Mindestdämmung Dach bei Neubau ?

Diskutiere Mindestdämmung Dach bei Neubau ? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, gibt es bei einem Neubau, der im März 2013 starten soll (Standard nach EnEV 2009) einen Mindestwert für die Dachdämmung, die definitiv...

  1. #1 Knobler, 19.11.2012
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    Hallo,

    gibt es bei einem Neubau, der im März 2013 starten soll (Standard nach EnEV 2009) einen Mindestwert für die Dachdämmung, die definitiv sichergestellt werden muss, z. B. nach einer DIN ? Bzw. kann man das ungefähr in cm Mineralwolle quantifizieren ?

    Oder ist dies nie unabhängig von den anderen Kriterien wie Haustechnik, restliche Gebäudehülle (Außenwand, Fenster usw.) ?

    Vielen Dank vorab.

    Knobler
     
  2. #2 Knobler, 19.11.2012
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    P. S. Vielleicht noch folgende ergänzende Infos zu meiner aktuellen Situation:

    in kurzen Stichworten meine aktuelle Lage:

    - Planung Neubau ist soweit abgeschlossen, unterschriftsreifer Werkvertrag, Baubeschreibung etc. von GÜ liegt vor

    - es wurde vom GÜ im 1. Angebot grundsätzlich ein Standard gem. EnEV 2009 garantiert. Das ist für uns in Ordnung und braucht hier nicht diskutiert werden.

    - Zwischenzeitlich haben wir uns noch für eine zentrale KWL mit WRG entschieden und diese als Zusatzposten in die Kaufpreisaufstellung aufnehmen lassen

    - Außenwand ist mit dem T9 garantiert, genauso die U-Werte der Fenster

    - Heizung: Gas + Solar

    Meine Sorge ist nun, dass ich sozusagen für meine Entscheidung für eine KWL indirekt "bestraft" werde. Sprich: Da nach wie vor "nur" EnEN 2009 garantiert wird, sich meine Energiebilanz aber durch die KWL mit WRG im 2. Angebot verbessert hat, könnte der GÜ ja auf die Idee kommen, die Dachdämmung entsprechend abzuspecken (in der Baubeschreibung ist nur eine Dämmung gemäß Wärmeschutzberechnung garantiert, keine cm - Angaben) . Weil eben unterm Strich der EnEV 2009 - Standard dennoch erreicht wird. Ist diese Sorge berechtigt ? Und was würdet ihr als mindestens erforderliche Dämmstärke bei Zwischensparren-Dämmung mit Mineralwolle ansehen ? Vielen Dank.
     
  3. sarkas

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    Gefordert ist gem EnEV immer noch 0,24 W/(m²K).

    Da brauchst ca. 14 cm Dämmung WLG 032.
    (Bei einem normal mit Ziegel gedecktem Dach)
     
  4. #4 fritz1957, 19.11.2012
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    1.) Grundsätzlich es kommt nicht nur auf die Stärke an sondern auch auf die Dämmqualität, siehe Hinweis von Sarkas WLG 032. Aber welches Material meinst Du Sarkas, gibt es überhaupt Mineralwolle in WLG 032?? Fängt die nicht erst bei WLG 035 an??
    2.) Einfach mal den GU fragen.
    3.) Wärmeschutzberechnung vorlegen lassen.
    4.) Egal was die Berechnung sagt eine Vollsparrendämmung sollte heute Standard sein. Also Dämmstärke mindestens in Sparrenhöhe.

    Gruß Friedrich
     
  5. #5 Rudolf Rakete, 19.11.2012
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    Ja die gibt es, habe ich noch letztes Jahr für mein Dach gekauft.
     
  6. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Ein wirklich angenehmes Wohnklima ist mit MIWO sowieso nicht zu erreichen.
    Ansonsten wie SARKAS: U Wert Dach, min 0,24W/(m²K)
     
  7. #7 Kater432, 19.11.2012
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    Soweit ich das weiß, zählt das Haus als ganzes. Es wird das gleiche Haus als sogenanntes Referenzhaus gerechnet. Dafür gibt es für Bauteile bestimmte festgelegte U-Werte. Also führ z.b. Wand, Dach, Fenster und Bodenplatte. Dieser gesamte Wert muss mit dem eigenen Haus unterboten werden. wenn die Wand und Fenster also wesentlich besser als im Referenhaus sind, kann das Dach also schlechter werden als der dortige U-Wert. Die KWL spielt dort aber erstmal keine Rolle weil bei de Enev zwei Werte eingehalten werden müssen. Nur der transmissionswärmeverlust bezieht sich auf die Bauteile. Das andere hängt dann erst mit diesem Wert zusammen und den Anlagenkomponenten.

    Gruß
     
  8. #8 Alfons Fischer, 19.11.2012
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    ja, diese Sorge ist berechtigt!

    Der Grenzwert von 0,24W/m²K gilt nur für Bestandsgebäude!

    genau so ist es!

    jain!
    gerade bei Gasheizung+Solar (so ist es hier), wird vermutlich der Primärenergiebedarf maßgebend sein.
    Und dieser reduziert sich mit Lüftungsanlage+WRG insbesondere im Zusammenhang mit der Blower-Door-Messung schon. Also können nicht festgelegte Bauteile "ausgehungert" werden. Dann kann es schon dazu kommen, dass Dach und Fußboden weniger Dämmung haben als bei anderen Durchschnittshäusern.
    Und so blöd das klingt: vor allem weniger Fußbodendämmung ist für einen Unternehmer interessant. Weil sich nämlich dann die Geschoßhöhe reduziert, so dass merklich weniger Mauerwerk+Putz verbaut wird. Um das zu erreichen, wird bei der lichten Geschoßhöhe gerne mal an die Grenze des gerade noch zulässigen gegangen...
    (das hängt damit zusammen, dass wir in der Regel ein 12,5er Raster haben. Und die nach EnEV2009-STandard notwendigen Fußbodenaufbauten führen dazu, dass eine 1/2 Steinreihe mehr verbaut wird. Das dreht sich immer so um 2cm mehr oder weniger...) Ich hoffe, Ihr könnt mir folgen.

    Mein Rat: auch die Dachdämmung (z.B. mit Holzweichfaser d=??mm) und die lichte Geschoßhöhe (Wohnzustand) festlegen lassen... Oder noch besser: alles festlegen, auch Fußbodendämmungen, Fenster, Zirkulation ja/nein, Art der Pumpen etc. etc. (halt alles, was im EnEV-Nachweis Berücksichtigung findet).
     
  9. #9 gunther1948, 19.11.2012
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    hallo
    welcher bu oder gu ist denn so beratzt an den steinen 2 cm ab zu geigen damit er 2 cm putz spart.:mauer:irre
    der müsste doch mit dem blocker gebohnert sein.
    und ob die kwl mit wrg wirklich eine merkliche verbesserung der gesamtbilanz bewirkt möchte ich noch bezweifeln.
    gruss aus de pfalz
     
  10. #10 Knobler, 19.11.2012
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    Danke erstmal für die fundierten Antworten. Ich hab jetzt selbst nochmals etwas im Internet recherchiert und bin auf die "Höchswerte der Wärmedurchgangskoeffizienten" lt. EnEV 2009, Tabelle 1, S. 974 Bundesgesetzblatt gestoßen. Wenn ich das richtig verstehe, verlangt die EnEV dann einen Wert von maximal 0,24 W/m²K für das Dach, der nicht überschritten werden darf. Ich bitte um Eure Meinung. Ist das definitiv korrekt oder bin ich auf dem Holzweg ?
     
  11. #11 Baufuchs, 19.11.2012
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    Falsch. Lies noch mal Beitrag #8 inkl. der enthaltene. Zitate.
     
  12. flo79

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    0,24 hin oder her. Das wär mir wurscht. Grad beim Dach bin ich der Meinung das gut gedämmt werden sollte. Alles über 0,2 finde ich schlecht und hätte ich nicht genommen. Würde eher Richtung 0,15 gehn. Das ist mit Miwo, Zwischen- und evtl. einer Untersparrendämmung auch nicht so schwer zu erreichen. 14 cm Dämmung sind doch Quatsch.

    Gruß Flo
     
  13. #13 Mycraft, 20.11.2012
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    Steht denn in deinem Vertrag überhaupt etwas von Dachdämmung? Viele Schlüsselfertige Häuser erhalten nämlich ein Kaltdach und nur eine Dämmung der oberen Geschossdecke.
     
  14. #14 fritz1957, 20.11.2012
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    Mycraft ich vermute mal wir reden hier über ein E+1 Haus mit einem Spitzdach. Ein GU wird wahrscheinlich in aller Regel die Dachschrägen und die Kehlbaklendecke dämmen. Hier über Dämmstoffdicken zu rätseln halte ich für müßig. Es ist doch von den Kosten her egal ob diese Dämmung 14,16 oder 18 cm stark ist, die Mehrkosten sind doch marginal. Standard sollte meiner Meinung nach immer die Vollsparrendämmung WLG 035 oder von mir aus auch WLG 032 sein. Darauf eine vernünftiges Unterdach und keine Folien und Co. Eine sauber ausgeführte Dampfbremsebene unter den Sparren und Kehlbalken. Ja natürlich auch eine Wärmeschutzberechnung die dann das Ergebnis x bringt. Das wäre das mindeste auf was ich den GU verpflichten würde. Dann kannst Du noch überlegen ob Dir der Wärmeschutz reicht oder ob Du noch weitere Maßnahmen wie ausdämmen des Spitzbodens oder ausdämmen der Lattenebene beauftragst.
    Gruß Friedrich.
     
  15. #15 rechter Winkel, 20.11.2012
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    Laut ENEV2009 ist nach § 7 der Mindestwärmeschutz nach den a. R. d. T. einzuhalten. Diese sind in der DIN 4108-2 nachzulesen (1,2 m²K/W).
    Der Wert von 0,24W/(m²K) bezieht sich nicht auf den vom Threadersteller nachgefragten Wärmeschutz für Neubauten sondern auf kleine Gebäude oder Bestandsbauten (§8,9)
     
  16. Neutal

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    Das wurde bereits in #8 richtiggestellt.
     
  17. #17 rechter Winkel, 20.11.2012
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    Der Themenersteller hat nach den Mindestwärmeschutz gefragt. Das habe ich beantwortet. In #8 kann ich dies nicht finden...
     
  18. #18 Knobler, 20.11.2012
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    Es handelt sich um ein Satteldach mit zu Wohnraum ausgebautem DG. D. h. die Dachschrägen müssen gedämmt werden. In der Baubeschreibung steht nur, dass die Dämmung gem. Wärmeschutzberechnung erfolgt. Und insgesamt wird ein Bau anhand EnEV 2009 garantiert.
     
  19. #19 Knobler, 20.11.2012
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    Danke für diese Info. Kannst Du mir noch eine ungefähre Info geben, was 1,2 m²K/W in cm Mineralwolle bedeutet ? Nur damit ich einen groben Anhaltspunkt habe. Danke.
     
  20. #20 Fritz531, 20.11.2012
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    das sind ca. 4cm Dämmstoff WLG 035

    das EEWärmeG muss auch noch berücksichtigt werden, da kommt noch einiges dazu. Der EnEV-Standard braucht nicht extra garantiert zu werden. Der ist immer geschuldet. Schlechter darf nicht gebaut werden.
     
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Mindestdämmung Dach bei Neubau ?

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