Grundstückskauf - Kosten

Diskutiere Grundstückskauf - Kosten im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben zu zweit frisch ein Grundstück anteilig zu je 50% gekauft. Im Kaufvertrag ist auch eine Bauverfplichtung...

  1. #1 6n6rgi6, 02.11.2012
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    Hallo zusammen,

    wir haben zu zweit frisch ein Grundstück anteilig zu je 50% gekauft.
    Im Kaufvertrag ist auch eine Bauverfplichtung eingetragen.
    Vielleicht sind die Kosten und der Zeitablauf auch für andere interessant (siehe unten).

    Drei Dinge sind uns noch unklar:

    1) In der Kostenrechnung vom Amtsgericht steht: "Der Gegenstandswert erhöht sich aufgrund der Bauverpflichtung um 50%."
    Bei vereinfacht etwas mehr als 100 000 EUR Kaufpreis (inkl. MwSt) wurde aber ein Gegenstandswert von 160 000 EUR eingetragen.
    Kann es sein, dass hier immer auf ganze 10 000 EUR aufgerundet wird?
    Kann es sein, dass alle anderen Rechnungen (z.B. vom Notar) mit den Grundstückskosten rechnen und nur allein das Amtsgericht eine 50% Erhöhung ansetzt?
    Wir bezahlen dadurch für ein virtuelles Haus im voraus - das ist schon sehr seltsam. Ist das wirklich alles rechtens oder weiß jemand aus dem Forum etwas über anhängige Verfahren/Entscheidungen dazu?

    2) Die Grunderwerbssteuer wurde bei uns vom Grundstückspreis inkl. MwSt berechnet.
    Heißt das wirklich, dass in diesem Fall die Steuer (MwSt) nochmal besteuert wird (Grunderwerbssteuer)?
    Jeder hat seinen eigenen Steuerbescheid (mit 50% der Gesamtsteuer) bekommen.
    Interessanterweise haben wir dabei neue Steuernummern bekommen (also andere als für die "normalen" Steuererklärungen) (?)

    3) Wir haben das Grundstück zu zweit anteilig gekauft, weil uns gesagt wurde, dass das bei den Kosten eigentlich keinen Unterschied machen würde.
    Stimmt das denn wirklich?
    Gibt es vielleicht später noch Fallstricke (Steuer, Erbe etc.)?
    Wir sind zwar schon zu zweit eingetragen, aber für andere in ähnlicher Situation könnte das immernoch interessant sein.
    Für uns wäre es v.a. interessant, um mögliche Nachteile und Probleme über andere Weg aufzufangen.

    Vielen Dank für alle Antworten!!!
    Chris

    [HR]
    Kosten mit Zeitablauf auf dem Weg zum Grundstückseigentümer (mit vereinfachten Zahlen):

    1) Grundstück Kosten + MwSt 19% = ca. 100 000 EUR
    Kaufvertragsunterzeichnung beim Notar: ca. Mitte August 2012

    2) Notarkosten nach KostO 2008 + MwSt 19% = ca. 700 EUR
    Die Rechnung vom Notar kam ca. 2 Tage nach der Vertragsunterzeichnung.
    Die Kostenberechnung bezog sich auf die Grundstückskosten inkl. MwSt.

    3) Grunderwerbssteuer (Finanzamt) 4,5% auf die Grundstückskosten = 4 500 EUR
    Der Bescheid kam knapp 7 Wochen nach der Vertragsunterzeichnung vom Finanzamt.
    Die Kostenberechnung bezog sich auf die Grundstückskosten inkl. MwSt.

    4) Kosten für die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch = ca. 290 EUR
    Zwei weitere Kostenpositionen (Eintragung von zwei Vormerkungen) lasse ich hier weg.
    Die Kostenrechnung vom Amtsgericht bekamen wir über den Notar ca. 9 Wochen nach Vertragsunterzeichnung.
    [/HR]
     
  2. #2 DrFaustus, 02.11.2012
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  3. R.B.

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    Ist es nicht so, dass bei Grundstücken niemals USt. fällig wird, egal ob privat oder gewerblich?

    Beim Gebäude sieht das anders aus. Wird ein Gebäude mit Grundstück gekauft, dann wird sowieso getrennt, weil Gebäude und Grundstück steuerlich unterschiedlich zu behandeln sind (Abschreibung).

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Musketier, 02.11.2012
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    Eindeutig Jain.
    Privat immer ohne UST.
    Bei Gewerbe kann zur Umsatzsteuer optiert werden.
    Aber selbst da wird seit ein paar Jahren die Steuerschuld auf den Grundstückskäufer übertragen.
    d.h. bei Kaufpreis von 100T€ führt der Käufer die 19T€ Ust ab und kann sie sich gleichzeitig als VST wiederholen.



    Diese Trennung gibt es im Einkommensteuerrecht. Umsatzsteuerrecht ist was vollkommen anderes.
     
  5. #5 DrFaustus, 02.11.2012
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    Grundsätzlich fällt keine USt an. Man kann aber optieren, dass heißt freiwillig USt für das Grundstück zahlen. Das ist aber selten der Fall. Ich wüsste auch ehrlich gesagt nicht warum man das tun sollte. Die USt (die in diesem speziellen Fall der Käufer zahlt) bekommt man nämlich direkt vom FA als Vorsteuer zurück.
    Evtl. gibt es dadurch die Möglichkeit bei Arbeiten auf dem Grundstück (Außenanlagen, etc.) auch Vorsteuer gelten zu machen. Ich bin aber kein Steuerfachmann, deswegen ist das nur eine grobe Vermutung.

    Edit: Ok, Musketier hat schneller geschossen...
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Gut, dann habe ich wieder was gelernt.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 6n6rgi6, 02.11.2012
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    Ihr habt so recht! Vielen Dank! Das beantwortet schon mal meine Frage in 2) bzw. die hat sich damit erledigt.
    Mit den ganzen Kosten und Steuern war es für mich schon so selbstverständlich, dass ich auch MwSt zahlen muss, dass ich in meinen Unterlagen schon Steuern gesehen habe wo gar keine sind. Es ist doch aber beruhigend bei der Gelegenheit zu lernen, dass ich freiwillig noch zusätzlich mehr Steuern zahlen dürfte.

    Es ist ein privater Grundstückskauf. In meinem Beitrag bitte einfach alle Angaben zu MwSt in Bezug auf den Grundstückskaufpreis ignorieren (die Zahlen bleiben ansonsten gleich).

    Wisst ihr vielleicht noch etwas zu 1) (erhöhter Gegenstandswert wegen Bauverpflichtung) und 3) (zu zweit im Grundbuch eingetragen)?

    Grüße,
    Chris
     
  8. #8 Baufuchs, 02.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bauverpflichtung erhöht den Gegenstandswert.
    Zu je 1/2 eingetragen ist bei Eheleuten normal und verursacht keine höheren Kosten.
     
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