Unauthorisierter Entwässerungsanschluss an "unseren" Kanal.

Diskutiere Unauthorisierter Entwässerungsanschluss an "unseren" Kanal. im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wir haben ein Haus in der zweiten Reihe, unser Regen- und Schmutzwasser wird über einen Kanal abgeleitet, den wir beim Neubau vor 2 Jahren in die...

  1. #1 PHausBauherr, 05.11.2012
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    Wir haben ein Haus in der zweiten Reihe, unser Regen- und Schmutzwasser wird über einen Kanal abgeleitet, den wir beim Neubau vor 2 Jahren in die Hofeinfahrt haben legen lassen. Die Hofeinfahrt selbst gehört zum Grundstück des Vorderhauses, wir haben dort logischerweise Wege- und Leitungsrecht. Nun überrascht mich das Vorderhaus einen Werktag im Voraus damit, dass heute eine Birko-Rinne der Hofeinfahrt an "den" (sprich unseren) Kanal angeschlossen werden soll. Prinzipiell versuche ich, sehr kooperativ zu sein, und will dieses Anliegen auch nicht blockieren. Trotzdem hat die Vorgehensweise bei mir doch ein gewisses Stirnrunzeln :shades ausgelöst. Wer kann was zu folgenden Fragen sagen:

    - Dürfen die das, ohne mich vorher zu fragen :frust ?
    - Kann ich auf Ausfürhung durch eine Fachfirma bestehen?
    - Kann ich auf eine formale Abnahme bestehen, und wer müsste die bezahlen?
    - Auf was müsste ich achten, dass der Anschluss fachgerecht gemacht wird.
    - Wenn der Kanal später mal verstopft sein wird, wer ist dann in der Pflicht?

    Danke!
     
  2. #2 ManfredH, 05.11.2012
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    ManfredH Gast

    Unabhängig von den rechtlichen Fragen: Ist denn nachgewiesen, dass der vorhandene Rohrquerschnitt für die zusätzlich einzuleitende Wassermenge (bzw. die zusätzlich zu entwässernde Fläche) ausreichend ist ?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2012
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    Wer haftet, wenn es durch Einstau zu Schäden beim anderen kommt?
    Wer haftet für Reparatur & Unterhalt
    Wer hat welche Pflichten?

    Ich würde mich NIEMALS darauf einlassen, so lange das nicht geklärt und das ganze auch rechtlich gesichert ist.
     
  4. #4 PHausBauherr, 05.11.2012
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    Danke für den Hinweis. Das sollte aber unproblematisch sein. Es ist ein DN 100 KG-Rohr, aber auch mit der neuen Fläche (ca. 45 qm) bleibt die Gesamtfläche unter 200 qm ...
     
  5. Julius

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    Abgesehen davon, daß eine Hausanschlußleitung in DN 100 nach heutigem Maßstab eh schon SEHR knapp bemessen ist (wie will man die vernünftig instandhalten?):

    Welchen Anteil am Unterhalt Deiner Leitung wird der Vorderlieger zukünftig verpflichtend übernehmen?

    Warum schließt er nicht an seine eigene Grundleitung an?

    Fazit:
    Ich würde das nicht freiwillig akzeptieren!
    Und ob er Anspruch auf Anschluß hat, ist ME sehr fraglich.
     
  6. #6 gunther1948, 05.11.2012
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    hallo
    naja je nach gefälle und oberfläche der angeschlossenen fläche kann das schon grenzwertig werden.

    gruss aus de pfalz
     
  7. #7 PHausBauherr, 05.11.2012
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    Das wäre extrem aufwändig. Die liegt nicht im Hof, sondern in 10 Meter Entfernung unter dem Vorderhaus. Dagegen geht unser Kanal direkt unter besagter Rinne durch ...

    Was die Sache ja zusätzlich kompliziert, ist dass unser Kanal durch den Grund der anderen geht. Wenn man ein Haus auf fremden Grund baut, gehört es wohl dessen Besitzer... hoffe nicht, dass das mit unserem Kanal genauso ist ....
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2012
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    Was sagt denn das Leitungsrecht zu dem Thema aus?
    Gibst da ggf. irgendwelche Regelungen oder ist nur ein pauschales Recht für die Ver- und Entsorgungsleitungen eingetragen?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2012
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    NÖ - nicht pauschal.
    Bei jedem Erbpachtrecht wird auf "fremdem" Grund gebaut, den man nur gemietet(Gepachtet) hat. Der Verpächter hat zwar den Anspruch auf die Immobilie, wenn der Pachtvertrag ausläuft, muss dann aber gemäß dem aktuellen Wert entschädigen!
     
  10. #10 Thomas B, 05.11.2012
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    Interessant. Und zwar deswegen, weil einer meiner San.-Installateure sogar meinte, er würde im Haus eher auf DN 90 zurückgehen (also auch bei fäkalienführenden Falleitungen!), da auf Grund des immer geringeren Wasserverbrauchs (Spar-Stop am WC, Perlatoren an den Armaturen und dem allg. reduzierten Wasserverbrauch) die Durchflussmengen mittlerweile eine kritische Größe erreicht hätten. Durch den zu geringen Wassereintrag würden sich die Leitungen leichter zusetzen, größere Durchmesser verringern den selbstreinigen Effekt beim Spülen zusätzlich....

    Mögen die Äbte dieser Welt (gemeint ist Manfred ;) ) darüber mehr sagen. Ich kann dies "nachweisen", aber hört sich zumindest schlüssig an.....oder?

    Grüße

    Thomas
     
  11. #11 Gast036816, 05.11.2012
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    Gast036816 Gast

    was ist das denn jetzt? du erhältst eine steilvorlage, um den anschluss abzuschießen und jetzt betest du das ganze wieder gesund?
     
  12. #12 Thomas B, 05.11.2012
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    Ich kann dies nicht "nachweisen", aber hört sich zumindest schlüssig an.....oder?

    Nachtrag zu meiner # 10
     
  13. #13 tkoehler78, 05.11.2012
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    DN 90??? Hab ich was verpasst?
    HT-Innenentwässerung gibts in DN 40/50/75/110!
     
  14. #14 tanzbaer, 05.11.2012
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    Bei meinen Rohren gibt es DN/OD 32/40/50/75/90/110/125/160.

    Grüße

    tanzbaer
     
  15. #15 Achim Kaiser, 05.11.2012
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    Anscheinend ;)

    DN 90 ist seit Jahren gängig und zulässig.
    (... und zwar seit der Einführung der WC´s die mit 4,5 und 6 l Spülung betrieben werden können)

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  16. HaJue

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    Hallo,

    ..... um mal auf den Ursprung der Frage zurückzukommen: Ich habe in der Frage etwas von "Hofeinfahrt" und "Entwässerungsrinne" gelesen. Ist überhaupt die Einleitung von Niederschlagswasser in den Kanal erlaubt? Meistens untersagen es doch die Abwasserzweckverbände, Niederschlagswasser einzuleiten - Versickerung auf dem Grundstück ist angesagt.

    Bei uns sind diese Regelungen usus - und es wird auch (fallweise) überprüft.

    Ich würde dies als erstes mal überprüfen - eventuell erübrigt sich dann bereits der Rest der Frage!

    Gruß

    hajue
     
  17. #17 tkoehler78, 06.11.2012
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    Okay, überzeugt. ;) Hat wahrscheinlich auch nicht jeder Hersteller im Programm.
     
  18. #18 der.schmiddl, 07.11.2012
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    @HaJue
    Das schreibt der Fragesteller im ersten Satz. Er leitet beides über einen Kanal ab.

    Und dann würde ich, ohne die Leistungsfähigkeit der 100er Leitung überprüft zu haben, dort nichts mehr anschließen lassen.
     
  19. #19 ars vivendi, 07.11.2012
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    Abgesehen davon, das es frech von deinem Nachbarn ist, dieses so nur mit Ankündigunjg einzubinden, wie groß sind denn dann alle Flächen, welche am Rohr hängen? Als Fausformel kannst du 15 m³ je Stunde durch ein 100er Rohr rechnen, jeder Bogen-Winkel verringert diesen Durchlass. Gehe ich, nur als Bsp von deinen genannten 200 m² aus und nehme einen größeren Regenguss mit zb 50 Liter je m² welche durchaus mal in 30 Min runterkommen können, bist du weit über der Kotzgrenze des Rohres.
     
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Unauthorisierter Entwässerungsanschluss an "unseren" Kanal.

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