Abnahmeprotokoll - wer bestimmt was drin steht?

Diskutiere Abnahmeprotokoll - wer bestimmt was drin steht? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wir werden demnächst unsere Bau-Abnahme mit dem Bauträger und dem von ihm beauftragten Architekt haben. Es gibt im Vorfeld schon strittige Punkte...

  1. #1 Malcolm, 15.11.2012
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    Wir werden demnächst unsere Bau-Abnahme mit dem Bauträger und dem von ihm beauftragten Architekt haben. Es gibt im Vorfeld schon strittige Punkte die von mir alle schriftlich schon angemahnt wurden. Von der Bauträgerseite wiegelt man ab und schreibt, dass das schon alles so seine Richtigkeit hätte. Als zusätzliche Baubegleitung haben wir einen Architekten / Gutachter schon seit einem 1/2 Jahr mit hinzugezogen. Dieser meint, in das Abnahmeprotokoll müßte alles was wir als Mangel sehen aufgenommen werden. Frage: Gibt es eine Festlegung was in das Protokoll geschreiben werden kann / darf / muss?

    Danke für die Hilfe!
    Malcolm
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.11.2012
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    Die Abnahme ist ein einseitiger Rechtsakt, den Sie sonntag nachmittags am Kaffeetisch machen können - theoretisch! Auch wenn das sinnfrei wäre.
    Alle anderen:
    BT/GÜ
    Dessen Architekt
    Ihr SV
    evtl. anwesende Handwerker
    .....
    sind nur "schmückendes Beiwerk" und haben keinen Einfluß auf den Inhalt des Protokolls zu nehmen!

    Wenn Sie sagen, die Wand ist krumm, dann schreiben Sie das in das Abnahmeprotokoll. Es steht dem BT/GÜ ja frei, Ihnen zu beweisen, dass die Krummheit innerhalb der zulässigen Toleranzen liegt!

    Spannend wird es nur, wenn Sie die Abnahme verweigern wollen. Da sollten Sie schon genau wissen, was Sie da tun.
    Aber dazu sollte Ihnen der SV ja behilflich sein können!

    Auch ein evtl mitgebrachtes Formblatt des BT/GÜ müssen (und sollten) Sie nicht verwenden. Sie dürfen das alles selber bestimmen.
     
  3. #3 Malcolm, 15.11.2012
    Malcolm

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    Also machen wir es am Sonntag, früh (weil es da noch hell ist) mit unserem eigenen Formblatt, schreiben alles was wir sehen auf und präsentieren das dann am Montag. Klingt vernünftig und völlig unaufgeregt.

    Vielen Dank!
     
  4. #4 Gast036816, 15.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    alles was der bauherr als mangelhaft ansieht, gehört ins protokoll. es steht dem auftragnehmer frei, die gerügten mängel zu beseitigen oder nachweislich den beweis anzutreten, die ist leistung/teilleistung frei von mängeln. es reicht nicht, zur abnahme oder vor der abnahme einen mangel zu verneinen. er muss den beweis erbringen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 15.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Das mit dem Kaffe und dem Sonntag war ein Scherz.
    Ich würde mir an Deiner Stelle etagen- und raumweise eine Liste machen, die zur Abnahme mitnehmen und dann vor Ort durchgehen und ins Protokoll eintragen.

    Hinkommen und ein fertiges Protokoll durchgehen könnte bei der Gegenseite unangenehm aufstossen.
     
  6. #6 Gast036816, 15.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bevor du in den akt einer rechtsgeschäftlichen abnahme einsteigst, schau noch einmal im vertrag nach, was dort vereinbart ist.
     
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