Fliesengröße/Türentyp im Bauvertrag nicht angegeben

Diskutiere Fliesengröße/Türentyp im Bauvertrag nicht angegeben im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; MoRüBe, da muss ich Dir Recht geben, die Arbeit steht nirgends.

  1. #21 msedi1977, 25.11.2012
    msedi1977

    msedi1977

    Dabei seit:
    16.11.2012
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Zirndorf
    MoRüBe, da muss ich Dir Recht geben, die Arbeit steht nirgends.
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Fazit:
    Du bist auf den uralten Standard-BT-Trick reingefallen.
    Und das, obwohl es gar kein Bauträger sein kann (da das Grundstück ja Euch gehört)!

    Hoffentlich hat der "BT" (der dann wohl ein GÜ sein dürfte) wenigstens nichts mit dem Grundstücksverkäufer zu tun! Sonst kommt das Finanzamt nachträglich auch noch mal auf Dich zu.

    Wie Dich die Bank davon abhalten konnte, den Bauvertrtag technisch und rechtlich prüfen zu lassen, hab ich nicht verstanden.
     
  3. #23 msedi1977, 25.11.2012
    msedi1977

    msedi1977

    Dabei seit:
    16.11.2012
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Zirndorf
    Stimmt. Es ist ein GÜ. Wir hatten uns vorher schon über die Tricks informiert. Aber es flutschen irgendwie immer ein paar Sachen durch die Finger. Jetzt eben die Türen und Fliesen.

    Es war damals so, dass der Grundstückseigentümer schon gedrängt hat, da er noch andere Interessenten hatte. Ich habe damals dies bei der Bank erwähnt und meinte, wir könnten doch erst das Grundstück kaufen und dann das Haus. Das wäre laut meinem Bankberater eher schlecht für die Konditionen gewesen und da habe ich zu meinem Bankberater auch volles Vertrauen. Das bedeutet aber, dass ich Grundstück und Haus innerhalb einer Woche kaufen musste. Da auch der Grundstückeigentümer immer wieder Dokumente nachlegte (Bodengutachten und sonstige Dokumente) war hier die Zeit auf nur ca. 1,5 Wochen eingeschränkt. Das hat nicht gereicht um alles genau prüfen zu lassen.

    Grundstück und Haus sind jedenfalls getrennt. Da gibt es keine Probleme.
     
  4. #24 msedi1977, 25.11.2012
    msedi1977

    msedi1977

    Dabei seit:
    16.11.2012
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Zirndorf
    Naja, informiert haben wir uns ja. Wir wussten auch etwa welche Preise auf uns zukommen. Die ganze Sache ist jetzt auch nicht zu tragisch. Es ist aber immer wieder ärgerlich, wenn doch was durchrutscht, was man eigentlich sich vermeintlich genau angeschaut hat.
     
  5. #25 FamilieK, 26.11.2012
    FamilieK

    FamilieK

    Dabei seit:
    05.02.2011
    Beiträge:
    356
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kfm. Angstellter
    Ort:
    NRW
    Hallo,

    bei uns liegt der m²-Preis auch bei 25,- EUR. Wir haben noch vor der Unterzeichnung gesagt, dass wir in einigen Räumen das Format 60 x 30 haben möchten.
    Der Preis pro m² liegt weiterhin bei 25,- EUR. Können natürlich auch davon abweichen und Fliesen für viel mehr kaufen. Zahlen dann natürlich die Differenz oben drauf.

    Jedoch hat uns auch der Bauträger direkt mitgeteilt, dass das Verlegen von 60 x 30 Fliesen 7,50 EUR pro m² mehr kostet.

    Also das Eine sind die Materialkosten und das Andere die Mehrkosten bei Verlegung.

    Da hatten wir Glück dass wir eine lange Vorlaufzeit hatten und alles genau planen und besprechen konnten.

    Bei Türen wurden genaue Modelle bzw. Hersteller und sogar Drückergarnituren genannt. Auch der Preis pro Tür inkl. Einbau.
     
  6. #26 msedi1977, 02.12.2012
    msedi1977

    msedi1977

    Dabei seit:
    16.11.2012
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Zirndorf
    Ein kleines Update!

    Ich war beim VBP. Für die Fliesen kann man Folgendes sagen: In den Abbildungen des GÜ gibt es Fliesen an der Wand in der Größe 30x60. Allein dies reicht schon, um den GÜ hier das Messer auf die Brust zu setzen.

    Türen: Auch hier ist in der Abbildung nichts angeben und man kann die Innenseite, also ob mit Wabe oder Röhrenspan gearbeitet wird, nicht sehen. Auch hier wieder ein klarer Nachteil für die GÜ.

    Anders z. B. bei den Armaturen. Hier hat er sich abgesichert und gesagt, dass eingebaut wird was abgebildet wird.

    Weitere Infos folgen, wenn ich mehr weiß.
     
  7. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Und der GÜ war tatsächlich so unvorsichtig, den Prospekt zum Vertragsbestandteil zu machen und in ihm den gängigen kleingedruckten Hinweis zu unterlassen, daß auf Abbildungen auch (kostenpflichtige) Mehrausstattung zu sehen sein kann?

    Und der VPB trägt Dein Prozeßrisiko? Wie schön!
     
  8. #28 msedi1977, 02.12.2012
    msedi1977

    msedi1977

    Dabei seit:
    16.11.2012
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Zirndorf
    Ja, der Prospekt ist mit dem Auftrag vernietet und ja, es steht nichts geschrieben, dass die Abbildungen mit einem Mehrpreis verbunden sind.

    Ich hoffe mal im Fall der Fälle, wir meine Rechtschutz einspringen. Ich hoffe auch, dass man sich da "gütlich" einigen kann.
     
  9. roro

    roro

    Dabei seit:
    07.12.2010
    Beiträge:
    307
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    GF
    Ort:
    Weiz
    Würde mich sehr wundern. Die AGB genau gelesen.

    Bei eigentlich fast allen Rechtsschutzversucherungen (Siehe auch § 3 Abs. 1 lit. d ARB) sind solche "Streitigkeiten" meistens ausgeschlossen.
     
  10. #30 msedi1977, 02.12.2012
    msedi1977

    msedi1977

    Dabei seit:
    16.11.2012
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Zirndorf
    Die AGBs sagen darüber wirklich nichts. Ich würde das Ganze ja gerne hier reinstellen, aber dazu müsste ich zu viel schwärzen. Wenn es aber von Interesse ist, mache ich mir die Mühe.

    Das mit der Rechtsschutz weiß ich. Aber mal sehen was wir. Ich möchte ja eigentlich keinen Streit, aber wenns nicht anders geht.
     
  11. #31 msedi1977, 02.12.2012
    msedi1977

    msedi1977

    Dabei seit:
    16.11.2012
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Zirndorf
    Hallo,

    ich habe mir mal die Arbeit gemacht und den Namen der Firma rausgemacht. Ich hänge das PDF mal an, vielleicht hat jemand mit mehr Hirn als ich Zeit da mal drüberzulesen?



    Vielen Dank
    Martin
     
  12. #32 Memento, 02.12.2012
    Memento

    Memento

    Dabei seit:
    12.05.2011
    Beiträge:
    553
    Zustimmungen:
    9
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Ich habs mal grob durchgeschaut, von wann ist denn die Baubeschreibung weil das "beste" Mauerwerk, dass die anbieten hat einen U-Wert von 0,25 bie Ziegel und bei Porenbeton 0,30 und auch nur 30cm Wandstärke? Optional wird sogar Mauerwerk mit 0,35!!! Angeboten?

    - Dach ohne Aufdachdämmung - Stichwort Sommerlicher Hitzeschutz
    -Steckdosen sind mit 4 Pro Raum zu wenig
    -Sanitärobjekte (Keramiken, Amaturen) sind preislich so nicht bemusterbar, außer im Baumarkt
    -Haustür mit 2000€, naja könnte knapp werden oder halt einfach eine Billigtür ausm Baumarkt nehmen
    -Wände werden mit Kalk-Gipsputz verputzt und verrieben = Gefilzt? D.h. Ihr müsst streichen, Tapezieren is dann nicht. Da kein Oberputz drauf kommt würde ich mal Tippen dass es ein Gipsputz (z.B. MP75) ist, Kalkinnenputz ist wesentlich besser aber auch teurer.
    -U-Wert Dach 0,21 - nicht zeitgemäß
    -Es wird noch eine ÖL Heizung angeboten, wusste nicht dass noch ÖL-Heizungen verbaut werden
    -Bäder werden bis zur Decke gefliest - macht man eigenltich nicht mehr. Evtl könnte man hier verhandeln, dass nur um die Sanitärgegenstände gefliest wird, dafür aber schönere, bessere, größere Fliesen genommen werden.
    -Fliesenpreis ist zu gering, ist so nur mit kleinen Baumarktfliesen darstellbar
    -Unterputz Gurtwicklerkästen - wie ist hier die Wärmedämmung? Ich würde elektrische nehmen .
    -Achtung: Die Treppe mit Stahlkonstruktion wird nicht gestrichen! Es gehört zu den Malerarbeiten und die sind nicht inklusive! Das ist ein heiden Aufwand, alle STufen müssen nochmal runter, es muss geschliffen und gestrichen werden. Diese Treppen fangen nämlich bis der Bau fertig ist bereits an zu rosten!!!!! Selbst schon gesehen.
    -Keine Aussage zu den Mehrkosten für Wärmepumpe! Achtung!
     
  13. #33 msedi1977, 02.12.2012
    msedi1977

    msedi1977

    Dabei seit:
    16.11.2012
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Zirndorf
    Erstmal Danke dafür.

    Wir haben eine Betondecke im OG. Ich hoffe das löst das Problem.

    Wussten wir vorweg. Die sind immer zu wenig. Kostet halt einen Aufpreis

    Das stimmt. Wir waren bei der Bemusterung. Summa summarum sind wir bei ca. 20.000€ mehr.

    Stimmt auch. 5000€ Aufpreis. Der Verkäufer meinte, es gibt zwar eine, aber die hat er nicht da.

    Ja, deswegen kostet der Maler angeblich 9500€ mehr.

    Das ist mir neu. Gut zu wissen.

    Muss man ja nicht nehmen ;-)

    Machen wir auch nicht. Dafür sind aber nirgends Sockelleisten. Die kosten nochmal 3000€ mehr. Auch das Verlegen großformatiger Fliesen 30x60 kostet 8€ pro m² mehr.

    Leidlicherweise ja, für den Keller geht das schon, aber für EG/OG nicht. Da sinds dann 45€/m².

    Wir haben zum Teil Raffstores. An manchen stellen haben wir elektrische Rollos.

    In der Bauleistungsbeschreibung zur Treppe steht, dass das Streichen zu den Malerarbeiten gehört. Nachdem wir aber den Maler aus dem Vertrag wieder rausgenommen haben, wollen Sie jetzt plötzlich doch Geld haben.

    Die ist glücklicherweise bereits definiert.
     
  14. #34 msedi1977, 03.12.2012
    msedi1977

    msedi1977

    Dabei seit:
    16.11.2012
    Beiträge:
    202
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    Zirndorf
    Hab gerade noch mal in der EnEV 2009 nachgelesen. S36:

    4a Decken, Dächer und Dachschrägen 0,24 W/(m2·K) 0,35 W/(m2·K)
    4b Flachdächer 0,20 W/(m2·K) 0,35 W/(m2·K)

    ist das nicht OK?
     
  15. LaSina

    LaSina

    Dabei seit:
    04.02.2012
    Beiträge:
    922
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Buero
    Ort:
    MA
    Ich würde auf keinen Fall bei so einem Laden unterschreiben.
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 03.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    :mauer :mauer :mauer
    Ich finde es immer wieder "herrlich", wenn sich BU schon in der Baubeschreibung die Mängel selber bescheinigen, die sie später verbauen wollen.

    Das einzige Bild, auf dem ich grössere Fliesenformate sehe, ist das mit der Badewanne. Nach dem Drei-Buchstaben-Verband bekommst Du dann das Mosaik also auch für lau dazu. :mega_lol: :mega_lol:

    Am Ende willst Du dann die nette Blondine auch noch mit haben - weil die ja im Prospekt abgebildet war.
     
  17. #37 Gast036816, 03.12.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn unter einem katalogauszug am ende gleich das feld für datum und unterschriften enthalten ist, kann man jedem raten - finger weg! als vertragsgrundlage ist dieses ding ungeeignet, einen vertrag mit bunten beispielbildern, auf diese idee muss man erst mal kommen.
     
  18. #38 Memento, 03.12.2012
    Memento

    Memento

    Dabei seit:
    12.05.2011
    Beiträge:
    553
    Zustimmungen:
    9
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Soweit mir bekannt kommt unter die erste Steinreihe eine Abdichtung oder was stimmt an dem Satz im Prospekt nicht?
     
  19. #39 Memento, 03.12.2012
    Memento

    Memento

    Dabei seit:
    12.05.2011
    Beiträge:
    553
    Zustimmungen:
    9
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Wenn du Schreibst "Aufpreis" z.B. bei der Tür, kostet diese dann 5000€ oder letztendlich 7000€? Also die Aufpreise die du oben genannt hast, sind ja übel. Entweder wirst du über den Tisch gezogen oder du hast dir da extrem luxuriöse Haustüren und Amaturen angesehen.

    Warum soll der Maler 9500€ mehr kosten?

    Zum Dach: Wenn du natürlich zwei Vollgeschosse und dann nur noch einen Spitzboden hast z.b. wie es bei diesen "Stadtvillen" ist, dann ist das so i.O. würde ich sagen mit der Dämmung. Mehr geht natürlich immer.


    Wie groß ist die Hütte denn eigentlich?
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 03.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Warum ist eine Dämmung bei 2 Geschoßen + Dachboden i.O., die einem 1 1/2-Geschosser nicht i.O. ist???
     
Thema: Fliesengröße/Türentyp im Bauvertrag nicht angegeben
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. was besagt fliesengröße bei altbau

Die Seite wird geladen...

Fliesengröße/Türentyp im Bauvertrag nicht angegeben - Ähnliche Themen

  1. Frage zur Fliesengröße

    Frage zur Fliesengröße: Hallo, unser Eingangspodest (überdachter Bereich von der Haustür bis zur Garagentür) soll mit Granitplatten belegt werden. Außen herum kommen...
  2. Fliesengröße im Bad 30x60 oder 30x90 ?

    Fliesengröße im Bad 30x60 oder 30x90 ?: Hallo, ich bin gerade bei der Bemusterung meiner neuen Eigentumswohnung. Im Bad habe ich mir grau-braune Bodenfliesen (40x40 cm) ausgesucht....
  3. Fliesengrößen an der Wand

    Fliesengrößen an der Wand: Hallo Ihr Lieben :) Wir haben grade den schönen Job Fliesen auszusuchen, bezogen werden die dann über den Fliesenleger, aber der Archi will...
  4. Fliesengröße für Duschboard

    Fliesengröße für Duschboard: Ich habe ein befliesbares Duschboard mit Mittelablauf. Nun habe ich die Wahl zwischen Fliesengröße 45 x 45 cm und 5 x 5 cm. Mir wurde gesagt, bei...
  5. Fugenbreite / Fliesengrösse

    Fugenbreite / Fliesengrösse: Hallo zusammen, gibt es abhängig von der Fliesengrösse eine Vorschrift / ARdT / VDE / DIN oder was weiss ich welche die Fugenbreite vorgibt ?...