Ausschließlich Gasbrennwert?

Diskutiere Ausschließlich Gasbrennwert? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Ich grüße die ganzen Experten auf Ihren verschiedensten Gebieten hier :) Schon lange stöbern wir in dem Forum, weil uns das Thema Hausbau in...

  1. Boja79

    Boja79

    Dabei seit:
    12.11.2012
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskaufmann
    Ort:
    Sachsen Anhalt
    Ich grüße die ganzen Experten auf Ihren verschiedensten Gebieten hier :)

    Schon lange stöbern wir in dem Forum, weil uns das Thema Hausbau in den letzten Monaten immer mehr beschäftigt und es anscheinend auch im Frühjahr 2013 soweit sein soll.

    Bei dem Thema Heizung sind wir noch nicht so recht schlüssig und erhoffen uns hier nähere Informationen.

    Wir waren bisher bei 2 Baufirmen und haben uns anhand unseres Grundrisses ein Angebot für einen Bungalow 123m² Wohnfläche / 4 Zimmer / Fußbodenheizungmachen lassen. In dem Viertel, wo gebaut werden soll, stehen bereits neu erichtete EFH (Bungalow) mit Gasheizung zzgl. Solar für die WW-Aufbereitung bzw. Häuser mit LWP.

    Ersteres System hat uns die Baufirma A auch ans Herz gelegt, da im Trinkwasserschutzgebiet nach seiner Aussage keine Erdwärmepumpe verbaut werden darf. Von einer Luftwärmepumpe würde er auch Abstand nehmen (Begründung JAZ / Effizienz).

    Baufirma B riet uns ausschließlich zu einer Gasheizung ohne Solar usw. Auf meiner Nachfrage hin ob sich dies denn im gesetzlichen Rahmen bewege schaute er mich nur verwundert an und verwies auf seine Architektin mit der er zusammen arbeitet. lt. seiner Aussage hat er in 2012 schon 6 Bungalows mit Gasbrennwert errichtet und dies mit dem Ernergieausweiß immer gepasst hat (2 fach verglaste Fenster - 24 Poroton+12er Dämmung Außenwände...)

    Nachdem wir die Baufirma A darauf angesprochen haben sagte er, dass er bei Beauftragung von uns eine Unterschrift haben will, wenn er ausschließlich eine Gasheizung verbauen soll. Dieses ist nach seiner Aussage nämlich nicht möglich, da die Gesetze einen dazu verpflichten mind das Brauchwasser mit Solar zu erwärmen oder ein unwirtschaftliches Dämmpaket zu verbauen.

    Was ist nun korrekt? Falls noch Angaben fehlen sollten versuche ich diese nachzureichen. Ich entschuldige mich im Vorfeld über die eventuell unverständliche Schreibweise der Heinzsysteme usw. Ihr werdet sicherlich gemerkt habe, dass hier eine Laie am Werk ist.

    Ich hoffe es kann uns jemand helfen und die derzeitigen Gesetze erläutern bzw. sagen unter welchen Vorraussetzungen was möglich wäre.


    Vielen Dank!

    LG Boja
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Gas ohne Solar ist möglich, Stichwort "Ersatzmaßnahmen". Baufirma A hat demzufolge Recht.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Boja79

    Boja79

    Dabei seit:
    12.11.2012
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskaufmann
    Ort:
    Sachsen Anhalt
    Baufirma A sagt aber das keine Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden. Es wird eine Standart Gasbrennwert verbaut und keine sonstigen / zusätzlichen Dämmungen oder ähnliches verbaut. Kann die Baufirma / Architekt ohne großen Aufwand bzw. zusätzliche Kosten den Energieausweiß in den erforderlichen Bereich bringen?
    Ich habe einen Kostenvoranschlag für den Bungalow vorliegen und könnte, zumindest auf Nachfrage eurerseits, Preise nennen. Vielleicht seht ihr ja daraus, ob Ersatzmaßnamen eingerechnet sind.

    Ich hab die Baufirma A ja schon drauf angesprochen, aber die sagte das er das ganze Jahr ausschließlich Gas verbaut und die Architektin immer in den grünen Bereich kam?!? Ich meine ich will ja nicht hinten runter fallen und irgendwlche Strafen zahlen....

    Vielen Dank!
     
  4. #4 Achim Kaiser, 14.11.2012
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Grundlage für Neubau ohne Solar .... VII Absatz 1, letzter Satz.

    Da brauchts keine Unterschrift sondern lediglich den NACHWEIS, ein entsprechend gebautes Gebäude und die Sache ist gegessen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Eingangs hast Du noch geschrieben:

    Das Dämmpaket wäre so eine Ersatzmaßnahme.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Alfons Fischer, 14.11.2012
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    nach meiner Erfahrung tut man sich bei üblichen EFH-Neubauten mit üblichen Dämmkonzepten schon schwer, die EnEV einzuhalten, wenn nur eine Gasheizung kommt.
    EEWärmeG ist fast nicht mehr zu schaffen, wenn bei einer Gasheizung nicht zusätzlich sonstige Maßnahmen (Lüftungsanlage, Solar, Dämmung oder ähnliches) vorgesehen sind. Dann muss nämlich die EnEV um 15% unterschritten werden. Und das muss man bei rein fossiler Beheizung ohne die genannten Maßnahmen erstmal hinbekommen...
     
  7. Boja79

    Boja79

    Dabei seit:
    12.11.2012
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskaufmann
    Ort:
    Sachsen Anhalt
    @Ralf
    Genau da liegt ja mein Problem. Baufirma A sagt das keine Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden. Es wird Standart gebaut und das mit ausschließlich Gasbrennwert. Das macht er schon ewig so.

    @Alfons Fischer
    für Baufirma A anscheinend kein Problem, wobei die Firma ja auf seine Architektin verweist.
    Baufirma B hingegen sagt eindeutig das er das nicht hinbekommt und als kostengünstigste Alternative, Solar für Brauchwasser, vorschlägt.
     
  8. #8 Alfons Fischer, 14.11.2012
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    ah ja. Also entweder Rechenkünstler oder billiger Prügelknabe, falls mal jemand motzt...???
    Versuchen Sie mal bei der Kollegin vorzusprechen und fragen Sie mal konkreter nach...

    Tja, früher ging das ja auch so.
    Seit EEWärmeG halt in der Regel nicht mehr...
     
  9. #9 renovierer1975, 14.11.2012
    renovierer1975

    renovierer1975

    Dabei seit:
    20.08.2011
    Beiträge:
    68
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerksmeister
    Ort:
    Neunkirchen
    Hallo,
    informieren Sie sich mal über Strahlungsheizungen und über deren Vorteile.
    Hüllflächenheizung wäre die zweite Alternative.

    Aber bitte nicht bei einem konventionellen Heizungsbauer, der wird davon abraten, weile er A) davon nix versteht und B) nix daran verdient.
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Na ja, den Nachweis möchte ich mal sehen. Keine Ahnung was der unter Standard versteht.

    Gruß
    Ralf
     
  11. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ich hoffe nur, Du meinst jetzt nicht die el. IR-Paneele.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 Ebbi2000, 15.11.2012
    Ebbi2000

    Ebbi2000

    Dabei seit:
    06.12.2011
    Beiträge:
    224
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    BW
    Noch was von mir ....

    Wir werden auch in einem Gebiet bauen das im Wasserschutzgebiet liegt (BW). Hatte gestern ein Gespräch mit Umweltbehördenmensch.
    Er sagte:
    1. Erdkollektor mit Kältemittel /Sole erlaubt, wenn Dichtschicht im Boden vorhanden sei ---> Geologisches Gutachten.
    2. Brunnen sei erlaubt
    3. Sonden die wassergeführt sind, sind erlaubt.

    Es dürfe keine Beeinträchtigung des Grundwassers durch eine solche Anlage entstehen.
    Wird, obwohl nur anzeigepflicht bestünde weiterhin geprüft, ob wasserrechtliche Genehmigungen nötig seien.


    Also lieber mal bei der unteren Umweltbehörde vor Ort nachfragen.

    Gruß Jan
     
  13. Boja79

    Boja79

    Dabei seit:
    12.11.2012
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskaufmann
    Ort:
    Sachsen Anhalt
    Vielen Dank für die Teilnahme in dem Thread. Vielen Dank auch für die PN´s zur Hilfestellung!

    Ich werde in den nächsten Tagen ein Angebot der Firma A erhalten und somit einen konkreten Vergleich haben (Kosten,Dämmung usw...). Ich werde auch versuchen die Architektin der Firma B zu kontaktieren um vielleicht dort noch einige Information zu erhalten.
     
  14. #14 moderne.heizung, 20.11.2012
    moderne.heizung

    moderne.heizung

    Dabei seit:
    13.10.2010
    Beiträge:
    178
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Berater
    Ort:
    Berlin
    Hallo,
    wenn das mit der Architektin auch nicht wirklich klappen sollte kannst du dir dann ja auch noch überlegen, ob du ev die Haustechnikleistungen aus dem Auftragsumfang der Baufirma heraus nimmst und diese direkt an einen SHK Fachbetrieb vergibst. Das bringt dir zwar wohl am Anfang ein wenig mehr Aufwand, aber wenn du diesem Aufwand den Aufwand mit den Baufirmen (die sich offensichtlich nicht ganz sicher sind, was Sie anforderungsgemäß Leisten müssen und welcher Dämmstandard zu erreichen ist) entgegenstellst, bleibt es wohl gleich und deine Vorteile wären:
    - Auslegung der Heizungsanlage vom Spezialisten abgestimmt auf dein Haus
    - Erstellung des Energieausweises und aller erforderlichen Nachweise für EEWG aber auch für mögliche Förderungen von einer weiteren Partei, also auch eine Kontrollmöglichkeit gegenüber der Baufirma (und der Architektin)
    Aber bitte binde den Haustechnikplaner/SHK-Fachbetrieb ehest möglich ein, damit dieser auch bei der Erstellung des Energieausweises noch die Dämmstärken optimieren kann und so neben der optimalen Heizung auch das Gebäude als Gesamtobjekt optimieren kann.
     
Thema:

Ausschließlich Gasbrennwert?

Die Seite wird geladen...

Ausschließlich Gasbrennwert? - Ähnliche Themen

  1. Grundstück mit ausschließlich Garagen

    Grundstück mit ausschließlich Garagen: Hallo zusammen, ich habe eine Frage an euch, da ich nicht so Recht weiß, wie ich an die richtigen Informationen komme. Zu meinem Vorhaben: Ich...
  2. Neubau ausschließlich mit Scheitholzkamin im Wohnzimmer?

    Neubau ausschließlich mit Scheitholzkamin im Wohnzimmer?: Hallo, wir planen den Neubau eines freistehenden EFH mit ca. 200qm Wohnfläche. Vermutlich KFW 55 oder sogar 40. Ist es möglich, diesen komplett...
  3. Haftung beim Bau - Welche Positionen können die Firmen ausschließen?

    Haftung beim Bau - Welche Positionen können die Firmen ausschließen?: Hallo, kann es sein, dass eine Baufirma, die Schäden an "Pflasterung, Gebäuden, unteririschen Leitungen, Kanälen, Schächten usw." verursacht,...
  4. Ausschließlich nur mit Fußbodenrücklauferwärung heizen möglich?

    Ausschließlich nur mit Fußbodenrücklauferwärung heizen möglich?: Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe vor kurzem ein Einfamilienhaus bezogen und möchte mich in Anbetracht der steigenden Energiepreise um die...
  5. Wärmebrücken ausschließen bei nachträglicher Garagendämmung möglich ?

    Wärmebrücken ausschließen bei nachträglicher Garagendämmung möglich ?: beste Grüße aus Berlin, ich möchte gern meine Doppelgarage ( siehe Anhang) nachträglich Dämmen lassen und bin mir nicht sicher, ob das mit...