Schlampige Fugen am Verblendmauerwerk

Diskutiere Schlampige Fugen am Verblendmauerwerk im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Die Maurer haben letzte Woche bei uns den Verblend "fertig gestellt" und nun haben wir doch einige Unsauberkeiten ( an den Fugen) festgestellt,...

  1. #1 cook-a-doodle, 18.08.2005
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    Die Maurer haben letzte Woche bei uns den Verblend "fertig gestellt" und nun haben wir doch einige Unsauberkeiten ( an den Fugen) festgestellt, die laut Gutachter auch nicht mehr im Toleranzbereich sind:

    [​IMG]

    [​IMG]

    Die Maurer wurden über die Mängel bereits vom Bauleiter benachrichtigt.

    Nun fragen wir uns( da wir mit einem Bauunternehmer schlüsselfertig bauen), wie wir da vorgehen, wenn es ums Bezahlen der Abschlagsrechnung geht.

    Laut Zahlungsplan sind nach Fertigstellung der Verblendarbeiten (ohne Sohlbänke) 10% der Bausumme fällig.
    Es steht aber auch noch eine direkte Zahlung an den Maurer für Extrakosten bei den Verblendsteinen (waren teurer als der mit dem Bauunternehmer vereinbarte Preis) aus (etwa 1000 Euro).
    Wir möchten jetzt aber nicht so einfach alle Rechnungen zahlen, so als wären keine Mängel vorhanden...

    Wie viel könnte/ sollte man von der Abschlagsrechnung abziehen? Oder sollte man die Sache "direkt" mit den Maurern klären, indem man die 1000 Euro Extrakosten erst mal nicht bezahlt?

    Im Vertrag steht: "Festgestellt geringfügige Mängel entbinden den Bauherrn nicht von den im Zahlungsplan festgelegten prozentualen Zahlungen."
    Aber das kann ja wohl nciht heißen, dass wir nun einfach zahlen sollen :deal

    Der Verblendmauerwerk ist ja nun eindeutig nicht "fertig gestellt" sondern muss noch korrigiert werden! Also müssen wir doch wohl auch nicht für eine "Fertigstellung" zahlen?!

    LG von Claudia
     
  2. #2 Baufuchs, 18.08.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was soll das werden?

    Gutachter stellt "Unsauberkeiten" fest und daraufhin wollen Sie eine Rate in Höhe von 10% des Hauspreises einbehalten?
    Üblicher Weg: Gutachter stellt Mängel und Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten fest. Einbehalt von der 10% Rate dann bis zum 3-fachen der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.
    Einbehalt aber nur möglich wenn Gutachter feststellt, dass Mängel nicht geringfügig sind.
    Ihr Vertragspartner ist der BU, und bei dem müssen Sie rügen/einbehalten.
     
  3. #3 cook-a-doodle, 18.08.2005
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    NEIN!! Da hab ich mich wohl "unsauber" ausgedrückt :lock , sorry!

    Ich wollte nur wissen, wie viel man einbehalten kann/ sollte, damit die Mängel auch beseitigt werden!
    Wir wollen nicht 10% einbehalten- wir sind doch keine "Zechpreller" ;), sondern von den 10% einen prozentualen Anteil!

    Muß das denn so "bürokratisch" laufen, dass wir den Gutachter (den wir privat kennen und um seine Meinung gebeten haben) noch ins Licht zerren(was er wohl nicht will)? Der Bauleiter -(arbeitet freiberuflich für die Baufirma) hat uns danach die Mängel ja auch bestätigt und die Maurer darüber informiert, dass sie das ausbessern sollen!
    Und wir haben ja bisher auch keine Abschlagsrechnung für das Verblendmauerwerk bekommen, es ging uns nur um eine Vorabinformation!

    Sowas wie eine "Mängelrüge", wie müsste das ausehen? Gibt es da offizielle Formulierungen, die man unbedingt benutzen muss?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2005
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    Wenn...

    DAS alles ist, was Sie zu bemängeln haben, sollten Sie ganz schnell bezahlen. In anderen Bauforen hätte man Sie für diese Frage der Drittelfinanzierung verdächtigt.
    Bitte bedenken Sie, dass Sie HANDwerksarbeit beauftragt haben und nicht Industrieware mit 2/1000 Toleranz!
    ***
    Auch mit Gutachter und Anwalt gehen Sie mit diesen Mini"mängeln" den bach runter, da bin ich mir sehr sicher!
    ***
    MfG
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2005
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    Überschnitten...

    Vielleicht sollten Sie mal darüber nachdenken, WARUM Ihr Bekannter nicht ans Licht will???
    MfG
     
  6. #6 cook-a-doodle, 18.08.2005
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    ganz einfach: Er ist ein pensionierter ARchitekt und wir wollen den alten Herrn mit sowas nicht belatschern!!

    Und ich hatte oben noch was dazu geschrieben: Der Bauleiter hat die mÄngel ja auch gesehen und beurteilt und ist derselben Meinung!

    Ich versteh hier ehrlich gesagt nicht, warum ich so angegeriffen werde!

    Ist das wirklich normal, die Fugen so unsauber zu machen?

    Man wird doch wohl einfach fragen dürfen, oder?
    :(
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2005
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    Diese....

    kleinen Macken kann man nicht ausbessern.
    Entweder wird da was "reingeschmiert". Das fällt in 5 Jahren (ja die Gewährleistungszeit wirds wohl überstehen :D ) raus.
    Oder die Fuge wird eingeschnitten und nachgefugt -> Folge Farbabweichungen.
    Warum der Bauleiter da einen Mangel sieht, weiss ich nicht. Es sei denn, da wäre an anderer Stelle noch mehr, was gravierender ist.
    MfG
     
  8. #8 Baufuchs, 18.08.2005
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    Wieder

    unsauber ausgedrückt. Nicht der "Gutachter" will nicht ans Licht, sondern Sie möchten nicht....
    Merke: Verblendmauerwerk sind keine Wandfliesen, die Ansprüche an das Fugenbild sind entsprechend....
    Am Rande: Sie haben den Bauleiter auf Ihr Problem hingewiesen, der hat Sie nicht mit Sprüchen abgewimmelt sondern hat sich der Angelegenheit angenommen. Rechnung liegt auch noch nicht vor.
    Lassen Sie sich mal von Ihrem "Gutachter" die "Toleranztabelle" zeigen, auf die er die vermeintlichen Ansprüche gründet.
    Fazit: Kirche im Dorf lassen
     
  9. #9 cook-a-doodle, 18.08.2005
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    Was soll das denn jetzt bitte?? Vielleicht bleiben wir mal sachlich!


    Aber Fugen gehören schon glatt gestrichen, oder?
     
  10. #10 cook-a-doodle, 18.08.2005
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    Das ist Fertigmörtel, ich denke, das wird wohl keine Farbabweichungen geben, oder?
    Und ansonsten: Irgendwie ärgert man sich schon wenn man sich als Hausbsitzer die Fugen immer so ansehen muss. Und es sidn ja nun nicht diese paar Fugen auf den Fotos sondern ein gutes Viertel aller Fugen sieht so aus!
     
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Schlampige Fugen am Verblendmauerwerk

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