Bodenplatte vertikal (ohne Keller) abdichten

Diskutiere Bodenplatte vertikal (ohne Keller) abdichten im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; [ATTACH][ATTACH][ATTACH][ATTACH][ATTACH][ATTACH]Hallo zusammen, habe folgendes Problem: Vor vier Jahren habe ich festgestellt, dass an der...

  1. #1 hennen, 18.11.2012
    Zuletzt bearbeitet: 18.11.2012
    hennen

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    Foto1.JPG Foto2.JPG Foto3.jpg Foto4.JPG Foto5.jpg Foto6.JPG Hallo zusammen,

    habe folgendes Problem: Vor vier Jahren habe ich festgestellt, dass an der Frontseite des Hauses (ohne Keller) innen Feuchtigkeit eintritt. Die Frontseite des Hauses liegt ca. 80 cm tiefer als OK Straße (siehe Foto1). Nach dem 2 mal von Bauherren nachgebessert wurde, sind Teilbereiche besser geworden, allerdings die linke Seite an dem L-Stein hat sich verschlechtert.
    Es existieren zwei Hauptgutachten und zwei Ergänzungsgutachten. Ein privater Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigter (keinen persönlichen Freund) und einem vom Gericht bestellten Sachverständiger. Beide Gutachten sind grundunterschiedlich daher die Ergänzungsgutachten. Beide Seiten halten in Ihren weiteren Stellungsnahmen zu eigenen Gutachten.

    Alles zu beschreiben würde den Rahmen hier sprengen.
    Egal wie das für mich ausgehet, benötige ich zuverlässige Aussagen, wie ich den Schaden für immer beseitige.

    Habe viel im Internet über DIN Normen gelesen (18195-4, 18195-6 mit oder ohne Dränage). Für mich beziehen sich die DIN Normen irgendwie nur auf Häuser mit Keller und bei allen sollte das Oberflächenwasser vom Haus weg abgeleitet werden. In meinem Fall geht das nicht wegen der leichten Hanglage. Das Wasser fließt bekanntlich von oben nach unten und nicht umgekehrt.

    Ich hoffe, dass an Hand der Fotos meine Fragen verständlich sind und schreibe dazu Bemerkungen der beiden Sachverständiger. (GSV vom Gericht bestellte SV, PSV privater SV).

    Der GSV geht bei seinem Gutachten davon aus, dass die geplante Höhe der Anfüllung der Oberkante Bodenplatte und nicht der Oberkante fertigen Fußboden entspricht.

    Der PSV geht davon aus, dass bis Oberkante fertigen Fußboden angefüllt wird, da er noch die Baustelle vor jener Zeit gesehen hatte, wo der Eingangsbereich noch gepflastert war und links und rechts des Eingangs Rasenkantensteine verlegt waren (Pflasterarbeiten und Rasenkantensteine waren von Bauherren durchgeführt).

    Ich möchte wieder bis Oberkante fertigen Fußboden anfüllen, nicht nur wegen der Optik.

    Der GSV vertritt die Meinung, dass die Bodenplatte nur gegen Bodenfeuchtigkeit nach DIN 18195-4 abgedichtet werden muss.

    Der PSV nennt keine DIN Norm verbindlich aber seine Schilderung, wie abgedichtet werden muss, sieht anders aus. Er würde im Zweifelsfall gegen Lastfall aufstauendes Sickerwasser bzw. drückendes Wasser abzudichten.
    Für mich hört sich das so an: Die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist unbekannt, daher kann ggf. keine Wasser über eine Dränage abgeleitet werden. In diesen Fall müsste man Abdichtungsarbeiten nach DIN 18195 “drückendem Wasser” ausgeführt werden.

    Problem 1.
    (siehe Foto2 , Foto3 und Foto4. Foto4 zeigt, dass die Höhe des Bundsteinputzes der Höhe Oberkante fertiger Boden entspricht.)
    Der GSV ist der Meinung, dass die horizontale Abdichtung sich ungefähr in der Höhe der Unterkante der Bundsteinputzes befindet.
    Die KMB-Abdichtung muss 3 mm betragen.
    Die KMB-Abdichtung muss mindestens 10 cm unter die horizontale Abdichtung geführt werden.
    Dann brauchte ich aus seine Sicht Nichts weiter machen außer etwas nachbessern, wo in der Abdichtung Steine eingedrückt sind oder wo die Abdichtung punktuell nicht haftet.


    Der PSV meint: Die KMB Beschichtung ist nicht auf die vorspringenden Betonflächen heruntergezogen. Eine Hohlkehle wurde nicht gebildet. Unterlagen über KMB-Abdichtung wegen Verarbeitungsrechtlinien müssen beachtet werden usw. (Nach seinen kompletten Ausführungen hört sich das für mich so an. ggf. Alles erst runter und neu). Bodengutachten muss her. Ggf . eine Dränage und eine aufnahmefähige Rigole oder Sickerstrecke und Revisionsmöglichkeit.

    Meine Meinung nach liegt die horizontale Abdichtung ca. 16 cm unter der von dem GSV genannte Höhe, da ich den Bodenaufbau ab Bodenkante fertigen Boden abziehen muss. (Fliesen, Fliesenkleber, Estrich und Dämmung)
    Dann erreiche ich nicht überall die 10 cm und ich muss auch hier die Höhe der Abdichtung nachbessern. Nicht einfach, weil die untere Ränder der KMB Abdichtung abstehen und sich auch noch abreisen lassen. Es ist immer noch viel weniger was ich machen muss als das was PSV beschreibt.

    Nach den zwei unterschiedlichen Ausführungen, sag ich nur HILFE. Wie muss die Abdichtung tatsächlich aussehen?

    Problem 2.
    Verdichtetes Boden. Foto3. Keine Äußerungen von SV nur von einem bekannten Architekt.
    Die “ausgelaufene” Bodenplatte verdichtet den Boden an dieser Stelle. Ich soll das abstemmen.
    Ist dies notwendig?

    Problem 3.
    Anfüllung des Bodens. (siehe auch Foto7. So sieht das nach starkem Regen)
    Der GSV hat eine Profilskizze gemacht (siehe Profillskizze.jpg) und ist der Meinung, dass der Bodengutachten von zweitrangiger Bedeutung ist, da das Gebäude nicht unterkellert ist und das Grundstück aufgeschüttet wurde. In diesem Fall ist von der Beanspruchungssituation “Bodenfeuchtigkeit” auszugehen.

    Für mich ist die Skizze nicht korrekt. Straßenseitig lieg das Haus 80 cm unter der OK Straße.
    Gartenseitig ist irgendwann die OK Straße niedriger als das Haus. Aber meine Frage dazu, kann man das Oberflächenwasser der Frontseite unter der Bodenplatte auf die andere Seite abfließen und versickern lassen? Oder meint er was anderes?

    Problem 4.
    Schutzmaßnahmen gegenüber mechanischen Schädigung der Abdichtungsebenen.
    Der PSV bemängelt, dass die Schutzmaßnahmen gegenüber einer mechanischen Schädigung durch nicht definierte Styroporplatten unzureichend sind. Es wurde nicht erwähnt, wie es richtig gemacht wird.

    Der GSV hat gar nichts geschrieben.

    Wie schütze ich die Abdichtung richtig? Noppenmatte und doch noch Styropor wegen Dämmung?

    Problem 5.
    L-Stein Foto5 (Die feuchteste Ecke)

    GSV Meinung. Die fehlende Abdichtung an dem L-Stein kann kleinflächig ohne Rückbau der kompletten L-Steinen nachgearbeitet werden.

    PSV hält eine fachgerechte Abdichtung im Bereich der L-Steine ohne Rückbau nicht für ausführbar. Ebenfalls sollte in diesem Zuge eine Schutzsicht zur Gebäudewand und Abdichtung eingebaut werden. Es sollte hier auch eine Abdichtung über den Spritzwasserbereich, ca. 30 cm über das wasserführenden Ebne, hier der Oberkante der Winkelstein sowie seitlich davon, anzubringen. (der letzte Satz ist chinesisch für mich)

    Sollte ich die L-Steine tatsächlich entfernen lassen und dann Abdichten? Möchte ich nicht dran denken, dann muss ich noch den Grundstück des Nachbars verwüsten und danach in Ordnung bringen.
    Wie bringe ich die Abdichtung über den Spritzwasserbereich an oder ist das nicht so wichtig?

    Problem 6.
    Dränage Nachbar. (Foto6. Nach erstem starken Regen ist Wasser aus der Dränage gekommen)

    GSV Meinung. Die Dränagen hier sind keine Problem, da die Dränageleitung stark verschmutz ist. Der vorhandene Zustand der vorgenannten Dränleitungen führt unter der Annahme der Belastungssituation “Bodenfeuchtigkeit” nicht zu einer erhöhten Feuchtigkeitsbelastung der Abdichtung, weil in diesem Fall kein Wasser in der Dränleitung geführt wird.

    PSV bemängelt, dass die Baugrube meines Hauses als Vorflut genutzt wird und die Entwässerung des Dränagewassers des Nachbargebäudes auf seinem Grundstück mit eigenen technischen Lösungen herzustellen ist.

    Mit dem Nachbar verstehe ich mich gut. Auch er hat das Haus von gleichen Bauherren gekauft und Feuchtigkeit in einigen Bereichen auf eigene Kosten behoben.
    Jetzt muss ich für mich eine bezahlbare Lösung finden, die Dränagen wenigstens so zu “verstopfen”, dass kein Wasser auf meinem Grundstück ankommt. Für jeden vernünftigen Vorschlag bin ich dankbar.

    Problem 7.
    Regenwasserleitung frostsicher (Foto 8. Wasserwaage bei 50 cm )

    GSV meint, dass er 35 cm in nicht fertigem Zustand gemessen hat und geht davon aus, dass nach Fertigstellung der Außenanlagen eine ausreichende Überdeckung und Frostsicherheit der Grundleitung hergestellt wird.

    PSV schreibt nur dass eine Überdeckung von ca. 50 cm fachgerecht ist.

    Da ich noch nicht einmal die 35 cm erreiche, wenn ich bis Oberkante fertigen Boden anfülle und die Regenleitung auch nach ersten Erkenntnissen nicht tiefer legen kann (die Gefälle in dem freigelegtem Raum ist schon jetzt minimal), frage ich mich, ob ich die Regenleitung anders Dämmen kann.

    Reicht die Regenleitung mit Flies oder anderen Materialien zu Dämmen? (ich weiß , nicht fachgerecht, aber vielleicht doch haltbar und vertretbar)

    Hier möchte ich noch anmerken, dass wenn ich bis Oberkante Bodenplatte anfülle, müsste ich von den 35 cm noch 16 cm abziehen. Dann hätte ich nur noch eine Erdüberdeckung von max. 19 cm.

    Ich weiß, dass sind sehr viele Fragen, aber ohne Hilfe komme ich hier nicht weiter.
    Ich Danke für jede Hilfe.
    Adriane
     
  2. hennen

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    Foto8.jpg Foto7.jpg
    Profilskizze.jpg
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    das ist viel Text ... die Zeit habe ich leider nicht (!)

    Aber wenn das Gebäude tiefer liegt wie das Gelände (Strasse) das ist das Gebäude
    nach DIN 18195 min.. 15cm über Gelände je nach Lastfall abzudichten (!)
    und zwar nicht auf sondern unter (hinter) der Dämmung.

    in Deinem Fall = aufstauendes Schichtenwasser mit Drainung (!)
     
  4. hennen

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    jetzt stehe ich da und weiß nicht was ich antworten soll. Beide SV beziehen sich auf die Abdichtung nach unten unter der horizontale Abdichtung. Nach oben hat das noch keinen interessiert.
    Zu Drainierung habe ich nur folgende Aussagen GSV nicht nötigt, PSV vielleicht wegen fehlene Sickerfähigkeit (kein Bodengutachten) nicht möglich.
    Kann ich dann ohne Dräinage nach 18195 Teil 6 fachgerecht abdichten?
    Wie kann ich ggf. über Gelände unsichtbar abdichten?
    Danke
    Adriane
     
  5. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Adriane hilf mir mal bei beim Aufbau dann mal ich Dir wie´s sein sollte:

    du hast:

    - Fundamente
    - Bodenplatte wie stark ?
    - Aussenwände wie stark welches Material ?
    - Bodenplatte ist aussen gedämmt ?
    - Aussenwände hat eine Wärmedämmung intus ?... wenn "ja" wie stark
    - das Gelände liegt wieviel über OK Bodenplatte ?
     
  6. hennen

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    Hallo Josef,
    das wird jetzt schwer. Ich komme nicht aus der Branche wie Du. Das Haus habe ich gekauft, da war es fertig und ich besitze kaum Unterlagen.
    In laufe der Beweissicherungsverfahren hat der Bauherr eine Ausschreibung über Rohbau und Erdarbeiten abgegeben. Ob er das auch so realisiert habe steht für mich nur in den Sternen.
    Aus der Ausschreibung habe ich fogende Daten:
    Bodenplatte B25, d=20 cm
    Bodenplatte als bewahrte Platte
    Aus Baubeschreibung:
    Außenwände 36,5 cm LHLZ
    Haustrennwand 17,5 ck Kalkstein
    Zur Frage: Bodenplatte ist aussen gedämmt? Was ist damit gemeint? Wenn ich in der Grube stehe sehe ich nur graues Beton. Es wurden zwar nach dem er nachträglich mit KMB abgedichtet hatte irgendwelche Styroporplatten 2 cm dick angebracht aber die wurden vom PSV bemängelt.
    Außendämmung? glaube ich nicht.
    Das fertige Gelände wird ca. 16 bis 20 cm über OK Bodenplatte liegen. Es ist ein barierrenfreies Haus und ich denke das der Bodenaufbau ab OK Bodenplatte ungefähr so Hoch ist.
    Grüße
    Adriane
     
  7. hennen

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    Hallo zusammen,
    ich glaube der Text erschlägt jeden hier. Ich habe schon versucht so kurz wie möglich meine Probleme darzustellen.
    Weniger kann ich wirklich nicht mehr. Vielleicht hat doch jemand noch ein Paar einfache Tipps für mich.
    Grüße
    Adriane
     
Thema: Bodenplatte vertikal (ohne Keller) abdichten
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