Drainage bei Reihenhäusern, Zuständigkeit Wartung/Reparatur Pumpe

Diskutiere Drainage bei Reihenhäusern, Zuständigkeit Wartung/Reparatur Pumpe im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, Guten Abend zusammen, hoffe mal die Rubrik ist richtig........... Wir wohnen seit 8 Jahren in einem Reihenendhaus einer...

  1. #1 lakritze, 06.11.2012
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    Hallo zusammen,

    Guten Abend zusammen,
    hoffe mal die Rubrik ist richtig...........

    Wir wohnen seit 8 Jahren in einem Reihenendhaus einer Gruppe von 3 Häusern, also ein Mittelhaus und 2 Eckhäuser. Laut Baubeschreibung wurde eine Drainage eingebaut. Seitlich unseres Hauses sowie des 2. Eckhauses, jeweils vordere und hintere Ecke, befinden sich 30 cm breite Rundschächte, wobei beide Eckhäuser im vorderen Schacht je eine Pumpe haben.

    Unsere ist nun ausgefallen, der Steckeralarm ging an, was wohl heisst: Wasserstand zu hoch. Daraufhin haben wir mal in die beiden Schächte geschaut: Wasserstand sehr niedrig, Pumpe gerade so bedeckt. Allerdings ist die Sicherung der Pumpe rausgeflogen, Installateur ist bestellt, Pumpe evtl. hinüber.

    Nun meine Fragen:
    1. ist die Drainage üblicherweise umlaufend um alle 3 Häuser bei Reihenhausbebauung???
    2. Müsste der Alarm dann nicht mal ausgehen, da die Pumpe des anderen Eckhauses doch den Wasserstand senken sollte???
    3. Wer muss die Kosten einer Instandsetzung oder neuen Pumpe tragen, der Grundstückseigentümer, wo die Pumpe ist oder alle Eigentümer die den Nutzen der Drainage haben??
    4. was sollten wir noch beachten???


    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Grüsse
    lakritze
     
  2. #2 Gast036816, 06.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da müsste es einen vertrag geben, der gemeinschaftseigentum regelt.
     
  3. #3 lakritze, 06.11.2012
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    ???

    Es handet sich nicht um Gemeinschaftseigentum
     
  4. Julius

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    Die drei Häuser sind also realgeteilt? Jedes steht damnach auf eigenem Grundstück?
    Gibt es für die Drainage (Was soll die überhaupt? Von undichten Kellern ablenken...?) Grundbucheinträge?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 07.11.2012
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    Tja - da könnt Ihr Euch dann hauen bis zum Skt Nimmerleins Tag.

    So etwas gehört VOR dem Kauf geregelt. Jetzt ist freies Spiel der Kräfte. Warte mal ab, bis der mittlere, der gar keine Pumpe hat, einen Schaden anmeldet, weil beide Pumpen verreckt sind!!!
     
  6. #6 lakritze, 07.11.2012
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    AW: Drainage bei Reihenhäusern, Zuständigkeit Wartung/Reparatur Pumpe

    Ja, jeweils eigenes Grundstück......nein, es gibt keine Einträge um Grundbuch.
    Was die Drainage soll ? Mh, ich gehe einfach mal davon aus, das sie ihren Sinn hat.
    Dass es Probleme geben könnte wenn in der Mitte was passiert.....der Gedanke kam mir auch schon.

    Gruß
    Lakritze

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  7. #7 lakritze, 07.11.2012
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    AW: Drainage bei Reihenhäusern, Zuständigkeit Wartung/Reparatur Pumpe

    Nachtrag: Bei den anderen beiden Häusern gibt es Einträge im Grundbuch, die Pumpe ist für beide Häuser, es gibt auch einen Zwischenzähler.
    Unklar ist ob die Drainage um alle 3 Häuser geht oder unseres eine eigene hat.
     
  8. #8 der.schmiddl, 07.11.2012
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    Also wenn die Drainage nicht um alle drei Häuser gehen sollte, hätte das Mittelhaus doch hinten und vorne auch einen Kontrollschacht und auch eine eigene Pumpe. Oder? (Vermutung)
    Ich denke also, dass das eher unwahrscheinlich ist.
    Bei Reihenhäusern kommt es übrigens öfter vor, dass es Geminschaftseigentum gibt:
    - Zufahrt
    - Sat-Anlage
    - Heizung usw.

    Also besteht ja auch die Möglichkeit, dass es in Eurem Notarvertrag eine Regelung zu der Drainage gibt.
    Wenn nicht, dann siehe Beitrag #5
     
  9. #9 lakritze, 07.11.2012
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    Das Mittelhaus hat keine Schächte, da teile ich Deine Annahme, die genauen Pläne erhalte ich nun nach Nachfrage beim Bauträger nächste Woche.
    Ok, danke für den Hinweis, ich schaue noch mal im Vertrag nach.
    Morgen kommt, hoffe ich, schon mal die neue Pumpe.
    Gemeinschaftseigentum wie Einfahrt und Wege gibts hier auch, nur die Häuser selber stehen auf eigenen Grundstücken und sind kein Gemeinschaftseigentum.

    Vielen Dank
    Grüsse
    lakritze
     
  10. #10 Gast036816, 07.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da kannst du schreiben was du willst, die drainage läuft um die drei häuser als gemeinschaftseinrichtung rum, dazu sind 2 pumpen installiert. das ist eine gemeinschaftseinrichtung, das solltet ihr dann als vertragliche regelung nachholen.
     
  11. #11 gunther1948, 08.11.2012
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    hallo
    der wasserstand bei dir ist vielleicht so niedrig weil die andere pumpe noch arbeitet.
    bei dir in den schacht wasser einfüllen und schauen ob das am anderen schacht ankommt ( komunizierente röhren ). wenn das der fall ist verläuftt die drainage auch um das mittelhaus.
    frage: wer trägt die stromkosten?

    gruss aus de pfalz
     
  12. #12 lakritze, 08.11.2012
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    AW: Drainage bei Reihenhäusern, Zuständigkeit Wartung/Reparatur Pumpe

    guten Morgen zusammen,

    die Pumpe im anderen Eckhaus hat nun auch Alarm ausgelöst. Anscheinend arbeitet sie auch nicht mehr. Wir hatten gestern abend bei uns noch mal den Wasserstand gemessen, dieser war leicht gestiegen,und uns gefragt,warum das Wasser nun nicht von der Pumpe im anderen Eckhaus mit entsorgt wird.

    Der Nachbar des anderen Eckhauses fühlt sich allerdings nur für seine Pumpe zuständig: er habe ja einen entsprechenden Eintrag im Grundbuch sowie einen Zwischenzähler,die bei ihm installierte Pumpe sei für ihn und das Mittelhaus. Sein Zwischenzähler allerdings hat in 8 Jahren nichts gezählt!! Was sagt mir das nun zusammen mit der Tatsache, dass „seine“ Pumpe nicht pumpt, wenn unsere ausfällt???

    Zusätzlich bereitet mir etwas Sorgen, dass der Installateur in unserer defekten Pumpe Plastikstücke fand, die eindeutig aus der Montage der Drainagerohre stammen!

    Im Moment wird auf unserer Seite schon eine neue Pumpe installiert,
    anschliessend drüben geschaut warum die andere Pumpe ausgefallen ist,dort ist zumindest die Sicherung noch drinne.

    Die Frage zu den Stromkosten: Nachbar hat Zwischenzähler um Kosten mit Mittelhaus zu teilen, sowie entsprechende Grundbucheintrag, bei uns weder noch vorhanden

    Gruss
    Lakritze
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  13. Julius

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    Dann sollte man unter Einsicht in die Pläne und ggf. entsprechende Tests prüfen, ob die Drainageleitung nicht doch zwischen Euch und dem Mittelhaus gretennt ist.

    Wenn nein, eintweder diese Trennung nachträglich durchführen oder mit den anderen beiden über eine vertragliche Umstufung der Gesamtdrainage zu Gemeinschaftseigentum reden. Dann natürlich auch Zwischenzähler bei Euch installieren (und prüfen, warum der vorhandene Zwischenzähler nichts zählt).
     
Thema: Drainage bei Reihenhäusern, Zuständigkeit Wartung/Reparatur Pumpe
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