Baugrundstück und archäologische Ausgrabungen

Diskutiere Baugrundstück und archäologische Ausgrabungen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo! Schöne Grüße an die Forengemeinde. Ich hätte eine Frage und ich hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben. Momentan stehen wir kurz vor...

  1. basjoo

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    Hallo!

    Schöne Grüße an die Forengemeinde.
    Ich hätte eine Frage und ich hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben.
    Momentan stehen wir kurz vor dem kauf eines Grundstücks wo ein EFH drauf gebaut werden soll.
    Nun habe ich Post bekommen wo drin steht, dass es möglich wäre dass auf diesem Grundstück
    archäologische Ausgrabungen stattgefunden haben bis zu einer Tiefe von 2,50m....anschließend
    wurde es einfach wieder aufgefüllt aber nicht verdichtet.
    Ein Gutachten steht noch aus. Ein Keller ist nicht vorgesehen.
    Mit was für kosten muss man im worst case rechnen? Sagen wir für ein Volumen
    von 10m x 10m x 2,50m?
    Oder sollte man von so etwas lieber die Finger lassen?

    Viele Grüße!
     
  2. Julius

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    Baugrundgutachten!
    Wer ist der Verkäufer?
     
  3. basjoo

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  4. Julius

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    Dann sollte man dort konkret nachfragen, ob und ggf. was da war!
     
  5. basjoo

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    ja das mache ich ja natürlich auch.....aber wenn es so ist, dann würde mich interessieren was sowas kostet...natürlich nur pi * daumen
     
  6. Neutal

    Neutal

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    Wird während der Bauarbeiten weiteres wissenschaftlich bedeutendes Kulturgut gefunden, gibt es einen Baustopp. Einfach mal einen Blich nach Lübek werfen, Da ruhen diverse Baustellen.
     
  7. Taipan

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    Den Baustopp gibt es immer .... das hat nichts direkt mir dem Grundstück des TE zu tun.

    Seine Frage läuft auf die Verfüllung hinaus ... Ich denke hier muss ein Baugrundgutachten herzu, welches etwas tiefer als normal sondiert und dann muss das Gebäude auf eine tragfähige Schicht unterhalb der Grabungssohle gestellt werden.
    Für das erweiterte Baugrundgutachten - es ist sowieso nötig - würde ich ~500 EURO mehr als normal für die tieferen Sondierungsbohrungen veranschlagen.

    Die Konsequenzen für die Gründung des Gebäudes sind nur mit Baugrundgutachten abschätzbar. Vielleicht reichen auch die 2,50 Aushub und dann doch einen Keller als günstigste Variante .... Vielleicht aber auch nicht.

    Ich würde das Grundstück nehmen, wenn es mir gefällt. Wenn nicht, dann nicht ...
     
  8. #8 peterk61, 24.11.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24.11.2012
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    Die Kosten hängen davon ab, ob es sich um verdichtungsfähigen Boden handelt oder nicht.

    Bei nicht verdichtungsfähigem Boden, muss der Boden abtransportiert und verdichtungsfähiger Boden in ähnlicher Qualität, wie der auf dem restlichen Grundstück vorhandene Boden, wieder eingebaut werden. Dann muss man mit ca. xy €/m³ rechnen.

    Bei verdichtungsfähigem Boden ist dass Ausheben und der fachgerechte Wiedereinbau - in gleichem Verdichtungsgrad wie der Boden auf dem restlichen Grundstück - ausreichend. Es können Kosten von ca. XY €/m³ angesetzt werden.

    Die Kosten variieren lokal und in Abhängigkeit des Volumens aber beträchtlich.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 24.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Seriöse Angaben zu Kosten sind nicht möglich! Warum?

    1) Weil genaue Angaben zur Grösse und zur räumlichen Anordnung im Verhältnis zum geplanten Baukörper bekannt sind
    2) Weil unbekannt ist, was unter der Grabung an Bodenverhältnissen vorliegt
    3) Was für Füllmaterial vorhanden ist
    4) Wo ggf. Wasserschichten sind.

    Die Spannbreite geht
    von:
    gar nichts erforderlich im Untergrund, weil der Graben in der Sohlplatte durh Ausbildung als Decke überspannt werden kann
    über:
    Pfahl- oder Brunnenringgründung
    bis:
    Auf Hausgrösse + Überstand + Lastausbreitungswinkel auskoffern und mit verdichtungsfähigem Material verfüllen bis Tiefe X

    Ausserdem ist es möglich, dass der Baugrund eh so bescheiden ist, dass er auch ohne die Wühlaktion der Altsprecher ausgetauscht werden muss.

    Einzige Lösung (unabhängig von DIESEM Grundstück) ist ein Baugrundgutachten.
    Über die Grabung müsste das zuständige Landes- oder Kreisdenkmalamt Auskunt geben können.
     
  10. Markul

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    Ach, ich liebe editierte Beiträge.....
     
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