Extrakosten beim Schornstein

Diskutiere Extrakosten beim Schornstein im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben in unserem "Paket" (also dem Schlüsselfertig- Preis) einen Schornstein (Firma Schreyer, ohne Hinterlüftung) mitbezahlt. Der Grundriss...

  1. #1 cook-a-doodle, 18.08.2005
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    Wir haben in unserem "Paket" (also dem Schlüsselfertig- Preis) einen Schornstein (Firma Schreyer, ohne Hinterlüftung) mitbezahlt.
    Der Grundriss wurde vom Bauunternehmer (der angestellten Bauzeichnerin) und dem (angestellten) Architekten erstellt und eingereicht.

    Nun hat sich folgendes kleines "Problem" ergeben: Da der Schornstein nicht direkt am First herauskommt (ist ja laut Grundriss so geplant gewesen) ist die zuläassige Höhe des Schonsteines oberhalb des Daches überschritten worden, so daß der Schonsteinfeger den Schornstein so erst mal nicht abgenommen hat.
    ES muss jetzt eine zusätzliche Versteifung angebracht werden (technisch ja gar kein großes Problem). Das bedeutet Mehrkosten von etwa 1000 Euro plus Arbeitszeit der Maurer.

    Bisher haben wir noch nicht mit dem Bauunternehmer gesprochen, hätten aber gerne mal gewußt, ob die Experten hier im Forum unsere Meinung teilen:

    Da das Haus vom Bauunternehmer geplant wurde und das schlüsselfertige Angebot das Haus "wie geplant" (also wohl nach Bauantrag) umfasst müssen wir doch jetzt wohl nichts extra bezahlen, oder? Hätte der Bauunternehmer sich vorher gründlich informiert (die zulässige Höhe über dem Dach ist von der Firma Schreyer ja angegeben worden, bzw. hätte leicht erfragt werden können) hätte er diese Kosten wohl mit einkalkuliert.
    Also ist das jetzt seine Schuld und er muss die Extrakosten zahlen, oder?
     
  2. #2 Baufuchs, 18.08.2005
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    Baufuchs Gast

    Kleines Problem

    lt. Vertrag "schlüsselfertig wie geplant" .
    1.) Dem Bauvertrag lagen sicherlich Zeichnungen des Hauses bei.
    2.) war der Schornstein in diesen Zeichnungen eingetragen?
    3.) hat sich die Planung bezügl. des Schornsteins nach Vertrag geändert
    4.) wenn ja, warum? Ihr Wunsch?
    5.) welcher Art soll die "Aussteifung" sein?
    Mal diese Fragen beantworten, dann kann`s weitergehen.
     
  3. #3 cook-a-doodle, 18.08.2005
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    Zu 1: Selbstverständlich!
    Zu 2: Ja
    ZU 3: Nein
    ZU 4: entfällt
    Zu 5:Es gibt wohl verschiedene Möglichkeiten. Der Schornsteinfeger hat insgesamt drei verschiedene vorgeschlagen. Es gibt wohl von Firma Schreyer selbst ein sog. Aussteifungsset, dabei werden an Dachstuhl und Schonstein Metall streben angebracht
     
  4. #4 Baufuchs, 18.08.2005
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18.08.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da

    keine Änderungen vorgenommen wurden, schuldet der BU eine mängelfreie Herstellung des Bauwerks. Nichtabnahme des Schornsteins durch den Bezirksschornsteinfeger ist ein Mangel, den er m.E. auf seine Kosten abstellen muss.
     
  5. #5 cook-a-doodle, 18.08.2005
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    Danke! :winken
     
  6. #6 cook-a-doodle, 25.08.2005
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    Tja- als hätten wir's geahnt...
    Der BU will natürlich nichts zahlen!
    Er behauptet jetzt, der Schornsteinfeger ist das Problem, weil der den Schonstein so nicht abnimmt- da könne er doch nichts für ("Sowas haben wir noch nie gehabt"...!).

    Wir wollen jetzt natürlich nicht so viel aufwirbeln, allerdings auch nicht auf unsere Rechte verzichten, sollte sich herausstellen, das der BU das doch hätte wissen können.

    Nun hab ich mir Folgendes überlegt:
    Man könnte doch die Zahlung der Extrakosten "unter Vorbehalt" machen. Nur hab ich sowas noch nicht gemacht und wüsste gern mal ,wie das abläuft. Musds ich "unter Vorbehalt" auf den Überweisungsträger schreiben?
    Oder muss ihc ein extra Schreiben an den BU verfassen, indem ich meine Zahlung "unter Vorbehalt" ankündige??

    Bitte entschuldigt die dummen Fragen...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 25.08.2005
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    Wech is wech...

    ob mit oder ohne Vorbehalt.
    Der Schorni hat damit nur sehr indirekt was zu tun.
    Entweder ist die Konstruktion so i.O., dann muss es einen Nachweis vom Hersteller dafüt geben (wirds wohl nicht :D ), dann muss der Schorni klein beigeben.
    Oder es gibt keine Freigabe, dann muss der BU nachbessern, wel Planungsfehler.
    Knallen Sie ihm das vor den Latz. Dann sehen Sie weiter.
    MfG
     
  8. #8 stefanSmi, 25.08.2005
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    mit gefährlichem Halbwissen
    unter Vorbehalt

    Hmm auch unter Vorbehalt gezahltes Gled kann ohne Vorbehalte ausgegeben werden und wer tut dann seinem Geld hinterherrennen ?
    Meine Erfahrung : wenns bezahlt ist, ist der Handel beendet, mündlich vereinbarte Nachbesserungen bedürfen massiver "Erinnerungsarbeit" durch den Bauherren , und ich denke mal mit Geld Rücküberweisung wird erst richtig schwer.
     
  9. #9 cook-a-doodle, 26.08.2005
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    Ja, da haben Sie Recht...
    Mittlerweile haben wir auch noch mal mit dem Schonsteinfeger geredet und der hat uns gesagt, dass es zu dem Schornstein eine Aufbauanleitung gibt, die genau beschreibt, wie hoch der Schornstein sein darf und wie er dann versteift werden muss.
    Der Mauerer hat zwar Eisen rein gemacht, aber die reichen nicht tief genug.
    Hätte er die Aufbauanleitung gelesen, hätte es das Problem gar nicht gegeben!

    Fakt: Der Maurer war's und nun muss sich der BU wohl von dem das Geld wieder holen...

    Das Problem mit dem Anmahnen werden wir aber auch haben, denn das was jetzt eingebaut werden muss behindert den weiteren Bauablauf nicht mehr. Das könnte theoretisch auch nach Fertigstellung des Hauses eingebaut werden...

    Wir werden jetzt erst mal abwarten und den BU schön weiter bauen lassen. Sollte alles fertig sein werden wir das am Schluß bei der Endabnahme noch mal nachfordern und ggf. dann das Geld einbehalten.
     
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