Kündigung auf Eigenbedarf - Mieter ist allerdings recht frisch in der Wohnung

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  1. #1 Dumdidum, 20.11.2012
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    Hallo zusammen, ich habe ein Mehrfamilienhaus gekauft und einem Mieter auf Eigenbedarf gekündigt. Das Haus ist auch zu diesem Zwecke gekauft worden.

    Allerdings hat die Hausverwaltung des Vorbesitzers diese Wohnung erst vor einem Jahr vermietet, die neuen Mieter haben viel Geld investiert (Renovierung, teure große Küche), und müssten jetzt eine gleichwertige Wohnung als Ersatz finden. Das Problem, der Umzug übersteigt jetzt das Budget der Mieter. Der Umzug würde auch mich als neuen Vermieter überfordern.

    Was tun wir jetzt? Hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass ich ihm den Umzug finanziere? Die Eigenbedarfskündigung ist nach einem Muster gefertigt, und der Bedarf ist tatsächlich vorhanden. Aber der Makler und die Hausverwaltung haben den Mietern quasi bei Einzug verschwiegen, dass das Haus bald verkauft werden sollte. Bei den Besichtigungen haben sie den Mietern auch stets erzählt, dass die Besichtiger als Kapitalanleger planen. Bei den meisten stimmte das wohl auch, allerdings hatte ich dem Makler auch stets gesagt, dass ich eigennutzen wolle.

    Ich werde die Tage meinen Anwalt aufsuchen, aber würde mich gerne etwas vorher informieren. Ich denke das wird eine komplizierte und lange Geschichte und ist extrem dumm gelaufen bisher.
     
  2. #2 Gast943916, 20.11.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Da gibt es Fristen von 3-5 Jahren, aber der RA kann dir das genau erklären
     
  3. #3 Baufuchs, 20.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wird knifflig, wenn der Mieter wegen unzumutbarer Härte (nicht abgewohnte hohe Investitionen) widerspricht.

    Anwalt hilft.
     
  4. #4 Gast943916, 20.11.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Außerdem müssen bestehende Verträge übernommen werden
     
  5. Neutal

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    Es gibt ebenfalls einen passus der den Eigenbedarf nichtig macht, wenn der Eigentümer selber eine gleichwertige Wohnung zu selben Kosten beziehen könnte. Ich würde da mal beim Mieterschutzbund nachfragen. Wenn der Fall geschildert wird, werden die vielleicht auch mal ohne Mitgliedschaft beraten. Eigenbedarf ist nicht mehr so einfach durchzusetzen.
     
  6. #6 kappradl, 20.11.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Der Eigenbedarf ist hoffentlich fundiert begründet in der Kündung, sonst ist sie ohnehin unwirksam. Außerdem gibt es bei einer Umwandlung in Eigentumswohnung Sperrfristen. Trifft womöglich auf dích zu.

    Frag lieber gleich deinen Anwalt, am besten schon vor Ausfertigung der Kündigung. Alles andere bringt nichts.
     
  7. helge2

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    Eigentümerwechsel bricht bei Eigentumswohnungen nicht Mietvertrag !

    gruß helge2

    PS:wie schon gesagt gibt es Sperrfristen
     
  8. #8 Baufuchs, 21.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bevor der TE weiter kirre gemacht wird, mache ich hier zu.

    @Dumdidum

    Geh zum Anwalt.
     
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  1. eigenbedarf bei einzug verschwiegen

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