Öffnung von Dachfenstern

Diskutiere Öffnung von Dachfenstern im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben für unseren Neubau vier Standard-Schwingfenster von Velux einbauen lassen, die Fenster haben die Maße 94 x 118. Nun...

  1. #1 MicCardo, 14.11.2012
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    Hallo,

    wir haben für unseren Neubau vier Standard-Schwingfenster von Velux einbauen lassen, die Fenster haben die Maße 94 x 118.

    Nun stellten wir nach der Montage fest, dass die Fenster mit einer Öffnungsleiste oben versehen sind. Bei einem Kniestock von 1,25 Metern kommt meine Frau nicht an den Griff (auch später nach Einbringung des Estrichs nicht). Im Vorfeld hat hierzu keine Beratung stattgefunden. Im Vertrag ist auch nichts genauer spezifiziert ausser Hersteller und Größe.

    Drei Fragen dazu:
    1. Ist es üblich, dass Dachdecker einfach ohne Absprache so etwas einbauen?
    2. Ist es gar Standard, dass der Griff oben ist (Velux baut das gleiche Fenster auch mit Griff unten)?
    3. Kann ich so etwas als Baumangel deklarieren?

    Grüße
    Mic
     
  2. H.PF

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    1.: Wieso ohne Absprache? Irgendwer muß ihn doch beauftragt haben...

    2.: Nein, Velux baut das Fenster NICHT mit Griff auch unten. Das ist nur das gleiche Maß, kostet aber einiges mehr...

    3. ich habe hier eine Drempelhöhe von 140, 45 Grad Dachneigung und der Griff ist auf 2,20.

    Ich glaube nicht das du die Größe deiner Frau als Baumangel reklamieren kannst... Ich kann mein Fenster problemlos öffnen...

    Hätt ich bei dir auch bedenkenlos eingebaut, wie hoch ist bei dir der Griff?

    Würd mal eber sagen: Dumm gelaufen, Planung nicht kontrolliert, Verträge nicht kontrollieren lassen... Du hast bekommen was du bestellt hast. Velux, 94/118

    Stelle war vorher auch bekannt, wo die hinkommen, Größe war bekannt, wo siehst du da den Baumangel? Nur weil deine Frau zu klein ist? Hättest du im Vertrag mit aufnehmen müssen...
     
  3. #3 Baufuchs, 14.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für kleine Menschen hat V sogar eine Bedienungsstange (ähnlich der von Einschubtreppen) im Programm.
     
  4. H.PF

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    Oder sogar eine elektrische Betätigung, sogar mit Fernsteuerung
     
  5. #5 Gast036816, 14.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was willst du denn da als baumangel deklarieren? du hast etwas bestellt ohne besondere hinweise und du hast bekommen, was bestellt wurde. du kannst nach dem einbau des fensters nicht deine besonderen spezifikationen darstellen und meinen, das seien vertragsbestandteile.
     
  6. #6 MicCardo, 14.11.2012
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    Na ja - ziemliche "Workarounds" die Ihr da beschreibt...

    Da wir mit Bauträger bauen sind wir natürlich davon ausgegangen, dass es eine Planung gibt, die analog zur übrigen Tür- und Fensterplanung erfolgt. Dort ist man auf uns zugegangen und hat die richtigen Fragen gestellt oder es wurde eine Bemusterung durchgeführt. Im Vertrag stand auch nicht, ob eine Tür rechts oder links angeschlagen ist - ebenso wenig, ob das Dach-Fenster oben oder unten geöffnet wird, da ist also formal kein Unterschied. Bei den Türen wurden wir jedenfalls gefragt...

    Wir sind nur normale Bauherren, die mit gesundem Menschenverstand bei einer entsprechenden Bedarfsanalyse seitens des Dienstleisters genau die richtigen Antworten hätten geben können - aber mit solch einem Unsinn rechnet kein normaler Mensch.

    Das es rechtlich dennoch schwierig wird vermute ich auch, denke jedoch nicht, dass ich als Endkunde solche Feinheiten im Voraus bedenken kann - dafür braucht es Erfahrung und Weitblick die man als Erstbauer nicht haben kann, auch nicht im Ansatz. Die hätte ich dem Bauträger eher zugetraut - und der ausführenden Firma.

    Das Thema zeigt mir einmal mehr, dass auch auf Fachkräfte kein Verlass ist und wir als Kunde nicht ernst genommen werden - aber das nur am Rande...

    Ach ja,
    und natürlich gibt es von Velux das Fenster mit Griffleiste unten, über den Mehrpreis hätte man sich ja unterhalten können.
     
  7. #7 MicCardo, 14.11.2012
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    @rolf a i b

    Du meinst also, dass ein Fenster, dass ohne weiteres Zubehör vom Kunden nicht bedient werden kann normal ist?


    Ich muss doch im Vertrag auch nicht festlegen, wo der Griff für ein Küchenfenster zu sein hat - das geht doch alles bei der konkreten Planung. Hier wurde aber einfach gemacht.

    Klar, bei meinem nächsten Haus passiert das nicht mehr, abe das kommt erst im nächsten Leben.

    Fazit bleibt - Schlechte Dienstleistung!
     
  8. #8 Baufuchs, 14.11.2012
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    Sieh Dir die Einbauanleitung von V an.
    Selbst bei niedrigerer Drempelhöhe liegt die Griffleiste in einer Höhe von ca. 2m.

    Im übrigen ist der Einbau eines DF keine Dienst-, sondern eine Werkleistung.

    Im Rahmen der Planung hätte man einen anderen Fenstertyp vorschlagen/festlegen können.
    Wer hat geplant?
     
  9. #9 MicCardo, 14.11.2012
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    Zwei Meter wäre ja noch OK....

    Als Dienstleister betrachte ich den Bauträger der die Gewerke - also Werkleistungen - koordiniert und steuert - korrekt?

    Der ist für mich erster Ansprechpartner - auch für die Planung. Letzteres kann er natürlich an den Werkleister delegieren. Aber als Kunde will ich natürlich meine Wünsche einbringen können, wie bei der Bemusterung der Fliesen - hatte aber hier keine Chance. Wenn ich mit solchem Unfug gerechnet hätte, wäre ich eher auf die Idee gekommen bei Velux zu recherchieren. Bei den Fliesen stand im Vertrag auch nur bis 30 x 30 und die maximale Fläche. Da würde der Fliesenleger auch nicht einfach ohne Absprache die Fliese seiner Wahl einbauen....
     
  10. #10 Baufuchs, 14.11.2012
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    Die Frage war doch:
    Kann ich das als Mangel rügen?

    Zusammengefasst: Nein
     
  11. #11 MicCardo, 15.11.2012
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    Das war eine der drei Fragen....ja.

    Ich fürchte, ich muss beim nächsten Autokauf auch fragen, ob ich an die Pedale komme und mir das vertraglich zusichern lassen....seufz
     
  12. #12 Altbau85, 15.11.2012
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  13. #13 githero, 15.11.2012
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    Du scheinst das Konstrukt "Bauträger" nicht verstanden zu haben. Ein BT ist kein Dienstleister der sämtliche Kundenwünsche vorab berücksichtigen will, sondern eine Firma, die ein Stück Haus verkauft, was - wenn es gut läuft - bei der Übergabe "zufällig" so aussieht, dass es Dir gefällt. Wenn Du Deine Wünsche hättest einbringen wollen, hättest Du eben bei der Bemusterung sagen müssen "Obacht ich hab eine kleine Frau, die keine großen DFF Fenster öffnen kann."
    Wenn Du als kleinerer Mensch ein Auto kaufst, musst Du ja auch selber aufpassen, ob Du mit der Sitzeinstellung noch an die Pedale kommst oder nicht.
     
  14. #14 MicCardo, 15.11.2012
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    Bitte lies was ich geschrieben habe. sonst ist Dein Kommentar nutzlos:
    1. meine Frau ist normal groß und kommt trotzdem nicht dran
    2. Es gab hier eben genau keine Bemusterung noch eine Befragung noch einen Hinweis

    Insofern denke ich schon, dass der BT hier nachlässig war. Wenn ein BT nicht in der Lage ist einen Kunden bedarfgerecht zu bedienen ist das zumindest ein Armuts-Zeichen und dazu gehört es auch die Fragen zu stellen, auf die ein Bauneuling nicht bei Vertragsabschluß kommen kann.

    Dass ein BT meine Wünsche nicht berücksichtigen will - wie Du schreibst - kann ich in der Tat gerade erleben. Scheint normal zu sein...
     
  15. #15 githero, 15.11.2012
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    War vertraglich vereinbart, dass sämtliche Gewerke des Hausbaus mit Dir durchgesprochen, Ausgestaltungen durch Dich vorgegeben und alle Bestandteile durch Dich bemustert werden?
    Konstrukt des Bauträgers bzw. Bauträger-Vertrags verstanden?
     
  16. #16 MicCardo, 15.11.2012
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    Wenn ich den Vertrag vorher in allen Details hätte verstehen können, hätte ich jetzt nicht das Dilemma. Leider fehlten auch die nötigen Hinweise, um rechtzeitig nach zu fragen.

    Wie gesagt: Türen und Fenster wurden bemustert - aber niemand kam auf die Idee uns vorher zu erklären, dass Dachfenster ein anderes Gewerk sind und nicht vom Fensterbauer bereitgestellt und dort bemustert werden.
     
  17. #17 Wachtlerhof, 15.11.2012
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    Aber man hätte als unwissender Bauherr merken können, daß beim Bemustern der Fenster keine Dachfenster dabei waren und fragen. Daß Du auch Dachfenster bekommst, war Dir ja bekannt.

    Außerdem hätte sich Deine Frau ja auch mal Fragen können, wie die Fenster geöffnet werden, um die Außenseite zu putzen.

    Informationen sind nicht immer nur Bringschulden, sie sind auch Holschulden. Nicht immer nur die Anderen haben Schuld, auch mal an die eigene Nase fassen.

    LG - Gisela
     
  18. #18 MicCardo, 15.11.2012
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    Grundsätzlich habe ich mir so viele Informationen eingeholt, dass es schon nicht mehr feierlich ist. Es ist sicherlich nicht das Problem, dass wir uns keine Gedanken machen würden und können auch die richtigen Fragen stellen - aber man muss schon gewisse Anhaltspunkte haben, um auf die Idee zu kommen überhaupt zu fragen. Und nochmal - ich bin Kunde, eine Holschuld sehe ich hier nur aufgrund des Umstandes, dass der Dienstleister hier eher nachlässig ist.

    Nochmal das Beispiel - Bei Auto komme ich auch nicht auf die Idee, dass man als normal großer Mensch nicht an die Pedale komme und hinterfrage das nicht oder lasse es mir in den Kaufvertrag schreiben.


    Irgendwie sind die anderen Fragen etwas untergegangen...

    PS
    ich putze die Fenster
     
  19. #19 OBommel, 15.11.2012
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    Wenn Du erst nach dem Kauf eines Autos feststellst, dass Du mit den Füßen nicht an die Pedale kommst, wär ich mir auch nicht sicher, ob das ein ausreichender Grund für eine Wandelung ist.
    Tut nichts zur Sache, aber der Vergleich hinkt.
     
  20. #20 Baufuchs, 15.11.2012
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    Dann noch mal von vorn:

    Annahmen (weil von Dir nicht näher beschrieben)
    a) In Baubeschreibung steht nur VELUX-Fenster Grösse X/Y
    Wenn die Größe stimmt, wurde das geliefert/eingebaut, was im Vertrag steht, Einbauhöhe gibt der Drempel vor
    b) In Baubeschreibung steht VELUX GGU (oder GGL):
    dann war die Obenbedienung eindeutiger vereinbart
    c) In Baubeschreibung steht z.B. VELUX GPL
    dann wäre ein Klapp-Schwingfenster mit Untenbedienung vereinbart und das gelieferte entspricht nicht dem Vertrag = Mangel

     
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