Prüfung von Angeboten bei beschränkter Vergabe auch nach VOB/A §16 durchführen?

Diskutiere Prüfung von Angeboten bei beschränkter Vergabe auch nach VOB/A §16 durchführen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forumgemeinde, ich habe einen öffentlichen AG der eine beschränkte Ausschreibung seiner Leistungen durchführen will. Ich...

  1. UpsSry

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    Hallo liebe Forumgemeinde,

    ich habe einen öffentlichen AG der eine beschränkte Ausschreibung seiner Leistungen durchführen will.

    Ich erwähnte die Prüfung der Angebote nach VOB/A §16 mit Vergabeempfehlung. Darauf hin wurde der AG "böse" und fragte ob ich allen ernstes bei einer beschränkten Ausschreibung nach §16 prüfen will, das sei ja grober unsinn und ihm noch nie untergekommen.

    Ich meine die VOB sieht doch selbst bei freihändiger Vergabe die Prüfung des Angebots nach dort genannten Absätzen vor.

    Jetzt stand ich da und beharrte aber auf die Prüfung um nicht einen Verfahrensfehler bei der Vergabe zu begehen, da ja bei beschränkter Vergabe die Vergabe angefochten werden kann.

    war meine Vorgehensweise richtig oder falsch!? Die debatte war nicht ohne :motz

    MFG
     
  2. UpsSry

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    Guten Morgen Forumgemeinde,

    hat keiner ein Kommentar hierzu?

    Mich würde eure Meinung diesbzgl. interessieren! Richtig oder falsch, sonstige Erkenntnisse oder Erfahrungen zur Prüfung von Angeboten nach VOB
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
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    Prüfung muss sein. Allein wegen mögl. Rechenfehlern.

    Wertung, naja. Bei einer beschränkten Ausschreibung nimmt man idR Firmen, die bekannt sind - und zwar nicht für merkwürdene Preispolitik.

    Was soll darüber hinaus noch gemacht werden?
     
  4. #4 diltigug, 27.11.2012
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    Guten Morgen,

    ich bin auch der Meinung, das die VOB da eindeutig ist und die Angebote nach §16 zu prüfen sind. Gewisse Punkte, wie zum Beispiel die Prüfung der Zuverlässigkeit, machen bei einer beschränkten Ausschreibung natürlich nicht unbedingt Sinn. Schließlich hat man die aufgeforderten Firmen vorher selbst ausgewählt.
    Also, wenn ich für LP7 beauftragt bin, würde ich meinen Vergabevorschlag gem. VOB machen und dem AG vorlegen. Damit habe ich meine Leistung korrekt erbracht. Was der AG dann damit macht ist seine Sache, er muss ja meinem Vorschlag nicht folgen und kann einen anderen Bieter beauftragen. Tut er dies, melde ich meine Bedenken an, das seine Vorgehensweise vor der VOB-Stelle angreifbar ist. Das Risiko muss der AG dann selbst übernehmen.

    Soweit meine Sicht der Dinge. Wie immer, keine verbindliche Rechtsberatung. :-)
     
  5. #5 Achim Kaiser, 27.11.2012
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    Bei beschränkter Ausschreibung oder freihändiger Vergabe geht man davon aus dass die Anbieter *bekannt* sind.
    Siehe Eignung §16 (2) 2.

    Prüfungs*mindestumfang* ist in §16 (4) 3 festgelegt.
    Die *Mindestanforderungen* sind auch in §16 (10) nochmals festgelegt mit Bezugnahme auf freihändige Vergabe.

    Daher sind die Prüfungen für freihändige Vergabe auch auf eine beschränkte Ausschreibung als Mindestumfang anzunehmen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. UpsSry

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    Danke an Alle!

    Das sind erfreuliche "Nachrichten" :winken
     
  7. #7 Manfred Abt, 27.11.2012
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    Auch von mir nochmal klare Bestätigung, dass auch bei beschränkten Ausschreibungen eine Prüfung der Angebote zwingend notwendig ist.

    Einzig und allein die fachliche Eignung der Bieter ist nur dann nochmal zu prüfen, wenn dafür nach dem Versand des LVs Zweifel aufgetreten sind.
     
  8. Maik86

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    Sind denn dann bei einer Beschränkten Ausschreibung auch Eignungskriterien definiert worden (als Ausschlusskriterium oder als Wertungskriterium)? In der Regel erfolgt dies bei Beschränkten Ausschreibungen ja nicht, da die Firmen bereits als geeignet bekannt sind. Oder soll vor Beschränkter Ausschreibung ein öffentlicher Teilnemerwettbewerb vorgeschaltet werden?
     
  9. #9 Achim Kaiser, 27.11.2012
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    @Maik ....
    Machs nicht unnötig kompliziert ....

    Voraussetzungen für Beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe ist in Teil A definiert ...
    Meistens sind es kleinere Leitungsumfänge bei ner beschränkten Ausschreibung
    oder sehr spezielle Arbeiten bei freihändiger Vergabe ...

    Einfach mal nachlesen .... die VOB A findet sich komplett im Netz.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. Maik86

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    Das ist mir schon klar, ich kenne die VOB...

    Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass wenn im Vorfeld keine Eignungskriterien definiert sind, da auch schlichtweg nichts geprüft werden kann, da diese dem Bieter im Vorfeld bekannt gegeben werden müssen. Die Prüfung der Angebote beschränkt sich also auf die formale Prüfung, die rechnerische Richtigkeit, die technische Prüfung wenn nicht durch das LV schon hinreichend konkretisiert, die Angemessenheit, Auskömmlichkeit und Wirtschaftlichkeit des Preises und ggf. die Prüfung der übrigen Wertungskriterien wenn vorhanden.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
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    Die Eignungskriterien legst DU doch bei ner beschränkten selber fest und prüfst gleichzeitig deren Einhaltung durch die aufgeforderten Firmen!
    Müller hat genug Leute um das zu schaffen, Meier nicht.
    Kriterium: Anzahl Personal. Prüfung erfolgt, Auswahl getroffen, Müller bekommt LV, Meier nicht.

    So what
     
  12. #12 Gast036816, 27.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kann es sein, das der sesselbesetzer einen besonderen spezie unter den bietern hat, der nicht auf platz 1 liegt?
     
  13. Maik86

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    Wenn ich als öffentlicher AG mich einem Ingenieur(büro) bediene, welches für mich eine Ausschreibung durchführen soll (wie hier ja die Ausgangssituation), dann legt der Ingenieur (in Absprache mit mir) die Eignungskriterien fest und prüft dann im Rahmen der formalen Prüfung auch, ob diese erfüllt sind oder nicht.
     
  14. #14 Manfred Abt, 27.11.2012
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    ihr redet m.E. aneinander vorbei:
    • Ralf D ging es um die Vorauswahl der anzufragenden Firmen vor Versand des LV
    • Maik86 geht es um die Prüfung der Kriterien, die in die Ausschreibungsunterlagen eingeflossen sind

    hat m.E. aber beides recht wenig mit der ursprünglichen Frage zu tun, die ist doch lange beantwortet
     
  15. Maik86

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    Dann bin ich jetzt still :sleeping :bierchen:
     
  16. #16 Achim Kaiser, 27.11.2012
    Achim Kaiser

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    Ich geh mal davon aus dass Rolfs Vermutung nicht zutrifft.

    Kanns sein dass der AG nicht die eigentliche LV Prüfung meinte sondern den *großen Bahnhof drumrum* ... mit dem ganzen Papierkram der bei ner öffentlichen Ausschreibung üblich ist ... also Angaben zur Unterhosengröße, Flecken ja oder nein, ob mit oder ohne Hosenträger getragen und ob sie noch mit ner Sicherheitsnadel *für alle Fälle* zusammengehalten wird ....

    Ich hatte letztens auch mal so nen Fall ....
    Für den AG arbeite ich laufend ... er hat ein Jahresangebot und im Grunde bräuchte er gar nicht anfragen.

    Nun Stand ein Küchenumbau an ner Liegenschaft an und der Küchenplaner fuhr das *volle Programm* wie bei ner öffentlichen Ausschreibung ....
    Resultat : um 3 Stundensätze abzufragen gabs um die 30 Seiten *Vorbedingungen* mit dem üblichen Geschmerche ... und ne gestreckte Seite *Leistungsbeschreibung* :)

    Ich hab mir dann auch mal erlaubt den technischen Cheffe des AG´s anzurufen und hab ihn gefragt ob sein Küchenplaner noch alle Latten am Zaun hat .... und hab das komplette Gedös einfach in der Rundablage geparkt .... ich füll doch nicht 30 Seiten Vorbedingungen aus für 3 Stundensätze .... :mauer :not_w1:

    Ob Monsieur Kuchenplaner deswegen noch ein Sternchen bekam entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
    Genug Papier hatte er ja produziert. Da war für mich die Verhältnismäßigkeit einfach überschritten ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  17. UpsSry

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    @Manfred Abt

    auf den Punkt gebracht! :bierchen:

    Aber macht ruhig weiter, ist ganz amüsant :mega_lol:
     
  18. UpsSry

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    @ Achim Kaiser
    Es geht bei der Sache um ne Maßnahme von ca. 2,5mio €... da ist dann so denke ich eine ordnungsgemäße "Prüfung" ja angebracht und nicht übertrieben. :bierchen:
     
  19. #19 Achim Kaiser, 27.11.2012
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    In dem Fall kriegt *böse* dann ein Gschmäckle und Rolf vielleicht doch wieder 5 Punkte :)

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  20. Maik86

    Maik86

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    Öffentl. Beschaffung VOL + bisschen VOB
    Die Begründung um bei der Summe noch ne Beschränkte Ausschreibung zu machen hätte ich aber gern mal gelesen... sorry for :offtopic:
     
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