An die GU's hier im Forum...BA losgelöst vom Werkvertrag? (u.a. Fragen)

Diskutiere An die GU's hier im Forum...BA losgelöst vom Werkvertrag? (u.a. Fragen) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo. Ist es eigentlich üblich bzw. möglich - natürlich gegen entsprechende Vergütung - die Planung bis zum Stadium...

  1. #1 Projektante, 18.11.2012
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    Hallo.

    Ist es eigentlich üblich bzw. möglich - natürlich gegen entsprechende Vergütung - die Planung bis zum Stadium Bauantragstellung/Energieberechnung etc. unabhängig vom Werkvertrag zu beauftragen?
    Wenn dann aus irgendwelchen Gründen der Kunde sich doch für einen anderen GU entscheidet - was dann?
    Ist es Usus, z.B. die Planungsleistungen zunächst so zu vergüten, was dann bei Beauftragung desselben GU's verrechnet wird?
    Bauen GU's (gern, freiwillig) Bauvorhaben, für die ein anderer, womöglich konkurrierender GU die ganze Planung gemacht hat?
    Noch einen draufgesetzt: Fertige Planung, genehmigter BA, fertiges Baugrund-GA, fertige feststehende Bau- und Leistungsbeschreibung - ich komme zum GU und möchte ein Angebot für das bezugsfertige Objekt - klappt das? Zu einem Preis, der eher gleich, besser oder schlechter ist als einer für ein dem hausüblichen Standard entsprechendes "eigenes" Projekt? (ausgehend von einem GU, der selbst von der Planung an bezugsfertige Gebäude vertreibt)

    Meine Überlegung dazu: Vom GU meiner vorläufigen Wahl Planung im o.e. Sinne kaufen, Bau- u. Leistungsbeschreibung erstellen lassen, Bauantrag stellen, in der Zeit BuL-Beschreibung vom Fachmann überprüfen und ggf. anpassen lassen, wenn der GU darauf eingeht - mit ihm bauen, wenn nicht mit einem aus der 2. Reihe den Bau machen... ? Klar wäre, daß meinerseits immer Offenheit über die Vorgehensweise herrschen würde, d.h. der planende GU wüßte natürlich, daß ich möglicherweise nicht auf ihn zurückkomme, aber dann hätte er ja seine Leistungen trotzdem vergütet bekommen?

    Ginge das grundsätzlich so? Wäre das üblich? Würdet Ihr mir raten, es so zu machen?

    Danke.
     
  2. #2 Gast036816, 18.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erst einmal, macht der gu die planung, wird er zum gü. wenn du diesen schritt vor hast oder dies in betracht ziehst, dann ist es ratsam eiben planer zu beauftragen und dann einen gu zu suchen. gü 1 macht die planung und gü2 dann die ausführung - wird sicher eine spannende nummer.
    ehrlich gesagt - wird gü1 dir einen vogel zeigen, wenn du ihm das vorher mitteilst.
     
  3. #3 MoRüBe, 18.11.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    OK,ich komm mal aus der Deckung... :D

    Ich machs eigentlich nur so: Planung losgelöst vom Hausvertrag.

    OK, der Fairness halber: Meine Planung ist schon etwas speziell, da streichen ohnehin 99,5 % der restlichen die Segel :mega_lol:

    Aber was solls: wenn dem Bauherrn nach Abschluß der Planung einfällt, ich bin ein Idiot, so what? Er hat seine Planung und dann kann er loslaufen, wird sich schon wundern...

    Problem bei der Planung anderer ist meist, massiv geplant, Kosten davongelaufen, nu solls der Holzbau richten. Dem ist aber nicht so.

    Zu Deiner Überlegung: klar, würd ich alles machen, Beratung bis zum letzten, aber der Preis für die Planung wäre dann entsprechend....
     
  4. #4 MoRüBe, 18.11.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    nee, die Rechnung :p:mega_lol:
     
  5. #5 gunther1948, 18.11.2012
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    hallo
    sehe den sinn nicht, ausser für den gu gibts eine andere hoai.

    gruss aus de pfalz
     
  6. #6 Gast036816, 18.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht auch beides!
     
  7. #7 Projektante, 18.11.2012
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    @rolf a i b und die anderen Antworter:
    OK.
    Hatte ich mir eigentlich die ganze Zeit genau so gedacht wie Ihr hier schreibt, nur das Posting von markul hier im Forum hatte mich auf die o.g. Idee gebracht. (er schrieb sinngemäß....BA sei genehmigt und nun ab zum GU...aber wahrscheinlich hat er die Planung mit Planer und nicht GU gemacht, war'n Denkfehler von mir...
    Sonst wär's ja wieder die Geschichte mit dem Orthopäden und der OP, gell rolf...
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2012
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    Im Prinzip kann man das machen, aber das grose Problem hat Rübe beschrieben. Denn SO speziell ist sein System gar nicht :winken, nur ist es eben SEIN System.
    Andere, die auch HRB-Häuser haben, haben auch andere Systeme (und sei es nur der Wandaufbau).
    Selbst wenn der U-Wert der Wand sich nur in der 2. Nachkommastelle um 0,1 unterscheidet, können die Wege dahin arg abweichend sein.

    Dabei ist es egal, ob ein freier Architekt oder ein GÜ-Planer den Entwurf macht.

    Wer meint, bei Massiv sei das alles easy, der irrt, denn auch im Massivbau gibts von bis.

    Wenn Du den optimalen Entwurf für Dich willst, dann würde ich zu einem anderen Vorgehen raten:
    Lass Dir von einem Planer einen Entwurf machen. Vorher zwischen HRB und Massiv entscheiden. Entwurf irgendwo zwischen LP 2 und 3. Mehr als 2, aber 3 nicht voll abgearbeitet.
    Dazu eine funktionale Baubeschreibung mit genauer Definition der Materialien (OBERFLÄCHEN! nicht Bauteilschichten), U-Werte, Objekte, Fenstermaterial, usw usw usw.
    Da kann der GÜ dann sein Bausystem einarbeiten.

    Damit dann von GÜ zu GÜ- aber nicht wundern, wenn die Resonanz eher verhalten ist. Gerade bei den Billichwillich-GÜ wirst Du damit auf keine Gegenliebe stossen, weil sie dann nämlich Ihre Billichwillich-Tricks nicht ausspielen können!
     
  9. #9 Baufuchs, 19.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass ein Bauinteressent mit einer fertigen/bereits genehmigten Planung zu uns kommt.

    Die stammt dann aber immer von einem freien Architekten und nicht von einem anderen GU/GÜ.

    Ablauf ist dann so, wie von Ralf in #8 beschrieben.
     
  10. #10 Thomas B, 19.11.2012
    Thomas B

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    ...und selbst wenn sie von einem anderen GU/GÜ stammen sollte (auch die haben bisweilen gute Planer an der Hand/ in ihrem Team), so würde dies mE einen Honoraranspruch des Planenden gem. HOAI auslösen!

    Daher würde ich dann tatsächlich zum Architekten raten, der so eine Planung frei von Zwängen eines GU/ GÜ macht. Denn der "planende GU/GÜ" wird seine planung idR auf sein system abstellen. So bauen einige GUs am liebsten mit Porenbeton, andere mit KS + WDVS, wieder andere in HRB usw. usf. Die Planung eines GUs wird dann also (wahrscheinlich) auf das vom GU bevorzugte/ für ihn bewährte System abgestimmt werden (was ja für ihn erstmal nicht falsch ist).
     
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