DRINGEND! Schimmelbefall

Diskutiere DRINGEND! Schimmelbefall im Baubiologie Forum im Bereich Rund um den Bau; vorneweg: ich habe mit dem Fall nur in soweit zu tun, dass ich gebeten wurde mich darum zu "kümmern" Kurze Info zum Fall: Kindergarten Neubau...

  1. #1 Gast943916, 23.11.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    vorneweg: ich habe mit dem Fall nur in soweit zu tun, dass ich gebeten wurde mich darum zu "kümmern"

    Kurze Info zum Fall: Kindergarten Neubau vor einem Jahr, kurz darauf wurde festgestellt, dass die FBH offensichtlich undicht ist, Rat des Heizungsbauers war der, dass immer Wasser nachgefüllt werden muss, ansonsten keine Aktivität seinerseits. Nun stellt sich heraus, dass das Wasser überall hingelaufen ist nur nicht dort geblieben wo es hingehört. Jetzt ist an den Wänden so starker Schimmel aufgetreten, dass der KiGa "evakuiert" wurde.
    Gutachter der Versicherung kam und erklärte, dass die GK Platten an den Ständerwänden bis zu einer Höhe von ca. 30 cm demontiert und neu beplankt werden muss. Nach der Demontage stellte sich gestern heraus, dass die Dämmung auch weiter oben feucht ist.
    Wer kennt im Raum Regensburg / Nürnberg einen unabhängigen Gutachter den man hier einschalten kann? Bitte per PN an mich, vielen Dank vorab
    Der Schimmelpilz soll "Stachypotryschartarm" heissen (hoffentlich richtig geschrieben)

    Ach ja, es ist wirklich eilig!!!
     
  2. #2 Gast360547, 23.11.2012
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    welche Aufgabe soll der denn genau übernehmen?
    - Feststellen und dokumentieren der Ursache?
    - Feststellen und dokumentieren des Schadenumfangs?
    - Erstellen eines Sanierungskonzepts?

    Es gibt (ich mag es eigentlich nicht schreiben ;-)) ) TÜV- oder Dekrazertifizierte Schimmelexperten. Die haben neben ihrer eigentlichen Bestallung eine Zusatzqualifikation.
    http://www.qm-akademie.eu

    Da kannste im Zweifel einmal anrufen.
    Für diesen Fall wäre m. E. ein Kollege von Dir die richtige Wahl. Der Heizungsbauer nur für die Schadenermittlung/Ursachenfindung.

    Grüße

    si
     
  3. KATMat

    KATMat

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    nicht richtig geschrieben. Auch Schimmelpilze haben Vor- und Nachnamen: Stachybotrys chartarum.
    Mehr kann ich leider nicht beitragen.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 23.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Eben - um was geht es.

    * Schäden an dem Trockenbau - ein öbuv-Kollege von Dir.
    * Schimmel in der Wand - siehe Stefan
    * die Frage, wie mit dem vermutlich ebenfalls vorhandenen Schimmel unter dem Fußbodenaufbau umzugehen ist - Gesundheitsamt, Jugendamt, Stelle für Arbeitsschutz (für die Mitarbeiter(innen))
     
  5. #5 Gast943916, 23.11.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Hallo Stefan Ibold,

    ich denke die genannten 3 Aufgaben sollten übernommen werden, der Versicherungsgutachter muss natürlich den Schaden so gering wie möglich halten, aber ob das genügt???

    Einen Gutachter für TB habe ich an der Hand und auch schon kontaktiert, fehlt nur der Schimmelexperte.
    Die betroffenen Eltern sind natürlich in Aufruhr, da angeblich ein Dr der Chemie geäussert haben soll, dass da bereits Kinder schwere gesundheitliche Schäden davongetragen hätten.

    Danke für Deinen Tip.
     
  6. sarkas

    sarkas

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    ... und ist einer der Wenigen, die sogar Mykotoxine (also Gifte) produzieren.

    Ich schick Die 'ne PN
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 23.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

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  8. #8 Gast943916, 23.11.2012
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    Gast943916 Gast

    Nachsatz: es geht vor allem auch darum, dass der Schaden fachgerecht behoben wird nicht nur kostengünstig
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 23.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Das kann spannend werden!

    Erstmal klären, wie weit der Befall reicht. Hierbei in keinem Fall den Fußbodenaufbau vergessen.
    Dann klären, ob der Pilz toxisch sein kann. Bei dem genannten wohl wirklich gegeben!
    Dann muss zusammen mit Betreiber, Gebäudeeigentümer (wenn nicht gleich), dem Jugend- und vor allem dem Gesundheitsamt geklärt werden, welche Gefahren vorliegen und wie die beseitigt werden müssen.
    Das alles schriftlich, damit die D+H wissen, dass sie in die Haftung kommen können.

    Damit die Versicherung konfrontieren und Reaktion abwarten.

    Ich weiß von einem Fall eines Wasserschadens in einer Schalterhalle einer Bank, da hat die Versicherung den Austausch des Bodenaufbaus verweigert - unverhältnismäßig - bis der Arbeitsschutz die Versicherung in der Folgenhaftung nehmen wollte.
    Da war dann plötzlich die Verhältnismässigkeit gegeben!

    Evtl auch mal vorsichtig mit der Lokalpresse winken. Dürfte zumindest dem Sanilöter Ansporn sein, seine Versicherung vr sich her zu treiben.
    Ich meine, wer will schon seine Firma im Zusammenhang mit Gesundheitsgefahren für Kinder in der Presse sehen?
     
  10. #10 Gast943916, 23.11.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Hallo Ralf,
    so ähnlich wie Du das kommentierst habe ich das auch schon weitergegeben, die Eltern, allem voran der Ebeirat will ein neutrales Gutachten erstellen lassen, da der Versicherungsgutachter, wie schon erwähnt, nur auf die Kosten schaut
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 23.11.2012
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    Aus meiner Erfahrung - Gutachten allein reicht nicht. Deswegen der Verweis auf Jugend- und Gesundheitsamt!
     
  12. #12 JaquesTati, 23.11.2012
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    Noch zwei ergänzende Anmerkungen:

    Für den Betrieb einer solchen Einrichtung braucht man eine Betriebserlaubnis und die stellt weder das örtliche Jugendamt noch das Gesundheitsamt aus, sondern eine übergeordnete Stelle – bei uns hier wäre es beispielsweise das Landesjugendamt. Sind die schon informiert? So etwas funktioniert zuweilen sehr gut als Druckmittel und zum „Einnorden“ der meisten Beteiligten, denn im Hinblick auf den Rechtsanspruch im kommenden Jahr möchte niemand so schnell seine Betriebserlaubnis verlieren.

    Der andere Punkt betrifft das Hausrecht, es sollte unbedingt vorab abgeklärt werden, ob der Berechtigte ausdrücklich damit einverstanden ist, dass ein externer Gutachter die Räumlichkeiten betreten und dort entsprechende Tätigkeiten vornehmen darf. Hier haben wir gerade den Fall, dass jemand angedroht hat von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den auf Kosten der Eltern beauftragten Gutachter den Zutritt zu verwehren (schadstoffbelastete Kindergartenerweiterung in Rahmenbauweise, Schadstoffquelle bis jetzt nicht feststellbar, derzeit praktizierte „Lösung“: Einbau einer Luftabsaugung in einzelnen Räumen).

    mfG

    JaquesTati
     
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