Grundstückskauf: einen oder zwei Eigentümer ins Grundbuch eintragen?

Diskutiere Grundstückskauf: einen oder zwei Eigentümer ins Grundbuch eintragen? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, kurz zur Ausgangssituation: meine Freundin u ich möchten ein Grundstück für den anstehenden Neubau kaufen. Geplant ist, dass...

  1. #1 McGanse, 12.11.2012
    McGanse

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    Hallo zusammen,

    kurz zur Ausgangssituation: meine Freundin u ich möchten ein Grundstück für den anstehenden Neubau kaufen. Geplant ist, dass wir anschließend heiraten.
    Wir könnten ja nun entweder einen von uns beiden als Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen oder beide.

    Frage: welche Alternative hat welche Vor/Nachteile?

    Gruss Ganse
     
  2. H.PF

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    Das ist SO umfangreich, das muß dir echt mal ein paar Euros wert sein um einen Anwalt mit dieser Frage zu belästigen...
     
  3. #3 Biber53, 12.11.2012
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    Hallo McGanse,

    der wo zahlt wird eingetragen.
    Sonst machst Du, im Falle einer Scheidung, einen Fehler. Dieser kann nie mehr revidiert werden.

    Ich spreche aus (leidvoller) Erfahrung.

    mfg
     
  4. #4 Nicolai85, 13.11.2012
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    Wir haben das folgendermaßen gemacht:

    - Vor der Hochzeit Grundstück gekauft und beide zu 50% für die Eintragung vorgemerkt.
    - Dann geheiratet und die Eintragung mit dem dann bestehenden Namen + Grundschuld etc. eintragen lassen

    Sicherlich ist es nun so, dass uns das Grundstück beiden zu je 50% gehört. Auch wenn das kapital dafür eigentlich nur von mir kam. Jedoch bauen wir zusammen ja auch auf dem Grundstück. Und ohne Ehevertrag etc. stellen wir eine Zugewinngemeinschaft dar, welche so oder so zu 50% am entstehenden Bau beteiligt ist. Folglich ist es mir vollkommen Wurscht ob mir das Grundstück zu 100% gehört, wenn mir das Haus eh nur zu 50% gehört, egal wer das in der Ehe bezahlt hat.

    So jedenfalls mein Verständnis, ich lasse mich aber auch gern belehren :)

    VG
     
  5. #5 Achim Kaiser, 13.11.2012
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    Was einem zu zweit gehört verkauft man eben im schlechtesten Fall zu zweit wieder ... manchmal zu jedem Preis.

    Ich bin ein großer Freund von meins/deins und ganz wenig *unser* .....
    Klare Verhältnisse erhalten die Freundschaft.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #6 Nicolai85, 13.11.2012
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    Die Freundschaft sicherlich schon...die Beziehung wahrscheinlich eher weniger :) Aber das gehört ohnehin eher in ein Beziehungsforum als in dieses hier.
     
  7. R.B.

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    Wird das Grundstück aus Eigenkapital bezahlt? Wenn ja, wer bringt das Geld mit ein? Oder wird das Grundstück finanziert? Wenn ja, auf wen läuft der Kreditvertrag?

    Es kann sehr gute Gründe geben warum nur eine Person eingetragen werden sollte. Andererseits kann es auch gute Gründe geben warum das nicht machbar ist. Mit der anschließenden Heirat hat das erst einmal nichts zu tun. In diesem Zusammenhang wäre auch zu klären, ob Zugewinngemeinschaft oder Ehevertrag oder was auch immer geplant ist.

    Wenn Deine Aussage "meine Freundin und ich möchten...." bedeutet, dass beide das Grundstück bezahlen bzw. gemeinsam finanzieren, dann wird es wohl unumgänglich sein, dass auch beide in´s Grundbuch eingetragen werden. Natürlich kann einer von Euch auf die Eintragung verzichten, aber das sollte gut überlegt sein. Es wäre nämlich denkbar, dass er das bei einer Trennung ganz schnell bereut.

    Wird das Grundstück von Einem von Euch Beiden gekauft bzw. finanziert, dann sieht die Sache wieder anders aus. In dem Fall wäre es ja ausreichend, wenn nur derjenige eingetragen wird, der den Kauf tätigt. Nach der Heirat, wenn das Grundstück bebaut werden soll, kann man das wieder anpassen. Aber das wäre wieder ein anderes Thema.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Achim Kaiser, 13.11.2012
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    @Nicolai85

    Manchmal kanns auch wichtig sein in der Beziehung die Freundschaft zu erhalten ;)

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #9 McGanse, 13.11.2012
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    Hi,

    Danke für die vielen Antworten. Habe gestern Abend mit einem Anwalt von der Anwaltshotline meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen: der hat zwar mehr Worte gesagt als hier geschrieben sind, deren Inhalt war aber deutlich weniger hilfreich als diese.
    Heut morgen dann mal nen ansässigen Anwalt ( u Notar ) angerufen, der sagt letztenendes auch das was hier steht.

    Wir werden das Grundstück beide zu 50% zahlen und demnach auch beide ins Grundbuch eintragen. Da die Finanzierung nachher auch auf beide läuft wird auch die Grundschuld mit beiden eingetragen.

    Ich "hoffe" einfach mal, dass wir uns mit dem Thema Scheidung u Trennung eh nicht auseinandersetzen brauchen-haben es aber dennoch natürlich mal abgesprochen und haben auch für das Thema eine Lösung.

    Also: mal wieder vielen Dank allen fleißigen Hilfestellern!
    Gruß McGanse
     
  10. R.B.

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    Unter den genannten Bedingungen ist das die einzig sinnvolle und faire Variante.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2012
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    Wenn einer der beiden selbstständig ist, kann das Grundstück im Haftungs- oder Insolvenzfalle mit in die Masse kommen - max mit dessen Anteil daran (incl Haus drauf!!!).
    Also auch das berücksichtigen, sofern das der Fall ist oder zukünftig sein könnte.
    Es gibt nicht nur 100 - 0 oder 50/50. Alles dazwischen (z.B. 95/5) ist auch möglich.

    Ich würde mehr als nur zwei Telefonate in Anspruch nehmen. Besser einen richtigen Beratungstermin beim Anwalt für Familienrecht und auch den Steuerberater mit befragen.
     
  12. #12 Biber53, 13.11.2012
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    Hallo McGanse,

    den worst case will ich Dir natürlich nicht wünschen.
    Bei einer Scheidung (bei Zugewinngemeinschaft) wird für jeden Partner das Endvermögen ermittelt.
    Das Angangsvermögen wird davon abgezogen. (z.B. halber Bauplatz, aber auch halber Bauplatz dann der Frau)
    Wer mehr hat muß ausgleichen. Mach Dich vorher schlau oder trage einfach das Risiko.
    Beim Worst case werden Dich aber viele auslachen, das verspreche ich Dir.

    mfg
     
  13. R.B.

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    Wieso? Der einzige Unterschied wäre, dass derjenige der als Eigentümer eingetragen ist, erst einmal Zugriff auf das Haus hat, mehr nicht. Kann er alleine die Hütte nicht halten und gleichzeitig den Ausgleich zahlen, dann schaut er sowieso in die Röhre.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Biber53, 13.11.2012
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    hallo Ralf,
    natürlich ist die Berechnung des Zugewinn insgesamt etwas komplizierter, darauf will ich aber gar nicjt eingehen.

    Vom Endvermögen wird das Anfangsvermögen (was nachweisbar vor der Eheschließung von den Ehepartnern in die Ehe eingebracht wurde) abgezogen. Hier beim Ehemann entweder der halbe Bauplatz oder der ganze. Bei der Frau der halbe Bauplatz oder gar nichts.
    Dementsprechend verschiebt sich das Endvermögen.

    Es gibt hierzu sehr gute Lektüre, bzw. entsprechende Familienrechtler,

    mfg
     
  15. R.B.

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    Das ist zwar richtig, aber im o.g. Fall egal, denn BEIDE kaufen (bezahlen) das Grundstück.

    Gruß
    Ralf
     
  16. #16 Biber53, 13.11.2012
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    Hallo Rolf,

    das mit dem häftigen Kauf beim TE hatte ich überlesen.
     
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