DIN 18195 - Pflasterarbeiten

Diskutiere DIN 18195 - Pflasterarbeiten im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, eine Gemeinde erneuert die Bürgersteige und tauscht somit das vorhandene Pflaster gegen Neues aus. Bei dieser Aktion wird an den...

  1. JBR123

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    Hallo,

    eine Gemeinde erneuert die Bürgersteige und tauscht somit das vorhandene
    Pflaster gegen Neues aus. Bei dieser Aktion wird an den Grundstücksgrenzen
    Noppenfolie zum Schutz der Häuser und Mauern aufgestellt - dies relativ tief
    im Unterbau des Pflaster beginnend!!
    Nun sind aber an verschiedenen Gebäuden und Gartenmauern diese Folien
    nicht eingebracht worden - ist dies nun Pfusch oder gibt es für diesen Schutz
    ein gewisse Definition nach DIN 18195??

    Oder anders gefragt:
    Wie muß ein Pflasterer mit der Situation umgehen, wenn er bei seiner Arbeit
    feststellen muß dass sein Pflaster an ein Gebäude anschließt das nicht ordnungsgemäß
    abgedichtet ist und es zu Komplikationen kommen kann!

    Wer hat dazu eine gute Idee??

    Danke
    JBR
     
  2. #2 Gast vS, 20.11.2012
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    Geht es etwas konkreter ?


    Weil ...
    Was hat ein Pflasterer mit irgendeiner Gebäudeabdichtung zu tun, wenn es nur pflastern soll ... (sofern er beim Pflastern überhaupt merken kann, dass das Gebäude nicht ordnungsgemäß und überhaupt) ?

    Ergo = ich habe es nicht verstanden ...

    Ggf.: wenn durch seine beauftragte Leistung eine Situation enstehen könnte, die ... (er soll z.B. das Pflastergefälle in Richtung Gebäude anordnen) dann sollte er schon im eigenen Interesse mal anmerken, dass
     
  3. #3 ars vivendi, 20.11.2012
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    Der Pflasterer wird den Auftrag haben"Leg Pflastern für den Fussweg". Genau dies wird er auch tun.
    Vielleicht sagt er bei dem ein oder anderen Anwohner, wenn er dort nen Kaffee bekommt, du an deinem haus passt die Vorbereitung der Abdichtung nicht so wirklich.
    Aber da die Leut immer "freundlicher" werden und Kaffee immer seltener wird, wird er nix sagen.
     
  4. #4 wasweissich, 20.11.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    kratzt er denn die abdichtung von gartenmauern ab , bevor er das neue pflaster legt ??

    ich denke nicht .........:shades
     
  5. #5 ars vivendi, 20.11.2012
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    Und als krönenden Abschluss gibts eine Silikonfuge zwischen Pflaster und Hauswand zur Abdichtung. Aber hoffentlich wird das richtige Silikon verwendet.:bau_1:
     
  6. #6 Skeptiker, 21.11.2012
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    Gib Dich mit den schon erhaltenen Antworten zufrieden, denn auch hier wirst Du nicht die von Dir erwünschte Antwort auf Deine schon mehrfach gestellte Frage bekommen, weil sie sich beim besten Willen so nicht begründen lässt. Sollen wir Dir die wesentlichen Antworten aus d.s.a hier noch einmal posten?
     
  7. JBR123

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    Ich weiß nicht so recht!!!

    Es kann doch nicht sein, dass ein Pflasterer für sich entscheidet wer eine Noppenbahn zwischen
    Pflaster und Hauswand bekommt, und wer dies nicht bekommt!!
    Er muß doch für seine Arbeit die Konsequenzen tragen und diese sind nun mal, in meinem Fall,
    Feuchtigkeit in der Hauswand, die mit der Noppenbahn zu verhindern gewesen wäre - er hätte diese
    Bahn ja auch bezahlt bekommen - der Auftraggeber (also die Gemeinde) hätte dies bezahlt!

    Aber auch sonst:
    Wenn ein Fahrzeuglackierer den Rost am Fahrzeug nicht erkennt, hilft die schönste Lackierung
    nichts - der Rost wird wieder zum Vorscheinb kommen und er muß nachbessern.

    Sehe nur ich das so???

    Danke
    JBR
     
  8. #8 Skeptiker, 22.11.2012
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    wie Dir schon in d.s.a geschrieben wurde:

    "... kann keinen Grund erkennen, weshalb ein Handwerker gezwungen sein sollte, eine Person, mit der er kein Vertragsverhältnis hat, darauf aufmerksam zu machen, dass ein Gegenstand in deren Eigentum, welcher nicht Gegenstand einer Bearbeitung oder Kontrolle durch den Handwerker ist, zu diesem Zeitpunkt nicht in allen Punkten den Anforderungen einer Norm entspricht, welche dieser Handwerker bei der Ausführung seiner Arbeit nicht zu beachten hat, ja nicht einmal kennen muss.

    Natürlich wäre ein derartiger Hinweis nett und ohne Zweifel auch hilfreich gewesen, aber worauf bitte sollte denn ein Rechtsanspruch fußen?

    Vergiss das Thema - jedenfalls Deine Hoffnung noch irgendwie finanziellen Nektar daraus saugen zu können!"

    Wieder Zitat aus d.s.a: "Gibt es Belege, dass eine fachgerechte Abdichtung, welche vorher vorhanden war, vom Pflasterer beschädigt wurde oder dieser ein Gefälle zu dem Haus hin hergestellt hat, welches jetzt zu einem erhöhten Wassereintrag gegen die Wand führt?" Wenn ja, dann Schadensersatzanspruch, wenn nein, dann kein Schaden, denn dann wäre nur eine bereits vorher vorhandere mangelhafte Abdichtung durch das neue Pflaster wahrnehmbar geworden. Und ob die Noppenbahn dies verhindert hätte ist noch eine ganz andere Frage, denn Noppenbahnen sind keine Abdichtung!

    Dazu wurde Dir in d.s.a bereits geraten, Dich beim Auftraggeber des Pflasterers, also der Gemeinde zu beschweren.

    Nicht alles was hinkt, ist ein auch ein Vergleich! Muss ein Fahrzeuglackierer einen Kunden, dessen Fahrzeug er lackiert,darauf hinweisen, dass Teile des im Kofferraum dieses Fahrzeuges liegendes Kinderspielzeug nicht den aktuellen EU-Verordnungen an Kleinkinderspielzeug entsprechen? Nein, muss er nicht!
     
  9. ISYBAU

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    Werden hier Argumente für eine Klage gesammelt?
     
  10. #10 alex2008, 20.12.2012
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    für was soll denn diese Noppenfolie gut sein? Abdichten tut die nichts

    und als Pflasterer interessierts mich nicht mir Gedanken darüber zu machen ob ein Gebäude ordentlich abgedichtet ist oder nicht.
     
  11. #11 wasweissich, 21.12.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn ja , dann würde ich mich fragen wogegen oder mit welchem ziel .

    da könnte man auch einen busfahrer verklagen , weil er mit seinem bus nicht nach mallorca fliegen will :D


    und der zusammenhang noppenbahn <-> DIN 18195 würde mich auch interessieren .....
     
  12. #12 ars vivendi, 21.12.2012
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    Tss, die Busfahrer heutzutage. Haben auf nix mehr Lust.
     
  13. ISYBAU

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    Es ist eher eine Sache des Planers, die erforderlichen Gewerke zu betrachten und anzuordnen. Der Handwerker für ein einzelnes Gewerk wird sich dieser Aufgabe annehmen und hat nicht die Aufgabe, andere Gewerke zu planen und von sich aus verantwortlich anzubieten. Im diesem Sinne kann ich keine Verantwortung des Pflasterers für die Gebäude"Abdichtung" erkennen (in der Phase der Ausführung!).
     
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