Der nächste Hammer...

Diskutiere Der nächste Hammer... im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen! Nachdem ich gestern nun einen Termin mit meinem BU bzgl. des Höhenunterschiedes meiner Bodenplatte hatte (s. Topic "Beton- und...

  1. OleH

    OleH Gast

    Guten Morgen!

    Nachdem ich gestern nun einen Termin mit meinem BU bzgl. des Höhenunterschiedes meiner Bodenplatte hatte (s. Topic "Beton- und Stahlbetonarbeiten"), kommt nun der nächste Hammer vom BU!

    Der BU beharrt auf einer vertraglich festgesetzten Abschlagzahlung "nach Fertigstellung Verblendmauerwerk DG"!

    Ich möchte ihm diese Zahlung ja auch nicht verweigern, allerdings würde dieses bedeuten, das ich damit bereits 95% der Gesamtsumme gezahlt hätte!

    Und dieses, obwohl noch zahlreiche Arbeiten zu erledigen sind:

    -die Stahlbetontreppe muss noch gegossen werden
    -der Schornstein ist noch nicht eingebaut
    -die Verblender müssen noch verfugt werden (220qm)
    -die Rollschichten sind noch nicht vorhanden
    -im OG müssen noch restliche Wände fertiggestellt werden
    -die Stahlstützen unter den Mittelpfetten sind noch einzubauen
    -Innenputz des gesamten Hauses (!)


    Da ich bereits ca. 80% der Gesamtsumme gezahlt habe, bin ich trotz des vertraglich festgelegten Abschlages der Überzeugung, das der BU vor Anspruch auf 95 % der Gesamtsumme hier zunächst in der Bringschuld ist,
    und ich beim bisherigen Stand der Dinge sogar einige TEuros als "Vorschuss" gezahlt habe!


    Bis zum jetzigen Zeitpunkt verlief die Zusammenarbeit mit dem BU eigentlich reibungslos, Rechnungen wurden von mir innerhalb von 3 Tagen überwiesen!
    Da ich ihn aber nun auf einige Mängel hingewiesen habe, benimmt er sich eigenartig!

    Wie ist am besten weiter zu verfahren?
    Hat die Freundlichkeit hier ein Ende?

    Gruss
    Ole
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 17.08.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Vertrag...

    ist Vertrag.
    Wenn nicht in den Festsetzungen der Abschlagspunkte weitere Details drin sind, ist zu zahlen. Punktausende.
    Gegengerechnet werden kann nur mit Mangelbehebungskosten.
    ***
    Aber ich denke, dass sind VOB-Verträge :confused:
    Und dann Raten nach Baufortschritt und nicht nach Massenermittlung und Einheitspreis :confused:
    ***
    Mfg
     
  3. noi76

    noi76

    Dabei seit:
    17.06.2005
    Beiträge:
    295
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Pforzheim
    Die Frage ist natürlich, ob die Leistung schon fertiggestellt ist. Nach Fertigstellung Verblendmauerwerk wäre bei mir erst nach dem Verfugen.

    Mario
     
  4. OleH

    OleH Gast


    Das kann doch nicht der Stand der Dinge sein!
    Dann ist ja klar das jeder BU zunächst die Bude aussen hochzieht, 95% der Kohle kassiert und im Haus drin sieht es noch aus wie ein (Verzeihung) "nackter Arsch"!

    Der Fertigstellungsgrad des Hauses entspricht definitiv nicht dem Stand des dann gezahlten Entgeldes, ich verliere jegliches Druckmittel zur schnellen Fertigstellung des Hauses und kann mir einen evtl. Sicherheitseinbehalt auch in die Haare schmieren?

    Muss ich wirklich erst nahezu 100% zahlen um dann über anschließende "Mangelbehebungskosten" auf eine Behebung, eine Baufortsetzung bzw. Fertigstellung zu hoffen?
    Und was ist, wenn der BU in der Zwischenzeit die Segel streicht?

    Vertrag nach VOB, Festpreis mit festgelegten Raten!
    Vielleicht war ich bei der festgelegten vorletzten Rate ein wenig zu blauäugig!

    Gruss
    Ole
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 17.08.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Was ...

    steht denn in den Abschlagsvereinbarungen drin - genau -, auch von den schon geleisteten Zahlungen.
    Und was ist noch nicht/nicht vollständig erbracht.
    Steht denn nicht z.B. irgendwo der Innenputz als Zahlungsziel drin?
    MfG
     
  6. #6 Baufuchs, 17.08.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stimme

    Noi76 zu: Verklinkerung ist erst fertiggestellt, wenn verfugt ist und die Rollschichten vorhanden sind. Wenn Fenster noch nicht eingebaut sind und Fensterbänke als Rollschichten vereinbart sind, müssen auch diese erst eingebracht sein.
    Zu Sicherheitseinbehalt: Den können Sie sich sowieso "in die Haare schmieren" (wie Sie schreiben), wenn dieser nicht vertraglich vereinbart wurde.
    Sonst wie R.Dühlmeyer: Wie sieht der gesamte Zahlungsplan aus?
     
  7. OleH

    OleH Gast



    Hallo und vielen Dank für die bisherigen Antworten!

    Das o.g. Zitat entspricht eigentlich auch meiner Auffassung der Dinge und würde es meiner Meinung nach rechtfertigen, die Zahlung noch nicht zu leisten!
    Gibt es denn diesbezüglich eine verlässliche Rechtsprechung wo klar geregelt ist, das das Verfugen zur Fertigstellung gehört?

    Ich werde den Zahlungsplan mal abtippen:

    §15 Sonstige Vereinbarungen

    Abschlagszahlungen erfolgen in Höhe von 100% der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen innerhalb von 8 Werktagen nach Abnahme.



    1.Abschlag: Fertigstellung Sohlplatte 13.000,--
    2.Abschlag: EG-Mauerwerk und EG Decke 20.000,--
    3.Abschlag: Fertigstellung Richten 8.500,--
    4.Abschlag: Verblendmauerwerk bis EG-Decke 14.000,--
    5.Abschlag: Fertigstellung Mauerwerk + Verblender 10.000,--
    Schlußzahlung: Fertigstellung aller Leistungen 4.500,--
    ----------
    70.000,--

    Die Raten 1-4 wurden von mir bisher anstandlos überwiesen!


    Vielen Dank für die Hilfe

    Ole
     
  8. #8 Baufuchs, 17.08.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso fordert

    BU bei Fertigstellung Klinker DG die 5. Rate an, wenn wie geschrieben:
    5.Abschlag: Fertigstellung Mauerwerk + Verblender 10.000,--

    Zur Fertigstellung Mauerwerk gehören auch die noch fehlenden Innenwände DG.

    Zu Verfugung: Ist das Verfugen in der Baubeschreibung eine separate Position oder unter der Beschreibung der Verklinkerung mit aufgeführt?

    Zu Rollschichten: wie vor?
     
  9. noi76

    noi76

    Dabei seit:
    17.06.2005
    Beiträge:
    295
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Pforzheim
    Noch ein Punkt: Fertigstellung Richten und dann fehlen noch die Stahlstützen unter den Pfetten?

    Insgesamt ist es aber so: Wenn der Vertrag geschickt formuliert ist, kann es gut sein, dass der BU voll im Recht ist. In diesem Falle entsteht zwar durch die Zahlung dieser Rate eine offensichtliche Überbezahlung, aber das muss man sich letztendlich selbst anlasten. Hier wäre sicher auch noch einmal ein Studium vom Angebot / Baubeschreibung sinnvoll, ob nicht zufällig der BU noch nicht erbrachte Leistungen doch zu bereits bezahlten oder jetzt zu bezahlenden Positionen definiert hat.

    Mario
     
  10. OleH

    OleH Gast


    Das Leistungsverzeichnis ist in mehrere Verzeichnisse aufgegliedert.
    Ich schreibe das jetzt mal aus dem Kopf, da ich dieses hier nicht vorliegen habe:

    I. Betonarbeiten
    II. Mauerwerksarbeiten
    III. Stahl
    IV. Verblendmauerwerk


    Unter IV. wie folgt:

    1. Faserdämmplatte
    2. Verblendmauerwerk
    3. Verfugen
    4. Rollschichten
    5. ....

    Gibt es denn bzgl. des Verfugens nicht auch eine von den vielen DIN die klar besagt, daß Fertigstellung Verblender erst nach Verfugung und Rollschicht?

    Gruß
    Ole
     
  11. #11 Baufuchs, 17.08.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nicht aus dem Gedächtnis schreiben,

    sondern erst genau nachlesen. Kommt auf den exakten Text an.
     
  12. OleH

    OleH Gast

    jetzt wird es glaube ich richtig schmutzig!

    Ich habe gerade nochmals mit dem BU gesprochen, er hat mich angerufen!

    Ich habe ihm meine Bedenken bzgl. der Überzahlung etc. aufgeführt!

    Als ich ihm die noch ausstehenden Gewerke aufgelistet habe und auf den Innenputz zu sprechen kam, erwiderte er energisch dieser sei nicht Bestandteil unserer Vereinbarung!

    Im mir vorliegenden Vertrag steht jedoch ganz klar:


    § 2
    Folgende Arbeiten gemäß anliegendem Leistungsverzeichnis, welche Vertragsbestandteil sind, werden durchgeführt:

    1. Gewerk: Rohbauarbeiten lt. Angebot vom 18.03.2005
    2. Gewerk: Innenputzarbeiten lt. Angebot vom 18.03.2005



    Der Vertrag ist sogar von ihm angefertigt und mitgebracht worden und so wie er ist von uns beiden unterschrieben worden!
    Verstehe ich jetzt irgend etwas nicht oder fängt dieser Kerl, mit dem ich seit Wochen eigentlich einen netten Kontakt hatte, plötzlich an zu spinnen?

    Wie soll ich weiter vorgehen?

    Gruss
    Ole
     
  13. noi76

    noi76

    Dabei seit:
    17.06.2005
    Beiträge:
    295
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Pforzheim
    Als Laie würde ich jetzt erst einmal nur schriftlich weitermachen. Abgenommen wurde die letzte Stufe ja noch nicht? Schriftlich Frist zur Fertigstellung dieser Teilleistung setzen.

    Sicherer wäre nun auf jeden Fall der Gang zum Anwalt, da Eure Auffassungen ja wohl auseinandergehen. Schließlich geht es um viel Geld und Du kannst hier ja nicht deine ganzen Verträge reinstellen, was zur Bewertung durch die Profis wohl notwendig wäre.

    Mario
     
  14. #14 Baufuchs, 17.08.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So wie der BU

    sich jetzt verhält, macht man als Laie gar nicht mehr allein weiter! Weder mündlich noch schriftlich. Unterlagen unter den Arm und ab zum Anwalt! Das wird sonst nichts.
     
  15. #15 BTopferin, 17.08.2005
    BTopferin

    BTopferin

    Dabei seit:
    24.06.2003
    Beiträge:
    953
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    business
    Ort:
    Other side of a pond
    Benutzertitelzusatz:
    Profi-Benutzerin?
    Bauherrin Erfahrung

    OleH

    Bitte, bitte auch sicherstellen, dass der Rechtsanwalt für "Baurecht" spezialisiert ist.

    Grüße
     
  16. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Wie hoch waren die Angebotssummen für das Gewerk Rohbau und das für Gewerk Putzarbeiten? Mir scheint, in der Pauschalsumme sind die Putzarbeiten nicht drin. Das würde den Zahlungsplan relativieren. Da scheint ein fetter Dissens vorzuliegen.
     
  17. OleH

    OleH Gast

    Hallo Allerseits!

    Das Ding von vorhin habe ich immer noch nicht verdaut, ich frage mich gerade wo all das enden wird!

    Ich hatte eigentlich vor, in diesem Jahr das Weihnachtsfest im neuen Heim zu verbringen, stattdessen soll ich mich jetzt auf solch eine langwierigen Mist einlassen? Das kostet alles Geld und Zeit, von beidem ist im Moment nicht allzuviel vorhanden!

    Besteht in solch einem Fall die Möglichkeit, den Vertrag aufzuheben und die Gewerke von anderer Seite fertigstellen zu lassen?

    Ich werde mich heute Abend erst einmal bei meinem Architekten ausweinen!

    Gruss
    Ole
     
  18. #18 Baufuchs, 17.08.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vertragsunterlagen

    und Baubeschreibungen mitnehmen und mal "auseinanderdröseln" lassen.
     
  19. OleH

    OleH Gast


    Hallo Bruno!

    Das Angebot für den Rohbau belief sich auf 68.500 Euro, für den Putz auf 6.950 Euro!

    Daraufhin wurde noch zweimal miteinander verhandelt und man einigte sich auf einen Festpreis von 70.000,--, der auch so im Vertrag vereinbart wurde!
    (Zitat: Es wird ein Pauschalpreis vereinbart, Mengenermittlungen entfallen)!

    Gruss
    Ole
     
  20. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Dann liegt kein Dissens vor. Nicht nur im Text, sondern auch am Preis sieht man, dass Rohbau + X gemeint ist, wenn auch durch Verhandeln ein gewisser Schwund eingetreten ist.

    Ich vermute, der Unternehmer hat sich von Anfang an beim Zahlungsplan getäuscht und den Putz gedanklich ausgeblendet. Und jetzt fällt er aus allen Wolken.
     
Thema:

Der nächste Hammer...

Die Seite wird geladen...

Der nächste Hammer... - Ähnliche Themen

  1. Nivelliersytem ! Wie am nächsten Tag weiter machen ?

    Nivelliersytem ! Wie am nächsten Tag weiter machen ?: Moin, wenn ich die Fläche nicht an einem Tag schaffe habe ich ja das Problem das an der Anschlusseite der Kleber schon Fest ist. Selbst wenn ich...
  2. Hauskauf mit Bezugstermin Ende nächstes Jahr

    Hauskauf mit Bezugstermin Ende nächstes Jahr: Hallo zusammen, zu Beginn möchte ich Sagen ich bin neu hier und habe ein ähnliches Thema hier im Forum gefunden welches allerdings mehr als 8...
  3. Einzelmaßnahmen für die nächsten 10 Jahre (Fertighaus 70er)

    Einzelmaßnahmen für die nächsten 10 Jahre (Fertighaus 70er): Hallo Leute! Ich bin neuerdings Hausbesitzer geworden, handwerklich nicht gerade ungeschickt aber auch nicht gerade der Profi, Standard halt.....
  4. Erst Grundstück kaufen, ab nächstes Jahr bauen, wie realisierbar?

    Erst Grundstück kaufen, ab nächstes Jahr bauen, wie realisierbar?: Hallo Baufreunde, wir haben ein Grundstück gefunden, welches 25.000€ + Anschlusskosten von 13.000€ kostet. Grunderwerbssteuer und Notar, Makler...
  5. Hauskauf - beziehbar erst nächstes Jahr?

    Hauskauf - beziehbar erst nächstes Jahr?: Wir haben ein Haus besichtigt und überlegen es zum kaufen. Baujahr ist 2010 und alles sieht neuwertig aus. Der Verkäufer baut was neues in einem...