Pultdach fügt sich nicht in Gesamtbild des Gebiets ein => Keine Bewilligung?

Diskutiere Pultdach fügt sich nicht in Gesamtbild des Gebiets ein => Keine Bewilligung? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sind gerade beim Planen unseres neuen Hauses welches später ein Pultdach haben soll. Das Grundstück auf dem Gebaut werden...

  1. #1 MillionsterNutz, 27.11.2012
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    Hallo zusammen,

    wir sind gerade beim Planen unseres neuen Hauses welches später ein Pultdach haben soll. Das Grundstück auf dem Gebaut werden soll steht dabei schon fest: Eine Baulücke in einem alten Mischgebiet (vorwiegend Einfamilienhäuser). Vorab haben wir schon erste grobe Entwürfe an das Bauamt geschickt und sowie es aussieht war die Idee auch gar nicht so schlecht, denn es gab gleich Einwände!
    Zwar gibt es keine Festsetzungen im Bebauungsplan für das besagte Gebiet, so dass wir zuerst vermuteten dass es schlichtweg egal wäre was für eine Dachform wir wählen, jedoch hat nun der zuständige Beamte den Einwand dass das Pultdach sich nicht in die Umgebung einfügt: Die angrenzenden Gebäude haben dummerweise alle das gute alte Satteldach.
    Das Fazit des Beamten war dass unser Pultdach-Vorhaben so höchst wahrscheinlich nicht genehmigt werden wird... und nun?

    Hat jemand von euch Erfahrung was man da evtl. noch machen kann? Wir würden natürlich nur sehr ungern von unserem Pultdach abweichen...

    Hat jemand eine Idee wie man sowas trotzdem noch durchboxen könnte?

    Viele Güße

    Ralf
     
  2. #2 RHM2012, 27.11.2012
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    Durchboxen wird schwierig bei den Damen und Herren beim Bauamt. Wenn die mal auf stur schalten ist vorbei. Jedenfalls
    sind das meine persönlichen Erfahrungen.

    Davon abgesehen, mich beschäftigt diese Frage schon seit ein paar Monaten.

    Warum soll es unbedingt ein Pultdach sein....?

    In meiner Stadt werden 90% aller neuen Reihenhäuser mit Pultdach gebaut. Wieso ist gerade dieser Trend im kommen?
    Begrünung, Sonnenterrasse...??

    Ich bin nicht so der FAN von diesen Dächern, da meiner Meinung nach hier wertvoller Wohnraum in eine Terrasse umgewandelt wird.

    Bin gespannt auf Resonanz.

    LG, RHM
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
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    Wer hatte denn die "glorreiche" Idee, die Skizzen ans Bauamt zu schicken??? Ihr oder Euer Planer?

    So etwas macht man nicht! Jedenfalls nicht ohne Not. Und wenn, dann begründet man die Einfügung.
    Jetzt habt Ihr die Pferde scheu gemacht.

    Dachformen fallen zwar gar nicht unter §34 (1)
    Art der baulichen Nutzung = z.B. Wohnen
    Maß der baulichen Nutzung= GRZ/GFZ
    Bauweise = offen oder geschlossen (nicht Dachformen, Grundrisse, Materialien)
    Grundstücksfläche = Baufenster

    Siehe hier Pkt 4.
    http://www.hamburg.de/contentblob/1...lb-der-im-zusammenhang-bebauten-ortsteile.pdf

    Aber wenn Ihr dem Bauamt das jetzt nachweist, werden die die Lupe zücken, um Euch Knüppel zwischen die Beine zu werfen!!
     
  4. #4 Gast036816, 27.11.2012
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    warum durchboxen - ein pultdach ist ein fragwürdiges dach als gestaltungselement in einem wohngebiet. in einem gewerbe- oder industriegebiet ist diese dachform akzeptabel. das rücksichtslose durchboxen von verunstaltungen ist immer der anfang vom abstieg der baukultur.
     
  5. #5 Der Bauberater, 27.11.2012
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    "Verunstaltung" sagen viele "Bauverhinderungsbehörden". Das muss er begründen! Theoretisch könnte man es durch bekommen. Wenn der B-Plan nichts zu Dachformen sagt, dann ist ein PD auch zulässig :-)
    Vom Aussehen her hat natürlich Rolf wieder Recht.
    Einreichen und Druck machen, dann müsste es eigentlich durchlaufen, ob es der Sachbearbeiter möchte oder nicht. Der B-Plan sagt was geht und nicht der SB, denn die nicht festgesetzte Dachform ist weder Nachbarschützend noch ein Grundzug der Planung.
    Wenn die Neigung des PD nach Süden fällt, dann könnt ihr ja noch regenerative Energien, nach dem EEWG, drauf machen. :bef1021:
     
  6. #6 ManfredH, 27.11.2012
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    ManfredH Gast

    Ganz so kategorisch, ein Pultdach pauschal als fragwürdig oder verunstaltend einzustufen, sehe ich das nicht. Die Dachform an sich ist für mich erst mal weder prinzipiell gut oder schlecht; entscheidend ist doch vielmehr, wie die Umgebung in dieser Hinsicht geprägt ist, also die städtebauliche Einbindung.
    Wenn in der Umgebung nur Pultdachgebäude stehen würden, fände ich es fragwürdig, wenn jemand - aus welchem Grund auch immer - hier unbedingt ein Satteldach "durchboxen" wollte. Und umgekehrt natürlich genauso.
    Wobei m.E. allein schon die vom TE gewählte Formulierung "durchboxen" einiges aussagt...
     
  7. #7 Thomas B, 27.11.2012
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    Das Wort "Durchboxen" ist tatsächlich etwas schwer nachzuvollziehen. Boxen sollte man nur mit einem entsprechend gleichstarken oder schwächeren Gegener. Denn sonst läuft man Gefahr sich selber eine blutige Nase zu holen.

    Das Bauamt ist idR ein durchaus schlagstarker Sparingspartner, verfügt über ein recht solides fachwissen (LBO) und auch viele Kollegen, die man notfalls hinzuziehen kann. Ein wohlgesonnerer Bauausschuß (Schiedrichter....ähh...Ringrichter) wäre auch von Vorteil.

    Letztendlich sind Bauämter, denen man mit brachialer Gewalt seine Ideen aufzwingen will wenig kooperativ. Man sollte hier den Dialog suchen. Und bei einem solchen sollten nicht die Fäuste (auch nicht die sprichwörtlichen), sondern kluge und nachvollziehbare Argumente das Mittel der Wahl sein.

    Grundsätzlich können PD gut aussehen, ich bin jedoch auch skeptisch wie so etwas in einem bereits (fast) vollständig bebauten Gebiet aussieht, wo alle anderen anders gebaut haben (-> Baulücke!). Muß es denn ein PD sein? Gibt es zwingende Gründe hierfür? Oder wird das einfach nur als schick empfunden?
     
  8. #8 MillionsterNutz, 27.11.2012
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    Hallo zusammen,

    erst mal danke für das rege Feedback.

    Vorneweg: Ich bin mir klar darüber dass das Pultdach (genau wie das Flachdach) beim Einfamilienhaus eher eine Trendsache ist. Sowas muss einem gefallen oder auch nicht - uns gefällts. Das es natürlich auch irgendwo sinnvoll ist ein bestehendes Gebiet nicht zu verschandeln sehe ich auch ein, allerdings ist das Gebiet in dem wir bauen wollen weder Neubaugebiet noch historische Altstadt. Auch ist der umgebende Bezirk nicht wirklich ein Schmuckstück wo nur top gepflegete Häuser zu finden sind. Da ist eben vieles über die Jahrzehnte einfach so "gewachsen". Ich persönlich würde das Pultdach da nicht als störend ansehen unter umgebenden Satteldächern. Man könnte ja im nächsten Schritt sagen ein Neubau ist dort nicht gestattet weil alle Häuser drum herum alt aussehen, oder?
    Deswegen fände ich es für uns schon schade wenn wir unseren "Traum vom Haus" erstmal anpassen müssen. Letztlich werde ich schon versuchen da noch etwas zu drehen falls das möglich ist.

    @Ralf Dühlmeyer: Ich finde die Idee vorab mit dem Bauamt zu klären was Probleme machen könnte eigentlich gut. Wenn man deinen Post so liest könnte man meinen die Herren von der Stadt hätten nichts besseres zu tun als umsichtigen Häuslebauern das Leben schwer zu machen. Ich möchte den Herren der uns momentan 'Probleme macht' nicht schlecht reden: Er macht einfach seinen Job. Es kann ja auch nicht angehen das jeder macht (oder baut) was er will. Ich suche nur nach einer Möglichkeit ihn in einem offenen Dialog davon zu überzeugen das unser Pultdach der Umgebung auch nicht wirklich schaden kann. Letztlich hat er uns ja auch nicht vor vollendete Tatsachen gestellt und gesagt dass es überhaupt gar nicht geht!

    @Der Bauberater: Die Neigung des Dachs geht 'leider' nicht Richtung Süden. Allerdings fand ich deine Aussage interessant dass der Sachbearbeiter nicht über die Dachform entscheiden darf, wenn der Bebauungsplan hierzu keine Einschränkungen liefert. Ist das tatsächlich so? Entschuldige bitte die Frage, da ich Anfänger bin: Wenn ich so wie du sagst einfach mal Einreiche und Druck mache - was wäre das Schlimmste was passieren kann (von der verlorenen Zeit und dem Pultdach mal abgesehen)?

    Viele Grüße

    Ralf
     
  9. #9 MillionsterNutz, 27.11.2012
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    Ich habe mal eben einen Ausschnitt aus GoogleMaps angehängt welcher die Baulücke (das Grundstück mit dem kleinen Gartenhäsuchen neben der Halle) und nähere Umgebung zeigt. Ich bin mir zwar nicht sicher ob das was bringt, aber dennoch würde mich eure Meinung interessieren, ob Ihr pauschal sagen würdet dass ein Pultdach hier stört. Ich hoffe es ist erlaubt solche Bilder hier zu posten?
     

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  10. #10 Thomas B, 27.11.2012
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    Zum "Einreichen" bedarf es eines Bauvorlageberechtigten (= Architekt, Bau.Ing,...), der das idR nicht für umme machen wird. Du verlierst also geld (Honorar + Gebühr der Gemeinde) und stellst Dich für einen 2. Anlauf evtl. schlechter, da Du dann schon als "Querulant" bekannt bist. Etwas überspitzt formuliert.

    Besser wäre es die Planung gleich so zu machen, daß diese genehmigt wird. Das geht am Ende schneller und auch kostet weniger.
     
  11. #11 Thomas B, 27.11.2012
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    ....also soll das PD-Haus auch noch direkt an einer größeren Straße entstehenn, in der ich (auf dem Ausschnitt) keinerlei artverwandte Dachgestaltung zu erkennen meine....
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
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    Ja, das ist leider in vielen Fällen genau so, dass die D+H Geschmacksdikatoren sind, wo immer es geht.

    Das es bei Euch nict anders ist, zeigt doch schon die Tatsache, dass er ohne konkreten Hintergrund über die Dachform befinden will.

    Frage zum Verständnis:
    Gibt es einen B-Plan und der sagt nichts zur Dachform aus oder gibts für das Grundstück gar keinen B-Plan???
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
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    @ Thomas + alle anderen.
    Ob uns das Pultdach da gefällt oder nicht, ist für das Baurecht unwichtig.

    Ein Pultdach mag auch durchaus seine Berechtigung haben.
     
  14. #14 Thomas B, 27.11.2012
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    Wer redet von gefallen? Ich rede von "einfügen" evtl. B-Plan, evtl Gestaltungssatzung/ Ortsbildsatzung...wer weiß.

    Daher: ERST planen und dann einreichen, wenn geklärt ist ob Planung genehmigungsfähig ist.
     
  15. #15 Gast036816, 27.11.2012
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    erst einmal hast du mit durchboxen deinen anspruch klar artikuliert. das in dem baugebiet bereits mehrfach ohne rücksicht auf nachbarn drauf los gebaut wurde, ist doch nicht für dich der freifahrtschein genauso weiter zu machen. ein weiterer fremdkörper macht es auch nur schlimmer.
    @ ManfredH - ein neues pultdach in einer pultdachsiedlung ist akzeptabel und angepasst. was mich an dieser dachform stört, dass nur bei flach geneigten dächern die proportionen akzeptabel sind. ich kenne zu viele gebäude die auf der einen seite ein geschoss mehr aufweisen als an der traufseite.
     
  16. #16 MillionsterNutz, 27.11.2012
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    OK,

    das Wort "durchboxen" war also unklug gewählt, vielleicht hätte ich eher soetwas wie 'überzeugen' wählen sollen. Letztlich werde auch ich mich dem Bauamt unterwerfen müssen wenn tatsächlich nicht genehmigt werden sollte. bis dahin möchte ich eben meine Optionen prüfen.
    Ich frage auch nach eurer Meinung weil ich ein wenig ein Gefühl dafür bekommen will wie andere über ein Pultdach in so einem Gebiet denken. Wenn jetzt alle auf einmal geschrien hätte "so was geht nicht!", "Frechheit!" und "Wie kann man nur solche Geschmacksverirrungen haben?" dann müsste ich hier gar nicht weitermachen, denn dann würde ich davon ausgehen dass ich wohl tatsächlich auf verlorenem Posten bin. So wie sich das bisher für mich anhört ist meine Idee ein Pultdach in besagtes Gebiet zu bauen doch nicht sooooo abwegig.

    Zum Thema Bebauungsplan: Ich habe diesen von der Stadt angefordert und das angehängte Dokument erhalten, mit dem Hinweis dass es keine schriftlichen Festsetzungen für dieses Gebiet gäbe. Daraus schließe ich als Anfänger dass es zunächst einmal keine "direkte" Einschränkung der Dachform gibt.

    So langsam habe ich das Gefühl dass ich unterm Strich doch auf das Wohlwollen meines Bauamt-Sachbearbeiters angewiesen bin, wenn ich es mir nicht mit den Herren von der Stadt verscherzen will.

    Viele Grüße

    Ralf
     

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    Sehr interessant, jedoch muss der Punkt 5.3 auch mit berücksichtigt werden, oder?
     
  18. #18 Thomas B, 27.11.2012
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    Ortsbildastzung von HH ist hier aber nicht maßgeblich, gelle?! :winken
     
  19. #19 Thomas B, 27.11.2012
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    Im B-Plan-Ausschnitt sehe ich nur eine Baulinie und eine Baugrenze. beides aber nicht DEIN Grundstück betreffend. Schablonen gibt's keine (so merkwürdige Felder, in denen kryptische Zahlen stehen...á la E+D; DN 45°; o; GRZ 0,40; GFZ 0,20....usw.?)
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 27.11.2012
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    @ swimmy - ja, aber vergiss es. Eine andere Dachform fällt nicht unter "Verunstaltung". Und den Begriff gibt es immer, unabhängig von §34, B-Plan, Ortssatzung usw.

    @ TE
    Das Bauamt sagt, der Sachbearbeiter meint, ......

    Hol Dir einen bauvorlageberechtigten Planer (gern auch in der weiblichen Form) und lass den die Sachlage prüfen.
    Es gibt da ne Menge "schicker" Sachen, die der Laie nicht bemerkt.
     
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