Gesundheitsgefahren durch Asbest-Bodenplatten & Asbeststaub (Bitte um Einschätzung)

Diskutiere Gesundheitsgefahren durch Asbest-Bodenplatten & Asbeststaub (Bitte um Einschätzung) im Baubiologie Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, haben ein Haus (1965) renoviert und teilsaniert (Bäder & Böden), mit Hilfe von Handwerkern (Bäder). Durch Zufall haben wir nun...

  1. carota

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    Hallo,

    haben ein Haus (1965) renoviert und teilsaniert (Bäder & Böden), mit Hilfe von Handwerkern (Bäder).
    Durch Zufall haben wir nun festgestellt, dass wir wohl Vinyl-Asbest-Platten im Boden verbaut haben/hatten (ganz typische harte Platten 25x25 verklebt mit schwarzem Kleber). Einige Böden haben wir mit neuem Bodenbelag überdeckt, andere wurden entfernt (z.B. in den Bädern).
    Wenn man sich im Internet informiert, stößt man auf absolute Horrorszenarien: Vom asbestversuchten Putz über total verseuchte Häuser und schrecklichen Leidensgeschichten von betroffenen Familien. Es macht mich sehr nachdenklich und irgendwie bekomme ich zunehmend Angst vor eventuellen Folgen.

    Ich selbst bin durchs Haus gegangen und habe die zerbrochenen Fliesenstücke mit der Hand aufgelesen, bevor wir die Fußböen verlegt haben. Gekehrt haben wir den Boden auch und gewischt. Die Bauarbeiter haben den Putz und alte Fliesen von der Wand geschlagen. Das Haus war total eingestaubt und ich war nur am Putzen. Staubig ist es auf jeder Baustelle, das ist mir bewusst. Fürs Putzen oder Auflesen von Platten habe ich natürlich keinen Mundschutz getragen. An Schadstoffe haben wir nicht gedacht und die Handwerker haben auch nix gesagt.

    Besonders bewegen mich folgende Fragen:

    - 1. Mit welcher gesundheitlichen Gefährdung habe ich beim Auflesen von gebrochenen Asbestplatten zu rechnen? Ich habe sie selbst nicht gebrochen und lediglich auf eine Schaufel gesammelt. Gestaubt hat da nix, aber angeblich sieht man diesen gefährlichen Asbeststaub ja nicht.

    - 2. Mit welcher Staubbelastung ist zu rechnen, wenn man einen Boden kehrt, der gebrochene Platten enthält?

    - 3. Kann es sein, dass der Putz im Bad mit Asbest angereichert war? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit? Für mich wäre das der Horror. Das Haus war vom Staub total eingedreckt. Beim Säubern habe ich mit Sicherheit auch den ein oder anderen Staub wieder aufgewirbelt.

    - 4. Macht eine Raumluftmessung jetzt noch Sinn? Es gibt keine offen liegenden Platten mehr, entweder überdeckt oder überfließt. Staub gibt es aber noch genug :( .

    - 5. Die Handwerker haben bei einer Raumtrennung eine Ständerwand (oder wie das heißt) gesetzt und dabei in den Boden geschraubt, wo die Platten liegen. Ich habe hinterher telefoniert und mir wurde gesagt, dass es 4 Schrauben (verdübelt) waren. Wie gefährlich ist das wirklich?

    - 6. Wird die Hausbelastung schleichend schlimmer, über die Jahre oder sind abgedeckte Flächen keine Belastung mehr? Sitzen wir auf einer Zeitbombe?

    Meine Tochter ist 4 Monate und hier bin ich besonders besorgt.

    Wer hat Erfahrung mit diesem Thema? Wie hoch ist die Krebsgefahr? Gibt es Fälle, wo tatsächlich Leute an Krebs durch kleine Umbauarbeiten im Privatbereich erkrankt sind?

    Herzlichen Dank
     
  2. #2 Rudolf Rakete, 27.11.2012
    Rudolf Rakete

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    Lass eine Raumluftmessung machen. Sonst wirst Du ewig zweifeln.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
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    1) Eine Feststellung des Kontaminationsorts bei asbestbedingtem Krebs ist nicht möglich, da Asbestfaser immer noch überall vorkommen, daher wird es eine Statistik zu Fällen in Folge solcher Arbeiten nicht geben.
    2) Theoretisch reicht die berühmte eine Faser aus. Praktisch sieht es eher so aus
    http://www.maerkischer-kreis.de/gesundheit_jugend_soziales/gesundheitsschutz/info_asbest.pdf

    Aber Eure Vorbesitzer werden ja auch nict an den Folgen von asbestbedingten Erkrankungen gestorben sein und die haben den Boden jahrelang belaufen, gefegt, gewischt, gesaugt, gemacht getan.

    Zu Deinen Fragen:
    -1 Im Prinzip mit keinem erhöhten, weil das Aufheben ja keine zusätzlichen Fasern freisetzt
    -2 ??? Von keinem einzigen mehr bis zu einer meßbaren Menge - je nach dem, was da war.
    -3 Asbesthaltigen Putz gabs nicht!
    -4 Ja, dann weißt, ob jetzt noch viel, wenig, gar nichts mehr da ist. 0 wird der Wert nicht sein, weil es in der Luft immer Fasern gibt. (z.B. von alten Dächern)
    -5 Unschön, aber sollte längst erledigt sein
    -6 Wieso sollte die Belastung schlimmer werden? Die Fasern lösen sich ja nur bei mech. "Bearbeitung", also Laufen auf dem Belag, Wischen, Fegen, Brechen usw.
    Da Ihr abgedeckt habt, werden vorh. Belastungen sich bis auf das Maß aus der Umwelt reduzieren!

    Insgesamt sollte man mit Asbest zwar verantwortungsvoll, aber ohne Panik umgehen. Wahrscheinlich tust Du mit Plastespielzeug aus China oder Holzspielzeug mit Lackfarben Deinem Kind X-mal mehr schlechtes als durch das unwissentliche Arbeiten mit diesen in geringem Maße Asbest enthaltenden Platten!
    Und das "schlechtes Tun" ist schon ein sehr relativer Wert.

    Also entspann Dich.
     
  4. UpsSry

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    BGR 128 und TRGS 519 "Arbeiten in kontaminierten bereichen" Asbest etc.

    Die asbesthaltigen Platten sollten meiner Ansicht nach volsltändig ausgebaut/entfernt werden und zwar von einem Fachbetrieb!
    Ich gehe hier davon aus das die Fasern gebunden sind und nur bei mechanischer Einwirkung gelöst werden können.
    Beim Auslösen beschädigter Platten dennoch mindestens mit Wasser einnässen um Stäube temporär zu binden.
    Besser wäre die Platten mit einer klebrigen Lösung zu benetzen welche Fasern dauerhaft bindet. Schwarz/weiss bereich wäre hier nicht notwendig.
    Asbestprodukte sind Schadstoffe und gesondert zu Entsorgen. Entsorgungsnachweis liegt vor?

    Hat euch keiner über die Asbestprodukte und dessen gefahren sowie dem Umgang informiert?

    Wie verrückt ist es keinen Mundschutz zu tragen?
    Auch bei normalen Baustäuben sollte bei erhöhter Staubentwicklung immer ein Mundschutz (FFP2) getragen werden!

    Schwarzer kleber? Na schön dann habt ihr bei schlimmster Annahme auch noch asbesthaltigen Kleber oder PCB haltigen Kleber im Haus.... => eine Raumluftprobe gibt hier entsprechende Aufschlüsse.

    ich empfehle wie auch Dühlmeyer erst mal entspannung. dennoch sollte ihr die Raumluftprobe durchführen lassen! Sicherheit geht vor....
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Die TE redet über die "guten" alten Flexplatten!
    Die DInger sehen aus wie PVC-Platten, wenn man nicht weiß, dass diese damals mit Asbest versetzt wurden!

    Wie also bitte soll ein Laie über das Asbestprodukt "Flexplatte" informiert werden???

    Auch ein Ausbau der Platten ist nicht notwendig! Es gibt nicht ohne Grund keine Sanierungspflicht für fest gebundenen Asbest.
    Weder bei den Bodenbelägen noch bei den Faserzementplatten und -rohren!
    Bei sachgerechtem Umgang mit dem Zeugs besteht auch keine Gefahr!

    Und der schwarze Kleber ist auch nur beim Offenliegen überhaupt ansatzweise "gefährlich". Abgedeckt ist keine Ausgasung zu befürchten, wenn es denn überhaupt ein entsprechender Kleber ist!
     
  6. UpsSry

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    BGI 664
    Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten´

    Vinyl-Asbestplatten
    nach DIN 16950 Ausgabe 4/77
    (auch Flexplatten genannt) BT 11

    17.1 Anwendungsbereich

    Ausbau von Vinyl-Asbestbodenplatten (so genannte Flexplatten) auf Bitumenkleber mittels Handspachtel.


    17.2 Organisatorische Maßnahmen
    •Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519
    •Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nr. 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
    •Prüfung durch den sachkundigen Verantwortlichen, dass Bitumenkleber vorliegt
    •Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
    •Arbeitsausführung nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen



    17.3 Arbeitsvorbereitung

    Bereitzustellen sind:
    •Handspachtel
    •Schere, Messer, Klebeband
    •Sprühgerät (Gartenspritze mit entspanntem Wasser, Tenside)
    •gemäß TRGS 519 geeigneter bauartgeprüfter Staubsauger (Verwendungskategorie K1 bzw. H einschließlich der "Zusatzanforderungen für Asbeststaubsauger"; (siehe Nr. 7.3 Abs. 6 TRGS 519) Staubsauger, die zuvor bei Arbeiten in abgeschotteten Bereichen (sogenannte Schwarzbereiche) eingesetzt wurden, dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine Kontamination der Geräte (z. B. auch innere Kontamination über Bypasskühlung im Motorgehäuse) ausgeschlossen werden kann

    •geeignete, sicher verschließbare und gemäß Nr. 9.3 Abs. 2 TRGS 519 gekennzeichnete Behälter (ausreichend feste Kunststoffsäcke und Kartons) zur staubdichten Verpackung der Platten, Bruchstücke und Abfälle
    •Abdeckfolien
    •Reinigungstücher/-mittel
    •Arbeitsraumabsperrung / Sicherheitskennzeichnung mit Zutrittsverbot
    Haftdispersion zur Restfaserbindung
    •Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)



    17.4 Arbeitsausführung
    •Entfernen aller beweglichen Einrichtungen, wie Möbel, Teppiche, Gardinen, Wandbilder und dergleichen
    •Unbewegliche Einrichtungsgegenstände, z. B. Heizkörper, Einbaumöbel, mit Folie abdecken bzw. abkleben
    •Türen/Fenster schließen
    •Sicherheitskennzeichnung mit Zutrittsverbot anbringen
    •Boden abschnittsweise befeuchten, Platten mit Handspachtel möglichst bruchfrei abheben und während des Abhebens mit entspanntem Wasser untersprühen (nebeln)
    •Keine Stripper, keine Bodenlegerschaber verwenden
    •Ausgebaute Platten in Plastiksack (Dicke > 0,2 mm) einsammeln, Sack zur Zweifachverpackung in gekennzeichneten Karton stellen. Keine größeren Verpackungsgewichte als 25 kg bilden
    •Anhaftende Belagsreste mit dem Handspachtel abstoßen, lose Reste aufsaugen
    •Werkzeug mit feuchtem Lappen reinigen, Lappen in den Abfallsack geben, anschließend Werkzeug nochmals im Freien mit Wasser reinigen
    •Abfallsack und Karton mit Klebeband staubdicht verschließen, verpackten Abfall in Transportbehälter (z. B. Container, Big-Bags) einlagern
    •Boden nach oberflächlicher Abtrocknung mit K1 (bzw. H) -Staubsauger*) absaugen; sonstige Oberflächen ebenfalls absaugen oder feucht wischen
    •Boden anschließend mit Haftdispersion zur Restfaserbindung einstreichen

    ——————————
    *) In explosionsgefährdeten Bereichen muß auf den Einsatz eines K1-Staubsaugers verzichtet werden.



    17.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))

    Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft (LAGA).


    Zum Kleber:
    Der sollte immer Beprobt werden.

    Ob Laie oder nicht, obiges ist Richtig nix anderes. Wer anders vorgeht macht sich ggf. Strafbar.

    Das der TE sich über den Baustoff nicht im Klaren war ist Nebensache!

    Die Platten hätten selbstverständlich bleiben können und einfach überfliest werden oder sonstiges - hat der TE aber nur - soweit beschrieben - Teilweise gemacht.

    Die Platten wurden mechanisch bearbeitet oder wie auch immer: Vorgehensweise etc. wie oben beschrieben!

    Den Ausbau habe ich nicht als notwendig beschrieben, sondern: ...sollten meiner Ansicht nach vollständig ausgebaut werden... !

    Von Sanierungspflicht bei vorhanden sein solcher Baustoffe habe ich ebenfalls nichts gesagt.

    Der sach- und fachgerechte Umgang mit dem Zeugs ist hier beschrieben!

    Beim Umgang mit Asbest bestehen einfach Gesundheitsrisiken! Und wer diese Risiken runterspielt der Spielt mit der Gesundheit anderer.

    Wie vorher schon gesagt: Raumluftprobe nehmen lassen, das gibt Gewissheit alles andere ist spekulation.

    MfG
     
  7. KATMat

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    Mal ganz langsam:
    das zitierte ist ein BGI-Verfahren für Flexplatten - nicht das einzige.
    Natürlich sind Schwarzbereichs-Verfahren ebenfalls zulässig.
    Raumluftproben sind für die Gefährdungsbeurteilung in diesem Fall ungeeignet.
    Mundschutz P2 erhöht unter Umständen die Gefährdung und ist bei Asbestarbeiten nicht zulässig.
     
  8. UpsSry

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    Natürlich gibt es weitere.

    Wie sind zulässig?

    Raumluftprobe / Staubprobe?

    mindestens P2, nach oben keine grenze und ist festzulegen.
     
  9. sarkas

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    Hab was falsches geschrieben - einfach ignorieren :mauer
     
  10. UpsSry

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  11. KATMat

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    Du schriebst: obiges ist richtig und nichts anderes (natürlich ist auch anderes zulässig).
    Raumluftproben nur als Erfolgsnachweis der Sanierung. Bei schwach gebundenem Asbest in Innenräumen Bewertung nach Asbestrichtlinie.
    P2 nur bei zugelassenen Verfahren, Arbeiten geringen Umfangs oder geringer Exposition.
     
  12. UpsSry

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    Jo hast recht Formulierungsfehler... :bef1011:

    hier liegt kein schwach gebundener asbest vor.

    es sind arbeiten mit geringer exposition bei entsprechender vorgehensweise.

    fakt ist, das man nicht nach belieben asbesthaltige baustoffe ausbauen und entsorgen kann.

    MfG
     
  13. sarkas

    sarkas

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    Nachdem man dann, wenn man "Antworten" gedrückt hat, einen Beitrag
    nicht mehr komplett herausnehmen, sondern nur noch kurz bearbeiten kann,
    muss man im Falle eines schnell bemerkten Irrtums ja wohl irgend etwas
    schreiben.

    War ja wohl nicht so schwierig zu erkennen - oder?
     
  14. UpsSry

    UpsSry

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    @ sarkas

    oook!
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Hat doch auch keiner gesagt!
    Aber die TE wusste ja nicht, dass es Asbest enthält!!! Ja, ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... blablabla....

    Ich erinnere noch die Zeiten, als dieser ganze Asbestkrams losging. Da kamen die Herren von der Gewerbeaufsicht auf die Baustelle und schrieen "Mörder", wenn heile Faserzementfensterbänke unbeschädigt ausgebaut und geschützt gelagert wurden, das Freisetzen von Faser durch herabfallende Baustoffe zu verhindern (Schutz war keineswegs vorgeschrieben), waren aber mit Autos zur Baustelle gekommen, deren Bremsbeläge noch Asbest enthielten.
    Sprach man sie darauf an, wurden sie bestenfalls pampig!
     
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