bau arbeite noch nie eine Bautreppe gesehen.
     
  17. #17 ThomasMD, 04.11.2012
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    Und nur damit der Bauherr seinem Überwachungsrecht nachkommen kann, ist eine Treppe schon mal gar nicht einzubauen.

    Unsere SiGeKo verweist auch Bauherrenvertreter, die ohne Sicherheitsschuhe und Helm kommen, der Baustelle.
     
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