ENEV2009 - wenn man sich nicht daran hält?

Diskutiere ENEV2009 - wenn man sich nicht daran hält? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; ... was passiert dann? Und nein, geht hier nicht um mich, sondern hab mitgekriegt wie jemand meinte, das sei ihm so etwas von sch** egal. Die...

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  1. #1 Anda2012, 15.11.2012
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    ... was passiert dann?
    Und nein, geht hier nicht um mich, sondern hab mitgekriegt wie jemand meinte, das sei ihm so etwas von sch** egal. Die ganzen DIY Sanierer werden vermutlich auch kaum da irgendwelche Nachweise rechnen lassen. Und wenn ich so sehe, wieviel zurzeit überall saniert wird: Und falls doch nicht DIY, ist dann nur der Bauherr oder auch die Firma in Haftung? Wobei, um es ganz schräg anzudenken, dann müssten ja alle Baumarkt Mitarbeiter auch immer aufklären, sobald jemand ein bisserl Putz, Dämmung, kauft etc.
    Und hier im Forum müsste man dann auch ständig hinweisen: aber nur nach ENEV sanieren?
     
  2. #2 Achim Kaiser, 15.11.2012
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    Was passiert steht doch schon in der EnEV .... Ordnungswidrigkeit, die mit einem Betrag bis zu XX XXX Euros belegt werden kann.

    Von daher muss jeder für sich Entscheiden wieviel ihm das *sch**** egal* wert ist.

    Grundsätzlich ist der Bauherr für die Einhaltung der EnEV in der Haftung.
    Die Firmen haben eine Hinweispflicht .....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Siedler, 16.11.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17.11.2012
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    Theoretisch kann´s bei Nichteinhaltung empfindliche Strafen geben.
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    Der Staat soll sich lieber mal um seine eigenen Gebäude kümmer, für die ganzen Gesetze wohl nicht gelten.
    Bei uns im Amt gibt´s noch Einfachverglasung, Rippenheizkörper aus der Gründerzeit und eine uralte Heizungsanlage. Daß das Dach sowohl undicht als auch ungedämmt ist, braucht nicht erwähnt zu werden.

    Gruß
     
  4. #4 renovierer1975, 16.11.2012
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    ich weiß nicht, weshalb meine Beiträge gelöscht wurden,
    [MOD] Weil sie Aufforderungen zum Rechtsbruch enthielten. Sowas gibts hier nicht![/MOD]
    Als Firma muss ich mich daran halten wegen möglicher Regressforderungen.[MOD]Als Privatmann auch[/MOD]
     
  5. Taipan

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    Deine Beiträge werden vermtl. gelöscht, weil sie Blödsinn enthalten.

    Gerade DU als Fachmann (vom Bau) solltest niemanden dazu anleiten, gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Damit sitzt Du sofort in der Haftungsfalle und ggf. ist es sogar für die Staatsanwaltschaft interressant.

    Gesetze sind dafür da, dass sie eingehalten werden. Die Strafe für den Verstoß gegen die EnEV ist sogar festgelegt. Wenn dein lieber Nachbar dich nicht ....
     
  6. #6 Anda2012, 17.11.2012
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    @Taipan....dann bei der Polizei verpfeift oder bei wem? Muss dann die Polizei auch noch Bauüberwacher machen? Oder wie? Ich kanns mir halt einfach nicht vorstellen. Ich halt mich halt einfach deswegen dran, weils ja wg. Heizkosten in meinem Sinne ist.

    @Nachbar: Also immer lieb zu allen Nachbarn sein ;-)
     
  7. #7 Achim Kaiser, 17.11.2012
    Achim Kaiser

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    Untere Baubehörde ... meistens im Landratsamt angesiedelt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Bei einem möglichen Eigentümerwechsel wird es spätestens spannend. Wenn dann nich drin ist was drinne sein soll gibt es Ärger.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 17.11.2012
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    Es ist alles wesentliche gesagt, daher - um weiteren Maulheldentaten vorzubeugen - kommt hier ein Schloss davor

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