Kanalrohre mit Carport überbauen

Diskutiere Kanalrohre mit Carport überbauen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Die Vorgeschichte: wir planen auf einem Baugrundstück (bisher unbebaute Baulücke wg. Grundstücksteilung, kein Bebauungsplan) den...

  1. #1 fiorino, 09.11.2012
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    Hallo zusammen,

    Die Vorgeschichte:

    wir planen auf einem Baugrundstück (bisher unbebaute Baulücke wg. Grundstücksteilung, kein Bebauungsplan) den Neubau eines EFH inkl. Carport. Auf dem Grundstück laufen im seitlichen Bereich Kanalrohre welche das Nachbargrundstück versorgen. Dafür gibt es auch eine Grunddienstbarkeit in welcher ein etwaiger Überbau nicht explizit verboten bzw. geregelt ist.
    Nun bietet es sich aufgrund der Lage / Ausrichtung des Grundstückes an den CP sowie die Zufahrt oberhalb der Kanalrohre zu bauen. Der CP wurde von unserem Architekten mit Punktfundamenten und ohne weitere Betonmassnahmen (also z.B. Bodenplatte) geplant, was wir wegen der Rohre darunter unbedingt so wollten.

    Beim einholen der Nachbarunterschriften gab es mit dem betreffenden Nachbaren da schon erste Unstimmigkeiten, weil es ja nicht sein könne das wir irgendwas (also z.B. das Pflaster einer Einfahrt oder einen CP) über die Rohre bauen können, weil es könnte ja sein das man irgenwann mal wieder an die Rohre muß. Die Grunddienstbarkeit sagt darüber nur soviel, das falls dies der Fall sein sollte "der Urzustand vor den Reparaturmassnahmen" wieder herzustellen sei, sich der Nachbar nicht vorstellen kann etwa die Kosten für die Neuverlegung des Pflasters oder gar Schäden am CP uns zu erstatten.

    Wir haben dann Nachbarn dann freundlich darauf hingewiesen das wir gerade deshalb einen CP ohne Mittelstützen und Bodenplatte gewählt haben weil man eben im Notfall relativ einfach immernoch einigermaßen gut mit entsprechenden Geräten darin graben kann und die möglichen entstehenden Kosten gering hält. (anders als z.B. in einer Garage).
    Dies alles war jedoch für den Nachbarn uninteressant. Der für Ihn einzig gangbare Weg wäre ein Verzicht auf Pflaster (wenn überhaupt dann Schotter) und ein anderer Stellplatz für das CP, also z.B. in unserem Garten mit noch einer separaten Einfahrt - so sind wir (leider) auseinander gegangen.

    Der Bauantrag wurde dann nach nochmaliger Rücksprache mit dem Bauamt zu diesem Sachverhalt (Ergebniss - kein Problem) eingereicht und in der Sitzung auch einstimmig bewilligt.
    Im Landratsamt soll (Info nach Telefonat) unser Antrag nun auch durchgehen, einzig erhalten wir die Auflage uns zivilrechtlich mit dem Nachbarn zum Thema Carport zu einigen.
    Der Nachbar hat nun seinerseits bereits seine Bedenken gegen den CP geäußert (deswegen wahrscheinlich auch die Auflage an uns) und in Aussicht gestellt gerichtlich gegen den Bauantrag vorzugehen falls dieser so genehmigt wird.

    Einerseits wollen wir niemanden was Böses und sind duchaus gesprächsbereit, jedoch hat uns die Haltung des Nachbars bei dem Gespräch damals und die neueren Entwicklungen durchaus etwas geschockt. Andererseits ist es nunmal ein (unser) Baugrund und nicht mehr die (wie seit 40Jahren) Wiese vorm Haus, was natürlich zwangsläufig auch die ein- oder andere Veränderung bzw. Unannehmlichkeit mit sich bringt.

    Grundsätzlich verstehen wir uns mit allen anderen Nachbarn gut und sind (so wie sich das anfühlt) auch willkommen (Hilfe bei der Gartenarbeit, Kuchen übern Gartenzaun ja sogar das Angebot die Toilette nutzten zu können weils bei uns noch keine gibt)

    Meine Fragen:
    - Wie sollen wir uns nun weiter verhalten?
    - was genau bedeutet "zivilrechtlich einigen" - ist das so eine Art Vertrag / schriftliche Absprache wer was im Falle des Falles zahlt?
    - falls es eine Art Vertrag / schriftliche Absprache ist sollte sowas vom Anwalt formoliert und zugestellt werden?

    Vielen Dank für Eure Ratschläge
     
  2. #2 gunther1948, 09.11.2012
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    hallo
    um wieviel qm pflaster streiten ihr den hier?
    wenn da wirklich nur kanalrohre liegen (und keine wasserleitung, strom-, telefonleitung oder wasweisich), die ordnungsgemäss verlegt sind dann ist das risiko da dran zu müssen gering.
    kompromiss nachbar zahlt bis oberkante schottertragschicht und ihr nehmts pflaster raus und legts wieder rein.
    glaub mir eine harmonische nachbarschaft ist viel mehr wert.

    gruss as de pfalz
     
  3. #3 gunther1948, 09.11.2012
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    hallo
    um wieviel qm pflaster streiten ihr den hier?
    wenn da wirklich nur kanalrohre liegen (und keine wasserleitung, strom-, telefonleitung oder wasweisich), die ordnungsgemäss verlegt sind dann ist das risiko da dran zu müssen gering.
    kompromiss nachbar zahlt bis oberkante schottertragschicht und ihr nehmts pflaster raus und legts wieder rein.
    glaub mir eine harmonische nachbarschaft ist viel mehr wert und in bayern sowieso.
    baulücke lässt immer auf eine schon gewachsene und verfestigte nachbarschaftsstruktur schliessen, in die man als zugereister nicht leicht rein kommt.

    gruss aus de pfalz
     
  4. #4 fiorino, 09.11.2012
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    Hallo Gunther,

    Beim Pflaster wären wir bei gesamt ca. 3x10m also 30qm - aber wenn z.B. bei nem Rohrbruch o.ä. muss ja nur partiell - also nicht alles Pflaster weg. Denke aber das Pflaster ist nicht das Hauptproblem, sondern der Carport.
    Sicher ist eine harmonische Nachbarschaft auch unser Ziel, aber die Ideallvorstellung vom "begrünten Hauszugang" + zusätzlich einen komplett anderen Standort des Carports (nach Vorstellung des Nachbarns dann im Garten - ca. 30cm von unserem Wintergarten entfernt) kommt mir doch seltsam vor.
     
  5. #5 Inkognito, 09.11.2012
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    Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.


    Möglichst gütlich einigen ohne sich über den Tisch ziehen lassen. Die Variante von Gunter1948 halte ich für die gangbarste - wenn er das nicht akzeptiert, dann steckt da ein prinzipielles Problem hinter, wo auch immer der wahre Grund verborgen ist. Dann kann man nur noch hoffen, dass sich das Verhältnis am Ende wieder einrenkt, wobei das nach einer juristischen Auseinandersetzung vermutlich schwer fällt.
     
  6. ISYBAU

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    Anbieten, dass man den Zustand der Abwasserleitung vorher mit einer TV-Kamera prüfen und bewerten lässt (das ist ohnehin nach DIN 1986-30) erforderlich.

    Dabei werden festgestellt Schäden auf Kosten (wessen ? ) behoben oder die Leitung in diesem Teilstück erneuert. Tiefenlagem Standsicherheit? Überbauung? Neue Verkehrslasten? Zur Not ist ein fehlender Kontrollschacht - dies- oder jenseits des CP einzubauen, damit man an die Leitung im Bedarfsfall auch herankommt. Damit sollte man doch eine einvernehmliche Lösung finden können.
     
  7. #7 fiorino, 10.11.2012
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    Hallo ISYBAU,

    eine Frischwasserleitung wurde lt. Ausage eines anderen Nachbarn schonmal vor ca. 3-4 Jahren nach Rohrbruch erneuert. Kontrollschächte (die großen runden Gullideckel) fürs Abwasser haben wir insgesamt 2 Stk. sowieso schon auf unserem Grundstück, einer läge im CP und einer auf der anderen Seite des Grundstücks kurz nach unserer angestrebten Einfahrt. Also Kontrollmöglichkeiten sollten (meiner Meinung nach) mehr als ausreichend vorhanden sein.
    Die Flächenlast auf die Rohre erhöht sich eigentlich nur um den Betrag des Pflasters + Unterbau, da das CP mit den Punktfundamenten neben (nicht über) den Rohren steht / stehen würde. Die Verlegetiefe der Rohre ist irgenwas zwischen 1,60m - 1,80m

    Was mich noch interessieren würde:
    Könnte der Nachbar wirklich gerichtlich Erfolg haben, obwohl das Wasserwirtschaftsamt, der Gemeinderat, das Landratsamt und unser Architekt hier kein Problem sieht??
     
  8. ISYBAU

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    Hallo Fiorino,

    das Wasserwirtschaftsamt kümmert sich ausschliesslich um wasserrechtliche Belange,

    der Gemeinderat hat mit dem Landratsamt auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben zu achten,

    der eigene Architekt ist in diesem Zusammenhang für die fachrechte Planung und Ausführung verantwortlich,

    aber die privatrechtlichen Vereinbarungen lassen sich nur zwischen den beiden Beteiligten Grundstückseigentümern klären - zur Not auch gerichtlich.
     
  9. ISYBAU

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    Ergänzung: Nachdem eine Überbauung nicht explizit in der Vereinbarung ausgeschlossen ist und eine "schadlose" Überbauung technisch nicht das große Problem ist (ein bisschen etwas muss man schon beachten), sollte eine Überbauung auch rechtlich bzw. vertraglich durchzusetzen sein. Bei einem Rechtsstreit wird es vermutlich sehr gute Chance für Ihr Anliegen geben, aber eine 100% Erfolgsaussicht wird Ihnen vermutlich niemand voraussagen können.

    Verhandeln und fragen was der Nachbar denn will und unter welchen Voraussetzungen er einer Überbauung zustimmen würde.
    Natürlich kann man auch zurückschiessen. Wie alt ist die Leitung? Wurde Sie fachgercht verlegt? Ist sie dicht? Wurde sie auch regelmäßig (alle 20Jahre) untersucht, instandgehalten usw? Verunreinigt eine fremde undichte Leitung den Boden auf Ihrem Grundstück? uswusf. Das sollte aber der letzte Schritt zum sicher, dauerhaft gestörten Nachbarschaftsverhältnis sein. Man muss nicht jeden Nachbarn mögen. Der Klügere muss manchmal gute Nerven haben und nachgiebig sein.
     
  10. #10 fiorino, 10.11.2012
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    Hallo ISYBAU,

    danke für Deine Erklärung!

    Die Frage was er sich überhaupt vorstellt haben wir schon damals bei einem Gespräch gestellt.
    Seine Ideallvorstellung wäre eine Art Grünstreifen oberhalb der Leitungen den er dann ideallerweise auch als persönlicher Privatzugang zu seinem Grundstück nutzen kann. Da wie gesagt unser Baugrund durch Teilung eines (seines) größeren Grundstückes im Rahmen einer Erbsache entstanden ist, erfolgte der Zugang früher über unser jetztiges Grundstück (obwohl parallel schon eine Zuwegung erfolgt). Wäre dann irgendwann mal was mit den Leitungen könnte er bequem und sehr kostengünstig aufgraben (seine eigene Aussage).
    Unser CP sollten wir doch lieber in unseren Garten stellen und den vorgesehenen Pflasterweg durch einen schmalen Schotterstreifen ersetzten (auch seine Aussage). Auf den Hinweis, das wir dann ca. 20m (ungeschützt) vom CP zum Hauseingang hätten ging er garnicht weiter ein - Hauptsache die Rohre sind nicht verbaut.
     
  11. ISYBAU

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    Dann hätte er das Grundstück nicht verkaufen sollen. Sollte er kein Wegerecht für diesen Streifen eingetragen haben, oder keine sonstige Baueinschränkung vereinbart haben (was ja mit einem Minderwert einherginge) würde ich persönlich auf eine Überbauung mit Carport bestehen. Sollte die Leitung nicht sehr tief liegen, würde ich maximal eine Erneuerung im Zuge der Carporterstellung als Handreichung anbieten. Andernfalls soll er bitte seiner Instandhaltungspflicht nachkommen (siehe auch DIN 1986-30:2012). Nett sein ist gut, alles mit sich machen lassen erhält ein anderes Prädikat)
     
  12. mls

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    zu so einem nachbarn muss man nix sagen, der
    hintergrund der behaupteten überbauungspsychose
    ist (wie erwartet :p) ein ganz anderer.

    apropos überbauung: ein carport ist per definition offen.
    die wenigen fundamente dürfen natürlich nicht auf die
    leitung drücken (sehr wohl aber auf den nerv des
    nachbarn) - dann stellt das grösste mögliche
    aufgrabungshinderniss ein gefährt auf 4 rädern dar.

    als nachbarschaftsverbessernde massnahme könnte
    sich eine zerstörung des rohrs erweisen - falls das
    nicht regelkonform eingebaut wurde. ich würde den
    nachbarn freundlich darauf hinweisen, dass ich einen
    richtigen einbau SEINER rohrleitung voraussetze :)
     
  13. #13 fiorino, 12.11.2012
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    Hallo zusammen,

    danke für Eure Antworten.

    Werden nochmals versuchen mit den Leuten ins Gespräch zu kommen, vielleicht ergibt sich noch eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung...
     
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