Genehmigte Geschosshöhe

Diskutiere Genehmigte Geschosshöhe im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, in unserem Bauvorhaben wurde von der Verwaltung eine Geschossfußbodenhöhe (EG) +0,80 m genehmigt. Die Oberkante EG Fußboden...

  1. #1 Mattesambau, 19.11.2012
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    Hallo zusammen,

    in unserem Bauvorhaben wurde von der Verwaltung eine Geschossfußbodenhöhe (EG) +0,80 m genehmigt.
    Die Oberkante EG Fußboden liegt also 0,8 Meter über dem vorhandenen Gelände.

    Was passiert nun, wenn ich das Gebäude niedriger baue, als geplant. Also sagen wir mal + 0,40 Meter.

    Kann ich die Baugenehmigung so verstehen, dass bis zu 0,8 Meter genehmigt sind, oder nur 0,8 Meter und nichts anderes??
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2012
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    Das sollte ein Jurist doch wohl wissen. Wenn ich in einen Vertrag schreibe, X kostet Y, dann heisst das nicht 0 bis Y, sondern ct-genau Y.
    Dito bei Baugnehemigungen!
     
  3. #3 Thomas B, 19.11.2012
    Thomas B

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    ...so etwas läßt sich allerdings (zumindest in BY!) recht einfach mit einer Tektur legalisieren, also einer Planänderung im Bauantrag. Da muß dann kein neues Verfahren angeschoben werden, da die Änderung ja nicht zum Nachteil eines anderen (zB Nachbar) ist und zudem sich innerhalb der Festsetzungen des B-Planes bewegt. Ist also kein großes Ding.
     
  4. #4 Baufuchs, 19.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Geht in NRW auch.

    Aber: Vorher prüfen (lassen) ob Bebauungsplan tatsächlich eine geringere Sockelhöhe zulässt.
     
  5. #5 Gast036816, 19.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wie Baufuchs plus auswirkungen kellergeschoss - sofern geplant - beachten!
     
Thema: Genehmigte Geschosshöhe
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