Wer darf welche elektroarbeiten erledigen?

Diskutiere Wer darf welche elektroarbeiten erledigen? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Euch! Ich hatte am Wochenende ein paar "hitzige" Diskussionen mit Fachleuten, möchtegern Fachleuten, Laien und einer Sorte die in keins der...

  1. nms1

    nms1

    Dabei seit:
    21.07.2010
    Beiträge:
    145
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Büro
    Ort:
    Neumünster
    Hallo Euch!
    Ich hatte am Wochenende ein paar "hitzige" Diskussionen mit Fachleuten, möchtegern Fachleuten, Laien und einer Sorte die in keins der vorhergenannten Gruppen passt. Da ich gern eine offizielle Meinung zu dem Thema hören würde, hier mal eine Frage:

    Welche der folgenden Arbeiten müssen bzw. dürfen
    a) von einem Stromanbieter, ich sag mal klassisch Stadtwerke
    b) von einem Elektriker (kein Meister)
    c) von einem Elektrofachbetrieb mit Innung, Meister & Co
    d) von einem Handwerker mit Gehirn und zwei fähigen Händen
    ausgeführt werden?

    1) Kabel von der Hausanschlussmuffe zum Zähler ziehen
    2) Zähler liefern, installieren und anschließen
    3) Kabel vom Zähler zum Verteilerkasten ziehen
    4) Verteilerkasten bestücken
    5) Verteilerkasten anschließen
    6) Kabel vom Verteilerkasten zur Steckdose / Schalter ziehen (symbolisch für alle Dosen im Haus)
    7) Steckdose anschliessen

    Nein, es geht nicht darum wie man es macht bzw. wer es machen wird, sondern rein um die Frage, wer darf es machen.

    Also wie ist das rechtlich geregelt bzw. wer bestimmt, was von wem gemacht werde muss und wer wo net dran darf.

    Danke & gruß
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Streng rechtlich betrachtet ist das recht einfach:

    a) darf alles
    b) darf nichts
    c) darf vieles
    d) darf nichts

    Was soll das sein? Die Hausanschlußmuffe liegt in der Staße. Leitung von dort führt erst einmal zum Hausanschlußkasten (der kann vor dem Haus, am Haus oder im Haus sein).

    Strecke Hausanschlußmuffe bis Hausanschlußkasten: a)
    Wobei a) hier kein "Stromanbieter" ist, sondern der Verteilnetzbetreiber (Deine Stadtwerke sind beides in einem Unternehmen).

    Strecke HAK bis Hauptverteiler (Zählerschrank): c)

    Regional unterschiedlich, entweder a) oder c)
    Gilt für Bezugszähler, anders sieht es bei Einspeisezählern aus.

    (das wäre der Unterverteiler)
    c)

    c)

    c)

    c)

    c)

    Wobei sich jeder natürlich nahezu beliebiger Erfüllungsgehilfen bedienen darf.
    Der Meister des eingetragenen Innungsfachbetriebs darf z.B. vom Gesellen verdrahten lassen und die Leitungen von einem ungelernten Hilfsarbeiter verlegen.
    Er muß es nur ausreichend beaufsichtigen, umfassend kontrollieren und insgesamt dafür haften!

    Was in Deiner Aufzählung übrigens fehlt, ist die förmliche Inbetriebnahme und sämtliche vorgeschriebenen Messungen!


    Grundlagen siehe TAB und NAV.



    Im Gegenzug erzähle doch bitte etwas von Deiner gehabten Diskussion!
     
  3. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Siehe NaV §13 "Elektrische Anlage":

    An sich darf nur ein in das Installateurverzeichnis des VNB eingetragener Fachbetrieb diese Arbeiten ausführen. Diese Konzession erhält ein Fachbetrieb nur wenn er gewisse Auflagen erfüllt. Das bedeutet aber nicht, dass der Meister höchstpersönlich jede Schraube festdrehen muss.

    d.h. alle von Dir genannten Punkt darf nur der eingetragene Fachbetrieb erledigen. Danach wird er die Inbetriebnahme der Anlage gem. Kap. 3 Abs. 2 der TAB an den VNB melden.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Mycraft, 26.11.2012
    Mycraft

    Mycraft

    Dabei seit:
    29.11.2010
    Beiträge:
    688
    Zustimmungen:
    11
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Berlin
    Es kommt, aber wirklich auf den GU etc. an, als wir damals auf der Suche waren hieß es ziemlich oft

    Bis zum Zähler nur der Netzbetreiber...

    Inbetriebnahme nur von Fachbetrieb

    aaaber...

    was dazwischen passiert, sprich wer die Leitungen zieht, Automaten verkabelt etc. das war bei jedem GU anders, bei dem einen hieß es da kommt ne Fachfirma, beim zweiten, ja das machen wir schon und beim dritten hieß es nur noch ja wenn Sie wollen können Sie es auch selber machen...
     
  5. Jonny

    Jonny

    Dabei seit:
    12.05.2006
    Beiträge:
    4.341
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Elektroinstallateur
    Ort:
    84104 Tegernbach
    hat aber nix mit dem rechtlichen 'darf' zu tun.

    Ich kann auch am Strassenrand Autos aufhalten und Geld kassieren für's zu schnell fahrn. :D

    Grüsse
    Jonny
     
  6. #6 Mycraft, 26.11.2012
    Mycraft

    Mycraft

    Dabei seit:
    29.11.2010
    Beiträge:
    688
    Zustimmungen:
    11
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Berlin
    Nee ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass es mit dem darf nicht wirklich was zu tun hat...
     
  7. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Gefragt war aber

    und da kann man nur die o.g. Antworten geben.

    Gruß
    Ralf
     
  8. vokono

    vokono

    Dabei seit:
    30.08.2012
    Beiträge:
    194
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektro-Techniker
    Ort:
    NR
    Ok ich versuchs mal
    ich kombiniere :
    a 1
    a 2
    b 1
    b 2 (mit Einschränkung)
    b 3
    b 4
    b 5
    b 6
    b 7
    c 1
    c 2 (mit Einschränkung)
    c 3
    c 4
    c 5
    c 6
    c 7
    d und jetzt kommt's:Finger weg von all den Sachen die mit fundiertem ,erlernten Fachwissen zu tun haben.:thinkOder auf gut Deutsch:Zitat"Fresse halten,wenn man keine Ahnung hat!"
    Bitte nicht persönlich nehmen,aber schon wörtlich!
     
  9. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Deine Gleichstellung von b.) und c.) ist falsch, zumindest so lange ich unterstelle, dass er mit c.) einen in das Installateursverzeichnis eingetragenen Fachbetrieb meint.

    Die NaV §13 ist hier eindeutig, und da steht nichts von einem "Elektriker".

    d.h. im Klartext, errichten, erweitern und ändern der Anlage darf ausschließlich der eingetragene Fachbetrieb oder der Netzbetreiber. Für Instandhaltungsarbeiten kann auch ein Elektriker beauftragt werden der nicht in das Installateursverzeichnis eingetragen ist, so lange sich diese Arbeiten auf den Teil NACH der Messeinrichtung beschränken.

    Ansonsten gilt auch für Elektriker oder Elektro-Techniker, Finger weg von el. Anlagen wenn es um eine Erweiterung oder Änderung, oder gar eine komplette Errichtung geht. Für Laien gilt das sowieso.

    Richtig. Denke mal darüber nach.

    Gruß
    Ralf
     
  10. nms1

    nms1

    Dabei seit:
    21.07.2010
    Beiträge:
    145
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Büro
    Ort:
    Neumünster
    Guten Morgen!
    Über Nacht sind ja ein paar diskussionen hier entstanden. Also die Meinungen in unserer bunten Runde waren mehr oder weniger so wie eure. Also in der Art, dass die Stadtwerke es bis zum (inkl.) Zähler machen und der Rest (da NEUANLAGE) von einem Meisterbetrieb gemacht werden muss...

    Jetzt noch eien Zusatzfrage, die mir noch so am Rande interessiert: Wer "prüft" die Abnahme der Anlage? Also wer ist dafür verantwortlich beim Bau, dass die Anlage a abgenommen wird und b wo dieser "Zettel mit Unterschrift" hinkommt? Muss das mein Architekt machen und in seine Akten legen? Der Ingenieur/Statiker hat damit ja nix zu tun nehme ich an. Oder ist das rein für den Hausbesitzer und er darf es sich in seine 27 Bauordner abheften?
    Denn auch bei dieser Frage gab es (sogar noch kuriosere) Theorien, welche irgendwie alle Sinn machten, aber keiner wusste die Antwort...
    Danke
     
  11. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Die Anmeldung bzw. Inbetriebsetzung meldet der in das Installateursverzeichnis eingetragene Fachbetrieb an den VNB. Danach wird der Zähler vom VNB eingebaut und verplombt, alternativ wird der Zähler dem Fachbetrieb für den Einbau übergeben und der VNB kommt später vorbei und verplombt. In manchen Regionen gibt es auch Fachbetriebe die verplomben dürfen. Das wird regional unterschiedlich gehandhabt.

    Bei uns in der Gegend ist es so, dass der VNB jemanden vorbei schickt der den Zähler einbaut und die Plomben anbringt. Keine 10km weiter, Stadtwerke, werden die Zähler von den Fachbetrieben eingebaut.

    Ohne Meldung des Fachbetriebs gibt es keinen Zähler, deswegen brauchst Du diese Meldung an sich nicht archivieren. Du kannst Dir aber vom Fachbetrieb eine Kopie für Deine Unterlagen geben lassen.

    Gruß
    Ralf
     
  12. nms1

    nms1

    Dabei seit:
    21.07.2010
    Beiträge:
    145
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Büro
    Ort:
    Neumünster
    Verstanden, danke. Werde es mir mal ausdrucken, dann können die Diskussionsmitglieder nächstes mal nach lesen...
     
  13. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das war das eine, nämlich die Fertigmeldung.

    Daneben (eigentlich: zuvor) MUSS der besagte Fachbetrieb aber auch die Anlage komplett durchmessen und dies schriftlich festhalten.
    Das geht vom Isolationswiderstand JEDER EINZELNEN verlegten Leitung (wird gerne "vergessen") über die Durchgängigkeit und Niederohmigkeit der Schutzleiter bis hin zur Einhaltung der Abschaltbedingungen (Wirksamkeit der Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag bei indirektem Berühren). Außerdem ggf. so Sachen wie der Erdungswiderstand eines notwendigen Erders.
    Dieses Protokoll muß der Eli neuerdings archivieren!

    Als Auftraggeber/Käufer kann (und sollte) man sich eine Kopie aushändigen lassen (sie darf jedoch gesondert berechnet werden - nicht die Messung, sondern nur das Kopieren).

    P.S.
    Was vokono schrieb, ist in etlichen Punkten schlichtweg falsch.
     
  14. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Nein, kommt es nicht! Die Rechtslage ist für alle gleich.

    Stimmt schonmal nicht.
    Strecke HAK -> HV ist in der Regel Sache des eingetragenen Fachbetriebs (Auslegung gemäß TAB, ggf. in Abstimmung mit dem VNB).

    Stimmt. Gilt aber auch für ALLE anderen Arbeiten an der Anlage (soweit es nicht der VNB selbst macht)!

    Das ist zwar nicht falsch, aber verkürzt dargestellt.
    Die genannten dürfen NUR als Erfüllungsgehilfen des eingetragenen Elektroinstallationsfachbetriebs (also in dessen Auftrag und unter dessen Leitung, Kontrolle und in dessen alleiniger Verantwortung) Teilarbeiten ausführen.


    Die Eingangsfrage lautete übrigens ausdrücklich:
     
  15. vokono

    vokono

    Dabei seit:
    30.08.2012
    Beiträge:
    194
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektro-Techniker
    Ort:
    NR
    Hallo,
    falsch sind meine Kombinationen gar nicht,
    wenn nms1 mit " Elektiker " Elektroinstallateur oder nach der neuen Bezeichnung Elektroniker Fachrichtung Gebäude-/Energietechnik meint.Da dieser in der Regel in einmem eingetragenen Fachbetrieb angestellt ist, der die Zulassung beim EVU hat .Und dann dürfen die das !
    Klar den neuen Zähler montiert das EVU.Und was ist bei Erneuerung der Zähler-Anlage ?Da kommt doch kein Zählermonteur zum montieren des vorhandenen Zählers an die Baustelle.Nur wenn die neue Zähleranlage fertiggestellt ist ,wird vom EVU verplombt.
    Wir haben schon gelegentlich das Erdkabel von Anschluss-Muffe bis in den HAR in Absprache mit dem EVU verlegt (nicht angeschlossen).
    Das dafür der eingetragene Elektro-Meister gerade stehen muss,ist ja selbstverständlich.
     
  16. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Dann hätte er Variante c.) nicht mehr nennen müssen, denn das wäre das Gleiche.

    Gruß
    Ralf
     
  17. #17 tommylee, 01.12.2012
    tommylee

    tommylee

    Dabei seit:
    04.11.2012
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroinstallateur
    Ort:
    Stadtlohn
    Er meint die Differenzierung zwischen Geselle/Meister/ Lehrling mit Facharbeiterbrief /ohne. Oder technisch unterwiesene Personen (zB. dürfen Heizungsbauer / Gas- Wasser installateure mit E-Schein auch Heizungen, Pumpen ect. anschließen.
     
  18. helge2

    helge2

    Dabei seit:
    14.05.2010
    Beiträge:
    651
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maurer
    Ort:
    S/Anhalt
    Demnach dürften dann technisch unterwiesene Personen zb.Küchenbauer auch einen E-Herd anschließen und anschließend ein Prüfprotokoll nach VDE erstellen ?
    Ach zb. nach der Reparatur einer WM vor Ort.

    gruß helge2
     
  19. #19 Rudolf Rakete, 01.12.2012
    Rudolf Rakete

    Rudolf Rakete

    Dabei seit:
    07.10.2010
    Beiträge:
    3.761
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Elektroingenieur
    Ort:
    Bonn
    Benutzertitelzusatz:
    Die Werbung ist nicht von mir!
    Nein eine Prüfung nach VDE (z.B 701) darf nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Ebenso darf eine Reparatur nur von einer Fachkraft durchgeführt werden.
    Eine Elektrisch unterwiesene Person darf nur das in dem sie unterwiesen ist und das sind nur einfach Dinge wie z.B. Herd anschliessen oder bein Installateur die Heizungsanlage anschliessen (wenn dafür aber eine Leitung von der Unterverteilung gelegt werden muß ist schon wieder Schluss)
     
  20. helge2

    helge2

    Dabei seit:
    14.05.2010
    Beiträge:
    651
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maurer
    Ort:
    S/Anhalt
    Danke für Antwort.
    Konkretes Beispiel:Vor ca.2 Jahren war unser GS defekt.Also im Küchenstudio angerufen-Proplem geschildert-Termin vereinbart.
    Ein Mitarbeiter kam vor Ort-tauschte die defekte Pumpe aus.Er gab dann ein Prüfprotokoll nach abschluß der Arbeit.
    Messung nach VDE... /ortsveränderliche Anlagen ? (ich finde es momentan nicht)

    Kann es sein das sich ein Küchenstudio eine E-Fachkraft für den Außendienst hällt ?

    gruß helge2
     
Thema: Wer darf welche elektroarbeiten erledigen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. wer darf elektroinstallationen durchführen

    ,
  2. wer darf elektroarbeiten ausführen

    ,
  3. was darf ein elektriker geselle

    ,
  4. wer darf zählerschrank anschließen,
  5. wer darf elektroarbeiten durchführen,
  6. was darf ein elektrohelfer,
  7. wer darf elektroinstallationen ausführen,
  8. was darf ich als alektro helfer.machen,
  9. darf elektroingenieur herd anschließen,
  10. was darf ein Elektrogeselle,
  11. wer darf ein Haus verkabeln,
  12. darf ein elektriker den zählerschrank anklemmen,
  13. welche elektroArbeiten darf baufirma ausführen,
  14. geselle unterverteiler anschliesen,
  15. ungelernt ofen anschließen,
  16. wer darf elektroinstallationsarbeiten ausführen,
  17. darf ich als ingenieur elektroinstallationen durchführen,
  18. wer darf in berlin elektroarbeiten durchführen berlin,
  19. darf elektrikergeselle schaltschränke verkabeln,
  20. was darf ein elektro geselle,
  21. elektroinstallation durchführen wer darf das,
  22. wer darf Haus verkabeln,
  23. zahler anschießen wer darf,
  24. elektroinstallation was darf ein geselle selber machen,
  25. welche elektroarbeiten darf ein elektrotechniker ausführen
Die Seite wird geladen...

Wer darf welche elektroarbeiten erledigen? - Ähnliche Themen

  1. 100qm nutzloser Vorgarten. Darf dieser bebaut werden?

    100qm nutzloser Vorgarten. Darf dieser bebaut werden?: Hallo liebe Experten, ich bin neu hier im Forum und langsam relativ verzeifelt. Ich besitze ein EFH in Unna-Hemmerde. In der Straße haben 4...
  2. Darf n Laie n Unterweisng m geeignetem Messgeraet messen und ein Prüfprotokoll erstellen

    Darf n Laie n Unterweisng m geeignetem Messgeraet messen und ein Prüfprotokoll erstellen: Beispiel Neubauhaus! Darf ein Mensch ohne welche Vorkenntnisse bzw Elekto-Hilfskraft Bau nach einer Unterweisung durch eine Fachkraft und...
  3. Wie teuer darf ein Carport ca. 6x4,5m sein?

    Wie teuer darf ein Carport ca. 6x4,5m sein?: Hallo zusammen, wir wollen uns ein Carport bauen lassen und möchten uns vorab informieren, mit welchen Kosten wir realistisch rechnen sollten....
  4. Dachschräge abhängen - Dampfbremse notwendig ? Darf/muss ich dämmen ?

    Dachschräge abhängen - Dampfbremse notwendig ? Darf/muss ich dämmen ?: Hallo zusammen, ich habe ein Zimmer zuhause (BJ 1974), welches einseitig eine Deckenhöhe von 4,5 m hat. Dessen Decke ist auch zugleich das Dach...
  5. Dachschräge abhängen - Dampfsperre notwendig ? Darf/muss ich dämmen ?

    Dachschräge abhängen - Dampfsperre notwendig ? Darf/muss ich dämmen ?: Hallo zusammen, ich habe ein Zimmer zuhause, welches einseitig eine Deckenhöhe von 4,5 m hat. Dessen Decke ist auch zugleich das Dach des Hauses,...