"Tiny Houses" - Kleinsthäuser (auf Rädern) - Wer weiß etwas darüber?

Diskutiere "Tiny Houses" - Kleinsthäuser (auf Rädern) - Wer weiß etwas darüber? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Es geht um mobile Kleinsthäuser von ca. 6 - 12 m² Wohnfläche + Schlafbereich unterm Dach. Mein Traum ist auch mal so ein Haus selber zu bauen....

  1. #1 Schnabelkerf, 27.11.2012
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    Es geht um mobile Kleinsthäuser von ca. 6 - 12 m² Wohnfläche + Schlafbereich unterm Dach. Mein Traum ist auch mal so ein Haus selber zu bauen.

    [​IMG]
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    Leider gibt es in Deutschland bisher wohl keine Anbieter bzw. keine Fangemeinde, jedenfalls habe ich dazu nichts gefunden. Daher habe ich auch jede Menge Fragen zur speziellen Situation in Deutschland.

    - welche rechtlichen Vorschriften sind zu berücksichtigen?
    - welcher Anhänger ist zu empfehlen, wie sieht es mit der TÜV Abnahme aus?
    - in den USA gibt es Mindestgrößen die ein Haus nicht unterschreiten darf, gibt es sowas auch in Deutschland?
    - Strom, Wasser, Abwasser, Kochen, Dusche, Toilette, Lüftung, Klimatisierung speziell unter deutschen Verhältnissen?
    - hat hier jemand doch schon Erfahrungen mit so etwas oder weiß wo ich mehr Informationen finde?
    - Gibt es Architekten, Zimmerleute etc. die so etwas schon mal realisiert haben bzw. sich so etwas zutrauen würden? (keine echte Anfrage!)
    - ...

    Hier noch ein Video in dem man das Haus vom Bild oben nochmal genauer sehen kann. Ton ist Englisch. Der Kerl in dem Video lebt seit über 10 Jahren in solchen Kleinsthäusern.

    http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=SbRvsWuWNUM

    Warum überhaupt so ein Haus und keinen normalen Wohnwagen der auch noch deutlich preiswerter sein dürfte?

    Ein Wohnwagen ist für mich in erster Linie ein Zweckgebilde in dem man schlafen, essen und sich aufhalten kann aber nicht wirklich WOHNEN. Emotional eher mit einem Hotelzimmer zu vergleichen. So ein mobiles kleines Haus ist etwas ganz anderes. Das kann man individuell planen, am besten selber bauen, und es auch (im)mobil ganzjährig nutzen. Ich kann mir gut vorstellen das so ein kleines Haus die meiste Zeit an einem festen Platz im Garten integriert ist, an Strom, Wasser und Abwasser angeschlossen und nur in den Ferien wirklich bewegt wird. Oder eben auch nicht und nur die Option "man könnte wenn man wollte" macht den Unterschied. Man kann es als eigenen Rückzugsort nutzen, als Gästehaus statt Gästezimmer, als Haus für die Kinder oder deren Freunde. Oder man schaut es einfach aus dem "Haupthaus" an und geniest den Anblick.

    Ich würde mich freuen wenn hier eine Diskussion entsteht die vielleicht einige Fragen beantwortet oder auch die neue aufwirft.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
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    Dann braucht es eine Baugenehmigung!
     
  3. #3 Oliver82, 27.11.2012
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    Auch wenn es auf einem Anhänger montiert ist?

    Ich habe Ihn so verstanden dass es auf jeden Fall auf einen Anhänger kommt, die Frage ist nur ob dieser wirklich zum mobilen Einsatz kommt...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
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    JA!!!

    Aus der NBauO (in anderen LBOs sinngleich enthalten)
     
  5. sarkas

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    Das Einzige was mich etwas stutzig macht, ist:"aus Bauprodukten hergestellte Anlagen".

    DAS müsste genauer definiert werden.

    Ansonsten wäre ja jeder Wohnwagen baugenehmigungspflichtig, wenn er auf einem (meinem) Grundsück
    bis zur "Wiederverwendung" abgestellt würde. :wow
     
  6. #6 Schnabelkerf, 27.11.2012
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    Was heißt denn "auf ihm ruhend"? Es ruht doch weiterhin auf seinen Rädern wie jeder andere Anhänger/Wohnwagen. Und "mit dem Erboden" verbunden? Das würde ja bedeuten das jeder Wohnwagen an den man einen Frischwasserschlauch anschließt eine Baugenehmigung benötigt?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
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    abgestellt während der NICHTbenutzung = Einstellplatz! (mit WoWa drauf)
    abgestellt zur Benutzung = Bauwerk!

    Die Idee mit Wohn-, Bau- und sonstigen wagen, Seecontainern u.a. haben schon ne Menge Leute gehabt. Wo immer das Amt ins Spiel kam, wars Essig mit "... hat doch Räder...", "....ist ja transportabel..." usw.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
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  9. #9 Schnabelkerf, 27.11.2012
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    Wie ist denn dann der genaue Unterschied zu einem ganzjährig genutzem Wohnwagen? Gibt ja genug Wintercamper. Gibt es dafür eine Sonderregelung?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
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    Nicht Sonderregelung, sondern Sondergebiet! Nennt sich Campingplatz. :D
     
  11. #11 Der Bauberater, 27.11.2012
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    Wenn das Ding zugelassen ist und hat TÜV, dann ist es ein Fahrzeug. Wenn es abgemeldet ist und auf dem Grundstück steht, dann wird es nach drei bis sechs Monaten von einem "fliegenden Bau" zu einem Gebäude und muss genehmigt werden.
     
  12. #12 the motz, 27.11.2012
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    Starkes Stück... Das ist die derzeitige Rechtslage in D?

    Anyway- das jetzt zu diskutieren würde den Rahmen sprengen...

    Btt: beim Anhänger sollte man dann auch über vorhandene Führerscheinklassen nachdenken- mit so einem massiven Aufbau kommt man schnell in Gewichtsklassen, wofür (in A ist es die klasse E) der normale Pkw-Schein nicht mehr ausreicht...
     
  13. #13 Schnabelkerf, 27.11.2012
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    OK verstanden. Gehen wir also davon aus das ich eine Baugenehmigung benötigen würde. Gibt es eine Chance so eine zu bekommen für den eigenen Garten? Natürlich ausserhalb des für das Haupthaus ausgewiesenen Baufeldes!

    Ich kann ja ohne Probleme einen Gartenschuppen in genau der selben Größe und Aussehen aufbauen ohne jeden Antrag nur wohnen darf ich offiziell nicht drin bzw. wenn doch dann -> Baugenehmigung?

    Und wenn es die ganze zeit angemeldet ist? Also nicht abgemeldet?
     
  14. #14 the motz, 27.11.2012
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    Das heißt, ich bräuchte für einen Wohnwagen auf meinem eigenen Grundstück eine Genehmigung??
    Was ist, wenn das Teil in einer Halle/Scheune, welche nicht als Garage erbaut wurde steht?
     
  15. flo79

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    Hab gedacht bis 24qm Fläche braucht man keine Baugenehmigung (Bayern) oder ist das komplett falsch?
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
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    Leute, den link lesen!!!
    *piep*egal, ob angemeldet, abgemeldet, rote Nummer, Kurzzeitkennzeichen, Registrierung bei den Luftfahrt- oder Schiffahrtsbehörden.
    Es zählt allein die Nutzung!!!!
     
  17. #17 Der Bauberater, 27.11.2012
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    Wenn er ohne Zulassung (auch ohne Saisonkennzeichen) länger als xx Monate (genaueres in der Verordnung über fliegende Bauten deines Bundeslandes) auf dem Grundstück steht! JA!!
    Wenn er in einer Halle steht, dann ist ja die Halle schon genehmigt (genehmigungspflichtig) :biggthumpup:
     
  18. #18 Schnabelkerf, 27.11.2012
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    Und wenn ich richtig gelesen haben ob die ortsfeste Nutzung überwiegt. Wenn man also den Wohnwagen/Haus/SeeContainer nur 4 Wochen ortsfest im Garten nutzt aber 6 Wochen damit im Jahr unterwegs ist sollte das ok sein oder?

    Gedankenspiel: Ich kaufe mir drei Wohnwagen/mobile Kleinsthäuser. Diese stehen nacheinander immer nur 4 Monate ortsfest im meinem Garten, die anderen 8 Monate vermiete ich sie und sie werden damit "überwiegend" mobil genutzt.

    Gehen wir davon aus das sich deutsche Beamte so nicht reinlegen lassen. Wie hoch ist die Chance das man eine Genehmigung bekommt?
     
  19. #19 Der Bauberater, 27.11.2012
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    Ähhh Ralf,
    wenn ich das KFZ dort abstellen darf (auch Wowa oder Womobil) dann darf ich es auch nutzen. Einen festen Wasser- und Abwasseranschluss könnte Ärger geben, aber ohne ist es ein (zugelassenes) Kfz.
     
  20. #20 dquadrat, 27.11.2012
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    hier in sachsen ist es glaube ich so, daß bleistiftsweise imbisswagen, die fest an einem ort stehen, ne genehmigung brauchen. werden sie allerdings hin und wieder, den zeitrahmen kenne ich nicht, mal ans auto gehangen und ein bisschen rumgefahren, brauchts die nicht. wenn ich mich richtig erinnere, müssen die genehmigungen sogar in bestimmten zeiträumen erneuert werden.

    ich würde mal vermuten, das tiny house ab und an nen meter verschieben, sollte ausreichen. und bürokratie bekämpft man am besten mit bürokratie :D
     
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