Reihenhaus nach WEG kaufen.

Diskutiere Reihenhaus nach WEG kaufen. im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ich bin gerade total verunsichert. Wir haben uns jetzt schon einige Reihenhausobjekte hier in der Region angesehen. Ein freistehendes EFH...

  1. #1 walzerprinzessi, 19.11.2012
    walzerprinzessi

    walzerprinzessi

    Dabei seit:
    19.11.2012
    Beiträge:
    115
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Polizeibeamtin
    Ort:
    Fürth
    Ich bin gerade total verunsichert.

    Wir haben uns jetzt schon einige Reihenhausobjekte hier in der Region angesehen. Ein freistehendes EFH kommt leider nicht in Frage, da hier die Grundstücke einfach zu teuer sind. Auch hier hatten wir uns in alle Richtungen erkundigt. Wir waren auch schon drauf und dran ne Eigentumswohnung zu kaufen, aber die liegen hier im Preis fast ähnlich wie ein Reihenhaus und da ist mir dann persönlich das Reihenhäuschen lieber.

    Bei allen Reihenhäuser die für uns interessant waren, dort waren die Grundstücke durch WEG geteilt. Meist gibt es ja auch noch Gemeinschaftsflächen mit Müllplatz, Stellplatz etc. und deshalb wird es scheinbar fast nicht mehr anders gemacht.

    Wir haben jetzt ein Objekt gefunden, das uns sehr zusagt. Hier wird ebenfalls nur nach WEG geteilt. Ist aber tatsächlich vermutlich nicht anders möglich.

    Und zwar ist es ein Reihenhaus mit 128 qm² Wohnfläche, 1 Tiefgaragen Stellplatz, 1 normalen Stellplatz, 50 qm² Gartenanteil. Als Gemeinschaftseigentum gibt es noch einen kleinen Spielplatz und den Müllplatz.

    Die Anlage umfasst 10 Häuser.

    Von der Tiefgarage kann man direkt über einen Gang in den Keller der Häuser gelangen. Sprich der Gang befindet sich bereits unter dem Haus, damit ist ein Teil des Kellers eben Gemeinschaftseigentum, während der andere Teil eben Sondereigentum ist und zum Haus gehört. Was aber eben auch die Teilung nach WEG begründet.

    Wir sind zwar nicht vom Fach haben aber die Bauleistungsbeschreibung auch mit Hilfe des Internets von vorne bis hinten durchgekaut und die scheint gut und in Ordnung zu sein. Bei dem Bauträger handelt es sch um ein kleines mittelständischen Unternehmen, das hier bei den Banken usw. einen guten Ruf hat. Haben wir erfahren als wir die Kreditanfragen gestellt haben.

    Also so scheint alles in Ordnung zu. Auch der Notarvertrag und die Teilungserklärung liegt uns bereits vor. Sondereigentum und Sondernutzungsrecht für den Garten und die Stellplätze werden mit Lage und Größe im Grundbuch eingetragen. Im Vertrag steht auch, dass das die Teile für die Sondernutzungsrecht besteht nicht vom Sondereigentum getrennt werden können.

    Ich persönlich finde das gar nicht so schlecht mit dem WEG, weil eben nicht jeder machen kann was er will. Also ich hätte schon was dagegen wenn mein unmittelbarer Nachbar seinen Garten als Lagerplatz zweckentfremden würde.

    Allerdings habe ich jetzt schon mehrfach gelesen, dass man von Reihenhäusern die nach WEG geteilt sind die Finger lassen soll, weil es da nur Ärger gibt. Wirkliche untermauerte Argumente für diese Aussagen habe ich allerdings bisher nicht wirklich gefunden.

    Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Warum kein WEG?

    Hier ein paar Gründe:

    1) Bei WEG kann oft der Schallschutz schlechter ausfallen als bei real geteilten Grundstücken. Realteilung bei Euch wg. Tiefgarage nicht möglich!
    2) WEG entscheidet mehrheitlich über alles mögliche. Wenn der Beschluß Geld verlangt, dann fragt keiner nach Eurer Geldsituation. Bei Realteilung tropfts eben 2 Jahre durchs Dach in die Schale darunter, bei WEG kommt der DD auf Eure (anteiligen) Kosten!
    3) Wenn Ihr was wollt, geht das ebenso nur mit Zustimmung der WEG. Kriegt Ihr die nicht, ists wie bei Otto: ... und 9, und 10, und 11, und 12 und ärgern! (Das Drücken beim Skat vergessen)
    4) Ggf steht Ihr Euch bei den Banken schlechter
    5) Verwalter ist Euer Ansprechpartner, aber der Gemeinschaft gegenüber verantwortlich. Er wird also in der Regel die billigste Lösung für ein Problem wählen.
    6) Der erste Verwalter wird in der Regel vom BT eingesetzt, wird also einen Teufel tun, dem BT zu sehr wg. Mängeln und Restarbeiten auf den Füssen zu stehen.



    Nehmt Euch jemanden, der die BLB durchsieht und auch einen Juristen, der den Vertrag in Eurem Sinne prüft!
    Ausserdem eine baubegleitende Qualitätskontrolle!
     
  3. #3 walzerprinzessi, 19.11.2012
    walzerprinzessi

    walzerprinzessi

    Dabei seit:
    19.11.2012
    Beiträge:
    115
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Polizeibeamtin
    Ort:
    Fürth
    Wo sehe ich das mit dem Schallschutz? Muss ich sagen hab ich keine Ahnung das hat mein Mann ausdiskutiert. Ich weiß nur, dass jedes einzelne Reihenhaus vier separate Wände hat, die alle gleich stark sind. Ich glaube 24er Kalkstein: Ich bin eine Frau was erwartest Du. Aber ich kann mal nachfragen.

    Für die Instandhaltung des eigenen Hauses ist man laut Teilungserklärung selbst Verantwortlich aber natürlich auch verpflichtet. Das heißt ist ein Fenster kaputt kann ich es problemlos auswechseln ohne den Verwalter oder die Gemeinschaft zu fragen.

    Laut Teilungserklärung:
    Kann ich meine Fassade farblich gestallten wie ich will, die Farbe und Größe der Fenster verändern wenn ich möchte, entscheiden welche Fenster ich einbaue, kann ein Gartenhäuschen in den Garten stellen, eine Markise oder anderen Sonnesschutz anbringen.
    Für all das brauche ich nicht die Zustimmung der Gemeinschaft zumindest laut Teilungsvertrag.

    Recht viel mehr Möglichkeiten bietet doch die Größe des Grundstückes eh nicht. Ich mein einen Schwimmingpool aufstellen oder groß nen Anbau machen, dazu ist der Garten eh zu klein.

    Also einen Bausachverständigen werden wir auf jeden Fall hinzuziehen.

    Mit der Vertragsprüfung sind wir uns noch unschlüssig da wir nicht wissen zu welchen Fachanwalt wir sollen. Vielleicht gibt es diesbezüglich noch einen Ratschlag.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Das Du Dich genauso schlau machst wie ein Mann :D!

    Teilungserklärung und Vertrag -> Notar!

    Schallschutz -> Kann der SV aus der BLB heraus klären!
     
  5. #5 Achim Kaiser, 19.11.2012
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Wenn ich lese Reihenhaus und WEG stellen sich bei mir die Haare .... Strubbelpeter würde neidisch werden :).

    Was willste denn mit ner senkrecht gestellten Eigentumswohnung mit eigenem Dach und Eingang ?

    Für *JEDEN MIST* brauchste die Einwilligung der Eigentümergemeinschaft ... auch bei Dingen an die du im Moment nicht denkst ... das Farbhoheitsrecht bei den Tapeten ist Augenwischerei ....

    Wie siehts denn bei den technischen Gewerken aus ?

    Streng genommen ist Sanitär, Heizung, Elektro etc *Gemeinschaftseigentum* sofern nicht 10x eine eigene Anlage pro Haus verbaut ist (was vermutlich nicht der Fall sein wird) ....
    Alles was nicht in der Teilungserklärung EXPLIZIT genannt ist Bedarf Rücksprache mit dem Verwalter und ggf. einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft ....

    Das kann alles gut gehen ... wenn allerdings schon mal bei Eigentumswohnungen auf ner Versammlung warst bei der sich die Parteien fast die Gurgel rumgedreht haben ... dann hast ne leise Vorstellung was da los sein kann,

    Bevor ich mir sowas antun würde .... lieber ein Wohnmobil und wohnsitzlos :).

    Es genügt ein Vollpfosten in der Eigentümergemeinschaft .... und es gibt Grabenkriege.
    Ich brauch sowas absolut nicht mehr ... wer meint er müsse es sich antun .... viel Spaß dabei.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #6 Bautine, 19.11.2012
    Bautine

    Bautine

    Dabei seit:
    27.11.2009
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bürotätigkeit
    Ort:
    Hessen
    Noch ein Gegenargument: Gartenanteil heißt nicht eigener Garten, sondern vielleicht ein Stück der gemeinsamen Wiese, welches ihr alleine nutzen dürft, aber evtl. nur mit Genehmigung der anderen Eigentümer irgendwie einfrieden dürft - oder vielleicht müsst, auch wenn es euch nicht gefällt.

    Reihenhaus ist ansonsten ganz ok, wenn man sich nicht daran stört, dass die Nachbarn ziemlich wenig Abstand zum EIGENTUM haben, aber WEG heißt Wohnung (mit ein bisschen grün davor) und 9 andere Leute, mit denen man sich einigen muss (Tiefgarage soll aufgemotzt werden, der Müllplatz soll eine Hütte aus Edelstahl mit Goldrahmen bekommen,... und ihr macht einen auf Zahlemann und Söhne).
     
  7. #7 walzerprinzessi, 19.11.2012
    walzerprinzessi

    walzerprinzessi

    Dabei seit:
    19.11.2012
    Beiträge:
    115
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Polizeibeamtin
    Ort:
    Fürth
    Wegen dem Schallschutz frag wir nochmal nach. Wie Hoch müsste er den sein, oder sagen wir mal so was ist gut? Es sind auf jeden Fall 24iger Kalksteinwände. Müsste da dann noch ne Dämmung dazwischen sein um den Schallschutz zu erhöhen.

    Den Vertrag bekamen wir vom Notar zur Einsichtnahme zugeschickt nicht vom Bauträger direkt. Kann man zu einem anderen Notar gehen um diesen zu prüfen. Weil Bekannte wollen auch ein solches Reihenhaus kaufen und die haben dem Notar schon gefragt und der meinte der Vertrag sei vom ihm ausgearbeitet und entspreche dem Standard.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Natürlich kann man und man/frau sollte es auch!
    Klar entspricht der dem Standard! Fragt sich nur, wessen Standard. :D Vermutlich dem des BT. :wow
     
  9. #9 Gast217, 19.11.2012
    Gast217

    Gast217 Gast

    Ich vermute mal, das ist der Notar vom Bauträger? Dann macht es keinen Unterschied, ob der Vertrag vom Notar oder vom Bauträger direkt zugeschickt wurde. Es kommt nun auf Deine Verhandlungsposition an, aber es macht durchaus Sinn, den Vertrag von einem Anwalt/Notar Deiner Wahl ändern/ergänzen zu lassen. Die Beurkundung kann dann ja beim Notar des Bauträgers erfolgen.
     
  10. #10 walzerprinzessi, 19.11.2012
    walzerprinzessi

    walzerprinzessi

    Dabei seit:
    19.11.2012
    Beiträge:
    115
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Polizeibeamtin
    Ort:
    Fürth
    Also dass es wie ne Eigentumswohnung ist ist mir völlig klar. Finde ich aber nicht schlimm.

    Allerdings gehört alles was im Haus ist inkl. Leitungen etc. mir und ich kann darüber frei verfügen. So steht es in der Teilungserklärung und auch im WEG. Alles was Sondereigentum darauf hat die Gemeinschaft keinen Einfluss.

    Die Gärten sind bereits befriedet, laut Teilungserklärung darf ich meinen Garten anlegen wie ich will. Und ganz ehrlich mit so einem kleinen Garten kann man eh nicht all zuviel anstellen.

    Klar kann es Probleme geben. Aber ich sehe es halt so, zwar kann ich natürlich nicht alles so machen wie ich es möchte und wenn die Gemeinschaft doof ist, dann kann es Probleme geben.

    Allerdings sind die Reihenhausgrundstücke richtig geteilt und jeder ist regulär Eigentümer, kann jeder machen was er will. Malt mein Nachbar sein Haus nun lilablasblau mit rosa Punkten an, vergittert sämtliche Fenster und verschandelt seine Fassade so, wie es keinen normalen Menschen gefallen würde, muss ich das als Nachbar dulden. Dies kann aber im Falle eines Verkaufs den Verkaufserlös meines Hauses auch drücken. In einer WEG hab ich diesbezüglich ein Mitspracherecht.

    Bei Reihenhäusern ist meiner Meinung nach einfach so, egal wie man muss sich mit den Nachbarn einigen, weil ansonsten gibt es auch nur ärger.
     
  11. #11 Achim Kaiser, 19.11.2012
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Wenn die Grundstücke *real*geteilt sind ... warum dann das WEG Konstrukt ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. #12 walzerprinzessi, 19.11.2012
    walzerprinzessi

    walzerprinzessi

    Dabei seit:
    19.11.2012
    Beiträge:
    115
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Polizeibeamtin
    Ort:
    Fürth
    Mal ne zwischefrage kann man nen Beitrag im nachhinein bearbeiten?

    Egal.

    Also dann werden wir mal noch zu einem anderen Notar gehen. Klar ist es der Notar des Bauträgers aber ich glaube soviel mehr Notare gibt es dort auch nicht vor Ort.

    Kann ich einfach zu einem anderen gehen und ihn bitten den Vertrag zu prüfen. Sorry für die blöde Frage aber ich hab keine Ahnung.

    Zum Schallschutz:

    Mein Mann meint in der Baubeschreibung steht

    es wird mindestens der Schallschutz nach DIN 4109 1989 Tabelle 3 Verbaut.

    Kann jemand was damit anfangen.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wg der Tiefgarage. Die liegt wohl unter den RH und kann wg Fahrbahn und Zufahrt nicht real geteilt werden.

    Denkbar wäre:
    Vorne ein WEG Grundstück, dahinter anschliessend Parzellen mit RH-Breite als Eigentum, irgendwie (Bau)rechtlich an die WEG drangeklebt.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ja - das ist (wie befürchtet) der mieseste Schallschutz, der gerade noch so die DIN erfüllt. Statt Tabelle 3 wäre Beiblatt 3 wesentlich besser (Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz!
     
  15. #15 Achim Kaiser, 19.11.2012
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Die 4109 wurde schon vor einiger Zeit zurückgezogen nach meinem Kenntnisstand .....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  16. #16 walzerprinzessi, 19.11.2012
    walzerprinzessi

    walzerprinzessi

    Dabei seit:
    19.11.2012
    Beiträge:
    115
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Polizeibeamtin
    Ort:
    Fürth
    Aber kann dir das dann nicht auch bei einen normalen Reihenhaus passieren? Ich denke bei den anderen Angeboten wird auch nichts anderes Eingebaut werden, außer man baut selbst, die sparen doch überall wo sie können und wenn es die Norm erfüllt. Welcher Bauträger baut schon mehr als er muss, verdienen wollen sie doch alle.

    Wird der Schallschutz dann zwischen den Wänden eingebaut. Ich mein die Wand selbst ist ja mit Kalksandstein gemauert, da kann man ja nicht viel machen außer dickere Steine nehmen.
     
  17. #17 githero, 19.11.2012
    githero

    githero

    Dabei seit:
    05.05.2009
    Beiträge:
    420
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Saitenzupfer
    Ort:
    Nemberch
    Wenn aus Deiner Sicht nichts dagegen spricht, dieses WEG/Reihenhauskonstrukt einzugehen, dann tu es doch. Einige möglich Knackpunkte hast Du genannt bekommen. Doch die scheinen für Dich nicht schwerer zu wiegen.
    Wenn ich mir ein Haus kaufe, dann sollte daran, darin und darum auch möglichst viel mir als Eigentum gehören. Wenn Dir das aber nicht so wichtig ist, geht es wohl nur noch drum, die BLB und die Verträge genau zu prüfen.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Mein Beuth-online listet sie noch als aktuell :o
     
  19. #19 ThomasMD, 19.11.2012
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Lass Dich nicht kirre machen. Hier werden die extremsten Katastrophenszenarien an die Wand gemalt.
    Sicher, das kann alles vorkommen, muß aber nicht. Wie Du schon richtig geschrieben hast, ist eine Reihenhausbebauung ohnehin sehr nachbarschaftslastig. Wenn Du da den richtigen Presslufthammer-Bernhard daneben hast, Gute Nacht.
    Bei Realteilung kannst Du noch nicht mal was dagegen unternehmen, wenn sich der Nachbar rotblinkende Herzchen in die Fenster hängt und jede Nacht die Autotüren ständig von der Kundschaft klappen.
    24er Kalksandstein ist schon recht ordentlich. Im Sommer nimmt jeder Schall ohnehin den Umweg über die geöffneten Fenster und Eure Teilungserklärung scheint recht moderate Regelungen zu beinhalten.
     
  20. #20 walzerprinzessi, 19.11.2012
    walzerprinzessi

    walzerprinzessi

    Dabei seit:
    19.11.2012
    Beiträge:
    115
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Polizeibeamtin
    Ort:
    Fürth
    Man muss halt auch im leben Kompromisse eingehen.

    Wie bereits erwähnt haben wir uns ein EFH durchkalkulliert und festgestellt hier im Umkreis mit akzeptablen Arbeitsweg nicht denkbar.

    Wir haben uns hier schon für mind. 10 Reihenhaus und Doppelhausprojekte interessiert immer gab es nur eine Teilungserklärung nach WEG.

    Vielleicht gibt es auch andere Projekte aber halt leider dann scheinbar nicht in unserem finanziellen Rahmen.

    Jetzt fragt sich halt was ist besser.

    Eigentumswohnung (da ist das ja mit dem WEG das selbe in grün, nur dass ich vielleicht nichtmal nen Garten habe)
    Reihenhaus nach WEG
    oder weiterhin Miete

    Nur weil ein Audi A6 ein schönen qualitativ hochwertiges Auto ist, ich mir ihn aber nicht leisten kann muss ich doch nicht sagen dann besser gar kein Auto.

    Trotzdem ist es doch vernünftig sich über die Nachteile zu informieren. Aber irgendwie hab ich das Gefühl es melden sich immer nur Leute, für die ein Reihenhaus eh nicht zur Debatte steht. Mich würden halt auch mal stimmen interessieren, die in einem solchen WEG Konstrukt wohnen.
     
Thema: Reihenhaus nach WEG kaufen.
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. weg reihenhaus

    ,
  2. reihenhaus weg

    ,
  3. Reihenhaus nach weg

    ,
  4. Reihenhaus teilungserklärung,
  5. reihenhaus nach WEG geteilt,
  6. weg reihenhausanlage,
  7. eigentümergemeinschaft reihenhaus,
  8. errichtungsverpflichtung reihenhaus weg,
  9. doppelhaushälfte weg geteilt,
  10. reihenhaussiedlung wohneigentumsgemeinschaft probleme,
  11. reihenhaus wohnungseigentümergemeinschaft,
  12. reihenhaus weg nachteile,
  13. reihenhaus als weg,
  14. erfahrungen mit deutsche reihenhaus ag,
  15. weg bei reihenhäusern,
  16. Deutsche Reihenhaus weg koste,
  17. keine realteilung günstiger ,
  18. reihenmittelhaus nach weg,
  19. doppelhaus nach weg geteilt forum,
  20. weg reihenhäuser,
  21. reihenhaus mit 11cm wänden bauexpertenforum,
  22. deutsche reihenhaus erfahrungsberichte,
  23. deutschreihenhaus sonderwünsche,
  24. reihenhaus realteilung,
  25. nachteile weg-teilung
Die Seite wird geladen...

Reihenhaus nach WEG kaufen. - Ähnliche Themen

  1. Revisionsschacht Sammelleitung Reihenhaus wieder schließen

    Revisionsschacht Sammelleitung Reihenhaus wieder schließen: Hallo zusammen, erst einmal: Frohe Weihnachten euch allen. Im Zuge unserer Kernsanierung (RMH, 50er Jahre) haben wir unsere Bäder von einer Seite...
  2. Reihenhaus mit 24er Aussenstein

    Reihenhaus mit 24er Aussenstein: Hallo zusammen, wir haben ein Reiheneckhaus mit 126 qm Wohnfläche auf drei Etagen + Keller in Aussicht. Ist eher so ein Standardgrundriss 5,60 m...
  3. Durchgehende Dachrinne bei Reihenhaus. Was geht?

    Durchgehende Dachrinne bei Reihenhaus. Was geht?: Hallo, ich habe schon einige Artikel zum Thema "durchgehende Dachrinne bei Reihenhäusern" gelesen, bin aber trotzdem nicht wirklich schlauer...
  4. Kauf eines Reihenhauses vom Bauträger / Dachdämmung mit Pavatex ergänzen? Sinnvoll?

    Kauf eines Reihenhauses vom Bauträger / Dachdämmung mit Pavatex ergänzen? Sinnvoll?: Wir würden gerne ein Haus von einem Bauträger kaufen, welches noch nicht erstellt worden ist! Nun haben wir die Möglichkeit die Ausführung noch...
  5. Gebrauchtes Reihenhaus kaufen

    Gebrauchtes Reihenhaus kaufen: Hallo zusammen, als erstes wollte ich mich hier mal vorstellen. Meine Name ist Goncalo (28 Jahre) und meine Freundin Melanie (26 Jahre) wollen...