Bargeld...

Diskutiere Bargeld... im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Ich stehe nun auch kurz davor, mir bald meinen Traum vom Eigenheim zu erfüllen! Nachdem die Pläne und die Statik durch meinen Bauing....

  1. #1 Bauneuling, 24.08.2005
    Bauneuling

    Bauneuling Gast

    Hallo!

    Ich stehe nun auch kurz davor, mir bald meinen Traum vom Eigenheim zu erfüllen!
    Nachdem die Pläne und die Statik durch meinen Bauing. erstellt waren, haben wir uns an die Ausschreibung gemacht!

    Nun stehen eigentlich 3 BU zur Auswahl, wobei wir beide einen gemeinsam favorisieren!

    Eine Sache liegt mir hierbei allerdings schwer im Magen:

    -Der BU hat in den ersten Gesprächen mehrfach erwähnt, das er ca. 25 % der geplanten Summe in Teilbeträgen bar ausgezahlt bekommen möchte, um hiervon direkt Lohnabschläge und Material bezahlen zu können!
    Dieses würde er uns bzw. mir aber auch ordnungsgemäß quittieren, sodas es hierüber keine Unstimmigkeiten gibt!

    Meine Fragen:

    -Kann dieses Verfahren für mich negative Auswirkungen haben?
    -Meines Erachtens sind Buchgeld und Bargeld dochwohl noch juristisch gleichgestellt und als Zahlungsmittel anerkannt oder nicht?
    -Angenommen, er versteuert dieses Geld trotz Quittung nicht, was sind die folgen für mich? Hafte ich (trotz ausgehändigter Unbedenklichkeitsbescheinigung)?
    -Ist diese Praxis allgemein üblich?

    Um Ratschläge hoffend

    Ralf
     
  2. noi76

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    Mein Bauchgefühl sagt: Finger weg. Es kann gut sein, dass er von seinen Konten kein Geld mehr runter bekommt und somit auf Bares angewiesen ist. Dann könnte es gut sein, dass Ihr nicht weit kommt.

    Mario
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Quittung...

    ist ungleich Rechnung.
    Nur wenn diese Beträge als Barzahlungen auf den Rechnungen auftauchen, sind Sie sicher, nicht wg. Beihilfe zur Steuerhinterziehung (oder wie immer sonst die Fiskusis das nennen) drangekriegt zu werden!
    Sie müssen ja auch die Rechnungen als Beweis "sauberer" Geschäfte aufheben.
    MfG
     
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