Nachträge/Planungsfehler

Diskutiere Nachträge/Planungsfehler im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Wir haben in einer sehr leichten Hanglage gebaut. Der Rohbau wurde per LV vergeben. Jetzt kam die Schlußrechnung und der Rohbauer...

  1. #1 Donald Dark, 10.11.2012
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    Hallo!

    Wir haben in einer sehr leichten Hanglage gebaut. Der
    Rohbau wurde per LV vergeben.

    Jetzt kam die Schlußrechnung und der Rohbauer hat
    ca. 75% höhere Erdarbeiten berechnet. Dazu noch
    Nachträge für eine "Fundamentaufkantung" und
    zusätzliche Stahlbetonwände über ca. 10.000 €.

    Der Architekt hat die Rechnung abgezeichnet mit dem
    Vermerk, dass die Massen bei den Erdarbeiten schwierig
    nachzuvollziehen sind und die Nachtragsarbeiten angefallen
    sind, aber keine Nachträge gestellt worden sind.

    Nach Rücksprache mit dem Rohbauer, wurde mir mitgeteilt,
    dass die Höhen nicht gepasst hätten und vor Ort auf der
    Baustelle meinem Architekten (gleichzeitig Bauleiter) dieses
    mitgeteilt wurde.
    Eine Info, weder vom Rohbauer noch vom Architekten, haben
    wir nicht bekommen.

    Hätte der Rohbauer nicht einen Nachtrag stellen müssen?
    Diese Aufkantungen/Stahlbetonwände sind nicht im LV enthalten.

    Hätte der Architekt mich nicht über diese hohen Zusatzkosten
    informieren müssen? Bzw. vorher die Höhen richtig planen müssen?

    Wie gehe ich jetzt mit dieser Situation um?

    Bitte Hilfe!!!

    Danke!
     
  2. #2 Thomas B, 10.11.2012
    Thomas B

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    Ja hätte er!

    Das heißt aber nun nicht, daß Ihr diese bauteile nicht bezahlen müßt. Sie gehören ja nun auch Euch. Allerdings wird erstmal über deren tatsächliche Notwendigkeit und über den abgerechneten Preis zu diskutieren sein.

    Also: waren diese maßnahme so notwendig oder wäre es -wenn schon notwendig- evtl. auch anders (=evtl preislich günstiger) gegangen
     
  3. LaSina

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    Ist aber blöd wenn man schon am Anfang sich nicht auf seinen Archi verlassen kann.
     
  4. #4 Achim Kaiser, 10.11.2012
    Achim Kaiser

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    Das alte Elend .....
    Der Bauunternehmer zeigt dem Vertreter der Bauherrn irgendwelche Unstimmigkeiten an und es werden Festlegungen zur Ausführung getroffen die mehr Geld kosten.
    Vermutlich sind die Einzelpositionen durch das LV abgedeckt, so dass es hier um Massenmehrungen durch die erforderliche geänderte Ausführung geht.

    Es geht also um Massenmehrung gegenüber dem Leistungsverzeichnis ... und nicht um fehlende Nachträge.

    Auch hier dürfte es sich um Massenmehrung gegenüber dem LV handeln oder gabs in der Ausschreibung keine Stahlbetonwände ?

    *Ursache* ist doch auch bekannt :
    Yepp .... ganz sicher, vor allem wenn die Höhen nicht gepasst haben .... dann wirds ganz schwierig.
    Es gibt aber sicherlich ein Geländeprofil *vor dem Bau*, eíne Variante *unpassend* und die *gebaute Variante* ... und dann kann man mit ziemlicher Sicherheit feststellen ob die *Größenordnung* der geänderten Leistungen möglich sind oder ins Reich der Fabeln gehören .... und anscheinend wurden die Leistungen ja erbracht .... anders kann ich die lauwarme Aussage des Architekten nicht deuten.

    Hier hatte wohl eher der Archi ein Problem seinen Bauherrn auf Unstimmigkeiten vorzubereiten und gehofft, dass sich die Kosten irgendwo egalisieren ... blos gings da wie beim Aushub ... wurde mehr.
    Dumm gelaufen ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 Gast036816, 10.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das elend wird erweitert, der auftragnehmer seinen vertragspartner - auftraggeber - nicht informiert. wahrscheinlich mit dem architekten darüber spricht und das ganze bleibt dann liegen bis zur schlussrechnung.
    es ist schade, dass immer wieder architekten ihrer vertraglichen verpflichtung als sachwalter und interessenvertreter des bauherrn nicht nachkommen.
     
  6. Markul

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    Dem ist schon fast nichts hinzuzufügen!!
     
  7. #7 Donald Dark, 11.11.2012
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    Ja, das ist hier richtig. Hier werde ich nicht herum kommen.


    Nein, keine Massenmehrung. Wurde als Nachtrag gestellt. Im LV sind Außen-, Innen- und Einzelfundamente enthalten, aber keine
    Fundamentaufkantung oder Stahlbetonwände.


    Kann man wahrscheinlich nur mit Gutachter ermitteln, oder?

    Wieso dumm gelaufen. Wenn der Archi doch informiert war, hätte er doch handeln müssen!
    Kann ich den Archi belangen? Fehlplanung? Ein Fall für seine Versicherung?

     
  8. #8 Thomas B, 11.11.2012
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    Da haben wir sie wieder...die "Sowiesokosten".....ich weiß...hilft dem BH erstmal wenig.

    Aber: Du hast doch Stahlbetonwände bekommen und diese waren wohl auch notwendig auch wenn dies in der Planung anfangs nicht ersichtlich war, so vermute ich jetzt mal.

    Ein schaden wäre es mE wenn die Wände nicht gemacht worden wären und auf Grund dessen hier zB der Hang ins Rutschen gekommen wäre und einen zu regulierenden Schaden hervorgerufen hätte.

    So aber wären diese Wände/ Aufkantungen (was auch immer) ja wohl auch gekommen, nur mit dem Unterschied, daß dies dann vorher preislich fixiert worden und bem BH bewußt gewesen wäre.
     
  9. LaSina

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    Ja aber warum weiß sowas der Archi nicht vorher?
     
  10. #10 Gast036816, 11.11.2012
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    Gast036816 Gast

    eine fundamentaufkantung kann sich im zuge der bearbeitung - schal- und bewehrungsplanung - nachträglich ergeben. auch durch forderungen eines prüfingenieurs. zu diesem zeitpunkt ist die ausschreibung meistens durch und der auftrag erteilt.
    was mich stutzig macht, ist, das betonwände nicht im auftrag enthalten gewesen sein sollen. sind denn z. b. keine mauerwerkswände entfallen? ich kann mir nicht vorstellen, dass die rohbauausschreibung ganz ohne ´wände´ aufgestellt worden ist.
     
  11. #11 Thomas B, 11.11.2012
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    ich hatte das so "verstanden" (...naja...besser: geraten!), daß diese Wände zB imGarten zur Hangsicherung notwendig geworden wären. Im Haus hätten sie ja nur andere Wände ersetzt. Und das wohl kaum 10.000 MEHRkosten verursacht....
     
  12. #12 Gast036816, 11.11.2012
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    am besten forderst du den architekten auf, einen soll-ist-abgleich zu erstellen und dir bis zum ............. vorzulegen. beachte dass die schlussrechnung des rohbauers eine 8 wochen frist hat zur prüfung und zur darstellung eines einspruchs deinerseits. ansonsten gilt die rechnung als vorbehaltlos angenommen und du musst den rechnungsbetrag zahlen, der dargestellt ist.
     
  13. #13 Thomas B, 11.11.2012
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    Wie stellst Du Dir einen solchen Soll-Ist-Abgleich vor??????

    Soll = Planung
    Ist = Ausführung ?

    Dazwischen sollte es ja keine Unterschiede geben....
     
  14. #14 Gast036816, 11.11.2012
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    Gast036816 Gast

    soll = vereinbarte vertragsleistung
    ist = ausgeführte leistung

    damit legt er offen, was alles dazu gekommen ist.
     
  15. #15 Thomas B, 11.11.2012
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    ...das ist dann ersztmal ein Aufwand von sicher mind. 5-8 Std. Arbeit....wenn's reicht!
     
  16. #16 ManfredH, 11.11.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Hier (wie auch in den meisten anderen Foren) werden i.d.R. nur Problemfälle veröffentlicht und diskutiert - also Einzelfälle, in denen irgendwas schiefgegangen ist, weil einem Architekten (Statiker/Handwerker/Bauherren...) ein Fehler unterlaufen ist, er z.B. irgendwas nicht gewusst oder übersehen oder falsch entschieden hat. Sollte nicht sein, kommt aber in jedem Berufs- und Lebensbereich mal vor, und soll hiermit keineswegs schöngeredet werden.

    Aber: Die Tausende von Fällen, in denen der Archi es vorher gewusst hat (um bei der konkreten Frage zu bleiben) und richtig gemacht hat, werden erst gar nicht zur Diskussion in ein Forum gepostet.
     
  17. bismku

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    Gilt aber auch für BT GU GÜ , gerade bei ersterem wird aber auch stark pauschalisiert, wenn hier Beispiele aufgezeigt werden.
     
  18. LaSina

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    Naja bei der Anzahl der wenigen Häuser die Archis bauen lt. Statistik finde ich findet man schon einiges. Klar findet man oft nur die schlechten Meinungen.
     
  19. #19 Gast036816, 11.11.2012
    Gast036816

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    dafür hat er die schlussrechnung einfach durchgewunken und keinen nachtrag geprüft - gleicht sich wieder aus.
     
  20. #20 Donald Dark, 11.11.2012
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    Natürlich darf auch ein Architekt auch Fehler machen. Ich hatte hier nur die krassesten Fälle aufgeführt, die mich finanziell auch
    stark in Schieflage bringen. Das Ringanker für die Innenwände nicht ausgeschrieben wurden oder es bei Massen kleinere Differenzen
    gibt, kann alles vorkommen.
    Bei mir geht es aber um eine Abweichung von 35 (!!!) %.

    Die Fundamentaufkantung und die Stahlbetonwände hatte der Rohbauer wohl mit dem Architekten abgesprochen,
    da die Höhen aus der Planung anders nicht erreicht werden konnten.
    Zum einen bin ich nicht über die erhöhten Kosten informiert worden, zum anderen bin ich der Meinung, das eine
    Höhenabweichung von bis zu 1,50 m einem Architekten NICHT passieren dürfen.

    Da möchte ich nicht der Blöde sein, der alles bezahlen soll.
     
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