Fassade des Carports laut B-Plan verklinkern

Diskutiere Fassade des Carports laut B-Plan verklinkern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, mich würde eure Einschätzung zu einer Bestimmung in unserem B-Plan interessieren. Hier heißt es, dass die Fassaden von Nebengebäuden...

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  1. #1 Benjamin78, 13.11.2012
    Benjamin78

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    Hallo,
    mich würde eure Einschätzung zu einer Bestimmung in unserem B-Plan interessieren.

    Hier heißt es, dass die Fassaden von Nebengebäuden (auch Carports) der des Hauptgebäudes entsprechen muss. Wir haben eine Befreiung (100 € teuer) erhalten und den Carport mit Holz verkleidet.

    Sind solche Einschränkungen in Neubaugebieten üblich? Ist das rechtlich korrekt, Carports sind doch nun mal aus Holz. Zählen die überhaupt zu den Nebengebäuden?

    Grüße
    Benny
     
  2. #2 gunther1948, 13.11.2012
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    hallo
    wo liegt sh???

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 Wachtlerhof, 13.11.2012
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    SH = Schleswig Holstein ?
     
  4. #4 Gast036816, 14.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    carports sind auch aus metall möglich.

    ist auslegungssache nach bebauungsplan. die frage ist auch, wann wurde der b-plan aufgestellt? carports sind in den letzten jahren richtig in mode gekommen. ältere b-pläne kennen carports gar nicht.
     
  5. #5 Benjamin78, 14.11.2012
    Benjamin78

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    Hallo,
    ja, SH ist eine Abkürzung für Schleswig-Holstein, wird hier oben häufig verwendet - bei euch nicht? :wow

    Der B-Plan ist zuletzt 2011 geändert worden, von wann der ist weiß ich leider nicht. Das ältere Neubaugebiet steht bestimmt seit 5-10 Jahren, so alt dürfte der Plan mindestens sein.

    Letztlich haben wir und andere ja Befreiungen erhalten und ich will auch gar nicht rumnörgeln, aber, wenn die Gemeinde über die Gebühren für die Befreiungen Geld in die Kassen holen wollen würde, fände ich das nicht legitim.

    Anbei ein Auszug aus dem B-Plan

    Unbenannt1.jpg

    Grüße
    Benny
     
  6. #6 Baufuchs, 14.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.) Dein "Carport" ist, sofern es geschlossene Seitenwände hat, per Definition Landesbauordnung Schleswig Holstein §2 Nr. 8 kein Carport, sondern eine Garage.

    Hört sich komisch an, ist aber so.

    In Bauordnung heisst es nämlich "Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zu Abstellen von Kraftfahrzeugen".

    Im übrigen kennt die Bauordnung SH keine Carports. Ein im üblichen Sprachgebrauch als Carport bezeichnete bauliche Anlage ist gem. GarVO SH eine "offene Garage".

    2.) Die Kommunen sind berechtigt gestalterische Festsetzungen zu treffen. Diese Festsetzungen können entweder in den Bebauungsplan aufgenommen werden oder als getrennte "Gestaltungssatzung" festgelegt werden.
     
  7. #7 Gast036816, 14.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Benjamin - die öffentliche verwaltung bessert die haushaltskasse damit auf, jedoch unwesentlich. bei kleineren vorhaben und kleinen befreiungsgebühren ist der verwaltungsaufwand meist größer, als die eingespielte summe. erst ab 1.000 € befreiung gibt es mehr geld in der kasse als die verwaltung frisst. ich finde die regelung nach b-plan in ordnung. denn gerade das verhindert die vielfach unsinnige materialvielfalt in neubaugebieten zwischen wohnhäusern und missgestalteten baumarkt-hütten. eigentlich ist es schade, dass so etwas durch befreiung aufgeweicht wird.
     
  8. #8 ralph12345, 14.11.2012
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    Mal erhrlich, dann lieber Holz, als nen verputzten oder verklinkerten Carport. Wie sieht das denn aus.. Betongarage, ok, das sieht mit Putz oder Klinker besser aus. Aber wenn ich mir vorstelle, die schönen Holzcarports der Nachbarschaft würden verklinkert..
    Bäh!
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 14.11.2012
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    Ja, es ist korrekt und ich verstehe die Aufregung auch nicht. Der B-Plan wird ja wohl schon existiert haben, als Ihr das Grundstück gekauft habt.
    So what? Ihr wusstet, worauf Ihr Euch einlasst und hättet Euch ein anderes Grundstück suchen können! Was soll das Gemaule? Back to the dark age, wo jeder sein Recht selber gemacht hat - im Zweifel mit der Keule bis einer mit einer grösseren Keule kam??

    Was erzählst Du einem Schüler, der in den A-Kurs will und nach der ersten verhauenen Arbeit verlangt, nach den Kriterien des B-Kurses beurteilt zu werden?

    So - und jetzt ab vor den Spiegel und Dir diesen Spruch mal selber um die Ohren hauen!
     
  10. #10 Baufuchs, 14.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Ralf
    Womöglich hat er gedacht "Da steht nur was von Garage u. Nebengebäude und nix von Carports":D
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 14.11.2012
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    Dann sag ichs wie in der Werbung der Gelben Seiten:
    Vielleicht hätte er jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt.

    :D
     
  12. #12 Gast036816, 14.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich finde die dinger grottenhässlich und geschmacklos.
     
  13. #13 ralph12345, 14.11.2012
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    Dann wird Dir unser Stellplatz ohne alles gefallen :-)
     
  14. #14 Benjamin78, 14.11.2012
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    @ralf:
    Schreibst du eigentlich in jedem Thread so einen Müll rein oder willst du dich mir -Lehrer- gegenüber einfach nur wichtig machen?
    Ich frage, weil das bereits das zweite Mal ist, dass du meinen Beruf ansprichst ohne, dass dieser Thema ist. Können da gerne mal drüber reden, wenn du da was auf dem Herzchen hast. (Evtl. ist das auf deine Kindheit und/oder Erfahrungen mit meinen Kollegen zurückzuführen? Das könnte dann wiederum die Probleme deiner Kinder mit dem Lehrer erklären, von denen du neulich geschrieben hast. Biete denen doch mal die Möglichkeit, über deinen hohen Tellerrand zu gucken :shades ... )

    @rolf: Danke dir für die Antwort! Was ich merkwürdig find, ist, dass der B-Plan für die Häuser aber kaum Einschränkungen vorgibt: Dachneigung 12-48° erlaubt, Firsthöhe 9,50, Dachpfannen Farben egal. Stadtvillen, Doppelhäuser, EFH. Das ist recht bunt. Das Carport unterliegt dann aber Regelungen, ist doch irre.

    @rest: Vielen Dank auch euch für eure Antworten.

    Ich wollte gerne Informationen zur rechtlichen Seite haben, deswegen hatte ich das "korrekt" oben kursiv geschrieben. Ich zweifele das gar nicht an und habe es vor dem Bauen gewusst. Steht ja drin.

    Mir persönlich ist es egal, ob die Nachbarn ihre Autos zwischen Holz oder Mauersteinen abstellen.

    Grüß
    Benny
     
  15. #15 Benjamin78, 14.11.2012
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    Eigentlich wollte ich schreiben "Ich zweifele das gar nicht an, deswegen hatte ich das "korrekt" oben kursiv geschrieben.
     
  16. Stoni

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    Steht der Carport denn direkt am Haus?
    Wenn nicht, ist doch alles klar.

    Gruß Stoni
     
  17. #17 Gast036816, 14.11.2012
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    da muss ich dir recht geben, da ist der gestalterischen vielfalt zu viel freiraum eingeräumt worden. das kunterbunte allerlei ist die regel, da ist die fassadeneinheit zwischen haupt- und nebengebäude nicht wahrnehmbar.
     
  18. #18 DasYpsZelt, 14.11.2012
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    Hallo!
    Herrn Dühlmeyers Beiträge sind von ähnlicher Qualität wie die beeindruckenden Projektbeispiele auf seiner Homepage, wenn es denn seine ist?
    Gruß YPS
     
  19. #19 Benjamin78, 14.11.2012
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    das war doch bestimmt Ironie @rolf:motz
     
  20. #20 Benjamin78, 14.11.2012
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    @stoni: In meinen Augen ist das die nächste Verrücktheit des B-Plans. Direkt angeschlossen darf nicht aus Holz sein (nur mit Befreiung). Mit 1m Entfernung (auch weniger, 1cm?) schon.

    Grüße
    Benny
     
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