Fertigstellungstermin-schriftlich in Verzug setzen?!

Diskutiere Fertigstellungstermin-schriftlich in Verzug setzen?! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ihr, da so langsam der 1.12.2012 näher rückt und wir einen vertraglich vereinbarten Termin, an den die Firma (GU) mit allen seinen...

  1. #1 agrokate, 26.11.2012
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    Hallo Ihr,

    da so langsam der 1.12.2012 näher rückt und wir einen vertraglich vereinbarten Termin, an den die Firma (GU) mit allen seinen Leistungen fertig ist, haben, stellt sich mich jetzt die Frage,
    ob wir ihn schriftlich in Verzug setzen müssen oder wie ich gelesen habe, er bereits ohne Mahnung nach dem 01.12. in Verzug gerät, da das Datum genau definiert ist.
    Wir hatten letzte Woche schon ein Gespräch mit unserem GU darüber und denken auch, daß wir uns irgendwie einig werden, jedoch möchte ich dennoch nicht, daß ich im nachhinein juristische Fehler begangen habe...!

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Regnerische Grüße, agrokate!
     
  2. #2 Gast036816, 26.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wie weit ist er denn im verzug? wenn du sorge vor juristischen fehlern hast, dann solltest du einen juristen bemühen, dir diese sorge abzunehmen. anders geht das sowieso nicht.
     
  3. #3 agrokate, 26.11.2012
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    Hallo Rolf,

    danke für Deine Antwort!
    Wir wollen erst einmal versuchen, außergerichtlich uns zu einigen.
    In Verzug kommt er ja erst ab dem 01.12.2012, aber da wir im Moment noch Anfang Innenausbau (Sanitär-und Heizungsarbeiten) sind, wird er ihn definitiv nicht halten können...!
    Ich werde heute nachmittag meine Anwältin anrufen und sie fragen!
    Obwohl die bestimmt sagt, mach es besser schriftlich und dann werde ich das wohl auch so machen.

    Ich dachte, es hat evtl. jemand schon Erfahrung auf dem Gebiet.

    Viele Grüsse,agrokate!
     
  4. #4 Thomas B, 26.11.2012
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    ...dann fehlt also nur noch der Innenputz, gefolgt vom Estrich (Trocknungszeit beachten), die Bodenbeläge, Malerarbeiten, Innentüren,....

    Ja...das wird knapp bis in einer Woche.

    Warum ist denn die Verzögerung so lange??? Unter uns: Wenn's jetzt schön kalt wird (soll ja im Winter durchaus mal vorkommen), dann wird's nix mit dem Innenputz und dem Estrich.....

    Was sagt denn der GU wann er fertig zu werden gedenkt???

    Thomas

    PS: übrigens finde ich einen etwas entspannteren, längeren Bauablauf eher förderlich, da die notwendigen Trockungs- u. Schwindprozesse Zeit benötigen. Oder anders: Für den Bau mag die Verzögerung durchaus von Vorteil sein.
     
  5. Julius

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    Wie ist denn Eure Wohnsituation derzeit?
    Zur Miete? Müßt Ihr raus? Bis wann?
    Sind - neben dem Fertigstellungstermin - Vertragsstrafen vereinbart? Ggf. in ausreichender Höhe (z.B. für Anmietung Alternativwohnung, doppelte Umzugskosten, evtl. Einlagerungsaufwand etc.)?

    Daß es terminlich nicht annäherend hinhaut, kann Euch doch nicht erst vorige Woche aufgefallen sein.
    Was habt Ihr bisher deswegen unternommen?
     
  6. #6 agrokate, 26.11.2012
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    Hallo Julius,

    Daß es terminlich nicht annäherend hinhaut, kann Euch doch nicht erst vorige Woche aufgefallen sein.
    Was habt Ihr bisher deswegen unternommen?[/QUOTE]

    Uns ist seit Baubeginn am 10.09.2012 bewusst, daß es mit dem 01.12. nichts wird bzw. werden kann!
    Da unserem GU anscheinend der Fehler unterlaufen ist, diesen Vertragsbestandteil zu überlesen bzw. komplett zu vergessen, wissen wir kurz nach Baubeginn, da wir zwecks Kündigung unserer Mietswohnung mit unserem Bauleiter gesprochen haben und der von nichts wusste bzw. uns noch erläutern wollte, daß da wohl ein Baubeginnsanzeige vereinbart wurde...!
    Machen kann man bis der GU in Verzug kommt, eigentlich nichts, haben ihn aber immer wieder schriftlich auf unseren Fertigstellungstermin hingewiesen.
    Auch als er wegen einer anderen Baustelle 3 Wochen Pause bei uns machen wollte, haben wir massiv darauf gedrängt und ihn zwecks Bereitstellungszinsen, doppelte Belastung Miete und Darlehenstilgung, etc. hingewiesen.
    Daraufhin wurde dann weiter im Zeitplan gearbeitet...!
    Vertragsstrafe wurde keine vereinbart, jedoch sieht unsere Anwältin gute Chance, da wir den Verzug nicht zu verantworten haben und von der ersten Minute/Kontakt alles dokumentiert haben.

    Viele Grüsse,agrokate!
     
  7. Julius

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    Na, dann viel Spaß bei der rechtlichen Auseinandersetzung...
    Und wenn möglich, noch nicht kündigen!

    Deine Eingangsfrage war also überflüssig, da sich ja sinnvollerweise Eure Anwältin um die Einhaltung der Formerfordernisse kümmert.
    Das selbst machen zu wollen, könnte nur Leuten einfallen, die mit den Klammerbeutel...
     
  8. #8 agrokate, 26.11.2012
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  9. #9 Gast036816, 26.11.2012
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    wenn ihr einen vertraglich vereinbarten fertigstellungstermin habt, wurde den der baubeginn nicht vertraglich fixiert? ich kann mir beim besten wissen nach nicht vorstellen, dass ihr den 2012-10-09 vertraglich vereinbart hattet.
     
  10. #10 agrokate, 26.11.2012
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    Nein, es wurde kein Baubeginn vereinbart, wir haben am 15.12.2011 den Vertrag unterzeichnet, in diesem wurde nur das Fertigstellungsdatum vom 01.12.2012 vereinbart!
    Da wir aber eine Doppelhaushälfte bauen lassen, haben unsere Nachbarn einen Baubeginn frühestens Mai 2012 im Vertrag stehen...!
    Und wie von Anfang an, werden wir wohl immer verwechselt bzw. tut sich die Firma schwer, ein Doppelhaus mit 2 verschiedenen Größen und unterschiedlicher Ausstattung zu erstellen.
    Erst heute bekam ich wieder ein Schreiben, in diesem die Adresse von den Nachbarn und deren Telefonnummer angegeben war...!

    Grüsse, agrokate!

    PS:Alles zu erläutern, was bisher schief lief, würde Deinen und meinen Zeitrahmen sprengen...!
     
  11. #11 Gast036816, 26.11.2012
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    bei der bauweise ist der unternehmer schon vor baubeginn im verzug. 6 monate bauzeit, dann wird mit einer fertigstellung im april 2013 zu rechnen sein. setz ihn so schnell wie möglich in verzug. vertrag nach bgb oder vob?
     
  12. #12 Thomas B, 26.11.2012
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    Mal ehrlich: Da ist halt was scheif gelaufen. Der GU hat es irgendwie verschlafen diesen Passus (01.12.2012) aus dem Vertrag zu nehmen bzw. dies entsprechend abzuändern oder mit einer Klausel zu versehen (gilt wenn Nachbarbaustelle begonnen werden kann bis: XYZ).

    Wenn jetzt erst Rohinstallation, sehe ich auch April 2013 als nicht unrealistisch an. Je nach Witterung.

    Wenn Ihr sonst zufriden seid, würd eich eine friedliche und einvernehmliche Lösung anstreben.
     
  13. Julius

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    Die wollen sie ja auch.
    Trotzdem fällt nicht unerhablicher Verzugsschaden an.
    Fragt sich nur, was sich der AN so vorstellt!
     
  14. #14 Kater432, 26.11.2012
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    Wir haben im Vertrag deswegegen extra mehrere Punkte aufnehmen lassen.
    Das Datum des Baubeginns und der Fertigstellungstermin werden 5 Tage nach Baugenehmigung schriftlich fixiert. Ebenso das pro Tag bei Verzug 0,2 % der Bausumme als Strafe definiert sind. Ebenso die Höchstgrenze von 5%. Bauzeit 7Monate
    Das soll die rechtlich sicherste Lösung sein.

    Was habt ihr denn für Erfahrungen bzgl. Innenputz und Winter. Dieser ist bei uns für Januar geplant. ich selbst weiß das dieser bei Temp. unter glaube 5grad nicht verarbeitet werden soll.
    Wie warm ist es denn in einem Haus wenn Fenster und Dämmung außen alles fertig ist. wird dies dann drinnen auch so kalt wie draußen? Die Baufirma meint das ist auch im Winter kein Problem. Estrich z.b. wird warmes Material aus einer Halle geliefert. Putz kommt doch aus so einem Silo welches draußen immer davor steht, oder? Das ist doch dann trotzdem kalt.
    Ihr sehr es ja eher so das wenn es kalt wird, diese Punkte Putz und Estrich nicht erfolgen kann. richtig?
     
  15. #15 agrokate, 26.11.2012
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    @Rolf

    Hallo Rolf,

    ich dachte, man kann erst in Verzug gesetzt werden, wenn der Verzug eingetreten ist, bei uns
    im speziellen Fall wäre das dann ja erst der 01.12.2012!
    Vertrag ist nach BGB!

    Grüsse,agrokate!
     
  16. Julius

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    Wie meinen?
    DAS sagt terminlich (außer der Höchstbauzeit) gar nichts aus!
    Wenn schon, müßte man z.B. den Beginn auf 5 Tage nach Erhalt der Baugenehmigung festlegen.
     
  17. #17 Thomas B, 26.11.2012
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    Hängt natürlich von den Außentemperaturen ab.

    Aber wenn es da mal ein paar Wochen knackig kalt ist und gleichzzeitig innen (noch) nicht geheizt wird, dann dürfte das Mauerwerk schnell unter der kritischen Grenze sein.

    Estrich kann in die Hose gehen (muss nicht!). Ist -wie schon geschrieben- temperaturabhängig.

    Daß es gar kein Problem ist, würd eich aber so nicht unterschreiben. Es kann sehr wohl ein Problem werden. Sogar ein richtig großes. Eines, das man aber natürlich mit technischen Mitteln, dann aber auch mit großen (Heizen!), lösen kann.
     
  18. #18 Gast036816, 26.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das ist doch mal eine dolle vertragliche vereinbarung. da kann ja nichts schief gehen. baubeginn und fertigstellung 5 tage nach erteilung der baugenehmigung!
     
  19. #19 Baufuchs, 26.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das musst Du anders lesen.

    Beides, sowohl der Baubeginn, als auch die Fertigstellung sind bei Vertragsabschluss gar nicht festgelegt.

    "Fixiert" (festgelegt) werden diese beiden Termine erst 5 Tage nachdem die Baugenehmigung erteilt wurde.

    Tolle Nummer.

    So etwas unterschreibt man nicht.
     
  20. LaZi

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    @Kater432

    Wir hatten Innenputz Ende Januar bekommen, dann war es richtig Kalt (zweistellige minusgrade). Heizung war noch nicht im Betrieb (logisch: FBH).
    Wir haben versucht mit verschieden Heizlüfter o.ä. zu Heizen. Wir hatten zwar keine minusgrade im Haus, es sind trotzdem einige Stellen kaputtgefroren.
    Besonders da, wo der Ringanker sitzt und die meisten Fensterleibungen und teilweise über den Fenstern. Das musste dann ab, wäre auch nicht möglich zu streichen. Es blätterte alles ab.
    Zum Glück reichte es nachzuspachteln, musste nicht neu verputzt werden. Allerdings haftete die Farbe später nicht so gut, wie an anderen Stellen. (Wir haben keine Tapete drauf).

    Wir hatten zu dem Zeitpunkt keine Dämmung aussen.
    Wir waren allerdings mehrmals täglich im Haus, um die Heizgeräte anderswo zu platzieren und um zu lüften.
    LG
     
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