Wände entfernen und Träger setzen lassen - wie ist da die Haftung geregelt?

Diskutiere Wände entfernen und Träger setzen lassen - wie ist da die Haftung geregelt? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo ins Forumsrund! Im Zuge eines Umbaus im EG in unserem EFH sollen zwei Wände herausgenommen werden. Ein Statiker hat alles durchgerechnet,...

  1. #1 tweezel, 08.11.2012
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    Hallo ins Forumsrund!

    Im Zuge eines Umbaus im EG in unserem EFH sollen zwei Wände herausgenommen werden. Ein Statiker hat alles durchgerechnet, nun ist klar, welche Träger und Stützen eingebaut werden müssen und auch wohin.
    Für die Ausführung habe ich mehrere Angebote eingeholt. Wir haben uns bei einem Betrieb gut aufgehoben gefühlt, der plant, die Wände rauszuschneiden (= Betonschneideservice) und dann die Träger einsetzt (natürlich wird alles abgestützt, mit Dielen ausgelegt etc.pp). In Gesprächen wurde zugesichert, dass wg dem zum Schneiden notwendigen Wasser so abgedichtet wird, dass unsem Steinboden, aber auch dem Parkett nichts passieren wird.

    Ein erstes Angebot war recht knapp formuliert, auf Anraten unseres Statikers habe wir das noch ein wenig aufdröseln lassen. An dem zweiten (preisgleichen) Angebot hängen nun noch Hinweise, welcher Strom benötigt wird, bis wann wir den Termin festlegen müssen etc.pp. Und dann aber noch zwei Sätze, die mich doch recht stutzen lassen: "Treten Schäden oder Folgeschäden auf, trägt der Auftraggeber die volle Haftung" und "Eine Haftung von Spülwasserschäden kann in keinem Fall übernommen werden".

    Sagt mal: ist das so normal? Klar, dass die Fa. nicht haftet, wenn der Statiker falsch gerechnet hat und die Decke runterkommt. Auch klar, dass sie nicht haftet, wenn wir die Stützen über Nacht rausschrauben, bevor der Träger gesetzt wurde. Aber normalerweise muss doch so eine FA. versichert sein für Schäden, die sie verursacht (z.B wenn die Wanne aus Teichfolie, die sie bauen wollen doch ausläuft und das ganze Parkett hin ist oder die Träger doch falsch eingebaut wurden)?

    Der junge Mann übernimmt gerade die Firma vom Vorgänger (aus Altersgründen). Mit dem Vorgänger haben viele hier ausschließlich sehr gute Erfahrungen gemacht, dieser wird auch die Schneidearbeiten noch mitmachen; ausführende Firma ist aber schon der junge Nachfolger - hat er das vielleicht einfach unglücklich formuliert?

    Ich soll auch nichts unterschreiben oder so, steht einfach auf einem Fax, das mit dem Kostenvoranschlag kam...

    Danke für eure Einschätzung, tweezel
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 08.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Das ist erstmal die Standard-Floskel der Bohrer und Säger.

    Für Deinen Fall (dichte Wanne ausbilden) muss das gestrichen und im Detail ausgearbeitet werden.
     
  3. #3 gunther1948, 08.11.2012
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    hallo
    und die dichte wanne angebotsmässig erfasst werden.

    gruss aus de pfalz
     
  4. #4 Gast036816, 08.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    man sollte mit dem jungen nachfolger das erkennbare klar definieren, zwischenbauzustände als ersatz der lastumlagerung bis zur tragfähigkeit von stützen und träger mit auflager. eine dichte wanne zum auffangen vom wasser kann man ebenso definieren. was in der risikosphäre des bauherrn bleibt, ist das wasser, was beim schneiden im mauerwerk nach irgendwo wandern kann. da kann der unternehmer nichts gegen ausrichten. ich schätze, dass ist beim vorbehalt gemeint - zu recht.
     
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