Korrektur Energieausweis sinnvoll oder gar notwendig?

Diskutiere Korrektur Energieausweis sinnvoll oder gar notwendig? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Guten Morgen, zu unserem KfW70 Haus (Bj 2012) habe ich mir erstmals den Energieausweis und die Berechnungen dazu genauer angesehen. Dabei sind...

  1. #1 Friesin, 28.11.2012
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    Guten Morgen,

    zu unserem KfW70 Haus (Bj 2012) habe ich mir erstmals den Energieausweis und die Berechnungen dazu genauer angesehen. Dabei sind mir einige Fehler aufgefallen. Ist es sinnvoll, den Ausweis jetzt korrigieren zu lassen? Oder muss ich das sogar? Welche Vor- oder Nachteile könnten mir daraus entstehen?
    Folgende Fehler fielen auf:
    - Fensterflächen, die im Norden liegen, sind deutlich größer angegeben, als sie in Wirklichkeit sind
    - die qm der Bodenplatte sind falsch (weniger als tatsächlich gebaut wurde)
    - die Dachneigung ist mit 38° angegeben, tatsächlich wurden es 40°
    - die Bodenplatte ist mit einer Dämmung unterhalb des Betons ausgestattet worden, gerechnet wurde aber nur mit Dämmung außen herum
    - es wurde nicht die Standard-Haustür eingesetzt (die tatsächlich vorhandene Tür hat einen anderen U-Wert)

    Besten Dank schon mal für eine Einschätzung eurerseits!
     
  2. #2 Alfons Fischer, 28.11.2012
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    Sie werden beim Effizienzhaus 70 ohnehin nach Fertigstellung der Maßnahme eine Bestätigung des Aufstellers der Berechnung brauchen, dass das Gebäude nun diesen STandard einhält.
    Dafür wird der Aufsteller in der Regel einen Ortstermin durchführen und sich Rechnungen und Lieferscheine der eingebauten Materialien durchsehen. Abweichungen von der tatsächlichen Ausführung kann er dann notieren und auf Basis dieser neuen Erkenntnisse die Berechnung aktualisieren.
    So mache ich es zumindest immer... Dann hat der Eigentümer dann auch einen Energieausweis bei seinen Bauunterlagen, der auch mit dem tatsächlich gebauten Gebäude übereinstimmt...
     
  3. #3 Friesin, 28.11.2012
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    Das Haus ist fertiggestellt, wir haben bei Übergabe den besagten Energieausweis inkl. der Berechnung dazu erhalten. Dieser wurde allerdings auf Grundlage der Planung erstellt, die Berechnungen sind auch dementsprechend datiert. Da wir einen Kredit bei der KfW Bank in anspruch genommen haben, eben den für KfW 70 Haus, haben wir durchaus auch zwischenzeitlich die Bestätigung bekommen, das das Gebäude KfW 70 entspricht. Ich befürchte auch nicht, das sich das bei Neuberechung so ändern würde, das KfW70 nicht gegeben wäre - ich nehme an, das es eher besser werden würde bei Neuberechung. Frage ist: Muss / sollte ich jetzt den Energieausweis korrigieren lassen? habe ich Vorteile, wenn ichs mache, oder Nachteile, wenn ichs nicht tue?
     
  4. Taipan

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    Es wurde ein Energieausweis für einen Neubau bestellt. Es wurde ein Energieausweis für ein anderes Gebäude (andere Geometrie, andere Bauteilaufbauten und anderen U-Werte) geliefert. Natürlich hast Du das Recht einen Energieausweis und die ggf. die dazugehörige Berechnung für DEIN Haus zu erhalten.

    Hintergrund: Der Energieausweis hat eine begrenzte Gültigkeit. Danach muss er bei Verkauf/Verpachtung/Vermietung neu ausgestellt werden. Wenn Du dann bereits eine Berechnung hast, welche dem tatsächlichen Gebäude entspricht (und die Berechungsregeln sich nicht geändert haben) hat der zukünftige Aussteller einfacher und es wird für Dich günstiger.
     
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