Bebauungsplanänderung

Diskutiere Bebauungsplanänderung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wie haben uns ein Hanggrundstück zugelegt. Da hier der Bebauungsplan von 1963 stammt wollen wir diesen natürlich ändern. Ich hätte jetzt...

  1. #1 Kellerberg, 05.11.2012
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    Hallo,
    wie haben uns ein Hanggrundstück zugelegt. Da hier der Bebauungsplan von 1963 stammt wollen wir diesen natürlich ändern. Ich hätte jetzt folgende Frage zum Bebauungsplan. Hinter der Garage soll ein Bereich entstehen, welcher eigentlich im Hang sein soll, sprich darüber ist Garten. Auf der Skizze ist dieses der rote Bereich. Muss so ein Bereich auch im Baufenster sein? Müsste man diesen Bereich auch in die Bebauungsplanänderung einfügen? Unsere Architektin meint nein, da es unterirdisch sei, jemand anders meinte jedoch, dass man so etwas auch nur im Baufenster machen kann. Was ist nun richtig?
    Gruss
     

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  2. papeFT

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    Bebauungsplan ändern? Geht in Bayern einfach mal so?
    Oder wird mit dem Bauantrag eine Abweichung vom Bebauungsplan beantragt?
     
  3. #3 Gast036816, 06.11.2012
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    Gast036816 Gast

    b-plan ändern ist sache der zuständigen öffentlichen verwaltung. du kannst nur befreiungen vom b-plan beantragen. unterirdische bauwerke müssen auch dargestellt werden. inwieweit die unterirdischen bauteile genehmigungstechnisch bewertet werden, muss mit dem amt geklärt werden, z. b. abstandsregelung, unterirdische grenzsituation etc.
     
  4. #4 Thomas B, 06.11.2012
    Thomas B

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    Wenn Ihr eine Architektin engagiert habt, so sollte die eigentlich wissen, daß man einen B-Plan nicht mal einfach so ändern kann. Dies ist ein höchst aufwendiger, langwieriger und zudem teurer Verwaltungsakt. Ich habe bei einem Einzelbauvorhaben noch NIE gehört, daß man deswegen einen B-Plan hätte ändern lassen.

    Hierfür gibt es das Mittel der "Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes". Auf eine solche Befreiung besteht erstmal kein Anspruch. Sie muß zudem begründet werden und wird, gerade bei alten B-Pläne, sehr häufig auch bewilligt.

    Dies klärt man am besten erstmal in einem Gespräch bei der zuständigen Bauverwaltung. Ggf. schiebt man eine Bauvoranfrage hinterher um das Ganze dann auch schriftlich zu haben.

    Welchen Weg man auch wählt: Eine Ändreung des B-Planes wird es ganz sicher nicht werden.

    Sicher, daß es sich bei Eurer Planerin um eine Architektin handelt???

    Thomas
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 06.11.2012
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    Ich denke, wenn die Gemeinde DIESE Einstellung mitbekommt, wirds eng mit der Ausnahme Befreiung!

    Nur die Tatsache, dass der B-Plan fast 50 Jahre alt ist, macht ihn noch nicht hinfällig!
     
  6. #6 Thomas B, 06.11.2012
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    Naja, Ralf, dies ist wohl eher der Unkenntnis des Themas geschuldet. Nicht jeder laie weiß, daß das so nicht laufen wird. Komisch nur, daß angeblich eine Architektin involviert ist, für die diese Thematik eigentlich "Tagesgeschäft", quasi das "Kleine Einmaleins", sein sollte....
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 06.11.2012
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    Naja Thomas ;), wenn ich ein Grundstück erwerbe mit dem Vorsatz, das darauf geltende Recht "natürlich" aushebeln zu wollen, dann glaube ich nicht an Unkenntnis.
     
  8. #8 Kellerberg, 06.11.2012
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    Hallo Leute,
    nun mal langsam mit den jungen Pferden ;-) Also es handelt sich hierbei um ein Wohngebiet für das in den 60er Jahren ein Bebauungsplan erstellt wurde. Unser Grundstück wurde nie bebaut. In dieser Siedlung haben sehr viele eine Bebauungsplanänderung durchgeführt und da es sich um eine Änderung (vergrößern und verschieben des Baufensters) eines bestehenden Planes handelt kann hier ein stark verkürztes Verfahren angestrebt werden. Sehr gute Freunde von uns die fast zeitgleich ein Grundstück in unmittelbarerer Nähe erworben haben, haben ebenfalls eine Bebauungsplanänderung durchgeführt welches innerhalb von 3 Monaten erledigt war mit sehr überschaubaren Kosten. Selbst die Gemeinde, die hierfür zuständig ist, da nur Änderung, empfiehlt uns zu diesem Schritte, da der bestehende Bebauungsplan nicht mehr zeitgemäß ist (großes Grundstück mit kleinem Haus in der Mitte) Anscheinend ticken bei uns in Bayern wieder die Uhren anders oder ihr habt mich alle missverstanden. Sobald ich mit meinem Baufenster außerhalb des bestehenden Geltungsbereiches des alten Bebauungsplanes gehe, dann wird es zeitintensiv und aufwendig da gebe ich Euch recht. Das wurde uns auch so von der gemeinde bestätigt und dann wären diverse Behörden mit involviert und nicht nur die Gemeinde.
    Schönen tag noch
     
  9. makro

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    Ich glaube das es gerade zig Architekten geschrieben haben, es wird und wurde wohl keine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt, sondern immer eine:

     
  10. #10 Kellerberg, 06.11.2012
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    Eine Empfehlung der Gemeinde
     
  11. #11 Thomas B, 06.11.2012
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    Entweder DU hast da etwas völlig falsch verstanden oder im Chiemgau handelt es sich um ein exterritoriales Gelände mit Sonderstatus.

    Ein B-Pla-Änderung ist großes Kino. B-Plan ändern (plantechnsich, zeichnerisch). Auslegen des Plans, Beteiligung der Öffentlichkeit, es können Einwendungen gemacht werden. Dann wird der Plan (irgendwann) rechtskräftig.....

    Für was das Ganze????

    Eine Befreiung ist ein lächerlich einfacher Verwaltungsakt, eigentlich nur ein ganz normaler Bauantrag + einer Begründung warum man diese oder jeden Befreiung benötigt.

    Galub' ich nicht. das widerspricht jedweder Logik und jedweder Verhältnismäßigkeit. Bei großen Dingern (eine ganze Siedlung soll anders gebaut werden, Straßenverläufe werdenumgeplant...eben wo's um mehr als nur eine Hütte geht) mag das angehen. Nicht aber bei einer Hütte.....
     
  12. #12 Kellerberg, 06.11.2012
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    Also nochmals. Bei uns in der Gemeinde redet man noch freundlich miteinander und stellt sich gleich auf stur und wedelt mit irgendwelchen Gesetzen und Vorschriften! Wir haben vor Erwerb des Grundstückes freundlich bei der Gemeinde nachgefragt ob eine Vergrößerung und Verschiebung des Baufensters möglich sei. Dieses wurde uns bejaht und man hat uns darin sogar bestärkt und man könne, da wir uns innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplan befinden ein stark verkürztes Verfahren gehen. Selbstverständlich ist natürlich, dass das hier nicht ausarten darf. Freunde von uns, die ein benachbartes Grundstück im Sommer erworben hatten, hatten im Spätsommer ihre Bebauungsplanänderung (deutliche Vergrößerung des Baufensters) genehmigt.
    Zurück zu eigentlichen Frage: Muss ein Teil des Bauwerkes, welches dann oberirdisch nicht mehr sichtbar ist auch innerhalb des Baufensters sein?
    Gruss
     
  13. #13 Kellerberg, 06.11.2012
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    So schaut im Übrigen der Antrag aus:


    Antrag auf Änderung des Bebauungsplans (BPl) im vereinfachten oder im be-schleunigten Verfahren



    Anlagen: 1 Flurkartenausschnitt Maßstab 1:1000 mit Darstellung des Änderungs-sachverhalts bzw. des Vorhabens
    1 Kostenübernahmeerklärung



    Grundstücksangaben
    Flurnummer/n, Gemarkung

    Grundstücksgröße/n

    Eigentümer:
    Vorname, Name
    Straße, Hausnummer
    Postleitzahl, Ort
    ____________________________________

    ____________________________________


    Eine Teilung des Grundstücks ist beabsichtigt ( ) ja ( ) nein
    Erwerber:
    Vorname, Name
    Straße, Hausnummer
    Postleitzahl, Ort
    ____________________________________

    ____________________________________
    Grundstücksgröße/n nach der Teilung







    Angaben zur beantragten BPl-Änderung
    BPl-Bezeichnung



    Grundfläche / Grundflächenzahl



    Geschoßfläche / Geschoßflächenzahl



    Quergiebel / Dachauffaltung (Ausrichtung, Anzahl)



    Lage der Garagen und Grundstückszufahrt



    Anzahl der Wohneinheiten



    Seitliche Wandhöhe der Gebäude/Garage



    Anzahl / Lage der Kfz-Stellplätze und Gara-ge/n


    Sonstiges










    ________________________ __________________________
    Ort, Datum Ort, Datum






    ________________________ __________________________
    Unterschrift Unterschrift des Grundstückseigentü-mers, falls abweichend
     
  14. #14 ManfredH, 06.11.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wenn der B-Plan schon so veraltet ist und (tatsächlich oder vermeintlich???) heutigen Anforderungen und Ansprüchen so wenig genügt, dass offenbar bei jedem 2. Bauantrag eine nur auf das jeweilige Baugrundstück bezogene B-Plan-Änderung nicht nur erforderlich ist, sondern sogar von der Gemeinde empfohlen wird (mit all dem zugehörigen Brimborium wie Beteiligung von TÖPs und Öffentlichkeit, Auslegung, Kostenerstattung usw.) ..... dann fragt man sich doch, warum die Gemeinde nicht hergeht und einfach einmal den gesamten B-Plan überarbeitet ?!
     
  15. #15 Thomas B, 06.11.2012
    Thomas B

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    ..und warum dies auch..."stellt sich gleich auf stur und wedelt mit irgendwelchen Gesetzen und Vorschriften!" nicht auf dem "normalen" Dienstweg der Befreiung viel einfacher zu gestalten wäre???

    Habe ich noch NIE gehört, daß man so locker vom Hocker B-Plan-Änderungen beantragt....

    Naja...mag im Chiemgau eine lokale Sonderregelung geben. Habe sowas noch nie gehört, aber man lernt ja täglich dazu.
     
  16. #16 rfasdws, 06.11.2012
    rfasdws

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    Hallo,

    wir hatten dasselbe Problem, bzw. wollten auch anders als im B-Plan bauen. Unser B-Plan war "nur" von 1980, schreibt einen Drempel von max. 70cm und eine Nord-Süd Giebelrichtung vor.
    Den Drempel haben wir nun erhöht, und den Giebel auf Ost-West gedreht.

    Wir haben dazu mit der Gemeinde gesprochen, welche direkt "Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes" vorgeschlagen hat. Wir sind dann mit unseren Änderungswünschen zu den neuen zukünftigen Nachbarn gegangen und haben unser Vorhaben erklärt. Die Nachbarn haben dann unterschrieben dass es Sie nicht stört wenn wir abweichend vom B-Plan bauen.

    Der Antrag auf Abweichung ging dann zum Kreis, der hat sich das ganze 8 Wochen überlegt und die Änderung dann bewilligt. Kosten für die beiden Änderungen beim Kreis hielten sich auch in Grenzen.

    Mit dieser Bewilligung werden wir dann bei der Gemeinde die Genehmigungsfreistellung beantragen.

    Unser Architekt hat uns dabei sehr geholfen und stand immer im engen Kontakt mit dem Kreis und der Gemeinde.
     
  17. #17 Gast036816, 06.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    also locker bleiben, die gemeinde hat das hoheitliche planungsrecht. wahrscheinlich ist es eine mischung aus befreiung und unbürokratischer b-plan-änderung. die änderung/befreiung wird mit diesem formblatt beantragt, das wird im gemeinderat beraten, durchgewunken oder zurückgewunken. jedenfalls ist es ein unbürokratisches und bauherrenfreundliches verfahren mit dem alten b-plan umzugehen. ob es gut ist, zeigt sich, wenn das baugebiet gefüllt ist.
     
  18. #18 Kellerberg, 06.11.2012
    Kellerberg

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    Also in dem Geltungsbereich gab es nur noch zwei frei Grundstücke. Der Rest ist schon seit langem bebaut. Daher macht es wenig Sinn alles zu ändern.
    Wir können eigentlich das Thema beenden, denn ich habe - warum ich das nicht gleich gemacht habe ist mit ein Rätsel - bei dem Zuständigen von der Gemeinde angerufen und der hat mir meine Frage schnell und freundlich beantwortet. Mann soll diese besagte Fläche in der Planänderung mit angeben aber gesondert markieren. Das ganze läuft nach einem §13 ab.
    Ich bin froh in dieser Gemeinde zu leben, besonders wenn ich sehe wie bauherrenfreundlich man dort ist. Anscheinen habt ihr diesbezüglich ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht. Trotzdem vielen Dank an alles, die sich den Kopf zerbrochen haben.
    Gruss
     
  19. #19 ManfredH, 06.11.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wenn es - wie weiter oben angegeben - im beschleunigten Verfahren ablaufen soll, dann müsste es aber § 13a sein.
     
  20. #20 Der Bauberater, 06.11.2012
    Der Bauberater

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    Wenn es nur noch 2 freie Bauplätze gibt, dann hebt man den B-Plan auf und genehmigt nach § 34 BauGB, ist schneller und sischerer! :think
     
Thema: Bebauungsplanänderung
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